Beiträge von Berny

    Hallo herrschel,

    "Vor etwa 6 Monaten fing mein Gas-Durchlauferhitzer an zu spinnnen, er schaltete sich automatisch nach 2-3 Minuten Warmwasser ab. Ich rief den Vermieter an, der schickte den Handwerker und der tat NICHTS."
    Hat er noch nicht mal das Abgasrohr von Kamin abgezogen um drinnen nach Verstopfungen zu schauen, falls Dacharbeiter ihre Abfälle in den Schornstein geworfen haben sollten?

    "Er sagte mir blos, ja das Problem ist bekannt, es liegt an der Bauart des Erhitzers, dieser zieht die Abgasse nicht genügend ab"
    Halte ich für ein Gerücht. Vor einem halben Jahr hatte er doch noch funktioniert.

    "und ich solle doch bei offenem Fenster duschen wenn ich länger als 2 Minuten warmes Wasser bräuchte."
    Dummes Zeugs!
    Ist der DE in einem Raum mit Fenster, sollte dies sinnvollerweise gekippt werden, damit Verbrennungsluft reinkann.
    Ist der DE in einem Innenraum, MUSS die Tür zwei Lüftungsgitter haben - eigentlich im Aussenraum auch, denn der Mieter MUSS das Fenster NICHT zwangsweise öffnen.

    "Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation."
    Genauer: Luftzufuhr und Abluft durch den Kamin.

    "Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen , in Ihrem Fall leider nicht gegeben."
    Dann dürfte eine Gastherme auch nicht betrieben werden! Gem. $ 535 BGB ist der VM vepflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Auch ich empfehle Dir, den Bezirksschornsteinfegermeister zu konsultieren.
    Du könntest auch mal dieses Forum besuchen: Startseite - H E I Z U N G S F O R U M

    Martin S:

    "bevor sie hier mehr oder weniger kompetente Antworten hinterlassen, sollten sie sich zunächst mal informieren. Haben sie schon mal etwas von den §§ 535 – 580 des BGB gehört?"
    Ich weiss seit längerer Zeit, dass sich Mainschwimmer recht gut auskennt.

    "Hier werden Bedingungen eines mündlichen Mietvertrages geregelt. Das diese zustande gekommen ist, wurde zwischenzeitlich von zwei Fachanwälten bestätigt."
    Das bestreitet niemand. Die Anwälte reiben sich bereits jetzt die Hände, da hier wohl wieder für den Erhalt ihrer guten Lebensstandards gesorgt werden wird... (denk' doch mal nach!:rolleyes:)

    "Es ist Quatsch wenn sie behaupten, dass Nebenkostenvorauszahlungen Zitat "täglich neu geregelt werden können" Zitat ende."
    Naja, in der Praxis wird es wohl so geschehen, dass der VM sie ab der übernächsten Monatsfälligkeit (begründet) anpassen kann und wird, um dem M bei der jährlichen BetrkAbr. grössere Nachzahlungen zu ersparen.

    "Richtig ist, dass bei einem mündlichen Mietvertrag KEINE Nebenkostenabrechnung erfolgt. Vielmehr sind die Nebenkosten im Mietzins enthalten."
    Richtig ist, dass Du hier falsch liegst: Auch bei einem mdl. MV kann mdl. vereinbart werden, das die BetrkAbr. jährlich erfolgt.

    "Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert."
    Ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen, dass hier evtl. die Möglichkeit bestehen könnte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung am Fiskus vorbei zu schummeln....???

    "Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären."
    Dummes Zeugs!

    ">> Wenn die vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung einen mündlichen Miertvertrag abschließt, hat der Vermieter die Wohnung zu übergeben."
    ... und die Miete dann auf irgendein Privatkonto zu überweisen bzw. Cash op de Tisch zu zahlen...? Nochmal: Ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen, dass hier evtl. die Möglichkeit bestehen könnte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung am Fiskus vorbei zu schummeln....???

