Hallo kleenmausi,
"a) Hierzu gehören ..."
Wozu?
Hallo kleenmausi,
"a) Hierzu gehören ..."
Wozu?
Hallo ale,
"erst leid für mein schlechtes Deutsch."
Das macht nichts, kein Problem.
"Meine Wohnungstur ist defektiv und ich alarmierte die wohnungsmieter vor etwa drei Monaten."
*) Welche Art von Defekt?
*) Du hattest also die Vermieter benachrichtigt?
*) Mündlich?
*) Gibt es Zeugen dafür?
"Am Ende des März sollten eine neue Tür kommen."
Es kann ja tatsächlich etwas länger dauern, eine passende Tür anzufertigen.
"Aber jetzt will ich eine reduzierte Miete für die Unannehmlichkeiten zu bezahlen."
*) Welche Unannehmlichkeiten?
"Ist das richtig? Und wie viel sollte ich reduzieren die Miete?"
Dazu kann man erst etwas sagen, wenn wir die 5 Antworten zu *) wissen.
Das Problem ist nur, das die Leute nicht mit sich reden lassen, sie schreien meine Eltern immer sofort an. Das macht meine Eltern natürlich ziemlich fertig. Selbst ich hatte keine Chance. Man kann keinen Satz bis zu Ende sprechen, man wird sofort unterbrochen.
Dann würde ich verkaufen und ausziehen. Die Leute werden über kurz oder lang sicherlich mal soo klein werden - aber Eure älteren Herrschaften müssen das ja nicht unbedingt "begleiten"...
Sehe ich eigentlich auch so. Danke für die Antwort!
Vorher würde ich die Mit(menschen)bewohner mal fragen, ob sie es sich vorstellen können, dass ein paar wenige Menschen auch ohne zwischengeschaltete Justiz miteinander auskommen können.
Hallo tena,
dies ist ein Forum eher für Mieter denn für Hausbesitzer.
Mir scheint hier offensichtlich, dass die andere Partei Streit sucht. Ich würde mich nicht erpressen lassen, denn dann kann man vielleicht auf die nächst Attacke warten...
Ich würde einen RA konsultieren.
Vielen vielen Dank!!
Naja dann muss ich mich damit abfinden...
Lg Melek
Kann ich beststätigen: Ja, musst bzw. solltest Du.
Ein Land, welches sich seine Juristen nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen...![]()
Hallo ZontableZz,
ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, seiner in § 535 BGB genannten Verpflichtung, die Mietsache instand zu halten, zeitnah nachzukommen.
Da ihm der Schaden bereits seit dem Datum1 bekannt ist und er dann am Datum2 einen erfolglosen Reparturversuch unternommen hatte, würde ich finanzielle Eigenanteile an den Reparatur- und Folgekosten ablehnen.
Hallo bassi,
Du musst damit rechnen, dass Du Deine nachtäglichen Einbauten beim Auszug wieder herausreissen musst, wenn es keine anderslautende schriftliche Vereinbarung hierüber gibt.
Ich würde nämlich ausziehen, denn ob der VM mal angenehmer wird, vermag ich nicht einzuschätzen.
"Der Vermieter weiss über die Mängel Bescheid!
Er macht aber nichts!!!"
Auch noch so viele Ausrufezeichen bringen Dich nicht weiter...
"Bescheid wissen" bedeutet garnichts. Du MUSST dem VM schriftlich nachweislich die Mängel schildern und zeitnahe Abhilfe einfordern. Macht er nichts, dann nochmals mit Fristsetzung.
Meiner Meinung reicht das zu einer Fristlosen jedoch nicht aus.
Ähem, gitti007,
was willst Du mit diesem Roman denn erreichen?
Wer soll das alles lesen?
Ich empfehle Dir einen Friseur- oder/und Anwaltsbesuch. Vorher könnteste Dich jedoch mal beim Bauamt erkundigen, ob diese Raumanordnung überhaupt statthaft ist.
