Beiträge von Berny

    Hallo Amigo,

    "Ich wohne seit 12 Jahren in einer Wohnung. Ich habe mir nach 5 Jahren die Kaution auszahlen lassen."
    Soo einfach? Kommt mir recht ungewöhnlich vor. Gab es einen Grund? Wurde etwas vereinbart?

    "Nun sieben Jahre später (ich wohne nun 12 Jahre da) kommt mein Vermieter plötzlich an und will diese ohne eine Bgründung zurück haben."
    Ohne Begründung? Hast Du ihn (nicht) gefragt?

    "Darf der das?
    Muss ich das zahlen?
    Ich vermute der Hintergrund dieser Forderung ist die neue Erdwärmepumpe die hier im Haus verbaut wurde, aber das ist wie gesagt nur eine Vermutung, da mir kein Grund für diese Forderung mitgeteilt wurde."
    Ich wette, dass Du nicht alle Infos zur Beurteilung geliefert hast.

    Hallo Coralbay,

    "es ist eine Fremdvermietung, die muß doch schriftlich gemacht werden,"
    Es gibt keine "Fremd"vermietung. Es handelt sich hier um eine Vermietung mit Mietvertrag. Hast Du doch selbst geschrieben.

    "der Vermieter hat sonst keinen Nachweis, oder liege ich da falsch."
    Richtig, Du liegst da falsch. Hast Du doch selbst den Mietvertrag beschrieben.

    "Warum ist der Vertrag nicht Original unterschrieben, nur durch die kopie, ist das überhaupt zulässig?"
    Über die Art dieses zusammengestückelten MV's kann man trefflich streiten. Den müsste man sehen.

    "Und dann noch einen alten Mietvertrag von irgend einem Mieter kopieren, das verstehe ich nicht ganz, und gibt mir bedenken auf :mad:"
    Vielleicht hatte der VM zum Zeitpunkt des MV-Abschlusses kein jungfräuliches Vertragsformular?

    Danke Berny
    Desweiteren ist mir aufgefallen das dieses mal kurz vor der Abrechnung und lange nach der Heizperiode noch mal getankt wurde.Wegen dem günstigen Öl-Preis.
    Ist dies auch so üblich?
    Gruß


    Hallo,
    wenn Du damit dieses Jahr meinst, so kann das ja nicht den vergangenen Abrechnungszeitraum betreffen.
    Aber davon mal abgesehen: Der VM ist verpflichtet, wirtschaftlich zum Wohle der Mieter zu handeln.

    Hallo Tiger,

    "Wir haben immer eine Berechnung der Abrechnung für Heizung 70 Heizkosten 30 Grunkosten gehabt."
    Das schien i.O. gewesen zu sein.

    "jetzt auf einmal ohne Ankündigung 50/50."
    MUSS angekündigt werden, da entgegen der Verordnung: Ab 1.1.09 beginnende Abrechnungszeiträume sind nach §7 HKVO nach 70/30 abzurechnen, es sei denn, es handelt sich um ein Niedrigenergiehaus.

    "Noch dazu kam die falsche Angabe der qm Angabe höher als im Mietvertrag angegeben."
    Aus diesen zwei Gründen würde ich die Heizkostenabrechnung zurückweisen.

    Hallo MrSmoli,

    ich würde keinesfalls den Roman schreiben, denn den wird garantiert niemand lesen.

    "Am 10. August 2010 habe ich eine Email von der Wohnungsgesellschaft bekommen. In dieser Mail steht „Ihr Vertragsbeginn ist definitiv der 01.07.2010. Von Ihrem Konto wurden die Mieten für Juli und August abgebucht, daher die scheinbar doppelte Abbuchung."
    Ich würde antworten, dass, wie sie zutreffend schreiben, am 6.8. die Mieten für Juli und August abgebucht wurden und ich somit der von Ihnen berets am 03. Juli 2010 erfolgten Abbuchung bei meiner Bank widersprochen habe.
    Soo einfach kann das sein, weshalb solch ein Bohei? (Ging mir übrigens ähnlich wie Dir: Die Gesellschaft zog mir zum 1.7. die Kaution für die neue Wohnung vertragswidrig komplett ein, obwohl sie erst im September mit der Kaution für die bisherige Wohnung verrechnet werden sollte. Habe das aber inzwischen geklärt; sie brauchten 12 Tage für die Rückerstattung...)

    Der Vermieter hat das an uns abgetreten und überläßt es uns wie wir´s klären. Heißt, wir müssens unter uns auskarteln und das ist der Streitpunkt. Darf ich mit der Kaution die ausstehende Kosten, Nebenkosten ausgleichen?


