Beiträge von Berny

    Es ist aber so, das jeder einen seperaten Mietvertrag über seine angemieteten Räume bzw. qm abgeschlossen hat. Es existiert also kein gemeinsamer Mietvertrag...


    Ein anderer MV geht Dich nichts an.
    Wenn Du diesen Raum auch mieten möchtest: Neuer MV hierüber und zusehen, dass die Mietsache in einem akzeptablen Zustand Dir übergeben wird (Übergabeprotokoll!).

    Hallo Flip,

    "hab mal wieder Stress mit dem Vermieter."
    Aha...

    "In meinem Mietvertrag steht, das ich in Gbr mit meinem Mitbewohner in die Wohnung gezogen bin."
    Jeder, ausser Berny, weiss, was "Gbr" ist...

    " das der Teppich ersetzt werden muss, ist er jetzt der Meinung das ich da ich in Gbr in der WG gewohnt habe, für den Ersatz aufkommen soll."
    Jeder der Mietvertrags-Mitunterzeichner ist für Forderungen des Vermieters in voller höhe haftbar.

    Hallo schully77,

    "es werden nun alle Fenster und Rahmen getauscht - starten ab Oktober. Soviel zum Sachverhalt.
    1. Ist es u.U. im Oktober nicht schon zu kalt?"
    Wer weiss...? Abwarten.

    "Müssen nicht mindestens 20 Grad herrschen?"
    Ja.

    "2. Welche Möglichkeiten haben wir bzgl. Mietminderung in dieser Zeit?"
    Dieses überall publikumswirksame Schlagwort fällt Dir wohl mühelos ein...?
    Ich würde den VM auf diese Möglichkeit vorher schriftlich nachweisbar hinweisen.

    "3. Können wir die Bauarbeiten auf Grund der zu befürchtenden Kälte ablehnen?"
    Nein. In einem Vermieterforum liesst man bspw., dass Mieter absichtlich Arbeiten ablehnen, um Miete kürzen zu können(!).

    "4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?"
    Nein.

    "5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?"
    Geht die Mieter nichts an, bestenfalls den Fiskus.

    "1. Ist es nicht Pflicht der Hausverwaltung eine Betriebskostenabrechnung anzufertigen?"
    Muss sie.

    "2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?"
    Du kannst es versuchen, wenn Deiner Berechnung genügend brauchbare Daten zugrunde liegen.

    Merhaba Kalil,

    "... Brief von Vermieter bekommen das ich Kaution Rückstande habe,"
    Das ist richtig, denn Ihr habt vereinbart, die Kaution in Raten zu zahlen, und mit der Ratenzahlung seid Ihr im Rückstand.

    "jetzt habe ich außerordentliche Fristlose Kündigung von meine Vermieter bekommen
    sie hat in ihrem Brief geschrieben
    außerordentliche Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund/ Rückstand der miete- Und Kautionszahlung"
    Mietrückstände von 2 Monatsmieten oder mehr berechtigen zur fristlosen Kündigung.

    "Ihr Rückstand setzt sich wie folgt zusammen
    19,81 € Monat März 2010
    600 € Monat Miete Monat Juni 2010
    1200 € Kautionsvereinbarung
    Gesamter Rückstand 1819,81 €"
    Wenn Du (erstmal) den Rückstand für März überweist, habt Ihr ja nur noch 1 Monatsmiete Rückstand.
    Kautionsratenzahlungs-Rückstände sind kein Kündigungsgrund.

    "So jetzt ich die Miete wird von arge aus an Vermieter überwiesen"
    Prima (auch für den Vermieter)!

    "Weiterhin ist mir mitgeteilt worden, das Sie weiterhin mit bis zu 8 Personen in der Wohnung wohnen"
    Das soll er/sie beweisen. Besuch dürft Ihr haben, jedoch Freunde oder Bekannte dürfen nicht bei Euch wohnen.

    "sowie das Außenbild des Hauses aufgrund von Bettlacken an ihren Fenstern getrübt wird."
    Wenn das stimmt, solttet Ihr das auch nicht machen.

    "Aufgrund der Permanenten Mietrückstände"
    Sind kein Grund, da weniger als 2 Monatsmieten.

