außerordentliche Kündigung

  • Hallo,

    ich bin so ziemlich mit meinen Nerven am Ende und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Also, ich wohne seit 4Jahren in dieser Wohnung hier. Ich habe einen 4Jährigen Sohn und wohne mit meinem Freund zusammen.
    Ich habe bisher immer ALG II bezogen.
    Nun wird das alles komplizierter.
    Die Miete wurde immer direkt an den Vermieter überwiesen vom Jobcenter. Bis zum Feb 2010, weil ich dann einen Job hatte. Auch von mir kam die Miete pünktlich.Mein Mann bekam auch einen Job, also alles schön!
    Dann war ich zum Mai wieder arbeitslos, und ich rief beim Jobcenter an, und die sagte mir am Telefon das die nun die Miete wieder übernehmen und auch überweisen. Da ich mit diesen Bescheiden eh nie zurechtkomme, verließ ich mich auf das Wort der Dame.
    So dann fing ich im Sep 2010 einen Ausbildung an. Rief also wieder beim Jobcenter an und hab ich abgemeldet, da ich genug Geld bekam.
    Da meinte die vom Jobcenter das die garkeine Miete überwiesen haben. Also rief ich direkt danach die Vermieterin an und fragte ob sie etwas bekommen und vorallem WARUM sie sich nicht einmal in der zeit gemeldet hat.
    Sie meinte dann, ihr sei das nicht aufgefallen, weil ja ihr Mann dafür zuständig gewesen sei und der hat sich nicht gekümmert.
    So also haben wir einen Termin vereinbart um das zu klären. Nun stehen wir im Mietrückstand von 2800 euro.
    Wir einigten uns das ich mir Gedanken mache wie ich das abbezahlen kann und wir wir weiter vorgehen, und ich mir keine Sorgen mache müsse das wir rausmüssen, weil sie ja auch schuld seien.
    Dann bekam ich am 2.Weihnachtstag, ein Schreiben von Ihrem Anwalt, mit der außerordentlichen Kündigung, das wir bitte bis zum 15.01.2011 die Wohnung geräumt haben sollen und uns melden sollen wegen der Abzahlung.
    Also riefen wir am gleichen Abend noch die Vermieterin an und fragten, was das nun sein soll.
    Erst sagt sie, kein Problem und dann so.
    Also haben wir noch einen Termin mit ihr vereinbart. Wir sagten ihr gleich, das wir wohl gewillt sind das abzuzahlen, aber da ich nur eine Auszubildene bin und mein Freund nur Zeitarbeiter und ich dazu ja auch noch mein Kind habe, eben nicht ALLES abzahlen kann auf einmal, aber ich das mit 200 euro Monatlich abzahlen will. Das habe ich ihr auch schriftlich gegeben.
    Dazu habe ich ihr gleich eine Kündigung zum 31.03 vorgelegt, da ich dann eine andere wohnung beziehen kann. Da ich für diese wohnung keine Kaution brauche, sagte ich ihr auch, das sie auch diese behalten könne und das auf die Rückstände gerechnet werden kann.
    Sie sagte das sei in Ordung, und sie würde das ihrem Anwalt mitteilen und ich solle mir wieder keine Sorgen machen das ich gehen müsse, bis zum 31.03 würde sie mich dort noch wohnen lassen.

    Nun aber bekam ich wieder einen Brief vom Anwalt:

    Ich darf nicht mehr mit der Vermieterin sprechen.
    Die ordentliche Kündigung sei nicht akzeptabel.
    Er gibt mir ggf noch eine verlängerung zum 31.01.
    Ich soll keine 150euro sondern 500euro zahlen.

    Und was mache ich jetzt? Wo soll ich denn jetzt 2 Monate lang hin? Soll ich mit meinem Sohn und meinem Freund auf der Straße hocken.
    Ich weiss nicht mehr was ich machen soll. Ich bin am Ende meiner Nerven und meinen Kräften.

    Bitte gebt mir tipps was ich machen kann..und ob er das einfach so kann wenn die Vermieterin mir erst gut zuredet und das auch alles nicht absichtlich war.

    Bitte helft mir, irgendwie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Aktimelchen

  • Hier ist beim besten Willen keine Hilfe möglich. Wie man in einen Mietrückstand in solcher Höhe kommen kann und es nicht merkt, bleibt mir verschlossen.

    Sie haben sich durch Ihr Nichtstun über diesen langen Zeitraum den Kündigungsgrund geliefert. Eine Heilung dieses Zustands wäre nur möglich, wenn Sie die Miete sofort nachbezahlen. Aber das dürfte wohl unmöglich sein.

    Also wird der Anwalt eine Räumungsklage anstrengen und Sie danach auf "die Straße setzen". Wenn Sie sich gegen die Räumungsklage wehren, können Sie ein paar Monate rausschinden, haben aber zusätzlich Gerichts- und Anwaltkosten zu tragen.

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

  • Hallo Aktimelchen,

    "Nun aber bekam ich wieder einen Brief vom Anwalt:
    Ich darf nicht mehr mit der Vermieterin sprechen."
    Ich würde darauf sinngemäss antworten, dass er nicht befugt ist, meine bürgerlichen Grundrechte einzuschränken.

    "Die ordentliche Kündigung sei nicht akzeptabel.
    Er gibt mir ggf noch eine verlängerung zum 31.01."
    Erbitte Vorschläge, wo ich mit dem Kleinkind im Feb.+März wohnen kann.

    "Ich soll keine 150euro sondern 500euro zahlen."
    Darauf erspare ich mir/Dir einen :)-Kommentar...

    "Und was mache ich jetzt? Wo soll ich denn jetzt 2 Monate lang hin? Soll ich mit meinem Sohn und meinem Freund auf der Straße hocken."
    Keine Suppe wird so heiss gegessen/getrunken, wie sie gekocht wird.

    Sind die angeblichen Mietrückstände nach Monaten aufgelistet und beweisbar bzw. nachvollziehbar?

  • ja die sind nachvollziehbar. Und ich sehe es ja auch ein.
    Aber wieso sagt sie mir zum einen das ich bleiben kann und dann doch nicht. Und dann auch noch so hinterfotzig. /sorry/


    Und wie es dazu kommen kann ohne das man sowas bemerkt:
    Ganz einfach. Ich kann nicht riechen das das Amt keine Miete überweist. Klar ist es meine Schuld, ich hätte mir diesen ganzen Bescheide auch durchlesen können. Aber muss sich mein Vermieter nicht auch melden wenn die keine Miete bekommen?

    Ich blicke das einfach nicht. Denn ich will das ja abstottern. Ist ja nicht so das ich dem ganzen aus dem Weg gehen will.

    LG Mel

  • Zitat

    Ganz einfach. Ich kann nicht riechen das das Amt keine Miete überweist. Klar ist es meine Schuld, ich hätte mir diesen ganzen Bescheide auch durchlesen können. Aber muss sich mein Vermieter nicht auch melden wenn die keine Miete bekommen

    Eben nicht: Die Miete ist noch immer eine sogenannte 'Bringschuld' und keine 'Holschuld'. Kein Vermieter ist verpflichtet, rückständige Beträge anzumahnen. Die meisten Vermieter machen dies zwar, dann aber aus eigenem Interesse. Aber: Für eine fristgemäße Zahlung der vereinbarten Miete hat der Mieter Sorge zu tragen. Dies bedeutet auch, dass Bescheide von Ämtern entsprechend zu prüfen sind. Denn Ansprüche an das Amt können auch nur Sie stellen, und nicht Ihr Vermieter.

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