    Verstehe den VM schon: Er will damit nichts zu tun haben...
    Wenn Der VM Dir die halbe Kaution zurück- bzw. ausgezahlt hat, kannst Du sie ja mit der früheren Mitmieterin abrechnen, also Deine Forderungen bzw. noch zu erwartende Forderungen des VM eben gegenrechnen.

    Wir standen beide im Mietvertrag, habens an den Vermieter weitergegben und der Mietvertrag ist seit März entsprechend geändert, ich bin alleinige Mieterin.


    Hallo, die frühere Mitmieterin kann höchstens versuchen, vom VM die halbe Kaution zu bekommen, nicht jedoch von Dir.

    Hallo Aluna,

    "Ich hab letztes Jahr August eine Wohngemeinschaft mit einer Freundin gegründet. Wir waren beide HAuptmieter"
    Will heissen: Ihr beide waret (und seid wahrscheinlich noch immer!) Mieter.

    "hatten Kostenteilung in allem ausgemacht."
    Ist als Privatvereinbarung gem. §1361 BGB ja i.O.

    "Im November hat sie fristgerecht gekündigt und ist Ende Februar ausgezogen."
    Geht/ging nicht...: Sie hat bestenfalls den Vermieter bitten können, sie "aus dem MV zu entlassen". Ist das geschehen? Wichtig!!!

    "Zwischenzeitlich hatte sie einen Untermieter (wg. Studium), der allerdings nicht die ganze Miete gezahlt hat, ich hatte sie drauf hingewiesen, sie sagte, sie macht das schon. und sich auch nicht an den Nebenkosten beteiligt. Sie selbst hat auch nicht die ausgemachte Miete gezahlt (heißt den fehlenden Betrag von monatlich 30 Euro) und auch keine Nebenkosten. Sie selbst hat die Wohnung weiterhin mitgenutzt (z. B. am Wochenende, und ihre Möbel etc. waren ja auch da) und sie ist ja, wie gesagt, Hauptmieterin gewesen."
    Haupt-, Neben-, Untermieter, vergiss' es. Untervermietungen sind i.d.R. nur mit schriftlicher Zustimmung des VM zulässig. MV lesen!

    "Nun will sie ihren Anteil der Kaution zurück."
    Ich schätze, dass sie immernoch Mieterin ist. Die Kaution ist an die Mietsache gebunden und steht dem VM solange als Sicherheit in voller Höhe zur Vfg.

    "Ich hatte ihr schon einen Betrag angeboten, knapp die Hälfte ihres Anteils, womit sie sehr gut wegkommt. Sie ist damit nicht einverstanden mit der Begründung, sie wäre ja kaum dagewesen, hätte den Untermieter besorgt, der wär ja auch so selten dagewesen.
    Seitdem hatte sie sich nicht mehr gemeldet, jetzt hab ich einen Brief von ihr mit Androhung eines Anwaltes, wenn ich die Kaution nicht zahle.
    Bin nach wie vor jedoch noch bereit,ihr den angebotenen Betrag zu zahlen.
    Wie sollte ich mich verhalten?"
    Erst mal über den VM feststellen, ob sie von ihm aus dem MV entlassen wurde. Melde Dich dann bitte hier nochmals (die obige www-Adresse merken).

    Hallo AndreasWu,

    "Da wir Gerüchte gehört haben, dass unser Vermieter fast insolvent ist, wollte ich von ihm einen Beleg dafür, dass unsere Kaution auf einem Extra Konto angelegt ist."
    Darauf wirst Du mglw. lange warten müssen, denn erfahrungsgemäss haben sie die Kautionen in ihren eigenen Wirtschaftskreislauf eingebracht. Nichtsdestotrotz ist die Kaution zu verzinsen. Wenn Du von der Insolvenz hörst, solltest Du seinen RA (=Insolvenzverwalter) kontaktieren.

    "Dabei ist mir bei der Durchsicht des Vertrags aufgefallen, dass wir nur von einem der zwei Vermieter die Adresse von seinem Arbeitsplatz haben. Im Mietvertrag ist nur unsere Adresse eingetragen, von den beiden Vermietern haben wir nur den Namen."
    Selbst schuld...

    "Muss die Adresse vom Vermieter nicht im Mietvertrag eingetragen werden?"
    Ja, afaik, ist doch normal und bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwingend erforderlich.

    "Und ist es in Ordnung, dass wenn wir von Ihm keine Antwort bezüglich des Nachweis über die Kaution bekommen, dass wir die Miete bis zur Höhe der Kaution einbehalten?"
    Nein.

    Hallo Julia,

    "Laut Mietvertrag gab es nie eine Mitnutzungsgebühr von Lampen, Herd, Kühlschrank usw., was der Hauptmieterin alles gehörte (ich bin die Untermieterin). Sie ließ es mich kostenfrei mitnutzen."
    Das ist dann auch so i.O.

