Beiträge von Berny

    Hallo,
    in meinem Mietvertrag von 1960 wird mir die kostenlose Nutzung eines Hausgartens zugesichert.


    Hallo Harpe,
    das Thema ist in der Tat kompliziert, denn der Garten gehört wohl nicht zur (eigentlichen) Mietsache?
    Ansonsten hilft evtl Google

    Hallo murraene,

    meiner unmassgeblichen Meinung nach gehört der Raum doch eher zur Wohnung, denn er ist von ihr aus direkt zugängig, also nicht ein Dachoden, der für alle Mieter im Hause zugängig ist.
    Er hat ausserdem Heizung und Fenster, wobei es keine Rolle spielen dürfte, ob der HK abgedreht und das Fenster nicht sonderlich gross ist.

    Danke schön. Genau das hab ich mir auch gedacht. Ich hab denen die Einzugsermächtigung gegeben für die Miete, aber nicht für andere Dinge. V.a. wurde ich damit total überrollt. Aber was mach ich nun wegen der Sache, wegen dem Heizkostenzähler? Was wenn die darauf bestehen, das ich das übernehmen muss?


    Dann weist Du sie hin auf Mainschwimmer's Ausführungen und meine bzgl. der Schadenminderungspflicht.

    Ich bekam die Rechnug vom Vermieter. Genauer gesagt war eine Rechnung von Minol dabei und seperat ein Schreiben vom Vermieter, in der steht, das sie die Tage den fälligen Betrag von meinem Konto einziehen werden, da eine Einzugsermächtigung vorliegt (wegen der Miete).


    Das dürfen sie nicht! Sie dürfen die Miete und wahrscheinlich auch Betriebskostennachzahlungen einziehen, jedoch keinesfalls evtl. Reparaturen.
    Ich würde denen das schreiben und und Einzugsverbot erteilen. Weiter mitteilen, dass ich einer rechtswidrigen Einziehung (für Sie kostenpflichtig) widersprechen werde.

    Hallo melala,

    "Der Vermieter ist keine Privatperson sondern der BSG ..."
    Das sagt mir nichts, macht auch nichts, ändert auch nichts.

    "es gab keine Besichtigung. Der zuständige Fachmann, der auch die Heizung abliest wurde direkt zu mir geschickt und hat den Heizkostenzähler erneuert."
    Wurden die Stände von altem und neuen HKV protokolliert?

    "Mir wurde von meinem Vermieter auch nicht gesagt, das ich die Reperatur zahlen müsse."
    Dein VM hätte im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schadensminderungspflicht zunächst Dir die Gelegenheit geben müssen, den Schaden (fachgerecht) zu beheben (wie auch immer...).
    Im Übrigen siehe das, was Mainschwimmer bereits ausführte.

    Im Kinderzimmer war der Heizkostenverteiler locker und musste ausgetauscht werden.


    Hallo,
    im Kinderzimmer...?
    Falls die Schuld mich oder mein Kind trifft, müssten wir als Verursacher erst mal selbst die Gelegenheit haben, den Schaden zu beheben, mal grundsätzlich.
    Was hat der VM denn bei der Schadenbesichtigung gesagt?

    Die Probleme des VM sind ganz sicher unrelevant, aber ausschlaggebend!


    Ja, richtig, Georg.
    Ich bin in Colonia zwar Mieter, verwalte jedoch in MG ein MFH. VM-Probleme sind mir bestens bekannt. Da hilft nur Ärmel hochkrempeln.
    Ich weiss sehr wohl, wie laaaaaaangsam sich so mache Leute (pardon!) am Niederrhein bewegen..., für viele VM ein Teufelskreis, den sie nicht immer selbst zu verantworten haben...

    Hi Grizzlygeorge,

    "Nun ist die Öl-Heizung defekt und der Vermieter kümmert sich angeblich wg. finanzieller Probleme nicht um die Reparatur."
    Die finanziellen Probleme des VM sind unrelevant.

    "Die Heizung ist seit 10 Tagen außer Funktion. Mittlerweile herrschen im Haus nur noch Tageswerte um die 10-11 Grad."
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben hierüber informieren und auffordern, die Heizung umgehend instandzusetzen.

    "Ist hier schon der Tatbestand der Körperverletzung gegeben?"
    M.M.n. nicht.

    "Muß die Mieterin die Heizung auf eigene Kosten reparieren lassen?"
    Wenn es der VM nicht tut, kann sie es und die Kosten von der Miete abziehen.
    Es sollte aber ein Temperaturprotokoll geführt werden. Auskünfte bekommt Ihr sicherlich bei der Wetterwarte des nahegelegenen Flugplatzes.
    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass bei krassen Untertemperaturen Mietminderungen bis zu 100% möglich sein sollten. Das zu lesen würde den VM sicherlich sehr "freuen"...

    Hallo dressed.to.depress,

    ich verstehe Dein Problem nicht.

    "im Mietvertrag steht eindeutig, der Schneeräumdienst wird von einer externen Firma erledigt."
    Noch Fragen...?

    "Wir haben sofort telefonisch bei der Hausverwaltung nachgehakt, dort hieß es, das sei ein Irrtum und wir müssten die Schneeordnung ebenfalls machen, ansonsten erfolgt eine Abmahnung.
    Eine schriftliche Nachfrage bei der Hausverwaltung (mit dem Hinweis Nebenabreden zum Mietvertrag müssen in Schriftform vorliegen) brachte mir ein Schreiben, in dem auch wieder ganz klar steht ''in Ihrem Haus wird der Winterdienst von einer externen Firma durchgeführt.''"
    Das widerspricht sich ja, aber das Schriftliche gilt.

    "So weit so gut, auch in der Nebenkostenabrechnung ist der Posten Schneeräumdienst aufgeführt, wurde auch bezahlt."
    Ist von Euch auch nur dann zu bezahlen, wenn im MV so vereinbart, ansonsten hat die HV das zu zahlen.

    "Jetzt, nachdem heute der erste Schnee bei uns lag, baumelt Abends die altbekannte ''Schneemappe'' an unserer Wohnungstür, ein Schreiben vom 12.11.2010 hineingeheftet mit der Information, dass nun der Schneedienst jedes Jahr beim ersten Schnee im Erdgeschoss links beginnt ..."
    Wie toll, dass bei der HV die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut.
    Ich würde eine Kopie des Schreibens an Euch mit in die Mappe heften/kleben und in das Feld, wo Ihr auf der Liste abzeichnen sollt, kurz eintragen: "Siehe Kopie hierneben".

    Nein,es wurde keine Regelung getroffen. Es geht auch nur um den Vorgarten.


    Sowas lässt sich unter homos sapiens mündlich regeln und, wenn es denn sein "muss", durch eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum MV.

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