WG Auflösung schlecht getimet - einer zahlt volle Miete

  • Hallo,

    ich habe schon im Forum herumgesucht, aber leider nicht das gefunden was ich suche.

    Es geht um folgendes: Mein Mitbewohner und ich wollten umziehen und unsere jetzige WG (beide Hauptmieter) kündigen. Es war noch nicht ganz klar wann und so hat mein Mitbewohner zum 31.01.2011 gekündigt, mir aber erst nach Ablauf der Frist ebenfalls zum 31.01.2011 zu kündigen bescheid gesagt, dass er gekündigt hat. Da sich der Vermieter als unflexibel erweist ist meine Kündigung nun erst zum 28.02.2011 wirksam.
    Der Vermieter verlangt jetzt von mir allein die Miete für die gesamte Wohnung für den Monat Februar.
    Wenn es hart auf hart kommt zahlt mein Mitbewohner seinen Teil der Miete auch noch für den Monat Februar, allerdings fragen wir uns, ob es rechtens ist, dass der Vermieter die gesamte Miete von mir allein für den Monat Februar verlangt. Wie sieht es da rechtlich aus?

    Gruß und Danke!

  • Das ist jetzt wirklich eine interessante Frage....

    Da beide Mieter Hauptmieter waren und eigentlich nur zusammenhängend kündigen können, vermute ich mal dass im Streitfall der 28.02.2011 als Kündigungstermin gilt.

  • Hallo Kölner Mieter,

    nach meiner unmassgeblichen Kölner Meinung :) schuldet Ihr beide (jeder) noch die Februarmiete.
    An wen der VM sich wendet, ist eigentlich egal.

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