    "Nun kam die Nachzahlung der Betriebskosten für 2009. Sie berechnete mir sogar das volle Jahr, obwohl ich erst im März 09 eingezogen bin. Nun gut, habe die Hälfte um erneuten Stress zu vermeiden gezahlt."
    Hmm, die Hälfte? Hättest von Deinen 50% doch nur 10/12 zahlen müssen.

    "Nun verlangt sie aber die Hälfte der Kosten für 4 im November 2009 gekaufter Glühlampen, ca. 5 Euro Anteil, von mir. Diese funktionieren heute noch und ich wusste nichts von der Anschaffung."
    Peinlicher bzw. lächerlicher geht es wohl kaum?

    "Meiner Meinung nach bin ich nicht verpflichtet dies zu zahlen. Sie droht mit weiteren Rechnungen für gemeinsam genutzte Geräte. Obwohl im Vertrag kein Wort darüber stand."
    Oh, dem würde ich mit Gelassenheit entgegensehen. Mal sehen, wie weit sie es noch treibt...:rolleyes:

    Hallo Moro,

    dies ist ein Forum für Mieter.
    Besser wird Dir hier geholfen: xxx.vermieter.foren-city.de
    (die xxx bedeuten www.)

    - Ach ja, das derzeitige Schloss gehört zur Mietsache. Bei Beendigung des Mietverhältnisses musst Du es wieder eingebaut zurückliefern. Zwischenzeitlich kannste natürlich dieses Panikschloss auf eigene Kosten einbauen.

    Hallo Tanja,

    "Uns ist bei jedem Wohnungsbesuch aufgefallen das der Vermieter wieder mal in der Wohnung war um sie entweder irgendwelchen Neuen Mietern zu zeigen oder verschönerrungs Arbeiten vor zu nehmen."
    Woher hat der VM den Wohnungsschlüssel?

    "Frage ob es rechtens ist das er einfach die Wohnung betritt?"
    Hängt von der Antwort s.o. ab.

    Im MV steht:
    Herr ... zieht mit Herrn ... als GbR in die Wohnung. Dies steht in beiden Mietverträgen. Außerdem ist im Anhang zum Mietvertrag erfasst, das die GbR aufgelöst wird wenn einer den Mietvertrag kündigt und der Mietvertrag aufgehoben wird, (sozusagen müsste ich auch ausziehen) außer es gibt einen Nachmieter ( der ja ich bin, da ich die komplette Wohnung übernehme). Das ist auch schon lange so abgeklärt mit dem Vermieter. Einen anderer Vertrag über eine GbR existiert nicht.


    Sorry, mit solchen Konstrukten kenne ich mich nicht aus. Hier wäre Konsultation eines auf allg. Vertragsrecht spezialisierten RA (der kostet garantiert mehr als ein popeliger Teppich...) angebracht, falls eine gütliche Einigung mit dem VM nicht möglich ist.

    "... das ich in meinem MV unterschrieben habe das ich in einer Gbr ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in die Wohnung eingezogen bin."
    Aha, GbR ist verständlicher...
    Hat der andere denn mitunterschrieben?"

    "Bei einer Gbr haftet der eine für den anderen. Deshalb wollte ich ja wissen ob das mit der Gbr überhaupt so einfach geht ohne einen richtigen Vertrag,"
    Also kein interner Vertrag?

    "also wenn das wie in meinem Fall nur im Mietvertrag beigefügt ist?"
    Ähem, was heisst "beigefügt"?

    schully77:
    "Ich formuliere die Frage um: Mir ist bekannt, dass Mieter einen Anspruch auf Einsicht haben. Mit welchem Paragraphen oder Gerichtsurteil o.ä. kann ich dem Vermieter gegebenfalls gegenübertreten? Er kann ja sonst prinzipiell mehr abrechnen, als tatsächlich investiert!"
    Das ist eine Angelegenheit zw. Auftagsgeber (VM) und Auftragsnehmer (Fa. XY), welches den Mieter nichts angeht. Bin selbst Mieter und auch Vermieter. Habe selbst einige Investitionen in der Vergangenheit getätigt / tätigen müssen und hoffe, dass die Mieter das zu schätzen wissen und bleiben (auch bspw. aufgrund der geringeren Betriebskosten).

    "Das sehe ich anders, denn eine Mieterhöhung ist nur im Falle einer Sanierung oder Modernisierung möglich. Dies liegt nur vor, wenn der Mieter durch die Baumaßnahmen z.B. Heizkosten einspart etc. - also wenn er dadurch eine wohnliche Verbesserung erfährt!"
    Aha, jetzt kommt plötzlich das Wort Mieterhöhung. Das müsste der VM den M schriftlich mindestens 3 Monate vorher mitteilen mit ausführlicher nachvollziehbarer Erläuterung.

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