Beiträge von Berny

    Es handelte sich um eine WG.
    Nun habe ich Ende Januar 2011 die Betriebskostenabrechnung als Mahnung erhalten. Da ich und mein ehemaliger Mitbewohner getrennt verzogen sind ist die Abrechnung im November 2010 nur an Ihn gegangen da wohl meine aktuelle Adresse nicht vorlag.


    An wen der beiden ehem. Mieter die Abrechnung ging, ist unerheblich - Hauptsache, noch innerhalb der Frist.
    Die Abrechnung ist in voller Höhe fällig. Wer sie bezahlt, ist egal. Der ehemalige Mitbewohner kann also im Innenverhöltnis den (halben) Betrag von Dir verlangen.

    Bitte gehen Sie zu Ihrem Rechtspfleger und diskutieren Sie mit ihm die Ungerechtigkeiten dieser Welt, insbesondere von Mietern, die ihre Türen nicht streichen, durch.

    Besonderes Schmankerl zum Schluss. In Ihrer jetzigen Wohnung streichen Sie die Türen bei Einzug. In Ihrer vorherigen störte Sie der Zustand der von den Vormietern versauten Türen nicht. Und dann war beim Auszug die Zeit plötzlich knapp. Darüber sollte man nachdenken.


    ..., anstatt Antworten, die einem gefallen, zu erwarten.

    Hallo,
    Habe gerade eine Mail von Frau A. bekommen. Sie hat das Angebot geändert und nun passt alles. Ich weiß nun zwar nicht obes ein Versehen von ihr war oder ob sie auf "dummfang" ging. Nun bin ich meinen Schrecken los und kann beruhig am Donnerstag den Mietvertrag unterschreiben...
    LG Meggy


    Wie dem auch sei, Meggy, vor der Unterschrift alles gaanz genau durchlesen und verstehen (evtl. nicht allein)!

    Hallo Danni76,

    "...und sie nun einen Metallbauer beauftragen will, das würde teuer für uns werden."
    Zunächst habt Ihr die Gelegenheit, den Schaden zu beseitigen.
    Wenn die VM sofort selbst einen Handwerker beauftragt, ist es ihr "Bier"...

    Hab auch schon einen Anwalt deswegen beauftragt, der sogar deswegen mal bei mir war und sich die Sache selbst angesehen hat. Der hat dann sogar sofort abgewunken ("...sieht der Boden aus...") und gesagt, daß es wegen dem Boden ein Mietmangel ist (wenn auch kein bedeutender), der mich aber sogar dazu berechtigen würde, ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten auszuziehen.

    Nun aber der Hammer: Letzte Woche Post vom Anwalt bekommen, daß er den Fall mangels Erfolgsaussicht niederlegt. Er hätte 2 Architekten gefragt, ob es so eine Versiegelung eines Linoleumbodens gäbe, woraufhin diese gemeint hätten, sowas gäbe es nicht. Dabei hat mir eine Bodenverlegungsfirma bestätigt, daß es seit 2 Jahren möglich ist, Linoleum neu zu versiegeln.


    Selten so gelacht...:D:mad:

    Halo JeromeHB,

    "Ich werde mir dann trotzdem die Tage etwas kaufen was ich vor die Tür legen kann damit dort keine Luft mehr hindurch kommt."
    Das ist sinnvoll. Kannst auch ein Handtuch zusammenrollen, als Soforthilfe.

    "Am liebsten würde ich die Verteiler mit Alufolie abschirmen"
    Lass' das sein, Du würdest das Gegenteil erreichen!

    Auch wenn es auf Frostschutz gestellt wird (was häufig der Regelfall ist), so können in den Wintermonaten geringe Verbräuche stattfinden.


    So isses. Und 30% der Heizkosten werden sowieso nach der anteiligen Mietfläche abgerechnet.

    Hallo,

    danke und habe gleich nee ganz doofe Frage mal wieder. Welcher ist der aktuelle Zählerstandt. Wenn ich auf den Knopf drücke wechselt der zwischen 2 Anzeigen und jeweils steht links und rechts etwas.

