Mietminderung?

  • Hallo

    Weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich schildere mal mein Problem.

    Und zwar habe ich einen Nachtspeicherofen und der läuft die ganzen Tage schon auf volle Kanne aber das Wohn/schlafzimmer ist trotzdem kalt.

    Küche, Bad, klo ist eiskalt da auch kein Ofen vorhanden.

    meine 20 Grad ereiche ich aufkeinen Fall.

    Ich habe in der gesamten Wohnung keine Türen außer für Bad und Klo.

    Und dann kommt noch hinzu mein Keller ist unnutzbar weil der Schimmel an den Wänden wächst und alles dort drinne kann ich wegschmeißen =(

    Hab Online ausgerechnet ich kann so 50 % der Miete einbehalten.

    Da ich aber nicht glaube das sich zumindest was an der Wärme der Wohnung ändern wird kann ich doch nicht dauerhaft die Miete kürzen oder? Oder kann ich die sogar nach einer bestimmten Zeit ganz weglassen?

    Wenn ich dne Mängel am 1. melde und dann auch diregt Mietminderung raushaue kann ich das für dne ganzen Monat machen auch wenn sie am 15. kommt und die Mängel beseitigt oder darf ich die Minderung nur bis für den 15. machen.

    Wie ihr sieht habe ich absolut keine Ahnung.

    Meine erste Wohnung, sehr bezahlbar aber eine unmögliche Vermieterin die für nichts Geld hat. =(

  • Hallo MiJen,

    "Und zwar habe ich einen Nachtspeicherofen und der läuft die ganzen Tage schon auf volle Kanne aber das Wohn/schlafzimmer ist trotzdem kalt.
    Küche, Bad, klo ist eiskalt da auch kein Ofen vorhanden."
    Du hattest die Wohnung in diesem Zustand angemietet...

    "20 Grad ereiche ich aufkeinen Fall."
    Ist ein Mangel.

    "Ich habe in der gesamten Wohnung keine Türen außer für Bad und Klo."
    Sehr unüblich, aber Du hattest die Wohnung in diesem Zustand angemietet...

    "Und dann kommt noch hinzu mein Keller ist unnutzbar weil der Schimmel an den Wänden wächst und alles dort drinne kann ich wegschmeißen =("
    Ist zwar auch ein Mangel, jedoch, da Keller meist Beigaben sind, weniger schwerwiegend.

    "Hab Online ausgerechnet ich kann so 50 % der Miete einbehalten."
    Könnte durchaus möglich sein.

    "Da ich aber nicht glaube das sich zumindest was an der Wärme der Wohnung ändern wird kann ich doch nicht dauerhaft die Miete kürzen oder?"
    Sobals Du 4x50%, also 2 MM, weggekürzt hast, kann fristlos gekündigt werden.

    "Wenn ich dne Mängel am 1. melde und dann auch diregt Mietminderung raushaue"
    Nix wirste "'raushauen", sondern erstmal schriftlich nachweislich dem VM die Mängel einzeln aufzählen und ihm angemessene Frist setzen zur Behebung und Herstellung der Mietsache in vertragsgerechten Standard.

    "kann ich das für dne ganzen Monat machen auch wenn sie am 15. kommt und die Mängel beseitigt oder darf ich die Minderung nur bis für den 15. machen."
    Erspare Dir/uns bitte solche Rechnereien. Erstmal schreiben!

    "Wie ihr sieht habe ich absolut keine Ahnung."
    Richtig...

    "Meine erste Wohnung, sehr bezahlbar aber eine unmögliche Vermieterin die für nichts Geld hat."
    MUSS sie aber, denn sie bekommt ja auch Miete.

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