• Hallo, ich bin ganz neu hier!

    Wir wohnen in einem alten Mietshaus und etwas verzwickt!!:p
    Als mein Mann damals eingezogen ist war es eine totale Bruchbude. Er hat sich mit der Vermieterin auf 350€ miete geeinigt. Geheitzt wird mit Holz. Die Fenster hat sie damals bezahlt. Er hat alles renoviert, den Rest hab später ich noch gemacht. Wir wohnen im Hinterhaus. Vorne sind drei Einheiten auch noch vermietet. Bei denen ist jetzt ein Ziegel runtergestürzt und es regnet rein. War aber vorher zusehen, weil das Dach nach innen gefallen war und das heißt, die Lattung war schon am faulen! Das ist nun aber schon 3 Monate oder so her und es regnet und schneit weiterhin rein. Irgendwann macht sie´s, vll!

    Müssen wir mit einer Mieterhöhung rechnen und wäre das rechtens??

    Also die Vermieterin macht absolut garnichts, weil sie große Kohle wittert, wenn die Alten sterben, die noch auf dem Hof wohne, das Haus gehört aber denen, sie hofft es vom Sohn dann abkaufen zu können und alles wird abgerissen!

    Unsere Dachbodentreppe ist total Marode, von den Würmern zerfressen, muss sie eine neue einbauen??

    Vielen Dank erst mal

  • Hallo, ich bin ganz neu hier!

    Müssen wir mit einer Mieterhöhung rechnen und wäre das rechtens??

    Wenn Sie mir Namen und Telefonnummer der Vermieterin sagen, dann rufe ich da mal an und frage nach. Also woher sollen wir hier wissen, was Ihre Vermieterin plant?

    Also die Vermieterin macht absolut garnichts, weil sie große Kohle wittert, wenn die Alten sterben, die noch auf dem Hof wohne, das Haus gehört aber denen, sie hofft es vom Sohn dann abkaufen zu können und alles wird abgerissen!

    Unsere Dachbodentreppe ist total Marode, von den Würmern zerfressen, muss sie eine neue einbauen??

    Wenn Sie Ihre Vermieterin beweisbar (Einschreiben) unter Verzug setzen, dann können Sie sogar die Miete reduzieren, wenn nichts geschieht. Vorausgesetzt Sie haben laut Mietvertrag das Recht den Dachboden zu betreten/nutzen.

    Vielen Dank erst mal

    Über REchte und Pflichten laut Mietrecht sollten Sie sich bei Gelegenheit in diesem Lexikon informieren: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sind Sie von dem derzeitigen Schaden am Dach nicht betroffen, da Sie das Hinterhaus bewohnen, der Schaden aber am Vorderhaus aufgetreten ist.

    Wenn der Schaden beseitigt wird, handelt es sich in erster Linie um eine Reparatur. Die Kosten für die Reparatur trägt der Vermieter. Daraus kann auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden. Es sei denn, im Wege der Dachsanierung erfolgt eine zusätzliche Isolierung und somit eine Wertverbesserung. Für eine derartige Wertverbesserung (Modernisierung) könnte der Vermieter eine Mieterhöhung geltend machen. Aber auch dafür gibt es gesetzliche Richtlinien, an die er sich halten muss.

    Wenn der Dachboden Bestandteil Ihres Mietvertrags ist, so ist Ihre Vermieterin auch für die Instandsetzung einer maroden Bodentreppe zuständig.

  • Also, wie gesagt, wir wohnen im Hinterhaus und am Vorderhaus, welches eingie Meter weiter wegsteht, ist das Dach kaputt. Sie war auch schon ein paar mal da, auch mit einem Zimmermann. Das ganze Dach muss jetzt neu gemacht werden. Bisher ist noch nix passiert! Vll wartet sie bis die Bude völlig zusammenfällt... Das Loch ist schon bald ein halbes Jahr, kann mir nicht vorstellen das der Mieter da oben noch Miete bezahlt! Da regnet es rein!

    Naja, ist ja sein Problem erst mal.

    Ich meinen nur, ja sie plant das Dach neu zu machen!!

    Und: Der Dachboden gehört ja wohl zu unserem Haus. Man muss das ganze Haus durch um ihn betreten zu können. Also geh ich mal davon aus, dass er dazu gehört, schließlich benutzen wir ihn!

    Aber danke für die Antworten, seh schon, ich muss mich deutlicher ausdrücken:)

  • Hallo Bergmüllers,

    "Wir wohnen im Hinterhaus. Vorne sind drei Einheiten auch noch vermietet. Bei denen ist jetzt ein Ziegel runtergestürzt und es regnet rein."
    Dann seid Ihr ja nicht betroffen.

    "Irgendwann macht sie´s, vll!
    Müssen wir mit einer Mieterhöhung rechnen und wäre das rechtens??"
    Nein, der VM ist zur Instandhaltung der Mietsachen verpflichtet.

    "Unsere Dachbodentreppe ist total Marode, von den Würmern zerfressen, muss sie eine neue einbauen??"
    Nein, bestenfalls instandsetzen, falls der Dachboden zur Mietsache gehört.

    "Der Dachboden gehört ja wohl zu unserem Haus. Man muss das ganze Haus durch um ihn betreten zu können. Also geh ich mal davon aus, dass er dazu gehört, schließlich benutzen wir ihn!"
    Nochmals: Gehört er zu Eurer Mietsache?

    "...seh schon, ich muss mich deutlicher ausdrücken:)"
    Mit dem Problem bist Du nicht der Einzige...;)

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