ordentliche Kündigung erhalten

  • Hallo,

    also es ist eine Zustimmungserklärung bei dem Schreiben dabei, welches nur noch unterschrieben zurückgesendet werden soll.
    „Hiermit stimme ich der Mieterhöhung zum 01.02.2011 für die Wohnung XXX, nach § 558 BGB in Höhe von 16,04 € zu.“

    Desweiteren steht in dem Brief:
    „Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu dieser vorstehend berechneten und begründeten Erhöhung der Miete auf der beigefügten Zustimmungserklärung.
    Ihre Zustimmung muss bis spätestens zum 21.01.2011 zugegangen und vom Vertragspartner unterzeichnet sein. Die erhöhte Miete ist gem. § 558 b Satz I BGB vom Beginn des 3. Monats an, der auf den Zugang dieses Erhöhungsschreibens folgt, zu zahlen. Sollten Sie die gesetzliche Frist nach § 558 b II BGB nicht einhalten, weisen wir darauf hin, dass wir dann innerhalb der gesetzlichen Frist von drei weiteren Monaten auf Erteilung Ihrer Zustimmung klagen müssen.“


    Also ich werde die Zustimmungserklärung nicht einfach so unterzeichnen, sondern ein eigenes Schreiben aufsetzen, so wie ihr es mir geraten habt.

    Ich werde aber wohl eher den ruhigeren Ton anschlagen, denn die werden die Erhöhung wohl so oder so durchsetzen. Und falls es doch im Februar zu einer Räumungsklage kommen sollte, dann haben die Richter ja mein positives Featback zu der Sache gesehen und sehen auch, dass ich ein friedliebender Mensch bin, welcher nur in der Wohnung weiter leben möchte.

    Kann ich auch dieses schreiben und bei der Zustimmungserklärung mit anheften? :
    „ Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der Tatsache, dass Sie mir ein Schreiben mit einer Mieterhöhung zukommen ließen, welche zum 01.02.2011 in Kraft tritt, gehe ich davon aus, dass Ihre ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.2011 zurückgenommen wurde. Dafür bedanke ich mich herzlichst.
    Mit freundlichen Grüßen“

    Dies könnte ich doch mitschicken und sehen, wie mein Vermieter reagiert.

    LG und vielen Dank für die Antworten


  • „ Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der Tatsache, dass Sie mir ein Schreiben mit einer Mieterhöhung zukommen ließen, welche zum 01.02.2011 in Kraft tritt, gehe ich davon aus, dass Ihre ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.2011 zurückgenommen wurde. Dafür bedanke ich mich herzlichst.
    Mit freundlichen Grüßen“


    Nein, Tatsy, damit schaffst Du keine Rechtsposition. Die "müssen" die Kündigung explizit zurücknehmen.

  • @ Berny. So ist es.

    Um es nochmal zu verdeutlichen: Die Mietanpassung und die Kündigung sind zwei getrennte Verfahren, die rechtlich in keiner Verbindung stehen.

  • Hallöchen.......da bin ich nun wieder.....

    Also, bis jetzt hat sich mein Vermieter nicht wieder gemeldet.

    Es ist nun aber so, dass mein werter Herr Mieter oben drüber wieder die Musik laut hatte.
    Am Heiligabend........Habe natürlich wieder die Polizei gerufen (so gegen 00:15 Uhr, da war es am unerträglichsten) und die haben sich netterweise drum gekümmert.

    Die nette Frau vom Mieterverein, meinte damals zu mir, dass ich mir die Aktennummern von der Polizei geben lassen sollte, um beweisen zu können, dass eine Ruhestörung vorliegt.
    Leider wurde dies nicht von der Polizei vermerkt, bis auf den jetzigen Fall am Heiligabend. Habe mir gleich diese Aktennummer geben lassen.

    Soll ich nun die Miete erneut kürzen? Oder sollte ich den Vermieter einfach schriftlich nochmal darauf hinweisen mit der Aktennummer von der Polizei? Und diesen Vorfall einfach so schlucken? (es war ganz schön heftig die Musik)

    Bin wiedermal in einer Zwickmühle........Hab ja immernoch bammel wegen der Kündigung zum 31.01.

    LG und ein gesundes neues

  • Hallo tatsy,

    die drei Probleme
    - Lärmbelästigung durch anderen Mieter
    - Mieterhöhung
    - Kündigung
    haben grundsätzlich miteinander nichts zu tun.
    Ich würde jedoch in einem Schreiben den VM bitten, dazu Stellung zu nehmen und auch auf die bisher unbeantworteten Schreiben von Datum usw. hinweisen und um Beantwortung bitten.
    Noch eine Möglichkeit wäre nun, der Mieterhöhung zuzustimmen unter Voraussetzung der Rücknahme der Kündigung.
    Auch Dir ein gutes Neues...:)

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