Beiträge von Berny

    Hallo miumi,

    "ich werde ersteinmal generel gegen dieses Schreiben in Wiederspruch gehen."
    Halte ich für i.O.

    "Eine andere Formulierung in diesem Schreiben war das wenn ich mich nicht binnen einer Frist melde sie davon ausgehen das ich auch kündige."
    Auf dieses Wunschdenken des VM bräuchtest Du noch nicht mal einzugehen; ich würde dem jedoch, um Klarheit zu schaffen, ebenfalls widersprechen.
    Wie Gruwo bereits richtig schrieb, kann und darf Leerstand einer anderen Mietsache im Haus nicht zu Lasten der verbliebenen Mieter ausarten (es sei denn, es ist in Deinem MV explizit sowas vereinbart worden - bitte nachschauen!).

    Hallo Blondesemmel76,

    "meine Oma ist am 06.Januar verstorben und war im Besitz eines Mietvertrages von 1964. In diesem Mietvertrag ist eine Klausel in der es heißt: "Stirbt der Mieter so endet das Mietverhältnis mit Ablauf des auf seinen Todestag folgenden Kalendermonat. Einer Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht."
    Das gilt nicht mehr, siehe §564 BGB, Zitat:
    - § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
    Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
    Also: gesetzliche Frist ist zum Ende des übernächsten Monats, d.h. zum 30.04.2011.
    Siehe auch: BGB - Einzelnorm
    und: Sterbefall - Endrenovierung Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    scoop:"Genauer gesagt: seit dem 01.01.2011. (ich unterstelle jetzt, dass das Betriebskostenabrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.)
    Was ist denn genau seit dem 01.01.2011???"
    Der ganze Satz lautete: ""wenn innerhalb ein paar Wochen kein Bescheid von denen kommt WIR das Recht hätten die Nebenkostenabrechnung von 2009 nicht zu zahlen."
    Genauer gesagt: seit dem 01.01.2011. (ich unterstelle jetzt, dass das Betriebskostenabrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.)

    "Die Nachzahlungen berufen sich zu 90% vom Heizkosten. Gehört es auch zu Betriebskostenabrechnung?"
    Jein. Mancher VM macht die HK-Abrechnung separat, die meisten aber sinnvollerweise innerhalb der BetrkAbr, eben als einen Teil davon.

    "Was ist, wenn der neue Mieter auf eine Abrechnung nach Verbrauch besteht? Oder möchte, dass es andernfalls nach qm abgerechnet wird, wie es ja auch eigentlich im Mitvertrag steht."
    Das ist alles eine Angelegenheit zw. VM und dem neuen Mieter(n) und geht Euch (pardon!) nichts an.
    Welcher Verteilerschlüssel bzgl. der Heizkosten steht denn in Eurem MV?

    Hallo hudi04416,

    "vor ca. einem Jahr habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, daß die doppelt verglasten Fenster meiner Wohnung zwischen den Scheiben angelaufen sind. Ca. 6 Wochen darauf war auch ein Handwerker da und schaute sich die Scheiben an. Sie müßten ausgewechselt werden, meinte er.
    Danach tat sich nichts mehr. Im Herbst setzte ich daraufhin eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung einer Mietminderung. Die Hausverwaltung reagierte weder auf das Schreiben mit der Frist noch auf die Mietminderung, die jetzt seit Oktober läuft."
    So hätte ich es auch gemacht. Ich nehme an, Du kannst das alles beweisen.

    "Muß ich dem {Ver-]Mieter nochmals eine Frist zur Schadensbehebung setzen?"
    Würde ich nachweislich machen UND gleichzeitig:
    "unter Vorankündigung die Scheiben/Fensterflügel selbst durch einen Handwerker austauschen lassen?"
    falls die Frist von 14 Tagen erfolglos verstreicht.

    "Darf ich zur Begleichung der anfallenden Kosten die Kalt-Miete solange kürzen bzw. einbehalten, bis die Handwerkerrechnungen beglichen sind?"
    Falscher Ansatz: Den Handwerker muss derjenige bezahlen, der ihn bestellt.
    Als Ersatzvornahme würde ich dann die Handwerkerkosten von der Nettomiete abziehen.

    "Muß ich als Mieter einen Teil der Kosten tragen, wenn die Fensterscheiben komplett ausgetauscht werden müssen? Wie sieht es mit der Kostenverteilung aus, wenn die gesamten Fensterflügel ausgetauscht werden müssen?"
    Hier wären Beweise eminent wichtig, bspw. Fotos mit TageszeitungSchlagzeile, Glaubhafte Bescheinigung des Fensterbauers und zusätzlicher Zeugen (der FB könnte ja bescheinigen/verschlimmern, um den Auftrag zu bekommen) UND die ausgebauten Teile sicher aufbewahren.
    So würde ich es machen.
    Ich würde auch schriftliche Angebote (Angebote sind kostenlos!) von fünf Fensterbauern einholen.

