Beiträge von Berny

    Hallo moncherri,

    gib' bei Google "Schimmel" ein, und Du hast Lektüre für den Rest der Woche - oder mehr.
    Um auf Deine problematik einzugehen, musste schon viel mehr Infos liefern. "Aber hallo" o.ä. bringt bestimmt nicht weiter.

    hallo
    mit der begründung das nach $8 des mietvertrages solche kleineren Instandsetzungsarbeiter vom Mieter zu tragen sind.ich meine ich kann ja schlecht das verzogene fenster selber richten.


    Ich würde nachweislich dem VM schreiben, dass er gemäss § 535 BGB verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Somit werden Sie hierdurch gebeten, zeitnah denoOrdnungsgemässen Zustand der Mietsache, hier insbesonders das inrede stehende Fenster, herzustellen. Hierfür gebe ich Ihnen angesichts des erfolgten Wintereinbruchs eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
    Zur Sicherheit würde ich (vorerst nur für mich) Fotos vom Fenster mit Tageszeitung und erkennbarem Datum oder Schlagzeile machen.

    Danke für die schnellen Antworten also muss sie zum Anwalt oder gibt es noch andere Möglichkeiten?


    Sie kann natürlich auch zum Mieterbund gehen (und dort Mitglied werden). Erfahrungsgemäss werden die Schreiben des MB (oftmals zurecht) von den VM nicht sehr ernst genommen.

    nein, will ich nicht, wird natürlich geklagt.... das Problem ist, er hat schon EV abgegeben und ist Hartz IV-Empfänger

    Oha da habt ihr ja den richtigigen Mieter erwischt. Ob es sich lohnt, hier noch Geld und Zeit hinterher zu werfen.? Sicherlich kann hier ein Titel erwirkt werden der ja auf dem Papier noch immer 30 Jahre Gültigkeit hat. Aber ob von diesem Kandidaten noch Gelder zu bekommen sind, wage ich eher zu bezweifeln.

    Moin Maggie und Gruwo,

    was meinst Du, Maggie, mit "wird natürlich geklagt"? So mit allem Drum und Dran?

    Ich würde einen Mahnbescheid erwirken. Als Schuldneradresse die aktuelle (falls bekannt) ober die alte (Briefkasten bleibt vorerst) angeben.
    Wenn er sich nicht bewegt, Vollstreckungsbescheid und letztendlich Pfändungsbeschluss erwirken und dann sein Konto pfänden.
    Wenn das dann dreissig Jahre die Pfändung drauf hat, wird der Schuldner sich dann hfftl. doch mal melden...

    danke..... er ist inzwischen ausgezogen... hat aber noch nicht gekündigt... mal sehen, obs am 3.12. passiert....


    "Am 3.12." - was soll das?
    Er kann bspw. bis zum 3.12. kündigen zum 28.2.11.
    Willst Du 4 Monate auf Mieteinnahmen verzichten?
    Ich wüsste, was ich jetzt täte.

    Hallo bestbody,

    Du darfst mir ruhig gleich böse sein, denn m.M.n. sieht es für Euch nicht gut aus:

    "wir heizen mit nachtspeicher und haben, im Haus / 5 Zimmer und ein gro´ßer Flur in der obigen Etage) 4 Heizungen.
    Eine in der Küche, eine im Wohnzimmer (obwohl es risen groß ist) eine im Kinderzimmer und eine im Schlafzimmer. Ein Raum, der Flur und das Badezimmer haben keine Heizung."
    Alles elektrisch? Jemand, der sich das leisten kann, alle Achtung!:mad:

    "was sollen wir nur machen, habt ihr tips und informationeen für uns?"
    Vorab: Ich habe den langen Text 2x gelesen und schon verstanden, will aber auf Details nicht eingehen, denn es ist völlig klar, was ich machen würde.

    "sollen wir wieder ausziehen?"
    Ich würde es machen.

    "haben wir gesonderte kündigungs vorraussetzungen?"
    Nein. Bedenkt bitte, dass Ihr die Bruchbude (pardon!) so gemietet habt.

    "aber wir haben doch erst gerade alles renoviert....."
    Das ändert nichts.

    "ich weiß noch nicht mal ob ich die miete für den nächsten monat überweisen soll oder nicht...."
    Grundsätzlich solltest (musst!) Du das.

    "sollen wir einen gutachter bestellen?"
    Auch wenn Ihr das macht und dafür über 2t€ ausgebt, ändert das überhaupt nichts und verschafft Euch auch keine bessere Rechtsposition.

