Marode Stromleitung Bitte um schnelle Antwort

  • Hallo,


    ich hätte mal eine frage:


    Wie viel Watt muss eine Wohnung haben. Weil eine Bekannter von mir in eine Wohnung zieht die Stand 50 Jahre ist. Mit Einzel Öl Ofen usw. diese will er nicht. Weil er schon mal einen Wohnungsbrand erlebt hat.


    Jetzt hat ihm der Hausmeister gesagt das in der Wohnung ins gesamt nur 3.000 Watt bzw. die Sicherung/Leitungen das nur her geben.


    Es kam auch der Elektriker von der Wohnungsgesellschaft der meinte der Sicherungskasten und Elektrik sei Grenzwertig. Aber sie machen mal einen Kostenvoranschlag was es kosten würde das zu verbessern.


    Jetzt hat er natürlich Angst weil er schon mal einen Wohnungsbrand mit gemacht hat. Das die Kabel durch brennen usw.

    Weil 3.000 Watt wenn er seine Waschmaschine betreibt hat die ja schon 2.200 Watt oder das Bügeleisen 1.900 Watt.


    Wie sollte er sich den jetzt da am besten Verhalten? Weil die Wohnungsbaugesellschaft schon gesagt hat müsste er Selbstzahlen.


    Nur das liebe Geld ist ja das Thema sonst wäre er ja nicht umgezogen.


    Wie ich hier jetzt gelesen habe können die sich ja raus reden und sagen er wußte über die Maroden Leitungen?


    Weil Di. ist der Umzug soll er da warten?


    Ach eine Öl Ofen ist auch Kaputt und der Rauchabzug ist nur mit Zeitungspapier verschlossen worden.


    Bin über jeden Tipp dankbar.


    Keine Rechtsberatung nur Tipps!!


    Gruß + Danke

  • Bonjour Franzose,

    bitte sei jetzt nicht enttäuscht!

    "Wie viel Watt muss eine Wohnung haben."
    Streng genommen: Nicht ein einziges.

    "Weil eine Bekannter von mir in eine Wohnung zieht die Stand 50 Jahre ist."
    Man kann ihm ohne rechtliche Konsequenzen auch eine Bruchbude anbieten.

    "Mit Einzel Öl Ofen usw. diese will er nicht. Weil er schon mal einen Wohnungsbrand erlebt hat."
    Verstehe schon. Niemand zwingt ihn, diese Wohnung anzumieten. Und wenn er sie anmietet, dann im Zustand wie besichtigt und im Übergabeprotokoll vermerkt.

    "Jetzt hat ihm der Hausmeister gesagt das in der Wohnung ins gesamt nur 3.000 Watt bzw. die Sicherung/Leitungen das nur her geben."
    Korrekt, dass er soweit informiert hat.

    "Es kam auch der Elektriker von der Wohnungsgesellschaft der meinte der Sicherungskasten und Elektrik sei Grenzwertig. Aber sie machen mal einen Kostenvoranschlag was es kosten würde das zu verbessern.
    Jetzt hat er natürlich Angst weil er schon mal einen Wohnungsbrand mit gemacht hat. Das die Kabel durch brennen usw.
    Weil 3.000 Watt wenn er seine Waschmaschine betreibt hat die ja schon 2.200 Watt oder das Bügeleisen 1.900 Watt."
    Alles SEIN Risiko, wenn er diese Wohnung anmietet.

    "Wie sollte er sich den jetzt da am besten Verhalten? Weil die Wohnungsbaugesellschaft schon gesagt hat müsste er Selbstzahlen."
    Tja, entweder - oder...

    "Nur das liebe Geld ist ja das Thema sonst wäre er ja nicht umgezogen."
    Nichts ist umsonst.

    "Wie ich hier jetzt gelesen habe können die sich ja raus reden und sagen er wußte über die Maroden Leitungen?"
    Richtig.

    "Weil Di. ist der Umzug soll er da warten?"
    Es ist ihm überlassen, diese Bruchbude anzumieten.

    "Ach eine Öl Ofen ist auch Kaputt und der Rauchabzug ist nur mit Zeitungspapier verschlossen worden."
    Toll, alles ein Risiko des zukünftigen Mieters, denn er ist über alle Risiken nachweislich informiert. So einfach ist das...:eek:

  • 1. Kann es nicht sein das eine Wohnung 0 Watt her geben muss!!!

    2. Steht ja hier über all das die Elektrik so ausgelegt sein muss das man ohne Probleme z.B. eine Waschmaschine Betreiben kann ohne das man z.B. hier dann den Kühlschrank und alle anderen Strom verbrauche abschalten muss. Damit die Sicherung nicht rausfliegt
    3. Wurden die Mängel erst nach der Unterschrift voll offen gelegt.