    Hallo der-Mieter,

    "Darum gilt die Heizkostenverordnung ja nicht und wir haben die Heizkosten immer auf die Personen aufgeteilt."
    So weit so gut.

    "Nun will der 2te Vermieter auch wegziehen und dann soll die andere Wohnung vermietet werden.
    Müssen dann Messgeräte nachgerüstet werden,"
    Müssen - nein.

    "kann die getroffene Vereinbarung (Heizkosten pro Kopf) bestehen bleiben?"
    Ja.

    Hallo scoop,

    "Der Vermieter hätte meiner Frau am Telefon gesagt das er personelle Probleme hat"
    Die können/dürfen nicht auf Mieter's Rücken ausgetragen werden. (Er sollte bitteschön auch personell nicht mit finanziell verwechseln...)

    "wenn innerhalb ein paar Wochen kein Bescheid von denen kommt WIR das Recht hätten die Nebenkostenabrechnung von 2009 nicht zu zahlen."
    Genauer gesagt: seit dem 01.01.2011. (ich unterstelle jetzt, dass das Betriebskostenabrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.)

    "Kann er einfach sagen das er personelle Probleme hat und er so gesehen für das komplette Jahr 2009 unsere Nebenkosten er selbst zahlt?"
    Nein. Ihr habt Anspruch auf eine ordnungsgemässe Abrechnung. Sollte der VM eine Nachforderung haben, so ist diese verwirkt. Solltet Ihr ein Guthaben haben, so muss der VM Euch dieses auszahlen. Soo einfach ist das.

    "Wo meine Frau es mir gesagt hat, habe ich es ihr nicht geglaubt."
    Nix gegen die Frauen...:):):)

    darf man dsa denn überhaupt? In Gewerbe in einer Privat-Miet-Wohnung anmelden und führen? Ist das nicht sogar im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund?


    Jein. Kommt drauf an. Buchführungshilfe ist ein Gewerbe, KFZ-Werkstatt auch eines...

    Hallo Visconte,

    "Seit dem 01.12. 2010 bewohne ich ..."
    Gut zu wissen.

    "Heute flatterte mir eine Mieterhöhung ins Haus die im April 2011 in kraft tretten soll,"
    Das ist nicht korrekt.
    Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ich seinem Mieterhöhungsverlangen aufgrund der Bestimmung des §558 (1) BGB nicht zustimme.

    Zum Nachlesen für Dich: § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Die anderen von Dir hier genannten Vergleichswohnungsmieten haben mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun.

    Hallo Meli-Lou,

    uns hier wäre schon eher geholfen, wenn Du mal ganz genau tabellarisch ohne Sentimentalitäten die Fakten aufzählen würdest.

    Wenn sich hier sogar Betrugsverdachtsmomente auftäten, würde ich den Absender auffordern, die Betriebskostenabrechnung noch einmal korrekt zu überarbeiten, da ich ansonsten eine juristische Überprüfung mit der Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugsverdacht (§263 StGB) veranlassen würde.

    Hallo Bernd,

    das hatte ich schon genauso verstanden (nach nochmaligem Nachlesen:)).
    Hier handelt es sich m.E. um eine Spitzfindigkeit:

    "Die Verrechnung mit der Kaution in Höhe von 675,- EUR wurde von der Bedingung abhängig gemacht, dass im Monat Dezember keine anderweitige Vermietung erfolgt.
    Jetzt fordert der Rechtsanwalt der Gegenseite aufgrund des zum Monatsende Dezember erfolgten Einzuges in die Wohnung"

    "Meines Erachtens ist diese Forderung nicht berechtigt, da im Dezember keine Vermietung erfolgte."

    Sehr wohl erfolgten im Dez. Neuvermietung mit Wirkung ab Januar, und sogar die Übernahme der Mietsache erfolgte bereits Ende Dezember - wenn auch der MV und die daraus resultierend Zahlungsverpflichtung erst ab Januer gilt.
    Das vermag ich - bin ja kein Richter - nicht zu beurteilen.

    "was ist eigentlich los wenn man gekündigt hat, man es aber nicht in den 3 Monaten schaffen sollte auszuziehen? Müsste ich dann, wenn es Ernst auf Ernst kommt, einem potentiellen Nachmieter das Hotel bezahlen?"
    Könnte sein.

    "und die Fahrradstellplätze?"
    Wenn Ihr lt. MV welche habt, müssen die auch nutzbar sein. Wenn nicht, wäre es m.M.n. nur nach Gutdünken des VM.

    cms: "es existiert eine Hausordnung im MV jedoch wird auf sie kein Bezug genommen
    bzw. ist unter §17 geschrieben. " 2. Die beigefügte Hausordnung ist *) -nicht- Bestandteil dieses Mietvertrages und wird von den Parteien *) -nicht- anerkannt." mit *) nichtzutreffendes streichen
    es wurde nichts gestrichen...also gibt es keine Hausordnung"
    Richtig.

