Hallo bienderl,
vielleicht hilft auch ein Brief an die VM, in der Du sie (vielleicht ein kleinbisschen polemisch) drauf aufmerksam machst, dass durch die nicht erfolgte Reparatur die Schädigung der Bausubstanz unaufhaltsam fortschreitet, welches ausserdem zusätzlich zu Schadenersatzansprüchen Deinerseits ggü ihr führen könnte.
Beiträge von Berny
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Hallo elanor,
ein Anruf bei der Stadtverwaltung dürfte da auch sehr schnell hilfreich sein.
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Ist mir schon klar, Gruwo.
Nur, wer weiss, was sonst noch hinzu kommen mag: HK-Ventile in anderen Wohnungen, undichte Rohrverbindungen, undichter Ausgleichsbehälter im (nicht?) zugänglichen Heizungsraum...
Und ausserdem, da bleibt abzuwarten, welcher Installateur einen Auftrag eines Kunden annimmt, wohl wissend, dass er nicht in des Kunden Eigentum arbeiten soll...? -
Um wieviele Ventile an den Heizkörpern handelt es sich denn?
Moin Gruwo,hast Du schon mal erlebt, dass mehrere Ventile defekt werden? Ich noch nicht, wie ich bereits schrieb.
Ich denke, dass hier etwas nicht ganz stimmt...

(von der Art, wie er sich "bedankt", mal ganz abgesehen...) -
Da frage ich mich, in welchem Zeitraum die Mieter diese 40 Liter verbrauchen, vielleicht in der Stunde?
Moin Mainschwimmer,Du hast da doch glatt den Smiley vergessen...

Werde von Liter auf m³ korrigieren.:D:D
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Moin Lars,
"Aber es kann doch nicht sein, dass man als Mieter vor solchen Sachen nicht geschützt wird. Wenn ihm die Kohle dann nicht reicht kommt er nächstes Jahr wieder an und man muß klein bei geben weil man sonst rausfliegt"
LEIDER scheint die Gesetzesvorschrift klar zu sein. Tipp: Wende Dich an die politische Opposition...
"Ich habe mal im Netz gesucht und bin auf folgendes gestoßen:
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters"
Ist (mir) schon klar, aber der 573a bezieht sich wohl speziell auf "Eure" Häuser...:eek:"dann kann er doch seinen § 573 a vergessen, da dieser hier doch drüber steht oder sehe ich das falsch?"
Da steht keiner "drüber" oder "drunter", der eine ist 573, der andere 573a... - a ist nicht zwangsweise über- oder untergeordnet. -
Der Wasserzähler wurde im Juni 2009 getauscht, nun habe ich geschaut, und da stehen 96m3 ...nun verstehe ich nicht, warum auf der rechnung 120m3 stehen..
... und vom Jan - Juni wurden 24m³ verbraucht. -
Moinmoin Lars,
als ich zuerst § 573 las, war ich für Euch zuversichtlich.... aber der 573a ernüchterte (auch) mich. Tut mir leid.
Bleibt zu hoffen, dass dem armen in seinem Selbstbewusstsein gekränkten Vermieter (k)ein Mietnomade als Nächster begegnen wird.... -
Hallo stebln,
sicherlich meinst Du den Bezug von Frischwasser, welches i.d.R. kalt ist.
"Ich habe die Heiz-Wasserkostenabrechnung von meiner Hausverwaltung erhalten. Nachzahlung: 681-€ !!!"
Das (aus-)sagt überhaupt nichts."Laut der Hausverwaltung habe ich im 2009 121m3(!!!) Kaltwasser verbraucht,"
Meine Mieter verbrauchten in den vergangenen 15 Abrechnungszeiträumen durchschnittlich 40 m³ [edit: nicht Liter] Frischwasser pro Wohneinheit."Dieses Jahr will ich nicht blind bezahlen, da diese Kosten mir extrem zu hoch erscheinen,"
Also: Abrechnungsunterlagen zeigen lassen und mit dem Haus- bzw. Wohnungswasserzähler vergleichen."Die Hausverwaltung meint, die Rechnung stimmt."
