Beiträge von Berny

    [QUOTE=tieftonkombinat;3801Alle Möbel inklusive Elektrogeräte und Waschmaschine gehören mir! Seit sie weiß, dass ich die Gemeinschaft auflösen möchte, wäscht sie übermäßig ihre Wäsche, dass heißt sie wäscht täglich (!) mindestens 3 Maschinen mit Wäsche, teils mit nur einem Kleidungsstück.[/QUOTE]
    Schneid' doch den Stecker ab! - Oder hat sie schon einen Neuen (Elektriker)...?:D

    Es kann doch nicht wahr sein, dass der Vermieter betrügt nach Strich und Faden und klagt noch frech von Gericht!


    Doch, genau das kann so sein, man nennt es auch "Flucht nach vorn".

    Dann habe ich Pech gehabt. Es handelt sich um einen nachgewiesenen Betrug trotzdem keine Rechte. Schade.Dura Lex sed Lex. Danke für die Antwort.borowka


    Niemand hält Dich davon ab, auch jetzt noch bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten wegen des Verdachts des Betrugs (§263 StGB).
    Die zivilrechtliche Seite mag ja verjährt sein, aber die strafrechtliche...?

    Wir wohnen zur Untermiete bei den Kindern, die ein Haus gemietet haben.Im Hauptmietvertrag der Kinder steht folgende Klausel:
    als Untermieter treten die Eheleute..... mit in den Vertrag ein.
    Kennt sich jemand aus.Können wir eventuell haftbar gemacht werden, wenn der Hauptmieter zahlungsunfähig ist? Wir haben den Hauptmietvertrag nicht mit unterschrieben.


    Nein, Ihr könnt nicht haftbar gemacht werden, da Eure Unterschriften "fehlen".

    Hallo Krebs,

    "Meine Anfrage:"
    Bloss hier niemanden begrüssen...

    "Wie bekomme ich meine zuviel gezahlten Nebenkosten von 2008 vom Vermieter zurück."
    Ziehe sie nach schriftlicher Mitteilung an den VM von der nächsten Miete ab.

    "Ich muss dazu sagen der Vermieter und sein ehemaliger Verwalter lagen vor Gericht."
    Auf dem Gehweg, im Eingangsbereich oder wo?

    "Kann ich sofort eine Rückerstattung tätigen oder nicht?"
    Wenn Du etwas zurückzuerstatten hast, bittesehr, mach' es.

    "Bin für jede Hilfe dankbar,da ich die Vermutung habe auch die zu viel gezahlten Nebenkosten für 2009 sehe ich nicht wieder."
    Wenn Du die Abrechnung bereits hast...?

    "Hier im Haus haben sie ihre Abrechnung schon!?"
    Ist das eine Frage? Dann stelle sie bitte den anderen Mietern.

    Hallo JR1206,

    "War gestern wieder in der wohnung um noch einpaar sachen abzuholen und habe gesehen das die Tapete von der Wand gezogen wurde. Muss ich jetzt wirklich noch am 1.12.10 Miete bezahlen ob wohl grade renovierungs oder ausbesserungsarbeiten laufen??"
    Ja, denn die Mietsache wurde dem VM noch nicht zurückgegeben. Erst, wenn sie dem VM zurückgegeben wurde UND der VM Arbeiten darin vornimmt, bist Du von der Mietzahlung befreit.

    Ich wohnne seit 2007 in einem 2 Familienhaus im Mietvertrag steht eine kündigungs frist beiderseits von 3 Monate,jetzt hat mein Vermiter das Haus verkauft der neue Eigentümer hat mich jetzt gekündigt auf eigenbedarf er will aus den 2 Wohnungen eine große machen ist beim neuen Vermiter jetzt die gleiche kündigungsfrist oder ist sie länger habe was von 6 Monaten gehört. :)


    Ich würde eher auf sechs Monate tippen, denn der Eigen"bedarf" des neuen Vermieters scheint ja für ihn wohl nicht zwingend zu sein.

    Hallo ganeesha,

    ich würde die Mängel tabellarisch auflisten und auch kurz schildern, wie sich das auf Dich auswirkt/e.
    Dann den Vermieter per Einwurfeinschreiben bitten, diese zeitnah zu beheben.
    - "Diese Mängel wurden bereits am ... Ihrer Mitarbeiterin XY und am ... Ihrem Hausmeister XZ persönlich mitgeteilt m.d.B. um Behebung.
    Sollten Sie sich weiterhin weigern, die Mietsache instandzusetzen bzw. instandzuhalten, wozu Sie lt. Gesetz verpflichtet sind, werde ich juristisch die Möglichkeit einer angemessenen Mietminderung prüfen lassen."
    Das ist mal so von mir laut gedachter Entwurf, wie ich es wohl machen bzw. schreiben würde - Wohlgemerkt keine Rechtsberatung.

    Hallo beniso,

    "nun meine frage: kann sie so plötzlich damit anfangen, ohne uns zu informieren,"
    Sie hat Dich ja informiert... - sie bräuchte es aber nicht.