    "sowie der Verletzungen Mietvertraglichen Pflichten"
    Die muss sie einzeln aufzählen und Euch dafür schriftlich abmahnen.

    "spreche ich außerordentliche Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"
    Ist wirkungslos, also nicht berechtigt. Ihr braucht darauf noch nicht mal zu reagieren.
    Was ist denn nun inzwischen passiert, denn der 31.7. ist ja nun schon vorbei?

    "Sollten Sie meine Aufforderung nicht nachkommen wird die Zwangsräumung gegen Sie eingeleitet"
    Das ist "Angstmacherei" und wird nicht funktionieren.

    "ich habe auch geschrieben das ich wegen Kaution jedes Monat 50 € überweisen kann"
    Das ist gut so. Musst Du aber auch machen!!!

    "Obwohl ich und meine Frau 3 Kinder haben und noch dazu schwanger kann der Vermieter uns raus schmeißen ?"
    Er/sie selbst kann das garnicht. Er/sie müsste dafür klagen, und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung kann das sehr lange dauern.
    Bitte sorge dafür, dass der Vermieter weiterhin die Miete (von der Arge) bekommt und die Kaution (in Raten) gezahlt wird. Die Mietrückstände solltest Du aber auch, so gut es eben geht, abbauen.

    Hallo xenix,

    "Ich bin jetzt 3 Jahre ausgezogen"
    Die ganze Zeit völlig nackt....?:confused:

    "und mein Vermieter will nun eine Rechnung einer Bad Renovierung von mir haben, die 2002 gemacht wurde, weil er angeblich einen Wasserschaden durch falsch verlegte Rohre hat."
    Nun ernsthaft: Du meinst wohl den Ex-VM?
    An wen war die Rechnung gerichtet?
    Wer hat sie bezahlt?

    "Nun meine Frage, bin ich für den Schaden nach so langer Zeit noch haftbar?"
    Nein, denn Du hast ja wohl keinen verursacht, oder? Reklamationen hätte der VM bei Deinem Auszug/der Wohnungsabnahme vortragen müssen.
    Für den Installateur gilt die VOB Teil B, wonach die Gewährleistung 4 Jahre bzw. das BGB, wonach sie 5 Jahre beträgt:
    Deutsche BAU Beratung: Gewährleistung Gewährleistungsfrist VOB Architektenleistungen Bauherr

    Hallo Patroclus,

    noch ergänzend zu Mainschwimmer:

    "Aber das heisst, ich bezahle auch, auch wenn ich von April bis Oktober keine Heizung anmache"
    Verbrauch (welcher zu 70% in die Rechnung einfliesst), wie gesagt, nicht.
    Die restlichen 30% (nach anteiliger Wohnfläche) jedoch schon.

    "Ist das so in Ordnung, dass Verbrauch berechnet wird, obwohl die Heizung aus ist ???"
    Der Verbrauch der Kaltverdunstung wird bei allen HKVs (Heizkostenverteilern) des Objekts nicht mitberechnet. (Und wenn er doch mitberechnet werden würde, machte das auch nichts, denn es würde ja alle HKVs im Objekt betreffen:))
    PS: Die Abrechnung nach Röhrchen-HKVs ist nach wie vor i.O., also ausreichend zuverlässig und gesetzlich zulässig.

    "ist das denn trotzdem rechtens, dass man in ne wohnung ziehen muss, wo man noch nichts benutzen kann? auch wenn man so blöd war und eingewilligt hat, dass die sanierungen erst bis zu einem späteren zeitpunkt erledigt werden müssen?"
    Nöö, müssen musst Du nix...
    Joo, wenn Du aber diesen Zustand schon einen Monat tolerierst, wirste wohl den zweiten auch noch schaffen, oder? Schon mal was von konkludentem Verhalten gehört?

    Hallo sister,

    "Das Gewerbemietobjekt hat sowohl eine Eingangstür, als auch eine Laderampe."
    Es ist also durch die Tür zugängig.

    "Die Laderampe wird durch Fahrzeuge des Vermieters zugestellt, dass diese nicht nutzbar ist."
    Zwar nicht illegal, aber nicht die feine Art.

