Beiträge von Berny

    Über all die Jahre war das immer einwandfrei und es hat sich nie jemand beschwert (werder der alte Hausverwalter noch der Vermieter (Genossenschaft)) und auf einmal muss jemand kommen und das erledigen mit dem Verweis (es ist mittlerweile bei Gericht das ganze) : wir haben nicht ordnungsgemäß geschoben und nicht ordnungsgemäß gestreut !!!!


    Deshalb enthalte ich mich einer Einschätzung und verweise an einen/Euren Rechtsanwalt.

    Darf der Vermieter uns trotzdem regelmäßig Security Angestellte ohne Anlass durch das Wohnzimmer schicken die zB überprüfen, dass von uns die Hausordnung eingehalten wird?


    Ich würde sagen: Ja, wenn der VM dabei ist. Habe jedoch keinerlei Erfahrungen in diesem Metier. (Bei mir gibt es nur anständige Ganoven:rolleyes:)

    Ja, die Gelegehneheit hat der Mieter gehabt, seit er die Duschwand kaputt gemacht hat. Davon abgesehen, wurde die Reparatur ja wohl schon schriftlich abgelehnt. Ergo, hätte sich wohl damit auch ein evtl. Frist erledigt, obwohl ich der Meinung bin, das diese Fristen bei Sachbeschädigungen eh nicht vorgeschrieben sind.


    Da ist was dran. Die Gerichte entscheiden m.W. auch unterschiedlich. Es dürfte aber auch so sein, dass die Richter - egal, in welchen Fällen - immer noch fragen, ob es Abmahnungen oder Mahnungen oder letzmalige Fristsetzungen gegeben hätte.

    Nochmal ne Frage. Mein alter Vermieter hatte mir schriftlich bestätigt, dass ich eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung von ihm hatte. Nun hat er gegenüber dem neuen Vermieter lediglich bestätigt, dass es sich um eine auf den Einzelfall bezogene Erlaubnis handelte, allerdings auch, dass sich die Miete seit Beginn auf 2 Personen bezog. Nun meint mein Vermieter, mir die Erlaubnis für die neue Untermieterin (trotz berechtigten Interesses) verweigern zu können bzw. von einem Untermietzuschlag abhängig zu machen. Nur nochmal die Frage: Reicht es nicht, wenn der alte Vermieter vor Gericht bestätigt, dass ...


    Lass' das doch ein Gericht entscheiden.

    Nein. Dazu benötigst Du die Wohnungsgeberstätigung.

    Da hätte man dir eigentlich sagen können/müssen das für die Ummeldung ein Mietvertrag völlig irrelevant ist.

    Übrigens ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht vorgeschrieben.
    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag


    Eben, auch ein mündlicher MV ist gültig.
    "Toll", neuerdings täglich Probleme mit WGs...*Brechreiz*

    Apropos “vergessen“...Du hast doch selber geschrieben, dass Du was einstellen wolltest? Auch hast die Antwort zu Deiner Frage bereits erhalten!?!? Übrigens halte ich es für ein Gerücht, dass keine Möglichkeit gibt, eine Wolf-Steuerung zu ersetzen. Das ist eine gängige R12 Steuerung mit Analoguhr, da wird man bei e-bay mit tot geschmissen.......


    Du wirst ja immer "besser":o...: Gugel hilft: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…uerung+wolf+r12
    Der Preis dieses Ersatzteils + Beschaffungs- + Montagekosten spielt dabei keine Rolle. Der VM schuldet dem M eine funktionierende Heizung.

    Ich meine dies sei nicht richtig, denn Schadensbehebung ist Sache des Vermieters. Dem M. obliegt es die Rechnung zu begleichen sofern er für den Schaden verantwortlich ist. Bei Schönheitsreparaturen wäre eine Fristsetzung nötig. Wenn eine Nachbesserung abgelehnt wird ist auch in diesem Fall die Fristsetzung nicht nötig.
    Also, Vorsicht bei dieser Sache.


    Aber zuerst muss doch dem M Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beheben (Verursacherprinzip). Tut er es nicht, muss er eben löhnen.

    Hallo Dago447,
    Mietrecht kennt keine Hauptvermieter, Untervemieter, Untermieter o.ä. Im BGB §§535 ff findest Du lediglich Vermieter und Mieter. Eine ganze vermietete Wohnung kann sowieso nicht untervermietet werden.

    Hallo anwe,

    "Vor ein paar Tagen habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2015 erhalten. ich bin am 16.07.2015 in meine Wohnung eingezogen an diesem Tag hat der Vermieter die Zählerstände (Wärmemengenzähler, Warmwasser- und Kaltwasserzähler) händisch abgelesen, am Ende jedes Jahres werden die Stände dann elektronisch abgelesen."
    - OK.

    "Bei der Abrechnung wurden die zu meinem Einzug abgelesenen Zwischenstände jetzt aber nicht berücksichtigt und ich frage mich warum das so ist?"
    - Das sollteste den VM fragen...

    "Abgerechnet wurde wie folgt:
    Heizung
    30% Grundkosten: wurden nach dem Nutzungszeitraum berechnet - das ist ok, oder?"
    - Jein. Die Grundkosten werden auf den prozentualen Flächenanteil bezogen, dann latürnich auf den Nutzungszeitraum bezogen.

    "70% Verbrauchskosten: der Verbrauch wurde nach der "Heizgradtagemethode" ermittelt - nach meinem Verständnis müsste hier mein tatsächlicher Verbrauch ab Zwischenablesung angesetzt werden,"
    - OK.

    "Warmwasser
    30% Grundkosten: wurden nach dem Nutzungszeitraum berechnet - das ist ok"
    - Jein. Die Grundkosten werden auf den prozentualen Flächenanteil bezogen, dann latürnich auf den Nutzungszeitraum bezogen.

    "70% Verbrauchskosten: wurden nach dem Nutzungszeitraum berechnet - wieso nicht nach dem Wert von der Zwischenablesung?"
    - wieder wäre Letzteres ok.

    "Kaltwasser
    Der Verbrauch wurde auch hier nach dem Nutzungszeitraum berechnet - es gibt aber auch wieder den Wert der Zwischenablesung?"
    - wieder wäre Letzteres ok.

    "Ich hoffe jemand von euch kann mir das erklären ... beim Wasser ist es von den Kosten her unerheblich, aber bei Heizung macht es schon ganz schön was aus wenn mit den Zwischenständen gerechnet wird!?"
    - Da bei Dir die genauen Verbräuche bekannt sind, wäre diese Berechnungsmethode zu bevorzugen. Kannst der Abrechnung in diesen Punkten also widersprechen.

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