Im Januar verstarb unerwartet meine Schwester.
Ihre Mietwohnung haben wir gekündigt. Es wurde uns unmissverständlich mitgeteilt, dass wir als die Erben bis einschliesslich April (3 Monate nach Kündigung) die volle Miete zahlen müssen, es sei denn wir haben Nachmieter.
Alle Nachmieter die wir für die Wohnung hatten wurden von der Hausverwaltung abgelehnt.
Inzwischen haben wir die Wohnung geräumt. Der Hausverwalter hat mit meinem Einverständnis meine Telenr. an mögliche Nachmieter weitergegeben. nun mach ich andauernd Termine aus zur Wohnungsbesichtigung.Die Zeit, An und Abfahrtskosten trage ich selbst. Ab Ende März/Anfang April sollen nun Handwerker vom Hausverwalter in die Wohnung, damit ab Mai ohne Mietausfall weiter vermietet werden kann.
Müssen wir das dulden, auch wenn die Wohnung leer steht und nicht bewohnt ist?
Der Hausverwalter meinte wir wären unkooperativ. Uns ist aber auch niemand entgegen gekommen.
Kaution steht auch noch aus. Was sollen wir tun?
Kündigung Mieter verstorben
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ck no 1 -
10. März 2011 um 20:55 -
Erledigt
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Hallo ck no 1,
"Es wurde uns unmissverständlich mitgeteilt, dass wir als die Erben bis einschliesslich April (3 Monate nach Kündigung) die volle Miete zahlen müssen,"
Korrekt."es sei denn wir haben Nachmieter."
welche der VM nicht akzeptieren muss."Alle Nachmieter die wir für die Wohnung hatten wurden von der Hausverwaltung abgelehnt."
Das kann sie, auch ohne Begründung."Inzwischen haben wir die Wohnung geräumt. Der Hausverwalter hat mit meinem Einverständnis meine Telenr. an mögliche Nachmieter weitergegeben. nun mach ich andauernd Termine aus zur Wohnungsbesichtigung."
Brauchst Du nicht. Wofür? Haste doch keinen Vertrag drüber gemacht."Ab Ende März/Anfang April sollen nun Handwerker vom Hausverwalter in die Wohnung, damit ab Mai ohne Mietausfall weiter vermietet werden kann."
Schön smart..."Müssen wir das dulden, auch wenn die Wohnung leer steht und nicht bewohnt ist?"
Nein. Wenn von Euch noch Miete bis incl. 04 verlangt wird, braucht Ihr die Mietsache erst am 30.04. abends zurückzugegeben."Der Hausverwalter meinte wir wären unkooperativ."
Da hat er recht, sollte jedoch mal darüber nachdenken, dass es im Leben nicht nur nehmen, sondern auch geben gibt."Uns ist aber auch niemand entgegen gekommen."
Eben...
Ich würde der HV anbieten, die Mietsache zwecks Renovierungsmassnahmen sofort übernehmen zu können, wenn sie Euch ab dem 01.04. von der Verpflichtung zur Mietzahlung entbindet (schriftlich!!!)PS: Mein Beileid.
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Hallo Berny,
danke für deine Antwort.
Das haben wir beim HV auch schon angesprochen, darauf geht er aber nicht ein.
Können wir eigendlich Mietminderung für April verlangen, auch wenn die Wohnung leer steht?
Bisher hat sich meiner Meinung nach der HV unkooperativ gezeigt, bzw. er pocht auf sein Recht.
Das Bad soll meines Wissens auch erneuert werden.
Zuvor mussten wir aber erst die tropfenden Wasserarmaturen erneuern/ reparieren lassen.
Unser Installateur meinte das sei ein Witz,
dass er neue Armaturen einbaut, die in 5 Wochen eh wieder rausfliegen. -
Mit welcher Begründung soll denn diese Mietminderung durchgezogen werden?
Und, tropfende Wasserarmaturen ersetze ich nicht durch neue, sondern erneuere bestenfalls die Dichtung. Denn der VM hat kein Recht, neue Armaturen zu fordern.
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Hallo ck no 1,
"Das haben wir beim HV auch schon angesprochen, darauf geht er aber nicht ein."
Was angesprochen?"Können wir eigendlich Mietminderung für April verlangen, auch wenn die Wohnung leer steht?"
Wofür MM?"Bisher hat sich meiner Meinung nach der HV unkooperativ gezeigt, bzw. er pocht auf sein Recht."
Welches Recht?"Das Bad soll meines Wissens auch erneuert werden."
Wen interessiert's? Das kann er während Eurer Noch-Mietzeit machen, wenn Ihr es ihm gestattet ODER nach Beendigung der Mietzeit (und damit verbundener Mietzahlungspflicht)."Zuvor mussten wir aber erst die tropfenden Wasserarmaturen erneuern/ reparieren lassen."
Bitteschön, es wird ja heutzutage schon für 50 Ct. prozessiert...
Als wir im vergangenen Herbst unsere jetzige Mietwohnung übernahmen, habe ich von allen Zapfstellen die Gummidichtungen ausgewechselt und vor dem Zusammenbauen Gewinde und Gleitflächen mit Vaseline eingefettet, Kostenpunkt 2-3€. Wenn Ihr das macht, aufpassen, dass Ihr mit der Rohrzange nicht die vergoldeten Armaturenoberflächen zerkratzt!;)"Unser Installateur meinte das sei ein Witz, dass er neue Armaturen einbaut, die in 5 Wochen eh wieder rausfliegen."
Recht hat er, aber menschliche Dummheit/Bornierthet/Sturheit/Neid/usw. ist ja grenzenlos, wovon die DamenHerren in schwarz prima profitieren...
Ich empfehle Euch, den Mietvertrag sorgfältig zu studieren. Gibt es eine Kleinreparaturklausel?
Ferner gibt es hier Infos: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
BGB: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535ff: Mietrecht)
Evtl. Mieterbund oder..... Rechtsanwalt. -
Hallo ck no 1,
in Ihren geschilderten Fall kommt hier das ausserordentliche Kuendigungsrecht des Mieters in Betracht. Somit ist die drei monatige Kuendfrist ok. Ablehnung der vorgestellten Nachmieter ist auch moeglich. Besichtigungen durchfuehren koennen Sie machen, muessen es aber nicht. Zutritt fuer die Besichtigung sollten Sie gewaehren aber nach Absprachen mit Ihnen. Sie sind ja noch Mieter laut Kuendingungfrist. Was aber sehr interessant ist. Das der Vermieter / Handwerker in "Ihre Wohnung" moechte wegen Weitervermietung etc. Es ist nicht zu erkennen, das es sich hier um ein Notfall handelt und somit keine Pflicht den Vermieter in die Wohnung zu lassen. Sie haben eine Duldungspflicht und das bei einer angekuedigten Modernisierung, Wohnungsbesichtigungen etc. Fazit: Wenn der Vermieter Zugang zu " Ihrer Wohnung" haben moechte, dann muss ein Grund vorliegen und es muss angekuendigt (am besten schriftlich geben lassen) werden. Tipp. Machen Sie eine schriftliche Wohnungsabnahme bis in kleinste Detail mit Unterschrift vom Vermieter und lassen Sie sich direkt ne Kopie geben. Eine bezahlte Kaution muss vollstaendigt zurueckbezahlt werden, wenn keine weiteren Ansprueche aus den Mietverhaeltnis und oder aus den Mietvertrag ergebende Ansprueche mehr bestehen. Wann die Rueckzahlung erfolgt, bitte im Mietvertrag nachschauen.Hinweis: Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
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