Aber wie kann ein Mietvertrag für eine andere Wohnung gültig sein, wenn man dann wieder in einer anderen Wohnung wohnt?
Das verstehe ich leider nicht.
Na bitteschön, dann hast Du für die neue Wohnung eben keinen schriftlichen, sondern eine mündlichen MV. Ändert nichts an der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Danke für die Antworten. Der Vermieter muss mir sowieso die Nebenkostenabrechnung neu erstellen. Ich hatte für die NK 09 knapp 30 € Gutschrift, die ich nicht erstatten bekommen hatte und in der neuen Abrechnung wurde das Geld nicht verrechnet.
Was im Mietvertrag steht müsste ich mal schauen. Die vergangen Jahre hatten wir Hausmeister gemacht, aber nachdem er Stunden aufgeschrieben hat aber nicht getan hat, haben wir ihn nicht mehr gesehen und nichts wurde durch ihn gemacht.
LG
Hier könnte evtl. der Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt sein...?
Hallo Fellnase,
vorab: Sachen gibt's...![]()
"Und zwar haben wir vor ein paar Jahren einen neuen Vermieter bekommen & mussten auch in eine andere Wohnung auf derselben Etage ziehen."
Ihr "musstet garnicht.
"Allerdings haben wir nie einen neuen Mietvertrag bekommen"
Es hätte genügt, in den vorhandenen MV einen entsprechenden Zusatz aufzunehmen.
"Wir wollen nun ausziehen. Haben wir trotzdem die Kündigungsfristen einzuhalten"
Ja. Es könnte durch konkludentes Handeln eine "Umdeutung" des alten MV stattgefunden haben.
Hallo zusammen,
"Die Wohnung bzw. das Mietshaus und die Umgebung wurde uns als sehr Kinderfreundlich angeprisen."
Das ist aber wohl keine (vertraglich) zugesicherte Eigenschaft der Wohnung bzw. des Hauses.
"Nun ist es aber so, dass die Kinder ja nicht gerade leise sind und besonders im Garten etwas lauter sein können. Doch jetzt erhalten wir ständig Anrufe und Anschreiben von unseren Nachbarn, die eine Beschwerde über die Lautstärke unserer Kinder beinhalten."
Ich würde antworten, dass es mir leid tut, Kinder zu haben, die versuchen, normal aufzuwachsen. Im nächsten Leben werde ich dann Ihnen zuliebe auf Kinder verzichten. ("Ihnen" gross geschrieben.)
"Da das nach so kurzer Zeit schon so stark aufgetreten ist, möchten wir gerne in eine andere Wohnung umziehen. Können wir den Mietvertrag aus diesem Grund frühzeitig auflösen?"
Nein. Frühester Beendigungstermin 31.05.
"Für deinen Fall habe ich ein Urteil des Landgerichts Essen (LG Essen 15 S 56/04) herausgesucht, in dem folgendes festgelegt wurde: Wird die Wohnung ausdrücklich als kinderfreundlich angeboten und vermietet, gibt es aber schon nach dem ersten Tag Beschwerden aus Nachbarwohnungen über Kinderlärm, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten."
Verstehe. Wird hier aber wohl erfolglos bleiben, m.M.. Und anfechten heisst ja noch nicht erfolgreich anfechten. Danke für Deine Recherche.
"Der Vermieter drohte uns nun mit Kündigung, da kann er aber nicht viel machen,oder doch?"
In solchen Fällen, vor allem, wenn nicht mutwillig ruhestörender Lärm verursacht wird, wird dem VM nichts anderes übrig bleiben, als Lärmprotokolle zu führen und Euch (mehrmals) schriftlich abzumahnen. Und dann müsste er auch noch einen VM-freundlichen möglichst kinderlosen Richter finden...:D
Hallo artistry,
"Wir hatten letztes Jahr keinen Huasmeister gehabt, der sich um irgendetwas im Haus oder Garten gekümmert hat. Diese Kosten sind aber mit rund 500 € auf alle Mieter verteilt."
