Beiträge von Berny

    Hallo MichaelKRI,

    von einem solchen Sachverhalt habe ich weder in diesem (Mieter-)Forum noch in einem Vermieter-Forum jemals gelesen.
    Dumm gelaufen, wenn Du beim neuen Vermieter schon unterschrieben hast!!!

    Ihr Betroffenen hättet Euch besser zusammengetan und einen im Mietrecht spezialisierten Anwalt um eine "Erstberatung" gebeten.
    Von 460€ Bruttowarmmiete auf 730€ sind ja ein Aufschlag von 59%, welcher die im Mietrecht gesetzlichen 20% weit übersteigt. Jedoch vermag ich nicht zu beurteilen, ob der alte Preis auch als Miete nach dem Mietrecht zu bezeichnen ist. Verstehst?
    3 Kaltmieten Kaution, also auch nochmal 1590€, ist der übliche Satz, jedoch auch diesbezüglich solltet Ihr Euch anwaltliche Auskunft einholen.

    Hallo polyvar,

    "Es ist richtig das eine Hausrat dafür aufkommen würde. Es ist sowas wie ein Bonbon der Versicherung.
    Dieses bedeutet aber nicht das ich dewegen haften muss."
    Es ist zu unterscheiden zwischen Haftpflicht- und Sachversicherungen.

    "... wo ein Mieter Geld für die von seiner Hausratversicherung für die beschädigte Türe bekommen hat. Dieses Geld hatte der Mieter aber nicht an den Vermieter weiter geleitet. Der Vermieter klagte und verlor den Prozeß.
    Ob es stimmt?????"
    Die Fragezeichen scheinen mir berechtigt zu sein, jedoch kennen wir ja nicht die Einzelheiten.

    wenn dass so wäre, dann wären wir ja so glücklich ein rückbau würde bedeuten, er hätte keine fenster keine ziegel, keine heizkörper nicht mal mehr eine toilette.
    gruss die bewohner der ville kunterbunt

    Das bedeutet, dass bei Übernahme der Mietsache beweisbar(!) keine fenster keine ziegel, keine heizkörper nicht mal mehr eine toilette vorhanden waren.
    Erscheint mir wenig glaubhaft, dass jemand sowas mietet...

    Hallo F.Weinberg,

    "In dem Mietvertrag gibt es in den Nebenkosten 2 Punkte
    1. Winterdienst und 2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten."
    Das ist das, was zählt, also ist das Vermietersache.

    "Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt."
    Selbst schuld.

    "in der " Hausordnung" seht allerdings das der Mieter für diese Arbeiten im Wechsel verpflichtet ist,"
    Auch, wenn im MV Bezug auf die Hausordnung genommen wird, ist sie nachrangig, da sie (besonders bei Siedlungsgesellschafen [wenn sich jemand bspw. zum Abteilungleiter hochdienen möchte ;)]) von Zeit zu Zeit "angepasst" wird. Das, was wirklich zählt, sind die mietvertraglichen Vereibarungen.

    Hallo Anna,

    lies' bitte mal, was sich hier für Dich eröffnet: Google

    und hier: Mietrecht - alles zu den Schönheitsreparaturen

    In meinen Mietverträgen (bin Mieter und Vermieter) steht lediglich, dass die Mietsache im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben ist, von bedingungsgemässer normaler Abnutzung abgesehen. Dafür ist es eben besonders wichtig, im Übergabeprotokoll die Mietsache genau zu beschreiben.
    Dein Mietvertragsvordruck scheint mir jedoch von Anno Pief (kölsch:)) zu sein.

    Hallo Bella;

    vorab: Ich habe mal versucht, aus dem Roman (pardong!:)) die entscheidende Substanz zu kommentieren:

    "seit mitte Oktober regnet es in unser Badezimmer, das Dach wurde an der stelle 2mal geflickt allerdings ohne Erfolg."
    Wann geflickt, wer ist Zeuge?

    "ca. nach einem Monat Schimmel an dieser Stelle gebildet hat, wobei der Vermieter davon bereits ebenfalls in Kenntnis gesetzt wurde,"
    Wann, wie, nachweislich?

    "er sah sich die Stelle im November auch an, wo es bereits auch schon stark am schimmeln war."
    Gibt es Zeugen dafür?

    "Es wurden aber auch keine Notmaßnahmen vorgenommen,"
    Auch das würde ich schriftlich rügen.

    "im Dezember habe ich ihn ungefähr zwei bis drei Tage vor Heilig Abend angerufen und ihm gemeldet, dass die Tapete im Wohnzimmer jetzt auch schon anfangen würde feucht zu werden,"
    Nachweislich, Zeugen?

    "Jetzt und zwar seit Anfang Januar, ist es so, dass der kleine Fleck größer wurde, es an drei Stellen durch die Holzdecke tropft (je nach Windböhe mal stärker) und sich über dem Wohnzimmerfenster und seitlich daran entlang, sich das ganze Gemäuer mit Wasser voll zieht. Und ich nach jedem Regen, morgens mit den Füßen im Badezimmer in einer Fütze stehe von ungefähr über einem halben Liter Wasser."
    Auch das würde ich schriftlich rügen.

