Merhaba Kalil,
"... Brief von Vermieter bekommen das ich Kaution Rückstande habe,"
Das ist richtig, denn Ihr habt vereinbart, die Kaution in Raten zu zahlen, und mit der Ratenzahlung seid Ihr im Rückstand.
"jetzt habe ich außerordentliche Fristlose Kündigung von meine Vermieter bekommen
sie hat in ihrem Brief geschrieben
außerordentliche Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund/ Rückstand der miete- Und Kautionszahlung"
Mietrückstände von 2 Monatsmieten oder mehr berechtigen zur fristlosen Kündigung.
"Ihr Rückstand setzt sich wie folgt zusammen
19,81 € Monat März 2010
600 € Monat Miete Monat Juni 2010
1200 € Kautionsvereinbarung
Gesamter Rückstand 1819,81 €"
Wenn Du (erstmal) den Rückstand für März überweist, habt Ihr ja nur noch 1 Monatsmiete Rückstand.
Kautionsratenzahlungs-Rückstände sind kein Kündigungsgrund.
"So jetzt ich die Miete wird von arge aus an Vermieter überwiesen"
Prima (auch für den Vermieter)!
"Weiterhin ist mir mitgeteilt worden, das Sie weiterhin mit bis zu 8 Personen in der Wohnung wohnen"
Das soll er/sie beweisen. Besuch dürft Ihr haben, jedoch Freunde oder Bekannte dürfen nicht bei Euch wohnen.
"sowie das Außenbild des Hauses aufgrund von Bettlacken an ihren Fenstern getrübt wird."
Wenn das stimmt, solttet Ihr das auch nicht machen.
"Aufgrund der Permanenten Mietrückstände"
Sind kein Grund, da weniger als 2 Monatsmieten.
"sowie der Verletzungen Mietvertraglichen Pflichten"
Die muss sie einzeln aufzählen und Euch dafür schriftlich abmahnen.
"spreche ich außerordentliche Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"
Ist wirkungslos, also nicht berechtigt. Ihr braucht darauf noch nicht mal zu reagieren.
Was ist denn nun inzwischen passiert, denn der 31.7. ist ja nun schon vorbei?
"Sollten Sie meine Aufforderung nicht nachkommen wird die Zwangsräumung gegen Sie eingeleitet"
Das ist "Angstmacherei" und wird nicht funktionieren.
"ich habe auch geschrieben das ich wegen Kaution jedes Monat 50 € überweisen kann"
Das ist gut so. Musst Du aber auch machen!!!
"Obwohl ich und meine Frau 3 Kinder haben und noch dazu schwanger kann der Vermieter uns raus schmeißen ?"
Er/sie selbst kann das garnicht. Er/sie müsste dafür klagen, und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung kann das sehr lange dauern.
Bitte sorge dafür, dass der Vermieter weiterhin die Miete (von der Arge) bekommt und die Kaution (in Raten) gezahlt wird. Die Mietrückstände solltest Du aber auch, so gut es eben geht, abbauen.