    Beispiel: Das der Elektriker gemeint hat das es Grenzwertig ist die Elektrik ( also war das ja ein Versteckter Mangel)

    4. Muss bitte ein Rauchabzug Fachgerecht verschlossen sein, weil ja der Rauch (Co2) in die Wohnung zieht. Was wir ja alle wissen zum Tode führen kann. Wenn die anderen Heizen und das Co2 durch das Zeitungspapier in die Wohnung strömt


    Also sind deine Äußerung ja so wohl nicht ganz zu treffen.


    Besonders der Spruch dann Mietet man so eine Bruchbude halt nicht an.


    Tja wenn du das Glück hast Wirtschaftlich gut dar zu stehen kann man so was sagen.


    Mein Kumpel hat das glück leider nicht und kann sich halt die Wohnung nicht raus suchen.


    Deswegen eben brauch ich eben nur Antworten die Ihm auch weiterhelfen.


    Sorry ist nix gegen dich aber so ist es halt.

  • Es steht Ihnen frei jede Art von Wohnung zu mieten und es steht dem Vermieter frei ebenfalls jede Wohunung zu vermieten.
    Wenn Ihnen die Wohunng nicht zusagt, dann nimmt man sie eben nicht.
    Wenn das nötige Geld nicht da ist, kann man eben nur bescheiden leben. Das gilt auch für die Unterkunft.
    Es nützt Ihnen nichts, wenn Ihnen die gegebenen Antworten nicht suspekt sind. Leben müssen am Ende SIE damit.

  • Naja aber nur mal ein kleines Beispiel:

    Standard sind 16 Ampersicherung auch laut Urteil vom BGH wenn ich mal etwas rechne sind in der Wohnung nur 6 Ampersicherung verbaut.


    Also muss ja der Vermieter hier Modernisieren.


    Allein schon vom BGH Urteil und wir reden hier nicht von einer Luxussanierung sondern davon.


    NOCH MAL EIN ELEKTRIKER ( Fachkraft sagt selbst die Elektrik ist hart an der Grenze von dem was gesetzlich Vorgeschrieben ist)

    Das war der von der Wohnungsgesellschaft ist ja klar das der nicht vor seinem Boss sagt ja müsste man dringen Erneuren.


    Unter 4 Augen hat er das aber durch blicken lassen


    Also besteht ja hier eine Gewisse Gefahr genau so wie beim Rauchabzug das der ja Fachmännisch verschlossen sein muss.


    Also noch mal keinen Luxus sondern das was Gesetzlicher Min. Standardt ist.

  • Heute ist es üblich, das mehrere Stromkreise mit 16 A abgesichert sind.
    Dies ist bei Neubauten bzw. Rekonstruktionen heute Standard.
    Aber, der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, sein Haus auf diesen Standard umzurüsten.
    Dieses BGH-Urteil nennen Sie hier mal bitte. Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, das solche Urteile oftmals nur das Passende für den jeweiligen Gebrauch offenbaren und dann sich hierauf berufen wird.
    Selbst, wenn dem so wäre, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ihnen die Wohnung überhaupt zu vermieten.

    Übrigens, diese Diskussion wird keine Änderung Ihrer Situation herbeiführen.

  • Franzose:

    "1. Kann es nicht sein das eine Wohnung 0 Watt her geben muss!!!"
    a.) Eine Wohnung kann auch ohne Elektrik vermietet werden (grundsätzlich, wegen Deiner "0 Watt hergeben").
    b.) Wenn die Elektroinstallation nur bspw. 13 Ampère abgesichert ist, bedeutet das 13*230= ca. 3kW können zur gleichen Zeit angeschlossen werden. Wenn der Mieter das so akzeptiert mit der Vertragsunterschrift, war es das.
    Wenn der VM sagt, der M könne auf eigene Kosten durch Fachkräfte die Elektrik verstärken, ist das so i.O.

    "2. Steht ja hier über all das die Elektrik so ausgelegt sein muss das man ohne Probleme z.B. eine Waschmaschine Betreiben kann ohne das man z.B. hier dann den Kühlschrank und alle anderen Strom verbrauche abschalten muss."
    WO steht das rechtsverbindlich?

    "Damit die Sicherung nicht rausfliegt"
    Die "Sicherung" ist ein sog. Leitungsschutzschalter, welcher bei Überlastung auslösen MUSS.

