Undichtes Dach/Decke im Vorbau

  • Hallo,

    ich wohne in einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses.
    Ich ärgere mich seit circa Januar 2010 mit einer undichten Decke in meinem Vorbau. Dieser ist nicht überdacht und dient quasi als Vorplatz für die Haustür des Vermieters. Es sind Platten verlegt und es existiert ein Wasserablauf. Nach dem letzten Winter kam ich aus dem Urlaub und musste einen Wassereinbruch feststellen. Das Wasser lief in einem ansehnlichen Rinnsaal unter dem Putz heraus. Entsprechend bildete sich kurze Zeit später Schimmel an der gesamten Wand entlang.
    Der Vermieter hat nur marginal Schnee geräumt. Im Prinzip hat er nur eine Schneise zu seiner Haustür geschoben, so dass die gesamten Schneemassen auf dem Vorbau abgetaut sind. Darunter kamen dann jede Menge kaputte Fugen zum Vorschein. Im Sommer bildete sich erneut Schimmel. Es gesellten sich nun auch Wasserflecken im Bereich über der Haustür hinzu, die immer wieder bei Regen erneut feucht werden.
    Das Fenster habe ich seit Sommer durchgehend geöffnet, um eine erneute Schimmelbildung zu verhindern. Allerdings kommt ja nun der nächste Winter und ich kann dies auf die Dauer nicht durchführen.

    Ich habe den Vermieter natürlich umgehend auf den Wassereinbruch hingewiesen und folgende Maßnahmen hat er ergriffen:
    - Im September 2010 Putz im Vorbau enfternt
    - Vorbau getrockent mittels Trockengerät
    - Neuen Putz aufgezogen
    - Die kaputten Fugen hat er mit Tape abgeklebt, um ein erneutes Eindringen von Wasser zu verhindern (was immer das nützen soll)

    Wasserflecken bilden sich aber immer noch an exakt dengleichen Stellen.
    Er will diese Woche nun einige Dinge an den Platten machen, aber ich bezweifle, dass die Decke tatsächlich dicht werden wird.
    Höchstwahrscheinlich werde ich daher nach diesem Winter wieder Wasser im Vorbau haben. Schimmel wird sich dann sicherlich auch im Frühjahr dazugesellen.

    Ich habe daher folgende Fragen:
    a) Wie kann ich am einfachsten für möglichst geringen Schaden sorgen (Heiz/Lüftverhalten)?
    b) Gibt es eine provisorische Maßnahme, um ein Eindringen von Wasser möglichst zu reduzieren? Eventuell den Vorbau mit einer dicken Plane abdecken? Irgendwas, um möglichst ohne großen Ärger durch den Winter zu kommen.
    c) Mietminderung auf Grund andauernder Probleme (Wassereinbruch, Wasserflecken, Schimmelbildung)?

    Ich mag eigentlich nicht in Richtung c) gehen, weil ich mich mit meinen Vermietern sehr gut verstehe, aber bei jedem Regen Wasserflecken an der Decke und ne kleine Fütze im Raum zu haben, mache ich auf Dauer nicht mehr mit. Nach knapp einem Jahr habe ich ein wenig die Nase voll.

    Vielen Dank für euer Antworten und Hilfestellung!

    Einmal editiert, zuletzt von schleifer (22. November 2010 um 22:00)

  • Hallo, du hast natürlich einen Rechtsanspruch auf eine fachmännische Mängelbeseitigung.

    Auch ein Mietminderungsrecht steht dir zu.

    Aber...., wenn du mit deinem Vermieter gut auskommst u. weiter gut auskommen willst, wirst du deine berechtigten Forderungen sicher nicht durchdrücken wollen.

    Wenn doch,...schriftliche Mängelanzeige, Mietminderung ggf. unter anwaltlicher Vertretung oder Mieterverein gegen den Vermieter vorgehen. Wie eine fachmännische Instandsetzung dann auszusehen hat, kann unter richterlicher Anordnung ein Gutachter feststellen!

  • Hallo schleifer,
    sind die Mängel auch in Deiner Wohnung?

    Der Vorbau gehört zu meiner Wohnung und enthält im Prinzip die Haustür, Flur- und Kellertür. Um meine Wohnung zu betreten oder zu verlassen, muss ich ihn zwangsläufig passieren. Ich nutze ihn allerdings nicht als Wohnraum, falls die Frage darauf abzielt.
    In den Wohnräumen selbst (Schlaf- und Wohnzimmer sowie Küche/Bad) ist keinerleich Mangel festzustellen. Hier befindet sich auch das erste Stockwerk drüber. Nur der angebaute Vorbau besitzt eben keine Überdachung.