    "könnnt ihr was zu der thematik sagen?"
    Ja: tut mir leid.

    Hi
    Kein Mensch hat daran rum gespielt, auch nicht mein Kind, sie hätte da schon sehr daran zerren müssen. Ausserdem ist sie nur zum schlafen im Kinderzimmer.
    Hab jetzt auf jeden Fall einen schriftlichen Einspruch eingelegt, mit alldem, was hier schon aufgezählt wurde. Ich hoffe, es wird zu meinem Gunsten entschieden.


    Kannst ja gerne gelegentlich ein Feedback geben. Wenn Du Dir die o.a. URL notierst, findeste "uns" wieder. Von Erfahrungen lernen wir alle...:) zugunsten anderer Nochnichtaufgeklärter.


    „ Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der Tatsache, dass Sie mir ein Schreiben mit einer Mieterhöhung zukommen ließen, welche zum 01.02.2011 in Kraft tritt, gehe ich davon aus, dass Ihre ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.2011 zurückgenommen wurde. Dafür bedanke ich mich herzlichst.
    Mit freundlichen Grüßen“


    Nein, Tatsy, damit schaffst Du keine Rechtsposition. Die "müssen" die Kündigung explizit zurücknehmen.

    Mag durchaus sein Berny. Allerdings hat der Vermieter in diesem Fall auch überzogen reagiert und eine absolut nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen, was auch gewisse Rückschlüsse zulässt.
    ..und manchmal ist die Holzhammermethode besser.

    Püchologie, Gruwo...
    Indem ich elegant bzw. konziliant reagiere, aber trotzdem deutlich, könnte ein Adressat evtl. eine kleine Erleuchtung bekommen.
    Soll ja sogar auch heutzutage noch Leute geben, welche ...

    Werde gleich meinen PKW bei der Bezirksverwaltung ummelden (bin umgezogen). Dabei werde ich mich (höflich aber deutlich) erkundigen, weshalb denn bei meiner Ummeldung vergangenen Monat ich nicht gefragt wurde, ob ich nicht auch ein evtl. vorhandenes KFZ umzumelden hätte.
    Früher musste das ja bei der KFZ-Zul.Stelle gemacht werden.

    Zurück: Wie ich schon andeutete, gleich mit Bedingungen anzukommen, ist m.E. nicht immer angebracht. Abba jeder kann das so sehen wie er/sie will...;)

    Naja Berni mit diesem Wortlaut wird aber der Sinn meines Posts nicht ganz erfüllt.


    Moin Gruwo,
    soll ja auch nicht. Ich persönlich tendiere dazu, nicht unbedingt eine harte Linie zu fahren, bspw. Bedingungen zu stellen, wenn ich selbst - wie hier unsere Fragestellerin - keinen Stress suche.
    Es könnte ja sein, dass bei der von Dir gewählten Formulierung der Vertragspartner sich an seiner (arroganten) Ehre gepackt fühlt und dann sagtg: "Jetzt erst recht!".

    Hallo Tatsy,

    ich würde schreiben: ..... Mit der geforderten Mieterhöhung von 16,04€ ab dem 1.2.11 bin ich einverstanden. Der guten Ordnung halber darf ich sie noch bitten, die von Ihnen zum gleichen Termin ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses zeitnah zurückzunehmen. In Erwartung Ihrer Rückäusserung verbleibe ich mit freundlichen Grüssen ...

    Dann wünsche ich Dir/Euch weiterhin toi toi toi!:)

    Hallo Arabella,

    "Nun bin ich berufstätig und habe ausgerechneet in der Weihnachtswoche die Schneeräumung. Zudem arbeite ich in den Tagen vor Weihnachten oft von 7 bis 18 Uhr."
    Das befreit Dich von der Pflicht nicht.

    "Ich habe gelesen, dass zweimal schippen nicht reicht, wenn es schneit."
    Die Kommunen haben das in ihren Ortssatzungen geregelt, bspw. "Schneeräumung und Streuen mit abstumpfenden Mitteln" werktags 7-20 und So 9-20 in 1m breitem Streifen. Mal dort anrufen.

    Wie geht Ihr damit um? Einen professionellen Schneeräumer beauftragen?"
    Nachbarn, Partner, früher austehen, Mittagspause, Dienstleister...

    Hallo MiJen,

    "Und zwar habe ich einen Nachtspeicherofen und der läuft die ganzen Tage schon auf volle Kanne aber das Wohn/schlafzimmer ist trotzdem kalt.
    Küche, Bad, klo ist eiskalt da auch kein Ofen vorhanden."
    Du hattest die Wohnung in diesem Zustand angemietet...