    "Da sie vermutlich zu den Vermietern gehören, kann ich ihnen nur nochmals empfehlen, sich zu informieren. <<"
    Man konnte hier in Forum bereits nachlesen, dass er zu den Mietern gehört. - Ich gehöre übrigens zu den M + VM.

    Hallo karl koolage,

    "Ich wohne zur Untermiete bei einem Freund, der Hauptmieter ist. Damals hatte der Vermieter das Einverständnis gegeben an mich untervermieten zu können."
    Schriftlich, beweisbar?

    "Nun hatte die Polizei mich wegen einer Vernehmung gesucht und nicht gefunden,weil mein Name nicht an der Klingel stand,sondern nur am Briefkasten und die das wohl nicht gesehen haben. Daraufhin
    teilten sie dem Vermieter mit, ich würde da nicht wohnen und würden mich abmelden."
    Ich würde dies bei der Polizei klarstellen, ferner Deinen Namen auch an die Klingel schreiben Du läufst ja nicht weg - oder fürchtest Du irgendwelches Ungemach von ausserhalb?

    "Der Vermieter schrieb dies daraufhin in einen Brief an den Hauptmieter, und teilte ihm mit, er dürfe nicht mehr untervermieten."
    Ich meine, so einfach geht das nicht, Du hast gleiche Rechte wie ein sog. Hauptmietr.

    "Außerdem kam jetz Post vom Amt, ob ich noch da wohnen würde."
    Würde ich wahrheitsgemäss beantworten.

    "mein Freund hat jetz Angst, daß der Vermieter ihm kündigt, weil er mich da wohnen lässt."
    Wenn Einverständnis des VM vorliegt, ist das doch i.O.

    Hallo Martin S,

    "Ich habe bei einem Bekannten in einer bereits gekündigten Wohnung Möbel angeschaut, die er nicht mehr benötigte."
    In einer oder seiner gek. Wohnung?

    "Bei diesem Termin erschien dann auch die Hausverwalterin. Mit dieser wurde besprochen, dass ich die Wohnung zum 15.03.2011 übernehme. der Mietzins sollte € 200 betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung € 100."
    Soweit für mich ok.

    "Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen."
    Was heisst "daraufhin"? Vor oder während oder nach dem Krach? Ist eh' Deine/Eure Privatsache, die nichts mit Mietrecht zu tun hat.

    "Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären."
    Glaube ich nicht. Die Vertragsparteien können jede Höhe von BetrkVorauszahlungen vereinbaren. Die werden ja sowieso jährlich abgerechnet.

    "Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen."
    Da stimmt doch was nicht....!

    "Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?"
    Du fragst genauso verdreht, wie Du das hier geschildert hast.
    Du brauchst zuverlässige Zeugen, einen guten RA und einen wohlwollenden Richter im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

    Hallo dickenrox,

    hier: Mietrecht: Baulärm als Mietmangel
    bist Du etwas näher am Thema, ferner hier: Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Komisch, komisch (oder garnicht), dass heutzutage die Mieter soo schnell beim Schlagwort Mietminderung sind...

    Aber mal abgesehen, so, wie Du es beschreibst bzgl. des Fenstertausches scheint das ja nicht wirklich die feine Art gewesen zu sein. Da würde ich mal nachhaken.

    Hallo Schnieke,

    ich würde auf jeden Fall noch fristgerecht kündigen (also zum 30.06., per Einwurfeinschreiben), um auf der sicheren Seite zu sein.
    Ein RA ist ein Organ der Rechtspflege, Urteile werden jedoch von Gerichten gefällt.
    Mehr sage ich nicht, da Du ja bereits anwaltlich vertreten und beraten wirst.

    Hallo augenweide2003,

    "Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur."
    Hast Du den VM gebeten, eine Firma mit der Reparatur zu beauftragen?

    "Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?"
    Wie sind die im MV definiert?