    Seit dem Frühjahr habe ich den Vorbau auch leergeräumt. Ich habe meinem Vermieter sogar den Ersatzschlüssel zu meiner Wohnung ausgehändigt, so dass keinerlei Hürde für Sanierarbeiten besteht.
    Es ärgert mich einfach, dass genug Zeit war, etwas zu unternehmen, aber bis September rein gar nichts passiert ist. Vielleicht hätte ich schon früher Infos bzgl Mietminderung einholen sollen, aber ich lebe wie gesagt mit den Menschen unter einem Dach.

    Hat jemand noch Tips bzgl Punkt a) und b)? Wenn sich für die Winterzeit eine provisorische aber effektive Lösung finden ließe, wäre mir ja schon gedient. Nächstes Frühjahr soll eine Komplettsanierung stattfinden, aber ich bin mir nicht sicher, ob dann noch Mauerwerk übrig ist, dass zu sanieren sich lohnt.

    Einmal editiert, zuletzt von schleifer (23. November 2010 um 17:49)

  • Da der betroffene Vorbau nicht zu Wohnzwecken dient und deshalb durch den Mangel die Wohnqualität nur geringfügig beeinträchtigt wird, würde eine Mietkürzung nur gering ausfallen. Ob dies den damit verbundenen Ärger wert ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich glaube auch nicht, dass alleine anhand der Beschreibung Lösungen zu den Fragen a) und b) möglich sind. Hier wäre es sicherlich effektiver jemand zu suchen, der sich das Problem vor Ort einmal anschauen kann.

  • So, mal den Mietvertrag durchgeblättert. Neben den sonstigen Räumen wird auch "1 Korridor" vermietet. Das sollte dann wohl der Vorbau sein.

    Den Ärger ist es mir jetzt schon fast nicht wert, ich möchte einfach, dass endlich was geschieht.

  • So, mal den Mietvertrag durchgeblättert. Neben den sonstigen Räumen wird auch "1 Korridor" vermietet. Das sollte dann wohl der Vorbau sein.


    Da der Korridor also Teil der Mietsache ist, hat der VM ihn auch i.O. zu halten.

  • Berny, dass der Vermieter für die Reparatur verantwortlich ist, dürfte außer Frage stehen. Der Teilnehmer fragt nach Lösungsmöglichkeiten, um den Schaden einzugrenzen bzw. den Vermieter unter Druck zu setzen.

    Und hier habe ich Zweifel, dass eine Mietminderung außer zusätzlichen Ärger nicht viel bewirken kann, da diese aufgrund der Nutzung des betroffenen Gebäudeteils nicht allzu hoch ausfallen dürfte.

    Wie der Schaden eingegrenzt oder beseitigt werden kann, ist nur anhand der Beschreibung hier im Forum nicht zu beantworten. Deshalb ja auch mein Rat, sich jemanden zu suchen, der die Kosten für die Reparatur ansatzweise ermitteln und dem Teilnemer eventuell auch Tipss zur Schadenseingrenzung geben kann.

    Erst anschließend sollte überlegt werden, ob notfalls die Reparatur im Rahmen der Selbsthilfe in Auftrag gegeben werden kann (Kostenfrage) oder welche weiteren Schritte gegen den Vermieter in die Wege geleitet werden.

  • Nach langer langer Zeit ein kurzes Update:
    Wie bereits vermutet wurde ich auch nach diesem Winter wieder mit Schimmelbildung an den Wänden und Ausbreitung der Wasser- und Spackflecken belohnt.
    Mein Vermieter war zwar guter Dinge, dass mit dem neuen Putz alles geregelt sei, aber ein Blick im Januar 2011 hat ihn direkt eines besseren belehrt. Schade, denn der neue Sanierputz und die gestrichene Decke (September 2010) sahen eigentlich ganz gut aus.
    Nun soll aber endlich auch eine Sanierung des Vorbaudaches durchgeführt werden, die in den nächsten 1-2 Monaten stattfinden soll (abhängig von der Lieferzeit der Materialien). Wird mir nicht mehr viel nützen, da ich gegen Jahresende aus beruflichen Gründen sowieso ausziehen werde, aber seis drum.
    Das recht warme und vor allem trockene Frühjahr wurde natürlich nicht genutzt.

    Ich habe allerdings noch eine Frage: Momentan wird der Vorbau wieder 24/7 gelüftet, um einer weiteren Schimmelbildung vorzubeugen. Das ist allerdings nicht ganz von Erfolg gekrönt. Irgendetwas bildet sich eigentlich immer 2-3 Tage nachdem es heftiger geregnet hat. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das wirklich Schimmel ist.
    Die Flecken, die an der Wand entstehen, sind eher von grünlich/gelblicher Farbe. Könnte das auch einfach eine beginnende Moosbildung oder sonstiges sein?
    Ich versuche, die Flecken möglichst zeitnah mit Schimmel-Ex in den Griff zu bekommen, was auch immer sehr gut gelingt. Meist ist bereits nach wenigen Minuten Einwirkzeit nichts mehr zu sehen. Das ist aber noch lange kein Beweis für eine Schimmelbildung, da Chlor bekanntlich alles Organische kaputt macht.