Was soll sie denn sonst sagen...?"Sind diese Werte wirklich realistich ?"
Wenn Du nicht irgendwo noch einen Mittrinker hast...? -
Ich meine meinen eigens gekauften und angeschlossenen Kaminofen. Kleines Ding
Der hat nichts mit der Mietsache zu tun.
Ich fragte nur, weil ich hoffe, dass man mir daraus doch "keinen Strick drehen " wird oder?
Tut mir leid, diesbezüglich sollteste Dich wirklich bei Fachleuten (MV, RA) erkundigen, wie auch ohnehin bereits empfohlen wurde. -
Hallo alperarda,
"Wenn die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlosssen sind, muss er die Kosten offenlegen und kann dann erst die Miete um bis zu 11% erhöhen?"
Hast Du den Link gelesen? Und auch, worauf sich die 11% bezogen?"Also könnte es durchaus möglich sein, dass wir innerhalb weniger Monate insgesamt 31% mehr Kaltmiete zahlen müssen?"
Nee, soo einfach kannste nicht rechnen.
Lediglich unser Fiskus kann/macht/darf das: Der berechnet beim Tanken aud die Mineralöl- auch noch die Mehrwertsteuer...
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Hallo su-sun,
"Der Vermieter ... war mehrmals vor Ort und gehört zu den mehr als geizigen Menschen, die denken Sie würden das für mich und nicht ihr Objekt tun."
Insofern gehöre ich auch zu den "geizigen" Menschen: Ich halte die Mietsachen i.O., denn das ist der beste Weg, die Mieteinnahmen zu sichern...:D - und meine eigenen Kosten gering zu halten.
"Der Fachmann, der in seinem Auftrag da war, hat die Ventile als Ursache erklärt."
Nun denn..."Ich möchte für mein Geld einfach ein entsprechendes Mietobjekt und nicht, dass mein 1 1/2 jähriges Kind in seinem Zimmer frieren muss."
Voll verständlich (gestatten?: Es heisst juristisch übrigens "Mietsache")"Für sehe die Mietminderung eher als Anstoß zum Handeln, sonst wird das nie was. Das kann ich aus Erfahrung sagen."
Tja, so isses, leider."Liege ich denn mit 25 % zu hoch?"
Kann ich nicht beurteilen, Du müsstest dem Link folgen. (könnte vielleicht etwas zu hoch sein?)"Kann man mir was wegen meines Ofens?"
Evtl. ja, denn der wurde bei Besichtigung der Mietsache ja von Dir wohl in Augenschein genommen - und akzeptiert."Wenn ich auf der Arbeit bin, kann den ja niemand befeuern."
Es mag unangenehm klingen, wenn ich sage, dass das Deine Sache ist - abba so isses nunmal. -
Hallo su-sun,
das von mir verwaltete MFH ist erheblich älter, und in der von mir bewohnten Mietwohnung ist die Anlage 25 Jahre alt. Undichte HKVentile gab es noch nie. Deshalb kommt mir das doch komisch vor, oder hatte der Installateur seinerzeit eine goldene Serie erwischt?
Bitte bedenke auch, dass Entlüften der HK Mietersache ist. Zuviel Entlüften und damit zu grosser Druckabfall kann jedoch zum voübergehenden Totalausfall der Heizung führen.
Der VM sollte sich - auch schon aus Eigeninteresse - gründlich um die Anlage kümmern.
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Hallo LANsurfer,
wie @ Der, der durch den Main schwimmt, schon schrieb, sind die Fragen hier abschliessend keinesfalls beantwortbar.
Ich habe hier eher den Eindruck, dass der frühere VM geschlampt hat und die derzeitigen Mieter dies (finanziell) ausbügln sollen."hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag einer Heizungsfirma vorgelegt, aus der eine Investition von über 5000 Euro hervorging, welche ja direkt auf alle Mietparteien im Haus umgelegt würden (also gleich im ersten Jahr komplett)."
Hier wird wohl der Grundsatz, dass der VM verpflichtet ist, Kosten für die Mieter so gering wie möglich zu halten, überhaupt nicht beachtet.
Der Allmess WMZ 1,0 bspw. kostet ca. 200€, plus (Austausch-)Montage max. 250€.