    Hallo wicky,

    "Schon bei Einzug und dem Ersten Winter haben wir festgestellt, dass die Heizkörper nicht 100%ig funktionieren."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Diesen Winter sind diese jedoch komplett ausgefallen. Nach ca. 2 Wochen langen wartens kam endlich eine Firma vorbei, die die Rücklaufventile ausgetauscht haben. Sie sagten, der Gasboiler sei schon lang überfällig und müsste dringendst erneuernt, bzw. ausgetauscht werden."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Der Vermieter würde das aber nicht dulden, da zu teuer."
    Gem. § 535 BGB ist der VM zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Ob ihm etwas zu teuer ist, ist unerheblich. (Wenn der Mieter die Miete mindert, wird es ja noch teurer...)

    "Wir hatten den kompletten Winter über keine richtig funktionierende Heizung und waren froh, als es wenigsten 1-2 Tage gab an dem die Innenraumtemperatur über 10 Grad betragen hat."
    Habt Ihr diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitgeteilt und Abhilfe eingefordert?

    "Die hälfte des Badezimmers wurde aufgerissen. Gestern haben wir einen Schreck bekommen, da die eine hälfte (die unberührte) schwarz-weiß gefliest ist und die andere Hälfte an der Wand mit weißen Fliesen und am Boden mit braun-grauen Fliesen.
    Das Bad sieht absolut ungleich und unästethisch aus. Absolut in keinster Weise nur annhähernd wie vorher."
    Wie vorher, also bei Besichtigung und Mietbeginn, sollte es schon sein. Solche Verschlechterungen braucht Ihr nicht hinzunehmen. Ich würde diese Mängel nachweislich schriftlich dem VM mitteilen und zeitnahe Abhilfe fordern.

    "Was genau kann ich machen?"
    Ich würde w.o. erwähnt mit §-Nennung handeln.
    Falls erfolglos, Mieterverein oder RA konsultieren.

    Hallo carochen,

    "ich habe gestern einen Brief unserer Hausverwaltung bekommen mit dem wir aufgefordert werden unsere Schuhschränke vor unserer Wohnungstür zu entfernen."
    Halte ich für berechtigt, denn dieser Bereich wurde nicht gemietet.

    "Der Objektbetreuer war vor Ort und hat diese bemängelt"
    Berechtigterweise, denn Fluchtwege sind frei zu halten.

    "Bei unserem Einzug wurde uns gesagt, dass wir Schuhschränke im Eingangsbereich zu unserer Wohnung aufstellen können, so lang sie nicht den Zugang zu der Leiter für den Schornsteinfeger behindern."
    Sozusagen eine Duldung, jedoch nicht Vertragsbestandteil. Auch, wenn Ihr oben am Ende des Treppenhauses wohnt, wird die HV alle Mieter gleich behandeln und nicht etwa dergestalt, dass die obersten Mieter das dürfen, was die unteren Mieter nicht dürfen.

    "Weiterhin ist uns bekannt, dass der Vormieter ebenfalls Schränke in diesem Teil des Treppenhauses aufgestellt hatte und diese sogar noch mit Schrauben befestigt hat."
    Ist für jetzige Mieter unerheblich.

    "Was mich stört/aufregt ist, dass es niemanden seit unserem Einzug 2008 gestört hat, dass wir die Schränke dort zu stehen haben."
    Vielleicht hat die Feuerwehr mal ein Rundschreiben an div. HVs oder Vm geschickt und an Fluchtwegesicherungen erinnert...?

    "Macht es Sinn ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen und dies zum Ausdruck zu bringen?"
    Nein.

    biglooser:

    "Sind gerade am Haus vorbeigefahren,und was haben wir gesehen?Richtig,handwerker sind offenbar mit der Renovierung beschäftigt,und das um 20.00.......
    Wenn ich noch in der Miethaftung bin,ja dann bin doch wohl auch noch Mieter,oder?"
    Nein, nicht unbedingt bzw. zwangsläufig. Aus Deinem bisherigen Vorbringen kann ich nicht erkennen, ob das Mietverhältnis noch besteht.