    "Nach Aussage des Vermieters soll der Bereich vor der Laderampe zum Be- und Entladen jetzt auch noch mit angemietet werden, um diese nutzen zu dürfen."
    Sein legaler Wunsch.

    "Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Zugang zum angemieteten Gebäude zusätzlich angemietet werden muss, um ein Be- und Entladen zu gewährleisten."
    Ohh, weshalbb nicht?

    "Das wäre ja so, als ob man den Bereich vor einer Garage auch zuätzlich anmieten muss, damit gewährleistet ist, dass diese dann auch frei bleibt."
    Nöö, diue Garage muss ja für den Verwendungszweck zugängig also nuzbar sein.

    "Kann der Vermieter zusätzlich Geld für den Bereich direkt vor der Laderampe der Mietsache erheben?"
    Nein, erheben nicht, sondern mit Dir eine Zusatzvereinbarung zum MV abschliessen.
    Ich würde ihn auf sein Verhalten mal ansprechen und fragen, ob er so schnell einen neuen (gutgläubigen) und zuverlässigen Mieter findet....:)

    Toll, Paul, was alles in dem Mietvertrag steht, den Du (noch) nicht hast...:confused:

    "im mietvertrag steht, dass der vermieter das bad und die küche bis zu einem wert von 2500€ renovieren will."
    Will oder wird?

    Hallo tachyon,

    "ich bin nach 5 jahren aus einer wohnung ausgezogen. bei der abnahme wurde gesagt, dass ich einen teppich (der beim einzug bereits vorhanden war) erneuern lassen soll."
    Gesagt werden kann viel. Was zählt, sind Vereinbarungen mit beider Seiten Unterschriften.

    "ich habe aber gehört, dass durch eine gesetzesänderung vor kurzem, dies nicht mehr notwendig ist."
    Japp, die sogenannte Teppichgesetzänderung...:(

    "muss ich den teppich wirklich erneuern?"
    Wenn Du ihn beschädigt hast, (grundsätzlich) ja.
    Wenn Du ihn durch bestimmungsgemässen Gebrauch abgenutzt hast, nein.

    Hallo britze,

    "Eine Mieterin, die wegen Zahlungsrückstand fristlos zum 31.07. gekündigt ist, meldet sich nicht, ist in der Wohnung nicht anwesend und geht auch nicht an ihr Handy.
    1. Was kann ich machen, um eine Besichtigung durch evtl. Nachmieter zu ermöglichen."
    Bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

    "2. Was kann ich machen, wenn die Wohnung am 01.08. nicht frei ist und auch keine Schlüsselübergabe stattgefunden hat."
    Klagen.

    Achtung: Gewaltsam darfst Du Dir keinen Zugang zur Mietsache verschaffen, weder vor, noch nach dem 31.07. (Hausfriedensbruch, Besitzstandsstörung).

    Übrigens: Als Vermieter wärest Du in einem Vermieter-Forum besser aufgehoben.

    Hallo evkri,

    "Soll das bedeuten, dass eine WG keinerlei Rechte hat?"
    Hat mit WG nichts zu tun. Vertrag ist Vertrag, in Eurem MV könnt Ihr alles nachlesen. Ausserdem gelten die Rechtssprechung und das BGB.

    "Der Vermieter hat uns ja auch vor 4 Jahren einziehen lassen und bei anderen WGs im Haus hat er auch Nachmieter akzeptiert."
    Andere MVs haben mit Eurem MV nichts zu tun.

    "Die Wohnung wird in Zukunft ja nicht anders genutzt als früher."
    Jedoch von einem anderen Mieter...

    Hallo evkri,

    Das Problem ist jetzt, dass der Vermieter nicht will, dass mein Mietvertrag [von einer anderen Person] übernommen wird, er will keine WG mehr."
    Das ist ihm so freigestellt.

    "Meine Mitbewohner würden die Wohnung auch zu zweit übernehmen, müssten aber aus Kostengründen den potentiellen Nachmieter als Untermieter aufnehmen. Das will der Vermieter aber auch nicht, da er sagt, "das Haus ist kein Studentenwohnheim"."
    Auch das ist ihm freigestellt.