Die Austausche sind, als Eichtauschkosten deklariert, in den Heizkosten regelmässig auf die Mieter umlegbar.
Ob die Heizungs- und Sanitär-Installation in Eurem Haus überhaupt i.O. bzw. sinnvoll ist, kann nur ein Fachmann vor Ort entscheiden. Hier sollte der VM sich von mindestens drei Installateuren KVAs machen lassen.
Ich verwalte eine 5er MFH. Dort wurden lediglich zwei WMZ (wg. Trennung Heizung/Warmwasser) eingebaut, ferner 5 WWZähler, 5 KWZähler und 5 KWZähler f. d. Wamas neu installiert. Somit kann ich Centgenau nach Verbräuchen abrechnen. Die Kosten waren 2000€ Endpreis, 2 Monteure à 8 Stunden. Das mal so als Anhaltspunkt. Auf die Mieter habe ich nichts abgewälzt, ausser einer Kesselwartung.
Modernisierungsmassnahmen, die auch den Wohnwert steigern und auf die Mieter auf neun(!) Jahre verteilt abgewälzt werden sollen, müssen ausserdem 1/4 Jahr vorher mit ausführlicher Erklärung und Modellberechnung den Mietern schriftlich mitgeteilt werden.
Du siehst, dies ist ein sehr komplexes Thema, und da solltet Ihr wohl mit sämtlichen Unterlagen einen Fachmann/Mieterverein/RA konsultieren.Ach ja, WMZ und WWZ müssen alle 5 Jahre, KWZ alle 6 Jahre getauscht werden. WMZ haben eine eingebaute Lithiumbatterie, welche sich eh' nach ca. 8 Jahren verabschiedet.
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Hallo su-sun,
eine Info über MM findest Du hier: Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche
Das Mietrechtslexikon findest Du hier: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
Ich würde dem VM schriftlich nachweislich die Mängel mitteilen, ausserdem, welche Temperaturen in den einzelnen Räumen maximal zu erreichen sind. Ferner darauf hinweisen, dass die Mängel ihm seit 5.12.10 nachweislich bekannt sind und eine Frist von 14 Tagen setzen zur Mängelbehebung, andernfalls ich die Miete reduzieren würde.
"Vermieter sieht es so, dass wir ja eh mit unserem Kaminofen ( steht im Wohnzimmer) die Wohnung wärmen und es somit nicht so wichtig ist das die Heizkörper warm werden. Wir sollen einen Scheit mehr auflegen ;)"
Diesen Vorschlag würde ich als wenig problemlösend einstufen. -
Hallo tatsy,
die drei Probleme
- Lärmbelästigung durch anderen Mieter
- Mieterhöhung
- Kündigung
haben grundsätzlich miteinander nichts zu tun.
Ich würde jedoch in einem Schreiben den VM bitten, dazu Stellung zu nehmen und auch auf die bisher unbeantworteten Schreiben von Datum usw. hinweisen und um Beantwortung bitten.
Noch eine Möglichkeit wäre nun, der Mieterhöhung zuzustimmen unter Voraussetzung der Rücknahme der Kündigung.
Auch Dir ein gutes Neues...:) -
Hallo alperarda,
"Heute kam Post mit Ankündigung einer Mieterhöhung ab 01.04.2011.
Einerseits soll die Miete an die ortsüblichen Vegleichswerte angepasst werden Hier will der Vermieter den aktuellen Mietzins i.H.v. 3,72 €/m² auf 4,47 €/m² erhöhen, also um 20%. Damit haben wir gerechnet... so weit so gut."
Scheint wohl grundsätzlich o.k. zu sein."Desweiteren soll bis zum 30.06. folgende Modernisierung durchgeführt werden: denkmalgerechte Widerherstellung der Fassade und Haustüren, dauerhafte Unterfangung und Sanierung des Kellers, Dachdämmung und andere Maßnahmen."
Hier kommen mir erhebliche Zweifel, da Euer Wohnwert offensichtlich nicht spürbar erhöht werden wird. Weitere Infos hier: Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung"Zwar schreibt der Vermieter, das die Erhöhung des Mietzins ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, allerdings so rasch wie möglich erfolgen."
