Beiträge von Berny

    Franzose:

    "1. Kann es nicht sein das eine Wohnung 0 Watt her geben muss!!!"
    a.) Eine Wohnung kann auch ohne Elektrik vermietet werden (grundsätzlich, wegen Deiner "0 Watt hergeben").
    b.) Wenn die Elektroinstallation nur bspw. 13 Ampère abgesichert ist, bedeutet das 13*230= ca. 3kW können zur gleichen Zeit angeschlossen werden. Wenn der Mieter das so akzeptiert mit der Vertragsunterschrift, war es das.
    Wenn der VM sagt, der M könne auf eigene Kosten durch Fachkräfte die Elektrik verstärken, ist das so i.O.

    "2. Steht ja hier über all das die Elektrik so ausgelegt sein muss das man ohne Probleme z.B. eine Waschmaschine Betreiben kann ohne das man z.B. hier dann den Kühlschrank und alle anderen Strom verbrauche abschalten muss."
    WO steht das rechtsverbindlich?

    "Damit die Sicherung nicht rausfliegt"
    Die "Sicherung" ist ein sog. Leitungsschutzschalter, welcher bei Überlastung auslösen MUSS.

    "3. Wurden die Mängel erst nach der Unterschrift voll offen gelegt."
    Welches der M zu beweisen hätte.

    "Beispiel: Das der Elektriker gemeint hat das es Grenzwertig ist die Elektrik ( also war das ja ein Versteckter Mangel)"
    Nein. Wenn der Elektriker die Grenzwertigkeit bestätigt, ist das schon deutlich und nix Verstecktes mehr.

    "4. Muss bitte ein Rauchabzug Fachgerecht verschlossen sein, weil ja der Rauch (Co2) in die Wohnung zieht. Was wir ja alle wissen zum Tode führen kann. Wenn die anderen Heizen und das Co2 durch das Zeitungspapier in die Wohnung strömt"
    Leuchtet ein. ABER: Wenn bei Übergabe dieser Mangel offensichtlich ist und im Protokoll keine Behebung durch den VM vereinbart wird, liegt's am Mieter.

    "Also sind deine Äußerung ja so wohl nicht ganz zu treffen."
    Nach bestem Wissen und Gewissen, meine Einschätzung als gelernter Elektriker, Mieter und Vermieter.

    "Besonders der Spruch dann Mietet man so eine Bruchbude halt nicht an."
    Das ist kein Spruch, sondern leider so.

    "Tja wenn du das Glück hast Wirtschaftlich gut dar zu stehen kann man so was sagen.
    Mein Kumpel hat das glück leider nicht und kann sich halt die Wohnung nicht raus suchen."
    Ich kenne die handwerklichen Fähigleiten UND Willen Deines Bekannten nicht. Die angebotene Wohnung wird ja wohl auch entsprechend preisWERT sein, oder?
    Es dreht sich hier im Forum übrigens um Mietrecht, nicht um Sozialrecht.

    "Deswegen eben brauch ich eben nur Antworten die Ihm auch weiterhelfen."
    Ich gehe davon aus, dass ihm meine ehrlichen Antworten weiterhelfen, auch, wenn sie hart klingen.

    Bonjour Franzose,

    bitte sei jetzt nicht enttäuscht!

    "Wie viel Watt muss eine Wohnung haben."
    Streng genommen: Nicht ein einziges.

    "Weil eine Bekannter von mir in eine Wohnung zieht die Stand 50 Jahre ist."
    Man kann ihm ohne rechtliche Konsequenzen auch eine Bruchbude anbieten.

    "Mit Einzel Öl Ofen usw. diese will er nicht. Weil er schon mal einen Wohnungsbrand erlebt hat."
    Verstehe schon. Niemand zwingt ihn, diese Wohnung anzumieten. Und wenn er sie anmietet, dann im Zustand wie besichtigt und im Übergabeprotokoll vermerkt.

    "Jetzt hat ihm der Hausmeister gesagt das in der Wohnung ins gesamt nur 3.000 Watt bzw. die Sicherung/Leitungen das nur her geben."
    Korrekt, dass er soweit informiert hat.

    "Es kam auch der Elektriker von der Wohnungsgesellschaft der meinte der Sicherungskasten und Elektrik sei Grenzwertig. Aber sie machen mal einen Kostenvoranschlag was es kosten würde das zu verbessern.
    Jetzt hat er natürlich Angst weil er schon mal einen Wohnungsbrand mit gemacht hat. Das die Kabel durch brennen usw.
    Weil 3.000 Watt wenn er seine Waschmaschine betreibt hat die ja schon 2.200 Watt oder das Bügeleisen 1.900 Watt."
    Alles SEIN Risiko, wenn er diese Wohnung anmietet.

