Hallo,
ich wohne in einem ca. 15-20m² großen 1-Zimmer-Apartment mit Bad und Kochnische. Heute war ein Gutachter da, der sich einen Feutchtigkeitsschaden angeguckt hat (Feuchte, Schimmelige Wand in einer Zimmerecke).
Dieser meinte, dass die Wand 30-50 Tage durch eine Trockner-Maschine behandelt werden müsste, die nicht gerade geräusch-arm ist.
Nun schlafe ich nur mal in diesem kleinen Zimmer, habe keine Ausweichmöglichkeit und schreibe zu dem noch nach Feierabend an meiner Bachelorarbeit, wo der Lärm noch zusätzlich stören würde.
Ist in angesichts dieser erheblichen Benträchtigung eine fristlose Kündigung möglich? Meiner Meinung nach wäre das ja nicht wirklich zumutbar.