Hallo sonne98,
vorab: Ich verstehe Deine Aufregung nicht wirklich.
"Sehr geehrte Frau u. Herr
wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen."
Gemeint ist der dritte Bankenarbeitstag, und das war demnach der 5.7.
"Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,"
Er "muss" garnichts, (bestenfalls mal auf den stillen Ort gehen und sich freidrücken, damit er klarer denken kann - pardon, war nur ein Gedanke von mir).
"der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt."
Seten so gelacht. Wer die Musik bestellt, ...
"Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen."
Jetzt wird's weniger lustig: AG verständigen könnte als üble Nachrede gewertet werden: Üble Nachrede ? Wikipedia
Das verschonen wollen könnte als Nötigung gewertet werden: Nötigung ? Wikipedia
"Dies gilt auch für den August 2011."
Auch das Ankündigen von Straftaten ist ein Straftatbestand: [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]
"Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch."
Richtig.
"diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011."
Wenn sie am 5.7. seinem Konto gutgeschrieben wurde, no problem.