    1: A 142
    2: 21 2

    Und nochmals sorry für die doofen Frage aber ist echt nicht meine Welt bzw. vorher gar nicht mit beschäftigt. :o


    Vielleicht kommt noch was, wenn Du läänger drückst?
    Das ist von Gerätetyp zu Typ verschieden. Vielleicht hilft Google. Eine mögliche Anzeige wäre der Stichtag (21.02.?), die Geräte-Nr., Verbrauch bis zum letzten Stichtag, Verbrauch seit letztem Stichtag.

    Hallo,
    danke auch hier nochmal für die Antworten. Ich werde die Tage zum Mieterschutzbund gehen und mich mal genau informieren bzw. beraten lassen. Der Verein ist sogar bei mir um die Ecke. :o :D
    Grüße


    Alle Unterlagen mitnehmen und auch die neuesten Zählerstände notieren.

    Hallo JeromeHB,

    "danke an euch beide für die Antworten und ich werde die Tage ein Einschreiben Rückschreiben versenden."
    Ungünstig! Schicke ein Einwurfeinschreiben. Wenn der VM den Empfang verweigert oder bei Benachnichtigung das nicht bei der Post abholt, hat er es nie bekommen. Das Einwurfeinschreiben wird nachweislich in seinen Postkasten eingelegt und gilt damit als zugegangen.

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit bitte ich sie, folgende Mängel an der Mietsache zeitnah zu beheben:
    1. geringer Wasserdruck in der ganzen Wohnung
    2. Der Hauptabsperrhahn scheint defekt zu sein.

    Zwecks Terminvereinbarung bin ich mobil zu erreichen unter 01xxxxxxx.
    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxx"

    Hallo Pipo86,

    "Die Heizung wird von einer Firma abgelesen und diese Firma hat letztens die Heizung abgelesen und die Heizkosten berechnet. Als die Heizung abgelesen wurde, waren wir nicht anwensend. Wir wohnen seit Dezember 2010 hier in dieser Wohnung. In der Abrechnung für das Jahr 2010 für diese Wohnung steht folgendes:
    Abrechnungszeitraum: 01.01.2010 - 31.12.2010
    Nutzungszeitraum: 01.12.2010 - 31.12.2010"
    Ich vermute, dass (korrekt) nach Heizgradtagen abgerechnet wurde: Von den 1000 HGT des Jahres hat der Dezember allein deren 160.
    Um mehr sagen zu können, müsste man die Abrechnung einsehen können.

    Wir haben nun auch in diversen Foren recherchiert und den § 569 Abs. 2 BGB gefunden.
    Wonach der Mieter anscheinend wegen Störung des Hausfriedens durch andere Mieter fristlos kündigen kann.
    lucaroli


    Bei dem einen Gericht waren (Beispielszahlen) 87 dB zuviel, beim anderen Gericht 88 dB...:confused:

    Hallo Samy,

    ob nun wegen der Unwirksamkeit der 5-monatigen Kündigung automatisch die gesetzlich vorgeschriebene von 9 Monaten gilt, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Ich sehe mehrere Möglichkeiten:
    1. die Angelegenheit "aussitzen", und erst, wenn ich vor Gericht stehe, darauf verweisen, dass keine rechtsgültige Kündigung vorliegt.
    2. Den VM schriftlich auf diesen Fehler hinweisen und Reaktion abwarten.
    3. Bereits jetzt einen RA, der auf Mietrecht spezialisiert ist, konsultieren, oder
    4. vorerst mal einen Mieterverein aufsuchen.

    Hallo Karola,

    ich würde mich mit den anderen verweigernden Mietern zusammentun und einen RA, der auf Mietrecht spezialisiert ist, beauftragen.
    Wie es ausgehen wird, darüber kann man nur spekulieren. Die Wohnungsgesellschaft wird dann sicherlich einen Spezialisten beauftragen, Begründungen zu finden(?).
    Möglicherweise würde die Angelegenheit auch nur hinausgezögert, jedoch, finde ich, sollte man arrogante Gegner sehr wohl in ihre Schranken verweisen.
    Du könntest zur eigenen "Stärkung" jedoch jetzt mal versuchen, herauszufinden, 1. wie hoch Euer jetziger Qm-Nettomietpreis ist, 2. wieviel vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter kosten, 3. wieviel an Nettomiete zukünftig gefordert wird.

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