    "Wie sollte er sich den jetzt da am besten Verhalten? Weil die Wohnungsbaugesellschaft schon gesagt hat müsste er Selbstzahlen."
    Tja, entweder - oder...

    "Nur das liebe Geld ist ja das Thema sonst wäre er ja nicht umgezogen."
    Nichts ist umsonst.

    "Wie ich hier jetzt gelesen habe können die sich ja raus reden und sagen er wußte über die Maroden Leitungen?"
    Richtig.

    "Weil Di. ist der Umzug soll er da warten?"
    Es ist ihm überlassen, diese Bruchbude anzumieten.

    "Ach eine Öl Ofen ist auch Kaputt und der Rauchabzug ist nur mit Zeitungspapier verschlossen worden."
    Toll, alles ein Risiko des zukünftigen Mieters, denn er ist über alle Risiken nachweislich informiert. So einfach ist das...:eek:

    Sindy:

    "Ich hatte derzeit mein Zimmer gekündigt, es kam aber noch keine Bestätigung von der Vermieterin."
    Muss auch nicht.

    "als wir die neue Wohnung ausmessen wollten, bot der Typ uns eine andere an, die uns nicht gefallen hat, also haben wir dann den Vertrag auch nicht unterschrieben."
    Wer oder was ist hier "der Typ"?

    "Also rief ich meine Vermieterin an, und sagte ihr, sie solle die Kündigung zerreißen,"
    Sowas ist 1. unseriös und 2. ändert sich dadurch die Rechtslage in keinster Weide.

    "Ein Monat später kam eine Bestätigung meiner Kündigung, das der Vertrag am 30.06. beendet ist."
    Nicht ist, sondern wird. Ist aber soweit korrekt.

    "Am nächsten Tag rief mich die andere Frau an (Mitarbeiterin) das sie erst jetzt mit der Vermieterin gesprochen habe und ich soll den letzten Brief wegschmeißen."
    Auch dies ist unseriös und ändert keine Rechtslage.
    " Und ich habe nicht nachgedacht und habe gesagt, dass sie die kündigung wegschmeißen soll"
    Dito.

    "Nun das Problem die andere Wohnung die wir gesehen haben ist nun dieser Vermieter soweit das er sagte, wir könnten die Wohnung uns nach dem 30.06. ansehen."
    Nur ansehen oder ab dem 01.07. mieten?

    "Aber falls wir die kriegen müsste ich ja jetzt kündigen um ab August ja dort einzu ziehen, weiß aber nicht ob die solange auf uns warten. Nun meine Frage: Habe ich das Recht (ich habe die Bestätigung der Kündigung noch da) zu sagen, ich kündige jetzt doch, weil wir diese Wohnung haben können? Oder kann meine Vermieterin sagen, sie haben gesagt wir können die Kündigung zerreißen, ich habe es nicht schriftlich gegeben!!!"
    Nach Aktenlage (so sagen die Juristen) ist die jetzige Wohnung zum 30.06. gekündigt. Ich würde, falls ich im Juli zwischen zwei Stühlen sitzen würde, versuchen, mit der VM zu vereinbaren, dass das Mietverhältnis erst zum 31.07. endet.

    Hallo Pepe,

    "wenn aus einem Mietvertrag drei gleichberechtigter Hauptmieter einer aus dem Vertrag ausscheidet,"
    Ausscheiden MÖCHTE....

    "ist es dann üblich ihm die Kaution auszuzahlen,"
    Nöö, die Kaution ist an die Mietsache gebunden.

    "Genügt eine formlose Email, in der dieser Mieter bekundet, das Mietverhältnis aufzulösen"
    Überhaupt nicht. Der Möchteausscheider muss den VM schriftlich mit Originalunterschrift bitten, ihn aus dem MV zu entlassen. Der VM müsste schriftlich mit Originalunterschrift zustimmen.
    Das Mietvertragsverhältnis betreffende Angelegenheiten IMMER schriftlich mit Originalunterschrift!

    Hallo corsa_fan,

    "In der Wohnung sind wir am 01.10.2010 eingezogen.
    Wir sollen für die 3 Monate über 500€ an Nebenkosten nachzahlen. Bezahlen einen Abschlag von 100€ im Monat."
    Auch wenn knapp 300€ NK pro Monat sehr viel erscheinen, kann dies nicht näher beurteilt werden, da man die gesamte Abrechnung und die ihr zugrunde liegenden Belege und Daten einsehen müsste.

    "Ist der Vermieter verpflichtet bei Neubezug einer Wohnung die Nebenkosten besser zu kalkulieren, weil wir eine 3 Köpfige Familie sind?"
    Nein.
    Der VM "kalkuliert" die NK sowieso nicht, sondern die mtl. Vorauszahlungen hierauf.

    Michi667:

    "Wenn es so ist, dass die zwei Verträge rechtlich nicht einwandfrei sind,"
    Niemand hat das gesagt.

