Hallo,
also es ist eine Zustimmungserklärung bei dem Schreiben dabei, welches nur noch unterschrieben zurückgesendet werden soll.
„Hiermit stimme ich der Mieterhöhung zum 01.02.2011 für die Wohnung XXX, nach § 558 BGB in Höhe von 16,04 € zu.“
Desweiteren steht in dem Brief:
„Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu dieser vorstehend berechneten und begründeten Erhöhung der Miete auf der beigefügten Zustimmungserklärung.
Ihre Zustimmung muss bis spätestens zum 21.01.2011 zugegangen und vom Vertragspartner unterzeichnet sein. Die erhöhte Miete ist gem. § 558 b Satz I BGB vom Beginn des 3. Monats an, der auf den Zugang dieses Erhöhungsschreibens folgt, zu zahlen. Sollten Sie die gesetzliche Frist nach § 558 b II BGB nicht einhalten, weisen wir darauf hin, dass wir dann innerhalb der gesetzlichen Frist von drei weiteren Monaten auf Erteilung Ihrer Zustimmung klagen müssen.“
Also ich werde die Zustimmungserklärung nicht einfach so unterzeichnen, sondern ein eigenes Schreiben aufsetzen, so wie ihr es mir geraten habt.
Ich werde aber wohl eher den ruhigeren Ton anschlagen, denn die werden die Erhöhung wohl so oder so durchsetzen. Und falls es doch im Februar zu einer Räumungsklage kommen sollte, dann haben die Richter ja mein positives Featback zu der Sache gesehen und sehen auch, dass ich ein friedliebender Mensch bin, welcher nur in der Wohnung weiter leben möchte.
Kann ich auch dieses schreiben und bei der Zustimmungserklärung mit anheften? :
„ Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Tatsache, dass Sie mir ein Schreiben mit einer Mieterhöhung zukommen ließen, welche zum 01.02.2011 in Kraft tritt, gehe ich davon aus, dass Ihre ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.2011 zurückgenommen wurde. Dafür bedanke ich mich herzlichst.
Mit freundlichen Grüßen“
Dies könnte ich doch mitschicken und sehen, wie mein Vermieter reagiert.
LG und vielen Dank für die Antworten