Hallo Aluna,
"Ich hab letztes Jahr August eine Wohngemeinschaft mit einer Freundin gegründet. Wir waren beide HAuptmieter"
Will heissen: Ihr beide waret (und seid wahrscheinlich noch immer!) Mieter.
"hatten Kostenteilung in allem ausgemacht."
Ist als Privatvereinbarung gem. §1361 BGB ja i.O.
"Im November hat sie fristgerecht gekündigt und ist Ende Februar ausgezogen."
Geht/ging nicht...: Sie hat bestenfalls den Vermieter bitten können, sie "aus dem MV zu entlassen". Ist das geschehen? Wichtig!!!
"Zwischenzeitlich hatte sie einen Untermieter (wg. Studium), der allerdings nicht die ganze Miete gezahlt hat, ich hatte sie drauf hingewiesen, sie sagte, sie macht das schon. und sich auch nicht an den Nebenkosten beteiligt. Sie selbst hat auch nicht die ausgemachte Miete gezahlt (heißt den fehlenden Betrag von monatlich 30 Euro) und auch keine Nebenkosten. Sie selbst hat die Wohnung weiterhin mitgenutzt (z. B. am Wochenende, und ihre Möbel etc. waren ja auch da) und sie ist ja, wie gesagt, Hauptmieterin gewesen."
Haupt-, Neben-, Untermieter, vergiss' es. Untervermietungen sind i.d.R. nur mit schriftlicher Zustimmung des VM zulässig. MV lesen!
"Nun will sie ihren Anteil der Kaution zurück."
Ich schätze, dass sie immernoch Mieterin ist. Die Kaution ist an die Mietsache gebunden und steht dem VM solange als Sicherheit in voller Höhe zur Vfg.
"Ich hatte ihr schon einen Betrag angeboten, knapp die Hälfte ihres Anteils, womit sie sehr gut wegkommt. Sie ist damit nicht einverstanden mit der Begründung, sie wäre ja kaum dagewesen, hätte den Untermieter besorgt, der wär ja auch so selten dagewesen.
Seitdem hatte sie sich nicht mehr gemeldet, jetzt hab ich einen Brief von ihr mit Androhung eines Anwaltes, wenn ich die Kaution nicht zahle.
Bin nach wie vor jedoch noch bereit,ihr den angebotenen Betrag zu zahlen.
Wie sollte ich mich verhalten?"
Erst mal über den VM feststellen, ob sie von ihm aus dem MV entlassen wurde. Melde Dich dann bitte hier nochmals (die obige www-Adresse merken).