Was steht denn im MV bzgl. der Hausmeistertätigkeiten und -kosten und der Übernahme derer durch den Mieter?
Patrick.Tils:
"... wie auch der "nette Herr"
sagte "Ablagerungen". Er sagte ausserdem noch, dass das Abwassersystem nicht genug gefälle hätte. Das könnte wohl damit zusammenhängen."
Das wäre ein Mangel am Bau: --> VM.
"Bin ich als Mieter für die Instandhaltung des Hauses und der dazugehörigen Versorgungs- bzw. Entsorgungsanschlüsse verantwortlich?"
Nein, sondern der VM (§ 535 BGB), Instandhaltung im Mietrecht
"Müssen wir bezahlen, was sich 15 Jahre vor uns in den Abwasserrohren abgelagert hat ?"
Njet.
"Übrigens, ich bin kein Paragrahpenreiter und es geht zwar nur um rund 23 €, aber da unsere Vermieterin äußerst exzellente Nehmerqualitäten hat, geht es mir rein um das Prinzip."
Ähem, es dreht sich hier prinzipiell darum, dass Paragrafen anzuwenden sind...![]()
[QUOTE=Patrick.Tils:
"Das Haus ist in etwa 15 Jahre alt und laut Aussage der Vermieterin ist noch nie etwas an dem Abwassersystem gewesen, geschweige denn eine Reinigung fällig gewesen. Es sind also, auch wie der nette Herr mit dem Hochdruckspülwagen sagt, Fettablagerungen, welche völlig normal sind nach 15 Jahren, die das verursacht haben."
Latürnich ist der nette Herr nett...
In dem von mir verwalteten über 100-jährigen Haus hat es m.W. noch nie eine Abwasserkanalverstopfung gegeben.
"Darf diese Rechnung von ca 70 € jetzt, da es ein Haus mit drei Mietparteien ist, jeweils zu 33,333% auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt werden?"
Ja, falls ein Einzelverursacher nicht feststellbar ist und diese Kosten im MV als auf die Mieter umlegbar deklariert sind.
Hallo ck no 1,
"Das haben wir beim HV auch schon angesprochen, darauf geht er aber nicht ein."
Was angesprochen?
"Können wir eigendlich Mietminderung für April verlangen, auch wenn die Wohnung leer steht?"
Wofür MM?
"Bisher hat sich meiner Meinung nach der HV unkooperativ gezeigt, bzw. er pocht auf sein Recht."
Welches Recht?
"Das Bad soll meines Wissens auch erneuert werden."
Wen interessiert's? Das kann er während Eurer Noch-Mietzeit machen, wenn Ihr es ihm gestattet ODER nach Beendigung der Mietzeit (und damit verbundener Mietzahlungspflicht).
"Zuvor mussten wir aber erst die tropfenden Wasserarmaturen erneuern/ reparieren lassen."
Bitteschön, es wird ja heutzutage schon für 50 Ct. prozessiert...
Als wir im vergangenen Herbst unsere jetzige Mietwohnung übernahmen, habe ich von allen Zapfstellen die Gummidichtungen ausgewechselt und vor dem Zusammenbauen Gewinde und Gleitflächen mit Vaseline eingefettet, Kostenpunkt 2-3€. Wenn Ihr das macht, aufpassen, dass Ihr mit der Rohrzange nicht die vergoldeten Armaturenoberflächen zerkratzt!;)
"Unser Installateur meinte das sei ein Witz, dass er neue Armaturen einbaut, die in 5 Wochen eh wieder rausfliegen."
Recht hat er, aber menschliche Dummheit/Bornierthet/Sturheit/Neid/usw. ist ja grenzenlos, wovon die DamenHerren in schwarz prima profitieren...
Ich empfehle Euch, den Mietvertrag sorgfältig zu studieren. Gibt es eine Kleinreparaturklausel?