    "3. Wurden die Mängel erst nach der Unterschrift voll offen gelegt."
    Welches der M zu beweisen hätte.

    "Beispiel: Das der Elektriker gemeint hat das es Grenzwertig ist die Elektrik ( also war das ja ein Versteckter Mangel)"
    Nein. Wenn der Elektriker die Grenzwertigkeit bestätigt, ist das schon deutlich und nix Verstecktes mehr.

    "4. Muss bitte ein Rauchabzug Fachgerecht verschlossen sein, weil ja der Rauch (Co2) in die Wohnung zieht. Was wir ja alle wissen zum Tode führen kann. Wenn die anderen Heizen und das Co2 durch das Zeitungspapier in die Wohnung strömt"
    Leuchtet ein. ABER: Wenn bei Übergabe dieser Mangel offensichtlich ist und im Protokoll keine Behebung durch den VM vereinbart wird, liegt's am Mieter.

    "Also sind deine Äußerung ja so wohl nicht ganz zu treffen."
    Nach bestem Wissen und Gewissen, meine Einschätzung als gelernter Elektriker, Mieter und Vermieter.

    "Besonders der Spruch dann Mietet man so eine Bruchbude halt nicht an."
    Das ist kein Spruch, sondern leider so.

    "Tja wenn du das Glück hast Wirtschaftlich gut dar zu stehen kann man so was sagen.
    Mein Kumpel hat das glück leider nicht und kann sich halt die Wohnung nicht raus suchen."
    Ich kenne die handwerklichen Fähigleiten UND Willen Deines Bekannten nicht. Die angebotene Wohnung wird ja wohl auch entsprechend preisWERT sein, oder?
    Es dreht sich hier im Forum übrigens um Mietrecht, nicht um Sozialrecht.

    "Deswegen eben brauch ich eben nur Antworten die Ihm auch weiterhelfen."
    Ich gehe davon aus, dass ihm meine ehrlichen Antworten weiterhelfen, auch, wenn sie hart klingen.

  • Bitte hier steht es rechtsverbindlich:

    Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172; Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181; Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150).

    Ohne dass hierzu seitens der Gerichte noch Sachverständige bemüht werden, wird allgemein davon ausgegangen, dass eine Absicherung der Leitungen mit 6 Ampere alles andere als zeitgemäß ist. AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88. Auch in einer Altbauwohnung muss der folgende vom BGH (Urteil vom 26. Juli 2004 Az: VIII ZR 281/03) Mindeststandard gegeben sein, ansonsten liegt ein Sachmangel vor. Der Mieter ist dann berechtigt, vom Vermieter die Herstellung dieses Mindeststandards zu verlangen. Nach der Verkehrsanschauung umfaßt mangels abweichender Vereinbarung der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung, dass zumindest ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte wie etwa ein Staubsauger in der Wohnung benutzt werden können. Zu einer zeitgemäßen Wohnnutzung gehört außerdem, dass das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügt, die nicht nur eine Beleuchtung, sondern auch den Betrieb von kleineren elektrischen Geräten über eine Steckdose ermöglicht. Siehe auch >>> Sachmangel. Das kann allerdings nur für den Fall gelten, dass der Mieter in eine Wohnung einzieht, ohne von dem desolaten Zustand der Stromversorgung Kenntnis zu haben, da alle Gewährleistungsrechte des Mieters ansonsten ausgeschlossen sind ( § 536 b BGB). Siehe dazu auch >>> Übergabeprotokoll.

    Wohnt der Mieter schon lange in der selben Wohnung, und hat sich daher der Mangel infolge des Fortschritts der Technik ergeben, so sieht der überwiegende Teil der Literatur und die Rechtsprechung - mit teilweise unterschiedlicher Begründung - einen Modernisierungsanspruch des Mieters als gegeben an. Der Vermieter ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs angehalten, auf seine Kosten einen stärkeren Stromanschluß zu verlegen (Erman-Schopp, §§ 536 a.F. BGB Rn. 23; 537 a.F. BGB Rn. 8; Staudinger-Emmerich, § 537a.F. BGB Rn. 19; Sternel, a.a.O. II 42, 202, 220; LG Hannover ZMR 1967, 338; a.A. Münchener Kommentar-Voelskow, § 535 BGB Rn. 53; Soergel-Kummer, § 535 BGB Rn. 178; Staudinger-Emmerich, § 535 Rn. 49) (AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1989, Az: 16 C 727/88). Als ausreichend wird dabei die Neuherstellung einer Stromabsicherung mit 25 Ampere bei entsprechenden Leitungsquerschnitten angesehen. Der Mieter kann also auch im bestehenden Altmietverhältnis im Einzelfall eine verbesserte Absicherung der Stromversorgung vom Vermieter fordern, um den zeitgemäßen Mindeststandard elektrischer Haushaltsgeräte nutzen zu können. Quelle: Grundeigentum 1989, 1001-1005.