    "Und hätte man mir nicht auch noch eine Frist für die ausstehenden arbeiten geben müssen?"
    Grundsätzlich ja.

    Hallo, Du unverschämte Fragestellerin "3-zimmer-köln":),

    ob jetzt noch ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht, kann ich Dir verbindlich nicht sagen.
    Vielleich genügt Deinen Bedürfnissen die Info, dass Du sowieso mit gesetzlicher Frist kündigen kannst, d.h.: Wenn der VM die Kündigung (nachweislich) bis zum 3.4. hat, zum 30.6.

    Grüsse von K nach K;)

    Das Problem in diesem Falle scheint zu sein, dass bei Übergabe der Mietsache kein Protokoll erstellt wurde, worin ALLE erkennbaren Mängel aufgelistet wurden UND ein Zeitplan für deren Behebung vereinbart wurde.
    Mündliche Zusagen sind nichts (mehr) wert, werden gerne "ausgesessen".
    Und was lernt man daraus?

    Hallo Ale,

    Du möchtest die Miete für eine Zeit reduzieren, wo Du noch nicht nachweislich den Vermieter über die Mängel informiert und zur Behebung aufgefordert hattest. Das ist schwierig.

    Mietminderung ist oft Thema bei Gericht, wo dann oft Vergleichsurteile gesprochen werden. Die Kosten sind dann oft hoch, der Nutzen gering.

    Ich hoffe für Dich, dass die Tür zum Monatsende ausgewechselt wird und Du dann Ruhe haben wirst.

    Hallo ganzegal,

    "Jetzt wohnen wir hier schon seit 1 1/2 Monaten. Unsere beiden Fenster im Schlafzimmer sind am Morgen NASS. Nicht nur beschlagen, sondern wirklich klitsch NASS. Wenn wir die Tür auflassen beschlagen sogar die Fenster im Wohnzimmer (Schlafzimmer grenzt an Wohnzimmer)."
    Im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung würden sich die Sachverständigen die Hände reiben...

    "Unsere Nachbar hat uns jetzt erzählt, dass vor uns für 2 Monate schon jemand in der renovierten Wohung gewohnt haben und wegen der Feuchtigkeit ausgezogen sind. Bei uns hieß es aber, keine Probleme mit Feuchtigkeit bekannt UND Erstbezug nach Renovierung. Außerdem steht im Wohungsprotokoll: Küche NEU! Neu heißt neu und nicht benutzt! Im Nachhinein konnten wir auch 1 und 1 zusammenzählen --> die Dunstabzugshaube war von unten total versifft, im Badezimmer waren Löcher zugespachtelt, einfach so kleine Schönheitsfehler, die nach einer Komplettrenovierung nicht sein dürfen, uns aber erst später aufgefallen sind."
    Wie relevant das ist, darüber kann man trefflich diskutieren...

    "Ich bin ein wenig ratlos, wie ich jetzt vorgehen soll. Darf mir der Vermieter, also die Hausverwaltung, verschweigen, dass vor uns jemand gewohnt hat? Und es bei uns als Erstbezug aussehen lassen? Wie soll ich gegen die Feuchtigkeit vorgehen, zumal die Verwaltung von der Feuchtigkeit BEscheid weiß, da die Vormieter sich auch schon beschwert hatten - jetzt aber ausgezogen sind.
    Fakt ist, die Hausverwaltung hat uns ANGELOGEN!"
    Sowas nennt sich heutzutage "smart"...:(

    "Was tun?"
    Ich würde zum nächstmöglichen Termin kündigen (diese Formulierung genügt).

    "Sofort ausziehen?"
    Kannste schon, jedoch Miete wäre noch bis zum 30.06. zu zahlen.

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