Ferner gibt es hier Infos: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
BGB: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535ff: Mietrecht)
Evtl. Mieterbund oder..... Rechtsanwalt.
aber ein Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen
hast du schon Mal bei den Nachbarn geklopft(oder geklingelt) : "Darf ich bei euch kurz was kochen"? ![]()
Jaa, die Nachbarin bei uns - und dann hatten wir eben UNSER Abendessen zu Dritt...![]()
Erinnerst Du Dich an J.F.Kennedy's Spruch seinerzeit?
"Don't ask what your country can do for you - better ask, what you can do for your county."
Hallo tani81,
vorab: Jeden trifft eine Schadensminderungspflicht.
"Heute in der früh ... (ein Rohrbruch oder s.a. in der Wohnung über uns). Die Wände in 2 Räumen(Küche und wohnzimmer) sind fast komplett nass, genauso die Möbel,Teppich usw."
Du solltest Photos machen mit Datum, Uhrzeit drin. Möbel etc. trocken wischen, öffnen, lüften.
"Es war ein Mann von der Hausverwaltung hier und man hat die Geräte zur Trocknung der Wände gebracht,"
Du solltest den Stromzählerstand notieren.
"es hieß aber man durfte in den anderen Räumen schlafen(und wohnen), die wären ja nicht betroffen."
Wahrscheinlich richtig bzw. zumutbar.
Ich habe einen Sohn(3,5), und ich kann dem momentan keine warme mahlzeit kochen(Herd steht ja in der Küche),"
Das wage ich zu bezweifeln. Es gibt auch andere Elektrogeräte ausser einen grossen Herd, ausserdem gibt es meistens Nachbarn.
"außerdem sind die "trockner" ziemlich laut. Sollte die Hausverwaltung uns nicht eine "Notunterkunft" anbieten?"
Ich tendiere zu "nein".
"Ich muß wohl eine Unterkunft für uns selber suchen."
Willst Du das rechtssicher beurteilen können?
"Wer zahlt für die durchnässten Möbel, Teppich,"
Wende Dich an den VM. Er hat mit Sicherheit eine Haftpflichtversicherung, oder Du hast eine Hausratversicherung?
"Neuanstrich?"
Vermieter, falls erforderlich.
Hallo ck no 1,
"Es wurde uns unmissverständlich mitgeteilt, dass wir als die Erben bis einschliesslich April (3 Monate nach Kündigung) die volle Miete zahlen müssen,"
Korrekt.
"es sei denn wir haben Nachmieter."
welche der VM nicht akzeptieren muss.
"Alle Nachmieter die wir für die Wohnung hatten wurden von der Hausverwaltung abgelehnt."
Das kann sie, auch ohne Begründung.
"Inzwischen haben wir die Wohnung geräumt. Der Hausverwalter hat mit meinem Einverständnis meine Telenr. an mögliche Nachmieter weitergegeben. nun mach ich andauernd Termine aus zur Wohnungsbesichtigung."
Brauchst Du nicht. Wofür? Haste doch keinen Vertrag drüber gemacht.
"Ab Ende März/Anfang April sollen nun Handwerker vom Hausverwalter in die Wohnung, damit ab Mai ohne Mietausfall weiter vermietet werden kann."
Schön smart...
"Müssen wir das dulden, auch wenn die Wohnung leer steht und nicht bewohnt ist?"
Nein. Wenn von Euch noch Miete bis incl. 04 verlangt wird, braucht Ihr die Mietsache erst am 30.04. abends zurückzugegeben.
"Der Hausverwalter meinte wir wären unkooperativ."
Da hat er recht, sollte jedoch mal darüber nachdenken, dass es im Leben nicht nur nehmen, sondern auch geben gibt.
"Uns ist aber auch niemand entgegen gekommen."
Eben...
Ich würde der HV anbieten, die Mietsache zwecks Renovierungsmassnahmen sofort übernehmen zu können, wenn sie Euch ab dem 01.04. von der Verpflichtung zur Mietzahlung entbindet (schriftlich!!!)
PS: Mein Beileid.
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