    Am betroffenen Teil der Decke bilden sich zwar die typischen flächigen gelb-grauen Spack- und Wasserflecken und die Farbe fällt mehr oder weniger ab, aber bisher scheint dort keinerlei Schimmelbildung aufgetreten zu sein (keine punktuelle Fleckenbildung). Zudem "regnet" es immer mal wieder feine Farbpartikel von der Decke, sobald ein Windzug entsteht (zB beim Öffnen der Haustür). Ist schon immer ein wenig komisch, weil man einfach nicht genau sagen kann, was da eigentlich alles von der Decke fällt, wenn man die Haustür durchschreitet.
    Ich werde meinen Vermieter nochmals darauf ansprechen, ob er sich hier auch um eine vorläufige Bereinigung kümmert und zumindest die abfallenden Farbreste verschwinden. Sollte er ja für zuständig sein, nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von schleifer (6. Juli 2011 um 21:20)

  • Ich werde meinen Vermieter nochmals darauf ansprechen, ob er sich hier auch um eine vorläufige Bereinigung kümmert und zumindest die abfallenden Farbreste verschwinden. Sollte er ja für zuständig sein, nicht?


    Ja, sollte er gem. §535 BGB (Instandhaltung der Mietsache). Eine (vorübergehende) Schönheitsangelegenheit scheint es ja wohl eher nicht zu sein, sondern chronisch - also Instandhaltung.
    Schön, dass Du Dich nochmals gemeldet hast!
    Beste Wünsche für nächste Berufstätigkeit und die Wohnung!:)

  • Nein, eine Schönheitsreparatur ist das sicherlich nicht mehr.
    In dem Vorbau wurde eine Regenrohr, dass innerhalb entlanglief, nach außen verlegt. Soweit so gut, aber der Ablauf, der auf dem Vorbaudach vorhanden ist, ist dabei nicht entsprechend stillgelegt worden. Wurde wohl nur provisorisch verkleidet oder evtl auch gar nicht. Jedenfalls schon irgendwie äußerst fahrlässig, aber ist ja nicht mein Mauerwerk.

    Ich denke, ich werde doch mal einem Mieterschutzbund oder Mieterverein beitreten. Ich mag sowas eigentlich nicht, aber der aktuelle Fall zeigt, wie machtlos man einfach sein kann.

    Danke für die Wünsche! :)

    Einmal editiert, zuletzt von schleifer (10. Juli 2011 um 12:52)

  • Hallo allerseits!
    So, mein Umzug rückt näher und ich hoffe, Anfang bis Mitte Oktober in meiner neuen Bleibe zu sein.

    Ich habe allerdings noch eine Frage: Meine Haustür ist aus Holz und verfügt auch über einen Holzrahmen. Jedenfalls bildet sich am oberen deckennahen Rand des Rahmens an einer Stelle mittlerweile ein schöner weißer Schwamm.
    Ich habe meinen Vermieter auch davon in Kenntnis gesetzt und er hat den Schwammkörper direkt entfernt. Das war vor zwei Wochen und der gute Junge bildet sich natürlich (wie überraschend) an dergleichen Stelle neu.
    Meine kurze google-Suche hat mich direkt zum "Echten Hausschwamm" geführt, der als ziemlich fieser Holz- und Mauerwerksschädling bekannt ist.
    Mal ganz abgesehen davon, was das für meinen Vermieter heißt: Ich muss ja meine Möbel noch durch diese Haustüre nach außen tragen und abtransportieren. Besteht irgendeine Gefahr, dass ich mir hier irgendwas unfreundliches mitschleppe und dann in meiner neuen Wohnung irgendwann ein blaues Wunder erlebe? Ich will das nirgends in dem Vorbau zwischenparken oder gar anlehnen, einfach nur rausschleppen...
    Das mag jetzt ziemlich hysterisch klingen (und das dürft ihr auch gerne sagen, falls es so sein sollte), aber ich bin mittlerweile eine gebrandmarktes Kind in der Sache und ich habe echt keine Lust noch irgendwelche "Altlasten" mitzuschleppen...

  • Ich muss ja meine Möbel noch durch diese Haustüre nach außen tragen und abtransportieren. Besteht irgendeine Gefahr, dass ich mir hier irgendwas unfreundliches mitschleppe und dann in meiner neuen Wohnung irgendwann ein blaues Wunder erlebe?


    Hmm, mit etwas Phantasie vielleicht schon?
    Natürlich würde ich die Möbel etc. bei Verlassen des Hauses mal kontrollieren und e.F. abwischwaschen.

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