    "Kann der Vermieter die Untermiete untersagen,"
    Ja.

    "und muss ich in dem Mietvertrag bleiben wenn meine Mitbewohner nicht ausziehen? Ich möchte nämlich auch nicht für eine Wohnung haften in der ich nicht wohne."
    Wenn Dein VM Dich aus dem MV nicht entlässt, bleibst Du drin...

    [QUOTE=Hallo Ratloser,

    "Wir hatten mit ihm einen Gerichtlichen Vergleich geschlossen bei dem unter anderen festgelegt wurde das er nach unseren Auszug binnen einer festgesetzten Frist die Kaution und die Nebenkosten auszuzahlen hat."
    Ihr könnt daraus die Vollstreckung beantragen.

    "Müssen wir wieder mit einem Anwalt vor Gericht um eventuell einen Titel zu erwirken?"
    Den Titel habt Ihr doch.

    Hallo BieneMaja,

    Du hast falsch gemacht, was man/frau nur falsch machen kann:

    Man/Frau gibt niemals den Wohnungsschlüssel aus der Hand (schon hat jemand eine Kopie gemacht, bspw.)!!!

    Du hast mit irgendwelchen Maklern überhaupt nichts zu tun!

    Dein Ansprechpartner ist Dein Mietvertragspartner, sonst niemand.

    Ich kann Dir übrigens nicht bestätigen, dass Deine Kündigung zum 31.September (denk' nach!) überhaupt gültig ist.

    @Mainschwimmer's Stellungnahme schliesse ich mich an.

    sandrinschen2000:

    "schau Dich einmal im Internet um über die Kündigung wegen nichtbezahlter Nebenkosten,"
    Ich bin recht gut informiert, da ich selbst Mieter und Vermieter bin.

    "da wirst Du erkennen, welch eine Bedeutung die Nebenkosten für die Vermieter wirklich haben."
    Das ist durchaus richtig, denn kein VM hat Lust, mietvertraglich vereinbarte NK für seine M zu übernehmen.

    "Außerdem hab ich das schwarz auf weiß sozusagen. Man hat mir bis 1. September dann gekündigt."
    Kündigen kann der VM selbstverständlich wegen nichtbezahlter NK, jedoch nicht rechtswirksam.

    "Allerdings konnte ich das Ruder noch einmal herumreißen, weil 15 m² weniger als im Mietvertrag angegeben ja kein Pappenstil sind."
    Das hat nichts mit Pappenstil zu tun, sondern ganz einfach damit, dass Abweichungen über 10% rechtlich nicht zulässig sind.

    "Übrigens mit Deiner besserwisserischen (entschuldige, ich finde zur Zeit keinen besseren/milderen Ausdruck) ist niemand gedient."
    Doch, schaue einfach mal die -zig übrigen Threads in diesem Forum nach.

    "Hier zählen harte Fakten, Urteile und meine persönlichen Erfahrungen."
    Im Mietrecht zählen Gesetze und rechtskräftige Gerichtsurteile, sonst nix - vor allem Deine persönliche Meinung schon mal garnicht.

    "Ich wünsch Dir noch einen schönen Tag!"
    Danke, gleichfalls.

    Hallo Sandrinschen,

    "Hallo Effi, ich komme etwas spät, aber ich komme. Gehe unbedingt zu einem Mieterverein, der sich dann schützend vor dich stellen kann."
    Das tun sie gerne, egal, ob berechtigterweise oder nicht.

    "man hat mir wegen der nebenkosten gekündigt und zwar ohne vorherige abmahnung."
    Entschuldige bitte, aber das ist doch dummes Zeugs. Wegen einer Nebenkostennachforderung ist eine Kündigung, auch nach vorherigen Abmahnungen, nicht möglich.

    "ich habe dann meine wohnung ganz kurzfristig nachmessen lassen von einem gutachter"
    Was war das Resultat?

    "und so konnte ich die kündigung in allerletzter minute wieder rückgängig machen lassen, sonst wäre ich demnächst zum 31.8. draußen gewesen."
    Entschuldige nochmals, wie vor ...

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