Franzose:
"1. Kann es nicht sein das eine Wohnung 0 Watt her geben muss!!!"
a.) Eine Wohnung kann auch ohne Elektrik vermietet werden (grundsätzlich, wegen Deiner "0 Watt hergeben").
b.) Wenn die Elektroinstallation nur bspw. 13 Ampère abgesichert ist, bedeutet das 13*230= ca. 3kW können zur gleichen Zeit angeschlossen werden. Wenn der Mieter das so akzeptiert mit der Vertragsunterschrift, war es das.
Wenn der VM sagt, der M könne auf eigene Kosten durch Fachkräfte die Elektrik verstärken, ist das so i.O.
"2. Steht ja hier über all das die Elektrik so ausgelegt sein muss das man ohne Probleme z.B. eine Waschmaschine Betreiben kann ohne das man z.B. hier dann den Kühlschrank und alle anderen Strom verbrauche abschalten muss."
WO steht das rechtsverbindlich?
"Damit die Sicherung nicht rausfliegt"
Die "Sicherung" ist ein sog. Leitungsschutzschalter, welcher bei Überlastung auslösen MUSS.
"3. Wurden die Mängel erst nach der Unterschrift voll offen gelegt."
Welches der M zu beweisen hätte.
"Beispiel: Das der Elektriker gemeint hat das es Grenzwertig ist die Elektrik ( also war das ja ein Versteckter Mangel)"
Nein. Wenn der Elektriker die Grenzwertigkeit bestätigt, ist das schon deutlich und nix Verstecktes mehr.
"4. Muss bitte ein Rauchabzug Fachgerecht verschlossen sein, weil ja der Rauch (Co2) in die Wohnung zieht. Was wir ja alle wissen zum Tode führen kann. Wenn die anderen Heizen und das Co2 durch das Zeitungspapier in die Wohnung strömt"
Leuchtet ein. ABER: Wenn bei Übergabe dieser Mangel offensichtlich ist und im Protokoll keine Behebung durch den VM vereinbart wird, liegt's am Mieter.
"Also sind deine Äußerung ja so wohl nicht ganz zu treffen."
Nach bestem Wissen und Gewissen, meine Einschätzung als gelernter Elektriker, Mieter und Vermieter.
"Besonders der Spruch dann Mietet man so eine Bruchbude halt nicht an."
Das ist kein Spruch, sondern leider so.
"Tja wenn du das Glück hast Wirtschaftlich gut dar zu stehen kann man so was sagen.
Mein Kumpel hat das glück leider nicht und kann sich halt die Wohnung nicht raus suchen."
Ich kenne die handwerklichen Fähigleiten UND Willen Deines Bekannten nicht. Die angebotene Wohnung wird ja wohl auch entsprechend preisWERT sein, oder?
Es dreht sich hier im Forum übrigens um Mietrecht, nicht um Sozialrecht.
"Deswegen eben brauch ich eben nur Antworten die Ihm auch weiterhelfen."
Ich gehe davon aus, dass ihm meine ehrlichen Antworten weiterhelfen, auch, wenn sie hart klingen.