Hallo liebe Leute,
bin über Google hier gelandet und bitte euch um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt bzw. Mietvertragsauszug ( siehe Anhang ) zu den Warwasserkosten / Heizkosten.
Habe 11 Monate in diesem Appartement gewohnt und bin jetzt ausgezogen. Habe eine Endabrechnung bekommen über Betriebskosten und soll jetzt 560,- Euro nachzahlen und habe die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Wie das im Leben so ist, habe ich mich jetzt mal ernsthaft mit der Sache auseinanderzusetzen begonnen.
Damals als ich den Vertrag unterschrieben habe, hatte ich gedacht, dass wird schon alles korrekt sein. Aber sind umgerechnet 23,- Euro / m³ Warmwasser nicht ein wenig happig???? ( Info: Es gibt Kalt- und Warmwasserzähler in der Whg. ) Bei einer modernen Gasheizungsanlage????
Darf man Heizkosten pauschal ansetzen mit 0,5 € pro m² das ganze Jahr über und dann keine Abrechnung anfertigen???? Darf man den Strompreis ( 0,24 €/ kwh ) diktieren, obwohl es für jede Wohneinheit einen Zähler gibt????? Ist die Heizkostenverordnung nicht auch für diese Wohnung/Appartement bindend????? Ist die angehängte Betreibskostenabrechnung so ok?????? Fragen über Fragen. Es wäre schön wenn ihr euer Fachwissen mit mir teilen könntet.Für eure Bemühungen möchte ich mich bereits im Voraus bedanken. MFG Svensonsun