Sein Wunschdenken."Anderseits finde ich nur eine Berechnung vor, die beide Erhöhungen, also Anpassung und Moderniesierung auf einmal vorsieht, woraus ich schließe, dass der Vermieter eben ab April 2011 5,55 €/m² Miete verlangt."
Geht nicht. Beides sind unterschiedliche Vorgänge, die miteinander nichts, auch terminlich, miteinander zu tun haben."Der Abschluss der Maßnahmen wird auf den 30.06.2011 datiert, kann der Vermieter überhaupt vor Abschluss der Arbeiten bereits eine höhere Miete verlangen?"
Das halte ich für eher ungewöhnlich. Erst würde ich Resultate sehen wollen."Da Heute das Schreiben kam, haben wir bis Ende Februar Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen, richtig?"
Nöö, braucht Ihr überhaupt nicht ggü. dem Möchtegern-Vermieter... siehe später."Und noch was, der alter Vermieter teilte uns schrift mit, dass eine gewisse Frau I.W. neuer Eigentümer der Wohnung ist. Das Mieterhöhungschreiben und ein vorausgehendes "Begrüßungsschreiben" kam aber von einem Herrn Dipl.Ing. mit selben Familiennamen."
Na also..."Kann ich das Schreiben nicht sogar ignorieren, weil es eben nicht vom Vermieter stammt bzw. keine Vollmacht beigelegt war?"
Ich würde es ignorieren b.a.w.
Die Berechnung würde ich, wenn es ernst wird, vom Mieterverein bzw. einem Fachanwalt überprüfen lassen. -
Hallo LILAMOND,
"Wir waren heute beim Anwalt und er sagte uns auch das dies keine KÜndigung ist ..."
Danke für die Bestätigung."...er diese "Kündigung" gerne sich kopieren möchte um sie als Fundstück des Jahres aufzubewahren und seinen Kollegen zu zeigen."
Tja, Arbeit soll ja auch Spass machen...
"Natürlich werden wir hier ausziehen so bald wir eine neue Wohnung haben."
Nehmt Euch Zeit - und die neue Vermieterin wird sich vielleicht umsehen ... (müssen, nach neuen [zuverlässigen] Mietern).
Und die Kündigungsfrist beachten: Die Kündigung mit Euren beiden Unterschriften (falls Ihr beide auch als Mieter unterschrieben habt) muss bis spätestens 3. Werktag d.M. nachweisich beim VM sein, damit sie zum Endes des übernächsten Monats wirksam wird. -
Hallo Gerald,
bitte nicht vergessen, dass die Kaution bis zum Rückzahlungstermin zu verzinsen ist wie Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung.
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Hallo uweboss,
"ich habe jetzt die nebenkostenabrechnung von 2009 bekommen mit einer nachzahlung.
wir warten aber immer noch auf die richtige abrechnung für 2008."
Beide haben miteinander nichts zu tun."die erste hatten wir nicht akzeptiert, weil sie falsch berechnet war. (da sollten wir auch schon nachzahlen).
es wurde damals (ende 2009) sofort dem hausverwalter mitgeteielt das die abrechnung falsch sei. dabei blieb es aber auch.
nach unseren berechnungen hätten wir nähmlich was wieder bekommen müssen."
Dann wird es eigentlich Zeit, dass Ihr weitere (evtl. rechtliche) Schritte einleitet. Ein Guthaben wäre an Euch auszuzahlen, eine Nachforderung jedoch regelmässig nicht mehr möglich."jetzt kommt noch dazu, das wir im april 2010 ausgezogen sind und noch nicht die abrechnung für 2010 bekommen haben. wobei der vermieter ja binnen 6 monate nach einem auszug die abrechnung fertig haben sollte."
Irrtum: Ich nehme an, dass der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Somit hat der VM noch bis zum 31.12.2011 Zeit, auch, wenn Ihr während des abgerechneten Jahres bereits ausgezogen seid.- Gross- und Kleinschreibung und Interpunktion würden Deinen Beitrag leichter verständlich machen für diejenigen, von denen Du Dir Hilfe erbittest.
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