Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter.
Vor etwa 6 Monaten fing mein Gas-Durchlauferhitzer an zu spinnnen, er schaltete sich automatisch nach 2-3 Minuten Warmwasser ab. Ich rief den Vermieter an, der schickte den Handwerker und der tat NICHTS. Er sagte mir blos, ja das Problem ist bekannt, es liegt an der Bauart des Erhitzers, dieser zieht die Abgasse nicht genügend ab und ich solle doch bei offenem Fenster duschen wenn ich länger als 2 Minuten warmes Wasser bräuchte. Nach monatelangem rumgeeier mit dem Vermieter und X- Briefen habe ich dann einen Mietmangel geltend gemacht und die Miete entsprechend gekürzt. Daraufhin schreib mir mein Vermieter:
"Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation. Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen , in Ihrem Fall leider nicht gegeben." bla bla bla
Ich solle doch die ausstehende Miete (also den Teil um den ich veringert habe) umgehend zahlen.
Soweit zum Sachverhalt, nun meine Fragen:
1. Kann mein Vermieter allen ernstes erwarten, dass ich bei offenem Fenster bzw. geöffneter Tür dusche, ich meine im Sommer kein Problem aber was mach ich im Winter bei -10C draußen.
2. Was soll ich mit dieser Antwort "aus physikalischen Eigenschaften bla bla" anfangen? Vor 6 Monaten brauchte der Durchlauferhitzer noch kein offenes Fenster um zu funktionieren, bzw. wie kann ich darauf angemessen reagieren.
3. Kann ich weiterhin Mietminderung geltend machen bzw. auf einem Ausstausch des Gerätes drängen oder verlange ich hier zuviel von meinem Vermieter.
Danke für eure Hilfe.