Mietminderung wegem defektem Durchlauferhitzer.

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter.
    Vor etwa 6 Monaten fing mein Gas-Durchlauferhitzer an zu spinnnen, er schaltete sich automatisch nach 2-3 Minuten Warmwasser ab. Ich rief den Vermieter an, der schickte den Handwerker und der tat NICHTS. Er sagte mir blos, ja das Problem ist bekannt, es liegt an der Bauart des Erhitzers, dieser zieht die Abgasse nicht genügend ab und ich solle doch bei offenem Fenster duschen wenn ich länger als 2 Minuten warmes Wasser bräuchte. Nach monatelangem rumgeeier mit dem Vermieter und X- Briefen habe ich dann einen Mietmangel geltend gemacht und die Miete entsprechend gekürzt. Daraufhin schreib mir mein Vermieter:
    "Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation. Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen , in Ihrem Fall leider nicht gegeben." bla bla bla
    Ich solle doch die ausstehende Miete (also den Teil um den ich veringert habe) umgehend zahlen.

    Soweit zum Sachverhalt, nun meine Fragen:
    1. Kann mein Vermieter allen ernstes erwarten, dass ich bei offenem Fenster bzw. geöffneter Tür dusche, ich meine im Sommer kein Problem aber was mach ich im Winter bei -10C draußen.
    2. Was soll ich mit dieser Antwort "aus physikalischen Eigenschaften bla bla" anfangen? Vor 6 Monaten brauchte der Durchlauferhitzer noch kein offenes Fenster um zu funktionieren, bzw. wie kann ich darauf angemessen reagieren.
    3. Kann ich weiterhin Mietminderung geltend machen bzw. auf einem Ausstausch des Gerätes drängen oder verlange ich hier zuviel von meinem Vermieter.

    Danke für eure Hilfe.


  • "Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation. Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen ,

    Was hindert Sie daran, die Tür zum Bad offen zu lassen?

    in Ihrem Fall leider nicht gegeben." bla bla bla

    Für bla bla bla sollten Sie einen Linguistiker und kein Forum beschäftigen.

    Ich solle doch die ausstehende Miete (also den Teil um den ich veringert habe) umgehend zahlen.

    Soweit zum Sachverhalt, nun meine Fragen:
    1. Kann mein Vermieter allen ernstes erwarten, dass ich bei offenem Fenster bzw. geöffneter Tür dusche,

    Ich frage noch einmal, was spricht gegen eine geöffnete Tür?

    2. Was soll ich mit dieser Antwort "aus physikalischen Eigenschaften bla bla" anfangen? Vor 6 Monaten brauchte der Durchlauferhitzer noch kein offenes Fenster um zu funktionieren, bzw. wie kann ich darauf angemessen reagieren.

    Hier sollten Sie sich die zweite Meinung eines Experten für diesen Erhitzer einholen. Ein Forum tut sich da ehrlich gesagt schwer.

    3. Kann ich weiterhin Mietminderung geltend machen bzw. auf einem Ausstausch des Gerätes drängen oder verlange ich hier zuviel von meinem Vermieter.

    Sie müssen die Reihenfolge einhalten, zuerst die zweite, andere Meinung und dann weitersehen.

    Danke für eure Hilfe.

    Sie könnten aber auch den örtlichen Bezirksschornsteinfeger befragen. Der kann Ihnen besser sagen, ob das Gerät weiterhin betrieben werden kann/darf.

  • Hallo herrschel,

    "Vor etwa 6 Monaten fing mein Gas-Durchlauferhitzer an zu spinnnen, er schaltete sich automatisch nach 2-3 Minuten Warmwasser ab. Ich rief den Vermieter an, der schickte den Handwerker und der tat NICHTS."
    Hat er noch nicht mal das Abgasrohr von Kamin abgezogen um drinnen nach Verstopfungen zu schauen, falls Dacharbeiter ihre Abfälle in den Schornstein geworfen haben sollten?

    "Er sagte mir blos, ja das Problem ist bekannt, es liegt an der Bauart des Erhitzers, dieser zieht die Abgasse nicht genügend ab"
    Halte ich für ein Gerücht. Vor einem halben Jahr hatte er doch noch funktioniert.

    "und ich solle doch bei offenem Fenster duschen wenn ich länger als 2 Minuten warmes Wasser bräuchte."
    Dummes Zeugs!
    Ist der DE in einem Raum mit Fenster, sollte dies sinnvollerweise gekippt werden, damit Verbrennungsluft reinkann.
    Ist der DE in einem Innenraum, MUSS die Tür zwei Lüftungsgitter haben - eigentlich im Aussenraum auch, denn der Mieter MUSS das Fenster NICHT zwangsweise öffnen.

    "Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation."
    Genauer: Luftzufuhr und Abluft durch den Kamin.

    "Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen , in Ihrem Fall leider nicht gegeben."
    Dann dürfte eine Gastherme auch nicht betrieben werden! Gem. $ 535 BGB ist der VM vepflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Auch ich empfehle Dir, den Bezirksschornsteinfegermeister zu konsultieren.
    Du könntest auch mal dieses Forum besuchen: Startseite - H E I Z U N G S F O R U M

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