Beiträge von Berny

    Ein Rechtsanwalt sollte prüfen, ob es sinnvoll ist eine richterliche Klärung in der Sache anzustreben. Unzureichende Beheizbarkeit kann auch heißen, dass der bestehende Ofen für die gesamte Wohnung nicht ausreicht.
    Mit der fehlenden Klimaanlage solltest du evtl. zu einem Mechaniker gehen, du kannst natürlich auch mit deinem Arzt über das Problem reden!


    Sag' mir doch einfach, wie die Antwort aussshen soll, ich werde sie Dir dann genauso geben.

    Hallo Ratsuchende,

    "ich ziehe am WE nach einem Jahr (aus Erstbezugswohnung mit neuer EBK) aus."
    Da müsste die Wohnung ja noch wie neu sein, oder?

    "Was ist mit Gebrauchsspuren im Kühlschrank (Plastikeinsatz gesplittert)"
    Von gewaltsamen Gebrauch?

    "Löchern in der Wand (reicht Dübel entfernen und zuspachteln?)Reicht es, bissl abgerissene Tapete, zu überstreichen (nach Entfernen von Leisten an der Wand)"
    Würde ich als Vermieter wohl nicht akzeptieren.

    "muss ich neu tapezieren?"
    Kommt drauf an, man müsste das sehen.

    "Ist das gerecht, wenn Vermieter ganze Eingangstür (7.000 EUR) auswechseln wollen, wenn kleine Silikon-/Gummidichtungen von Katze Kratzspuren aufweisen? Könnte ich diese nicht einfach auswechseln,"
    Sicher, wenn Du sie auswechselst, ist doch kein Schaden mehr da.

    "da Haftpflicht da nicht zahlt"
    Ist unerheblich, interessiert den VM nicht.

    Hallo kody,

    "Hallo LIEBE Mietrechtexperten !"
    Wir sind hier natürlich alle lieb, aber keine Mietrechtsexperten, sondern Mieter, teils auch Vermieter, mit mehr oder weniger Erfahrung.
    Du brauchst auch nicht (fast) jeden Satz mit einem Ausrufezeichen(!) abzuschliessen, um die Dramatik hervorzuheben.
    In dem von mir bewohnten Häuseblock sah es vor 24 Jahren ähnlich aus wie bei Euch. Wir hatten uns damals arrangiert und die Zeit (auch) überstanden - und dann eine Mieterhöhung hingenommen...:mad:
    Bedenke bitte, dass der Vermieter diese Modernisierungsmassnahmen auch nicht aus Jux und Dollerei macht, oder weil er zuviel Geld hat.

    Hallo tatsy,

    "Und wie läuft das dann ab?
    Der Vermieter reicht am 1.2.2011 Räumungsklage ein...."
    Wie ich schon sagte: Erst mal kommen lassen...

    "Werde ich dann angehört?"
    Mal vorausgesetzt, er tut es wirklich: Du bekommst dann eine Kopie der Klageschrift und hast dann zwei Wochen Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.

    "Kann ich mich dann auch auf den Mieterverein berufen? Habe ja versucht durch ihn eine Lösung zu finden."
    Du gehst dann nochmals dorthin und lässt Dich beraten.

    "Und kann der Vermieter meine Mietkürzung denn so einfach ignorieren und dies als Mietschuld angeben?"
    Das wird er wohl machen.

    "Wie lange dauert so ein prozetere?"
    Bis zu einem Verhandlungstermin vergehen heutzutage Monate...

    "Habe Angst, dass mein Vermieter mir die Packer schickt"
    Er wird sich hüten, das zu tun - und "die Packer" ebenfalls, denn jeder weiss, dass Du dann die Polizei rufen wirst, und ausserdem weiss jeder, dass nur mit einem rechtskräftigen Räumungsurteil, dem ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss vorausgeht, vom GV geräumt wird.

    "... und ich auf der Straße sitze oder ich dann heim komme und mein Schloß ausgetauscht ist ab dem 1.2."
    In dem Fall würde ich die Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

    Vielleicht findet sich ja noch Jemand der konkreter sagen kann was ich für Möglickeiten habe.


    Hallo Sven,
    ich kenne keine Rechtsvorschriften, welche geeignet sind, diese von Dir akzepierten Bedingungen zu kippen. Will heissen: Es müsste eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden - und auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Händen...
    Tipp: Wasser kann man auch auf Heizkörpern anwärmen und elektrisch (eigener Zähler, nicht Hausstrom!) erhitzen.

    Dann sieht es mit der unzureichenden Beheizbarkeit etwas schwieriger aus!


    Nöö, die unzureichende Beheizbarkeit dürfte durchaus gegeben sein, denn nicht nur erst seit gestern werden auch Kamin-/Schornstein-anschlüsse für Öfen benötigt...:eek:

    Hallo Sven,

    in dem von mir verwalteten MFH wird mit Gas zentral geheizt und WW bereitet.
    Bspw. kosteten bei einem der Mieter 30.846 Liter Warmwasser 267,48€ an Bereitungskosten plus 51,82€ an Verbrauchskosten, also zusammen 319,30€. Macht also pro Liter Warmwasser einen Cent. Das nur mal so zum Vergleich. Im Mietvertrag hast Du jedoch den von Deinem VM geforderten Preis anerkannt ("2. Miete" durch die Hintertür...?).
    Ob die Vereinbarung einer Warmmiete (noch) i.O. war, vermag ich nicht zu beurteilen. In dem von mir verwalteten MFH betrugen die Heizungskosten im vergangenen Abrechnungszeitraum durchschnittlich 73 Cent pro m² und Monat.

    Hallo Ela,

    "Da es ein Samstag war habe ich direkt die Notfall nummer von meinem Vermieter angerufen."
    Richtig.

    "Wir warteten also bis dieser Herr wieder einsatzbereit war."
    Falsch, Ihr hättet den VM sofort anrufen, und wenn er zu träge ist, schriftlich nachweislich zur zeitnahen Mängelbeseitigung auffordern müssen (Schadensminderungspflicht).

    "Und jetzt zu meiner Frage, habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn ich meine wohnung nur noch zu einem drittel nutzen kann?"
    Nein, aber ein Mietminderungsrecht.

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