    " ... weitere Schäden entstehen z.B. am Laminat und an Schränken!!
    ...dass nur er für den Schaden aufkommen könne,"
    Nicht könne, sondern müsse.

    "da es ... ein Regenwasserschaden und mein liebenswerter Vermieter, mit dem ich gestern ein Gespräch hatte, meint er wäre dafür nicht zuständig... ."
    Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietsache instand zu halten gemäss § 535 BGB.

    "Ich habe mich bereits informiert und weiss, dass er nur im Krankheitsfalle, heisst durch den Schimmel, für den Umzug aufkommen müsse,"
    Pardon, aber davon ist doch hier (noch) keine Rede.

    "Muss ich hier wohnen bleiben und ihm die Möglichkeit offen lassen bis der Schaden behoben ist,"
    Ja, ICH würde ihm per Einwurfeinschreiben die Mängel tabellarisch aufgezählt (so wie ich es oben auseinandergepflückt habe - und denk' daran, Substanz entscheidet!) schildern, auch, dass sie ihm beweisbar seit XXX bekannt sind.
    Dann würde ich ihn auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen, bei Nichterfolg ich die Miete mindern würde.
    Ausserdem ist es mir unverständlich, dass ihn die ständig maroder werdende Bausubstanz offensichtlich nicht interessiert.
    Ausserdem würde ich ankündigen, ihn persönlich haftbar zu machen, falls unsere Einrichtungsgegenstände und/oder Gesundheit Schaden erleiden sollte.

    "kann ich hier raus ohne die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten"
    Spitze Antwort: Kannste ja, aber Miete musste b.a.w. zahlen, bis zum Ablauf der Kündigungsfrst, falls Ihr kündigen solltet, Zugang beim VM bis 03.02.2011 zum 30.04.2011).

    "bekomme ich trotzdem meine Kaution, steht sie mir zu??"
    Das ist ein gaaanz anderes Thema und im Moment noch nicht spruchreif.

    Je nach System der Heizkostenerfassung (Verdunster, elektronische Zähler oder Wärmemegenzähler) und Datum des Auszugs wird überhaupt keine Zwischenablesung mehr vorgenommen. Da wird die Methode der Gradtagstabelle zur Ermittlung genommen.


    ... oder bei Übergabe bzw. Übernahme einer Mietsache werden die Zählerstände auf dem Protokoll vermerkt. Der VM teilt sie dann dem Provider mit.

    Hallo Aktimelchen,

    "Nun aber bekam ich wieder einen Brief vom Anwalt:
    Ich darf nicht mehr mit der Vermieterin sprechen."
    Ich würde darauf sinngemäss antworten, dass er nicht befugt ist, meine bürgerlichen Grundrechte einzuschränken.

    "Die ordentliche Kündigung sei nicht akzeptabel.
    Er gibt mir ggf noch eine verlängerung zum 31.01."
    Erbitte Vorschläge, wo ich mit dem Kleinkind im Feb.+März wohnen kann.

    "Ich soll keine 150euro sondern 500euro zahlen."
    Darauf erspare ich mir/Dir einen :)-Kommentar...

    "Und was mache ich jetzt? Wo soll ich denn jetzt 2 Monate lang hin? Soll ich mit meinem Sohn und meinem Freund auf der Straße hocken."
    Keine Suppe wird so heiss gegessen/getrunken, wie sie gekocht wird.

    Sind die angeblichen Mietrückstände nach Monaten aufgelistet und beweisbar bzw. nachvollziehbar?

    Hallo Bergmüllers,

    "Wir wohnen im Hinterhaus. Vorne sind drei Einheiten auch noch vermietet. Bei denen ist jetzt ein Ziegel runtergestürzt und es regnet rein."
    Dann seid Ihr ja nicht betroffen.

    "Irgendwann macht sie´s, vll!
    Müssen wir mit einer Mieterhöhung rechnen und wäre das rechtens??"
    Nein, der VM ist zur Instandhaltung der Mietsachen verpflichtet.

    "Unsere Dachbodentreppe ist total Marode, von den Würmern zerfressen, muss sie eine neue einbauen??"
    Nein, bestenfalls instandsetzen, falls der Dachboden zur Mietsache gehört.

    "Der Dachboden gehört ja wohl zu unserem Haus. Man muss das ganze Haus durch um ihn betreten zu können. Also geh ich mal davon aus, dass er dazu gehört, schließlich benutzen wir ihn!"
    Nochmals: Gehört er zu Eurer Mietsache?