    "da die Wohnung nicht zweimal vermietet werden kann, und somit die zwei Verträge als "ein Vertrag " gesehen werden, müsste ich doch auch mit ausziehen können, da die Kündigung dann ja wohl beide Verträge betrifft, oder??"
    Offensichtlich hast Du nichts verstanden.
    Dein Mitbewohner kann nicht Deinen MV kündigen.

    Hallo koiahnung,

    "Unser künftiger Vermieter möchte das von uns gewünschte Laminat (wegen Stauballergie) auf die Miete aufschlagen."
    Der VM könnte es auch erheblich geschickter machen: Auf seine Kosten alten Teppichboden 'raus und Laminat 'rein. Und dann den neuen Mietzins durchkalkulieren.

    "Der Vormieter ..."
    Hat der Nachmieter nichts mit zu tun. Eine Stinkebude würde ich jedenfalls nicht anmieten.

    aber eine Frage habe ich da noch. Ist es rechtens wenn der Vermieter die Miete ab dem 01.06.2011 erhöht, abwohl im Mietvertrag der Passos ist das alle 2 Jahre die Miete herhöht wird? Ich Frage weil, der Mietvertrag erst ab dem 01.10.2009 galt und wenn die Miete schon am 01.06.2011 erhöht wird sind das keine 2 Jahre!


    Ich habe noch nie von einem MV gehört, dass darin fest vereinbart wird, dass die Miete alle zwei Jahre erhöht wird.

    aber es kann doch nicht sein, dass ich gezwungen werde, die ganze Miete zu zahlen!?wenn er es einer Partei genehmigt, muss dass doch für mich auch gelten, oder?


    Eben nicht..., siehe mein Posting hier vor.

    der-Mieter:

    "Wenn ein Mieter aus dem Vertrag entlassen werden möchte, muss da der andere Mieter nicht [auch] zustimmen?
    Nein.

    "Ich stelle mir grade vor, mein Partner und ich würden uns trennen (*auf Holz klopft, dass das nicht passiert*). Mein Partner könnte dann einfach ausziehen, mit dem Vermieter vereinbaren, dass er raus aus der Sache ist"
    Nicht aus der "Sache", sondern aus dem Vertrag wäre er dann.

    "ich bleibe alleine in einer Wohnung, die ich mir nicht leisten kann"
    JEDER der Mieter, die den MV unterschrieben haben, hafftet zu 100%.

    "und muss trotzdem die Kündigungsfrist einhalten?"
    Ja.

    "Irgendwie erscheint mir das unfair, wo doch der Vertrag gesamtschuldnerich *) abgeschlossen wurde."
    Verstehe schon. Vielleicht könnte im "Innenverhältnis" (Privatrecht, Google ) der eine dem anderen... - Hat jedoch mit Mietrecht ggü dem VM nix zu tun.

    *) daher der Name... *erleucht*

    achso, nochwas...
    in den Verträgen ist keine Rede von einer WG. Es ist ein ganz normaler Vertrag über eine Wohnung, den wir beide haben....


    Eine Mietsache kann grundsätzlich nur einmal vermietet werden. In Rechtsunkenntnis hat der VM je einen MV mit jedem M abgeschlossen, welches im Resultat auch nichts anderes ist als ein MV mit den beiden Mietern. Jeder der beiden M hat alle Rechte und Pflichten zu 100%.
    Nun hat der VM einen Mieter auf sein Bitten hin vorzeitig aus dem MV entlassen. Somit schuldet der verbleibende Mieter die ganze Miete und hat beim Verlassen der Mietsache Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Kaution(sabrechnung).
    Auf seine gesetzliche Kündigungsfrist (bis zum 3. Werktag d.M. zum Ende des übernächsten Monats) hat das alles keinen Einfluss.

    PS: Wenn man beide MVs getrennt betrachten würde, so würde Dich der andere VM nichts angehen (klingt weniger schön, ist aber so).

    D-D-I:

    "Am besten, wie "Berny" schon erwaehnt hat, schriflich (Einschreiben / Rueckschein) die Vorgehensweise des Handwerkers genau schildern"
    Ich würde mit normaler Post schicken. Einschreiben mit Rückschein lässt den Empfänger auf eine gewisse Naivität des Absenders schliessen, ausserdem sind hier (noch) keine Termine zu beachten.
    "Schildern" nennt sich übrigens treffender "rügen".

    "und zu einer Stellungnahme den Auftraggeber des Handwerkers und am besten Ihren Vermieter auffordern."
    ... und den VM auffordern, diese Schweinerei zeitnah i.O. zu brngen.
    Musst ja nicht sagen, dass Du es schon selbst gemacht hast.

    "Wenn Sie Zeugen haben, dann diese mit erwaehnen."
    Nein! Zeugen behält man in der Hinterhand...:) für den Fall der Fälle.

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