    "das ab jetzt abrechnungen gemacht werden"
    Richtig, denn es gibt kein Gewonheitsrecht diesbezüglich.

    "und das wir in diesem jahr noch, fürs letzte zahlen müssen???:confused:"
    Richtig, jedoch kann sich auch durchaus eine Rückzahlung an die Mieter ergeben.

    "es ist fast jahres ende und ich hab keinen cent für diese kosten bei seite gelegt."
    Tja, dann fange mal an. Sollte die Forderung zu hoch sein, biete Ratenzahlung an.
    Du solltest auf jeden Fall im MV nachschauen, ob die aufgeführten Nebenkostenposten auch als auf den Mieter umlagefähig deklariet sind.

    Zählt man die breiteren Flächen zum Abstellen von Shampoo, Duschgel usw. mit oder zieht man das ab zur Wohnfläche?


    Wohnflächen sind die Bodenflächen, gemessen von Wand zu Wand (also Fussleisten unberücksichtigt. Nicht dazu zählen Türfüllungen, Säulen, Flächen unter 1m Stehhöhe. Flächen zw. 1 und 2m Stehhöhe nur zu 50%.
    Ähem, Dein VM hat wohl herausgekitzelt, was herauszukitzeln war...

    Hallo zusammen,
    in meinem Mietvertrag steht u.a. die Angabe:
    "...Hausflure sind jeden letzten Werktag der Woche zu kehren und feucht zu wischen.".
    Meine Frage: Kann der Vermieter wirklich den Tag vorgeben, an dem ich meine Hausordnung zu machen habe? Fällt es nicht zumindest ein bisschen in meine Entscheidungsbefugnis, ob ich z.B. am Donnerstag oder am Sonntag sauber mache?
    Danke für Meinungen.
    Tenant


    Hallo Tenant,
    wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf die (vorhandene) Hausordnung Bezug genommen wird, dann ist es eben so. Üblich sind in der Tat (Freitag oder) Samstag, jedoch Sonntag NIE.

    Miete zahlen wir zur Zeit 469,00€ warm.
    Darin enthalten sind:
    - Heizkosten
    - Wasserverbrauch
    - Müll und Müllentsorung ( Gelbetonne, Restmüll, Blauetonne, Biotonne)
    - Abwasser und Abwasserentsorung
    - Hauslicht und gesammthaus Stromverbrauch ( für den Hausbedarf mietparteien zahlen ihren Stromverbrauch innerhalb der Whoung natürlich selbst)


    Hallo Ciara,
    auch wenn Du vergessen haben solltest, die Grösse der Wohung anzugeben: Diese Bruchbude ist m.E. erheblich zu teuer.

    Hallo themis,

    Letzte Woche haben wir an der Wand, neben dem Kinderbett (unsere Tochter ist 8 Monate alt) Schimmel entdeckt."
    Ihr solltet das Kinderbettchen sofort von der Wand wegstellen! Der warme Atem des Kindes schlägt sich an der kalten Wand nieder und kondensiert Feuchtigkeit aus, welche dann schnell schimmelt.

    "Hinzu kommt, dass wir nach dem Mietvertragsabschluss noch eine Maklerprovision bezahlt haben."
    Das kommt nicht hinzu: das war ja so korrekte Vereinbarung im Maklervertrag bzw. den Bedingungen für seine Dienstleistung.

    1)Die Maklerin beantwortete, unsere Frage, ob es in der Wohnung Schimmel gäbe, mit nein."
    Was erwartet Ihr denn?

    "Mein Mann hat leider vorher mit Schimmel schlechte Erfahrungen gemacht, deshlab hat er bei jeder Wohnungsbesichtigung diesbezüglich nachgefragt."
    Logo, aber welche Antworten erwartet er denn?

    "Leider haben wir dies nicht schriftlich."
    Würde Euch auch nichts nützen, denn jeder Bewohner hat seine eigenen Angewohnheiten.

    "2)Wir haben am nächsten Tag unserer Vermieterin Bescheid gesagt dass wir Schmmel im Schlafzimmer entdeckt haben. Später haben wir auch im Kinderzimmer Schimmel an der Wand gefunden. Unsere Nachricht hat sie anscheinend nicht geschockt.
    ... und jetzt soll eindlich was passieren...Sie hat einen Handwerker beantragt den Schimmel zu beheben, aber bis jetzt ist noch nichts passiert."
    Über Schimmel solltet Ihr Google befragen. Tagelange Lektüre ist Euch sicher...

    "Wir würden gerne, sobald wir eine neue Wohnung haben, ausziehen.
    Meine Fragen an Euch:
    1)Können wir fristlos kündigen?
    2)Können wir Mitmindreung verlangen?
    3)Sind wir berechtigt die Maklerprovision zurückzufordern?
    [/QUOTE]
    Sorry, die Antwort lautet wie bei Herrn Bohlen: "Dreimal Nein."

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