    "...seh schon, ich muss mich deutlicher ausdrücken:)"
    Mit dem Problem bist Du nicht der Einzige...;)

    Hallo Ratsuchender,

    "Wenn ich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kündige, d.h. bevor die Heizkostenverteiler regulär abgelesen werden, muss ich als Mieter die Gebühr für die vorzeitige Zwischenablesung tragen?
    Es gibt ein Urteil vom BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 19/07), der besagt, dass der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Jedoch wird auch erwähnt, dass der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag dem Mieter abwälzen kann.
    Ich habe zwar so eine Information aus meinem Vertrag s.o. nicht entnehmen können,"

    Dann sieht es in der Tat so aus, dass die Kosten der Zwischenablesung Verwaltungskosten des VM, nicht jedoch Betriebskosten des M, sind.
    Der gelinkte MV erscheint mir etwas komisch: Bis §3 ist von Betriebskosten, ab §4 von Nebenkosten die Rede.
    Es gibt übrigens auch die erheblich preiswertere Möglichkeit, dass M+VM zusammen ablesen (nicht der Mitarbeiter des Providers), das protokollieren und dann der Provider getrennte Abrechnungen erstellt.

    Hallo mars4,

    "ich möchte ein Haus vermieten an eine Hartz 4 Empfängerin."
    Hmmm, :confused: sowas habe ich noch nie gehört, aber das musst Du selbst wissen.

    "Da ich jedoch nicht weiß, wie sie mit meinem Haus umgeht, möchte ich das Mietverhältnis befristen. Ich dachte mir, dass ich es auf ein Jahr befriste und der Mietvertrag sich dann automatisch weiterverlängert, wenn ich einwillige.
    Ist das rechtlich möglich bzw. wie ist die Dauer der Befristung, gibt es da eine Vorschrift?!"
    Infos über Zeitmietverträge findest Du hier: Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Hallo Ratsuchender,

    Auch ich sehe das so wie meine beiden Vorredner.
    Da Du die mündliche Vereinbarung der Mietfreiheit der 2. Oktoberhälfte nicht beweisen kannst, sollteste die Zahlung doch nachholen.
    Dein "Glück" ist, dass Du selbst nicht mehr zu kündigen und eine Dreimonatsfrist zu beachten brauchst, da der VM bereits fristlos gekündigt hat.
    Ich würde also (auch) ausziehen, denn das bringt doch nichts, dort bleiben zu wollen.
    Ähem, solch einen "fähigen" Anwalt wünsche ich jedem meiner Gegner...:D

    Hallo sucosa,

    "Wir möchten auf Mietbasis den Speiseraum einer längst stillgelegten kleinen Fabrik als Wohnung ausbauen."
    Es sollte vorher mit der Behörde geklärt werden, ob dann in diesen Gewerberäumen auch gewohnt werden darf.

    "Da gleich nebenan ein komplett vermietetes Wohnhaus steht meinte der Vermieter, eine Nutzungsänderung wäre nicht erforderlich."
    Halte ich für Unsinn. Zwei Mietobjekte/Mietverträge haben doch miteinander nix zu tun.

    "Mir auch egal, solange ich damit keine Probleme habe... ;)"
    Bitteschön...:confused::mad:
    Wenn die Probleme dann kommen sollten, kannste Dich hier ja nochmals melden...

    "Meine Frage ist nun aber - im Mietvertrag soll als Mietsache "Atelier" stehen."
    Also ein Gewerbemietvertrag, welcher so gut wie keinem Mietrecht unterliegt.:mad:

    "Habe ich damit irgendwelche Einschränkungen,"
    Ja, bspw. kann Dir kurzfristig gekündigt werden, um bspw. höhere Miete herauszuquetsch.., äh, zu bekommen.

    "sei es versicherungstechnische Sachen"
    Lass' Dich beraten.

    "das mir das Einwohnermeldeamt vielleicht sagt - "geht nicht!"???"
    Möglich, deshalb vor Abschluss dort nachfragen.

    "Es soll und darf ja auch als Atelier und Wohnung seitens des Vermieters genutzt werden..."
    WG?

    Doch, "unser" Flur ist für alle im Haus erreichbar.
    Jeder, dem die Haustür geöffnet wird, kann den letzten Treppenabsatz nehmen und sich bei uns in der Küche ein Spiegelei kochen, wenn wir die Küche nicht abschließen würden.
    Sprich: wir besitzen keine Wohnungstür, sondern nur einzelne Zimmer (Küche, Bad, WC, WG-Zimmer)...

    Diese Argumente sind m.M. unerheblich. Es wurde gemietet, wie besichtigt, und mit der geforderten Miete waren die Mieter einverstanden.
    Auf die Flächen kommt es, wie ich bereits sagte, beim Mietzins nicht an, lediglich dann, falls Betriebskosten nach Mietflächen umgelegt werden. Hierbei ist die vereinbarte Fläche massgebend, nicht die tatsächliche.
    Ob jemand, dem die Haustür geöffnet wird, sich in der Küche ein Spiegelei kochen kann, wage ich zu bezweifeln.

    Hallo stickman,

    bei soviel Dreistigkeit würde ich der Abbuchung bei der Bank widersprechen und dem VM schriftlich mitteilen, dass ich zwecks Vermeidung von Missbrauch ihm ab sofort die Einzugserlaubnis entziehe und zukünftig per DA die Miete zahlen werde.
    Auf die NK-Nachzahlung würde ich garnicht eingehen. Soll er selbst drauf kommen... ;)

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