    "20 Grad ereiche ich aufkeinen Fall."
    Ist ein Mangel.

    "Ich habe in der gesamten Wohnung keine Türen außer für Bad und Klo."
    Sehr unüblich, aber Du hattest die Wohnung in diesem Zustand angemietet...

    "Und dann kommt noch hinzu mein Keller ist unnutzbar weil der Schimmel an den Wänden wächst und alles dort drinne kann ich wegschmeißen =("
    Ist zwar auch ein Mangel, jedoch, da Keller meist Beigaben sind, weniger schwerwiegend.

    "Hab Online ausgerechnet ich kann so 50 % der Miete einbehalten."
    Könnte durchaus möglich sein.

    "Da ich aber nicht glaube das sich zumindest was an der Wärme der Wohnung ändern wird kann ich doch nicht dauerhaft die Miete kürzen oder?"
    Sobals Du 4x50%, also 2 MM, weggekürzt hast, kann fristlos gekündigt werden.

    "Wenn ich dne Mängel am 1. melde und dann auch diregt Mietminderung raushaue"
    Nix wirste "'raushauen", sondern erstmal schriftlich nachweislich dem VM die Mängel einzeln aufzählen und ihm angemessene Frist setzen zur Behebung und Herstellung der Mietsache in vertragsgerechten Standard.

    "kann ich das für dne ganzen Monat machen auch wenn sie am 15. kommt und die Mängel beseitigt oder darf ich die Minderung nur bis für den 15. machen."
    Erspare Dir/uns bitte solche Rechnereien. Erstmal schreiben!

    "Wie ihr sieht habe ich absolut keine Ahnung."
    Richtig...

    "Meine erste Wohnung, sehr bezahlbar aber eine unmögliche Vermieterin die für nichts Geld hat."
    MUSS sie aber, denn sie bekommt ja auch Miete.

    Hallo marcusw,

    "Vor dem Einzug wurde mit einem Mitarbeiter des Vermieters, meiner Vormieterin und mir mündlich ausgemacht, dass ich die Kaution meiner Vormieterin von ihr übernehme: Der Vermieter behält die Kaution ein und ich löse die Kaution von der Vormieterin ab, die mir eine Quittung hierfür ausstellt.
    Da die Wohngemeinschaft quasi komplett neu besetzt wurde ist dieses Verfahren bei Mitbewohner A (vor mir eingezogen) und Mitbewohner B (nach mir eingezogen) ebenso durchgeführt worden.
    All dies war mit dem Mitarbeiter des Vermieters mündlich vereinbart, daraufhin sollte der Mietvertrag folgen.
    Den Mietvertrag haben wir jedoch trotz sehr häufigem Nachfragen erst zu Anfang Dezember bekommen"

    Muss ich Dir jetzt noch sagen, was von mündlichen Vereinbarungen zu halten ist???:mad:
    Und heute haben wir erst den 29. November...:confused:

    Ich hab mit der Vermieterin geredet und sie hat den Fehler auch gleich eingesehen.


    ... wobei sich nun die Frage stellt, ob sie den Mist, den sie verzapft hat, nicht kontrolliert oder nach dem Motto handelte, es einfach mal drauf ankommen lassen...:mad:

    Die Kostenübersicht sieht so aus:
    01.07.08:
    Miete: 751,58 €
    Nebenkosten: 230,28 €
    gesamt: 981,86 €

    01.07.09:
    Miete: 981,86 €
    Staffelmiete: 34,37 €
    Nebenkosten: 288,78 €
    Zwischensumme: 1305,01 €
    Wärmedämmung: 15,00 € (monatlich, wegen Anbau einer Wärmedämmung)
    gesamt: 1320,01 €

    01.07.10:
    Miete: 1320,01 €
    Staffelmiete: 35,57 €
    Nebenkosten: 299,46 €
    Zwischensumme: 1655,04 €
    Wärmedämmung: 15,00 €
    gesamt: 1670,04 €


    Äändlich ist das Huhn, das goldene Eier legt, gefunden:
    Brutto-Miete ab 01.07.2008: 752€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2009: 982€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2010: 1320€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2011: 1670€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2012: 2035€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2013: 2370€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2014: 2700€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2015: 3025€,
    Brutto-Miete ab 01.07.2016: 3360€,
    usw...
    (mal von mir so Pi mal Daumen hochgerechnet (im wahrsten Sinne des Wortes...:D).

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