    "da im Mietvertrag auch nichts weiteres zu Stellplätzen steht, habe ich also keine? Damit kein Recht auf PKW bzw Fahrradstellplätze???"
    Richtig, zumindest bzgl. PKW-Stellplatz.

    "da im Mietvertrag nichts über Schneeräumen bzw Treppenhausreinigen steht muss ich das also nicht tun?"
    Richtig.

    "Er verweigert mir die Nutzung ja nicht, ich habe nur keine Chance da überhaupt etwas hineinzubekommen bzw. ist der Weg dorthin huhnverseucht."
    Ich würde Protokoll führen mit Datum, Uhrzeit, Photo, mgl. Zeugen.

    "Natürlich ist das Teil der Betriebskosten. Aber ohne Anwalt ist es wahrscheinlich nicht klug die paar Euros in Selbstjustiz von den zu zahlenden Betriebskosten einfach abzuziehen?"
    Möglicherweise... Zur Sicherheit müsstest Du den VM schriftlich nachweislich auffordern, Dir die Nutzung der RMT zu ermöglichen.

    " https://forum.mietrecht.de/thread/1250-ne…-durcheinander/ "
    Da die BK wohl pauschaliert mit 125€ gezahlt werden, würde ich bei Erfolglosigkeit der Aufforderung den Betrag für die RMT herausrechnen.

    "ich werde ausziehen, kündigen, ohne dass ich schon was neues in der Tasche habe....es ist nur Schade, dass solche Angelegenheiten immer auf Kosten der Kinder gehen (Schulwechsel mitten im Jahr), da in dem kleinen Örtchen nicht mal so eben was zu bekommen ist..."
    Haste leider wohl recht...
    Übrigens, wenn der VM die Kündigung bis zum 03.02. nachweislich (per Boten/Zeugen oder per Einwurfeinschreiben) erhalten hat, wäre der nächstmögliche Termin dann der 30.04.2011.

    Hallo CMS,

    allein das, was im MV und der Hausordnung (falls eine existiert UND auf sie im MV Bezug genommen wird) steht, ist massgeblich.
    Wenn der VM mir die Nutzung der Restmülltonne regelmässig verweigert, würde ich hierfür auch keine Kosten tragen, welche sowieso Betriebskosten, und nicht Teil der Nettomiete, sind.
    So wie Du es schilderst, scheint Machtausübung für manche Leute wohl das grösste zu sein.
    Ich würde mich nicht weiter erniedrigen lassen und ausziehen.


    mein jüngster Sohn hat dann die Wohnung am Monatsende bezogen.
    Der Abschluss des Mietvertrages mit meinem Sohn erfolgte mit Wirkung vom 01.01.2011.
    Jetzt fordert der RA der Gegenseite aufgrund des im Dezember erfolgten Einzuges die Rückzahlung der Kaution –Miete für Dez. 2010-.
    Bernd


    Hallo Bernd,
    der gegnerische RA weiss sehr wohl, dass eine doppelte Miete (also vom Altmieter plus vom Neumieter) nicht gefordert werden kann. Deshalb fordert er einfach vom Altmieter die Kaution...
    Toll: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.
    Ich würde nicht reagieren bzw. die Forderung ablehnen.

    Hallo held_in,

    "muss der Hauptmieter gemeldet sein?"
    Hier müssteste Dich mit dem Meldegesetz Deines Bundeslandes befassen: Google

    "Wenn ich als Untermieter einen offiziellen Untermietvertrag habe und der Vermieter davon weiß, der Hauptmieter jedoch in der Wohnung nicht mehr wohnt"
    Da der Mieter mit dem Untermieter einen "offiziellen" UMV abgeschlossen hat, wird der VM also einer Untervermietung zugestimmt haben. Somit dürfte m.M.n. die Welt für den UM i.O. sein.

    "Handelt es sich dann um eine Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte"
    Das sehe ich nicht so.

    "Und ist das ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages (§§ 543, 569 BGB)?"
    Nein, weder des HMV noch des UMV.

    Nachtrag: Ich sehe gerade....: Auch ein dreimaliges Posten und anderen Usern die Webspaces wegnehmen macht Dein Anliegen nicht wichtiger oder interessanater! :-((

    Hey Berny,
    ihr Name steht unten drunter, Datum ist keins drauf.


    Du solltest Datum und Uhrzeit vermerken, wann Du ihn vorgefunden hast.
    Ich kenne ja die Örtlichkeiten nicht. Den Zugang zur Heizungsanlage und den Installationen würde ich jedenfalls freihalten und auch fotografieren.
    Ausserdem weiss ich ja nicht, ob jemand von Euch frei hat, also keine Berufatätigkeit, Schule o.ä.
    Berichte am Montag Abend doch mal.

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