Kautionszahlung nach Kündigung

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe mir kann hier jemand etwas helfen!
    Wir sind letztes Jahr im September in eine Wohnung eingezogen. Am Anfang war der Vermieter extrem nett doch nach und nach wurde er sehr komisch verlangte absurde Sachen von uns und ärgerte sich über jede Kleinigkeit. desweilen habe ich von vielen Dorf bewohnern mit bekommen das er wohl heimlich in die Wohnungen seiner Mieter gehen würde...
    İch durfte meine Wäsche nicht nach 19 Uhr waschen obwohl die waschmaschine in einem Nebengebäude steht. und die Wäsche durfte ich ach nur auf dem Dachboden(auch nur bis 19 Uhr) oder draußen aufhängen.
    Als wir dann im Dezember für 4 Wochen zu meinen Schwiegereltern wollten verlangte er von mir den wohnungsschlüssel weil er noch eine Reparatur in unserer Wohnung vornehmen wollte. ich war natürlich nicht einverstanden und somit fing der ganze Ärger an er wurde hysterisch und brüllte rum ob ich ihm nicht vertrauen würde...

    Naja zum eigentlichen Problem
    Wir hatten damals im Oktober ausgemacht die Kaution in 6 Raten abzuzahlen da wir aber schon im Januar gekündigt haben sehen wir es nicht ein sie jetzt zu zahlen da er sie nur einbehalten will.
    Er hat uns jetzt im März ein Einschreiben geschickt wo steht das wir 6 Wochen zeit hätten also bis zum 15.4 und am 28.4 ist Schlüsselübergabe. Dasist doch nicht normal das wir jetzt noch zahlen sollen oder?? İst doch klar warum er die Kaution jetzt haben will.

    İch hoffe einer kann mir einen guten Rat geben.

    Vielen Dank im Vorraus!

    LG Melek87

  • Danke erstmal für die Antwort und İhren Rat.
    Wir sind uns sicher wenn wir das tun werden wir das geld nie mehr sehen. Dieser Mann lügt und betrügt wo er nur kann! Er wird sich Sachen ausdenken um somit die Kaution einbehalten! warum will er sie sonst UNBEDİNGT haben?
    Womit können wir rechnen wenn wir die Kaution nicht zahlen?

    Lg melek87

  • Er wird vor Gericht gehen, dort Recht bekommen und Sie werden die Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zahlen müssen.

    Das Recht ist nun mal auf seiner Seite und ich denke, dass er mit Sicherheit einen Anwalt hat, der weiß, wie er die Rechte seines Mandanten durchsetzen kann.

    Wenn er Ihnen die Rückzahlung der Kaution verweigert, haben Sie ja die Möglichkeit nach Ablauf verschiedener Fristen, selbst vor Gericht zu gehen.

    Was Sie dabei bedenken müssen, finden Sie hier:

    Rückzahlung der Mieterkaution

  • Vielen vielen Dank!!
    Naja dann muss ich mich damit abfinden...
    Lg Melek


    Kann ich beststätigen: Ja, musst bzw. solltest Du.
    Ein Land, welches sich seine Juristen nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen...:rolleyes:

  • Wollte jetzt noch kurz fragen ob ich dem Vermieter die Kaution überweisen soll? Da habe ich ja auch einen Beleg für das ich bezahlt habe. darf er denn die Kaution auf seinem privatem Konto haben oder muss ich ihn nach einem separaten Konto fragen bevor ich überweise?

    Lg Melek

  • Hallo Melek,

    es kann immer eine grosse Hilfe sein, einen schriftlichen Nachweis zu haben. Paragraph 551 BGB ... als Sicherheit ueberlassende Geldsumme....ueblichen Zinssatz anzulegen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Betraege muessen auf jedenfall getrennt von Vermoegen des Vermieters angelegt werde.

    Hinweis: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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