    Weil man ja nicht mal einen Herdplatte betreiben!!!!!


    Wenn sie gelernt Eletriker sind können sie die Verkablung ja für meinen Kumpel übernehmen :)

  • Und hier ist ein wichtier PUNKT drin ÜBERGABEPROTOKOLL:


    Wo nicht von den schwachen Leitungen erwähnt ist.


    Und für klare Verständnis: Der Vertrag wurde letzten Mittwoch gezeichnet letzten Donnerstag war erst der Elektriker da!!


    Also wurde der Mangel erst nach Unterschrift bekannt und übergabe- der Wohnung = versteckter Mangel!


    Ist ja wie beim Autokauf es gibt zwar die Klausel bei Privat gekauft wie gesehen.

    Aber wenn man einen Mangel von den man weiß verschweigt ist der Kauf ungültig.


    Abgesehen davon, ist eine VE für seine Immo verantwortlich sollten sie als VE wissen. Wenn auf Grund schadhafter Leitungen ein Hausbrand ausbricht. Nützt ihnen das vor Gericht auch nix mehr wenn sie sagen der M wusste aber davon im Strafprozess im Zivilprozesse vielleicht.


    Und noch mal er will sich ja an den Kostenbeteiligen also er geht ja nicht hin und sagt zahlt mal alles!


    Also stimmen ihre Ausführen nicht so ganz!


    Übergabe Protokoll steht bei

    Schalter/steckdose: alt aber keine Aussage über die 3.000 Watt usw.


    Aber nix über die Stromleitung oder Sicherung!!!

    Weil was heißt bitte alt? 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
    30 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 60 Jahre 70 Jahre

    Ja ok ich weiß das ist jetzt was für Juristen!

  • Franzose:

    "Bitte hier steht es rechtsverbindlich:
    Der zum vertragsgemäßen Gebrauch usw usw...Quelle: Grundeigentum 1989, 1001-1005."
    Na schön, dann weisst Du ja alles. Weshalb belästigst Du hier die Forumuser?

    "Weil man ja nicht mal einen Herdplatte betreiben!!!!!"
    Nicht nur einen, sondern mindestens zwei gehen bei 13A Absicherung.

    "Wenn sie gelernt Eletriker sind können sie die Verkablung ja für meinen Kumpel übernehmen"
    Keine Zeit; muss morgen nach Florida, meine dortigen Hotels kontrollieren.

    "Und hier ist ein wichtier PUNKT drin ÜBERGABEPROTOKOLL:
    Wo nicht von den schwachen Leitungen erwähnt ist.
    Und für klare Verständnis: Der Vertrag wurde letzten Mittwoch gezeichnet letzten Donnerstag war erst der Elektriker da!!"
    Also wurde der Mangel erst nach Unterschrift bekannt und übergabe- der Wohnung = versteckter Mangel!"
    Zu früh unterschrieben bzw. zu spät geprüft ... Suche Dir was aus!

    "Ist ja wie beim Autokauf es gibt zwar die Klausel bei Privat gekauft wie gesehen."

    "Aber wenn man einen Mangel von den man weiß verschweigt ist der Kauf ungültig."
    Nein.

    "Ja ok ich weiß das ist jetzt was für Juristen!"
    nach dem Motto: Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf.:)

  • Vielen Dank für die Nennung des Urteiles.
    Ich habe es geahnt, das da noch mehr drin steht, als Sie hier vorgeben.
    Leider wurden diese Passagen durch Sie nicht erwähnt.
    Es ändert aber nichts an der Tatsache, das Sie eine Wohnung immer so mieten, wie sie sich darstellt. Sie kaufen auch kein Billigauto und fordern hinterher kostenlose Nachrüstung einer Klimaautomatik, nur weil das inzwischen Standard ist.
    Das BGB § 536 b ist in dieser Hinsicht eindeutig und auch maßgeblich.
    Was Juristen in Büchern schreiben ist reine Ansichtssache.
    Weitere Beiträge zu diesen Thema erscheinen mir sinnlos und auch überflüssig.
    Wenn Sie mit den hier gegebenen Meinungen nicht zufrieden sind, ist das allein Ihre Angelegenheit.
    Es steht Ihnen frei, sich anderweitig um Rat bei Fachjuristen zu bemühen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (25. April 2011 um 07:20)

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