Hallo Bella;
vorab: Ich habe mal versucht, aus dem Roman (pardong!:)) die entscheidende Substanz zu kommentieren:
"seit mitte Oktober regnet es in unser Badezimmer, das Dach wurde an der stelle 2mal geflickt allerdings ohne Erfolg."
Wann geflickt, wer ist Zeuge?
"ca. nach einem Monat Schimmel an dieser Stelle gebildet hat, wobei der Vermieter davon bereits ebenfalls in Kenntnis gesetzt wurde,"
Wann, wie, nachweislich?
"er sah sich die Stelle im November auch an, wo es bereits auch schon stark am schimmeln war."
Gibt es Zeugen dafür?
"Es wurden aber auch keine Notmaßnahmen vorgenommen,"
Auch das würde ich schriftlich rügen.
"im Dezember habe ich ihn ungefähr zwei bis drei Tage vor Heilig Abend angerufen und ihm gemeldet, dass die Tapete im Wohnzimmer jetzt auch schon anfangen würde feucht zu werden,"
Nachweislich, Zeugen?
"Jetzt und zwar seit Anfang Januar, ist es so, dass der kleine Fleck größer wurde, es an drei Stellen durch die Holzdecke tropft (je nach Windböhe mal stärker) und sich über dem Wohnzimmerfenster und seitlich daran entlang, sich das ganze Gemäuer mit Wasser voll zieht. Und ich nach jedem Regen, morgens mit den Füßen im Badezimmer in einer Fütze stehe von ungefähr über einem halben Liter Wasser."
Auch das würde ich schriftlich rügen.
" ... weitere Schäden entstehen z.B. am Laminat und an Schränken!!
...dass nur er für den Schaden aufkommen könne,"
Nicht könne, sondern müsse.
"da es ... ein Regenwasserschaden und mein liebenswerter Vermieter, mit dem ich gestern ein Gespräch hatte, meint er wäre dafür nicht zuständig... ."
Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietsache instand zu halten gemäss § 535 BGB.
"Ich habe mich bereits informiert und weiss, dass er nur im Krankheitsfalle, heisst durch den Schimmel, für den Umzug aufkommen müsse,"
Pardon, aber davon ist doch hier (noch) keine Rede.
"Muss ich hier wohnen bleiben und ihm die Möglichkeit offen lassen bis der Schaden behoben ist,"
Ja, ICH würde ihm per Einwurfeinschreiben die Mängel tabellarisch aufgezählt (so wie ich es oben auseinandergepflückt habe - und denk' daran, Substanz entscheidet!) schildern, auch, dass sie ihm beweisbar seit XXX bekannt sind.
Dann würde ich ihn auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen, bei Nichterfolg ich die Miete mindern würde.
Ausserdem ist es mir unverständlich, dass ihn die ständig maroder werdende Bausubstanz offensichtlich nicht interessiert.
Ausserdem würde ich ankündigen, ihn persönlich haftbar zu machen, falls unsere Einrichtungsgegenstände und/oder Gesundheit Schaden erleiden sollte.
"kann ich hier raus ohne die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten"
Spitze Antwort: Kannste ja, aber Miete musste b.a.w. zahlen, bis zum Ablauf der Kündigungsfrst, falls Ihr kündigen solltet, Zugang beim VM bis 03.02.2011 zum 30.04.2011).
"bekomme ich trotzdem meine Kaution, steht sie mir zu??"
Das ist ein gaaanz anderes Thema und im Moment noch nicht spruchreif.