Beiträge von Berny

    Hallo sonne98,

    vorab: Ich verstehe Deine Aufregung nicht wirklich.

    "Sehr geehrte Frau u. Herr
    wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen."
    Gemeint ist der dritte Bankenarbeitstag, und das war demnach der 5.7.

    "Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,"
    Er "muss" garnichts, (bestenfalls mal auf den stillen Ort gehen und sich freidrücken, damit er klarer denken kann - pardon, war nur ein Gedanke von mir).

    "der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt."
    Seten so gelacht. Wer die Musik bestellt, ...

    "Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen."
    Jetzt wird's weniger lustig: AG verständigen könnte als üble Nachrede gewertet werden: Üble Nachrede ? Wikipedia

    Das verschonen wollen könnte als Nötigung gewertet werden: Nötigung ? Wikipedia

    "Dies gilt auch für den August 2011."
    Auch das Ankündigen von Straftaten ist ein Straftatbestand: [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch."
    Richtig.

    "diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011."
    Wenn sie am 5.7. seinem Konto gutgeschrieben wurde, no problem.


    sache der Vermieter ist,das reparieren zu lassen, die nehmen sich da aber nichts von an, mit der Aussage,das bei den Mietern über mir das Telefon ja funktioniert.

    Was kann ich da tun?

    ... und Du selbst hast zwei linke Hände...? (pardon!)

    Nora:

    "ein Volksfest steht an,"
    Schlimmmm!!!

    "überall werden Stände aufgebaut,"
    Noch schlimmer!!!

    "es wird Bier ausgeschenkt,"
    Unglaublich!!!

    "es stehen Karuselle herum,"
    Das ist ja nicht zu fassen!!!

    "rundumbeschallung das ganze WOchenende lang."
    Ich würde ausziehen.

    "Unser Vermieter hat auch noch das kleine Stückchen Rasen direkt vor der Haustür an Leute vermietet,"
    Ich würde Gewinnbeteiligung einfordern.

    "die dort einen Weinausschenk Stand hingestellt haben."
    Und wenn der umfällt? Roter Rasen hat doch auch was...?

    "Das heißt, das blöde Volksfest findet jetzt direkt vor der Haustür statt."
    Solch ein blödes blödes Fest!!!

    "der Stand ist genau neben der Tür und wenn wir Pech haben und sich eine Menschentraube um den Stand bildet, können wir dort nicht raus."
    Vorallem, wenn dort ausserdem noch eine Weintraube sein sollte...!

    "Das netteste ist eigentlich die Tatsache, dass unser Vermieter zwar da war, sich aber nicht die Mühe machen konnte, kurz zu klingeln und uns die Situation zu erkären. Nein, es wird uns einfach vor den Latz geknallt."
    Wurde der Latz dabei beschädigt?

    "Aber da platzt uns doch der Kragen!"
    Tipp: Knopf mit Zwirn annähen.

    "Was wäre die angebrachte Reaktion? Mietminderung? Aber um wie viel?"
    Ich würde 200% mindern.

    "Es wäre unheimlich nett, wenn jemand seine Meinung dazu sagen würde, denn wir wissen wirklich nicht mehr weiter..."
    Ich kann Eure Verzweiflung verstehen, rate jedoch von Selbstmordversuchen ab.

    Löwin:

    "habe mittlerweile Probleme mit der Santechnik usw. Wie ist da die Rechtslage, muss der Vermieter sanieren? oder muss ich die Reparaturen bezahlen?"
    Der VM hat die Mietsache i.O. zu halten, §535 BGB.
    Schönheitsreparaturen zahlt der Mieter, ebenso Beschädigungen.

    "wer entscheidet ab welchem Zustand der Wohnung saniert werden kann?"
    Notfalls ein vereidigter Sachverständiger für viel viel Euronen...

    studentin85:

    "Habe auch schon mit den anderen Mietern gesprochen, und die Beträge sind wohl in Ordnung. Bis auf den Allgemeinstrom, das wird jetzt aber geklärt."
    War meine Antwort nicht schlüssig? Wo ist (noch) das Problem?

    "das mit dem Stromschlüssel, kannte bisher weder Verwalter,noch der neue Eigentümer, noch sonst einer, dem ich davon erzählt habe. Jede Woche wird ein Schlüssel den man in seinen Stromkasten stecken muss weitergereicht. Nur wenn eine Partei diesen Schlüssel in seinen Sicherungskasten umgedreht hat, funktioniert Licht im Flur, die Türklingeln und die Heizungspumpe. Solange der Schlüssel steckt, läuft der Strom für diese Woche direkt über den eigenen Stromzähler."
    Jetzt habe ich es verstanden. Von einer solche Schaltungsregelung habe ich noch nie gehört. Falls sie nicht mietvertraglich vereinbart ist, bin ich nicht sicher, ob sie einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.

    Löwin:

    "ich verstehe nicht warum meine B.Kosten so hoch sind im Vergleich zu den B.Kosten meiner Mitmieter."
    Das kann mann doch feststellen, indem frau die beiden Abrechnungen Poaten für Posten vergleicht.:)

    "Diese wurden doch fuer alle auf Grund des Vorjahres gleich gerechnet."
    Verstehe ich nicht.

    "(Da ich ein grosses Guthaben an Heizung zurueck bekommen sollte, befuerchte ich dass mein Vermieter dieses Guthaben ausgenutzt hat und es mit der grossen Summe der B.Kosten verrechnet hat)"
    Ich will dazu nichts sagen/vermuten spekulieren.
    Schau dir mal den §263 StGB an...

    Hallo Löwin,

    Jetzt hat der Vermieter auf Grund des aktuellen, örtlichen Mietspiegels die Miete erhöht und zwar für alle Wohnungen (renoviert und unrenoviert)um den gleichen Prozentsatz."
    Was der VM mit anderen Mietern macht, hat mit Dir nichts zu tun.

    "1. Kann ich dagegen vorgehen?"
    Kommt darauf an, welche Gründe er in seinem Mieterhöhungsverlangen angeführt hat.

    "2. Müsste der Vermieter nicht zuerst auch meine Wohnung sanieren bevor er die Miete erhöhen kann?"
    Nein.
    Wie lange her ist die letzte Mieterhöhung bzw. wie lange wohnst Du dort?

    Hallo Phoebelein,

    ich würde mich grundsätzlich an die Vorschläge des MV halten.
    Erst wenn Mietrückstände über mehrere Monate in der Summe ODER bei zwei hintereinander liegenden Monaten von einer BruttoMM und eines erheblichen Teils der 2. BruttoMM betragen, ist eine fristlose Kdg möglich. Lass' es Dir noch mal vom MV bzw. einem Juristen erklären.

    "Ich hätte noch mal ne Frage mich lässt das alles keine Ruhe habe Ängste das ich Obdachlos werde."
    Soo schnell geht das noch lange nicht.

    Bevor Du einen Auftrag erteilst, sollteste dringend noch mal den MV oder einen Juristen konsultieren.

    Hallo studentin85,

    ich sehe in der BK_Abrechnung nichts Auffälliges, gehe mal davon aus, dass in den Kanalgebühren Frischwasser, Abwasser und Regenabwasser enthalten sind.
    Eine Heizkostenabrechnung haste also separat erhalten?

    "Für die Betriebskosten soll ich 457,53 EUR zahlen, und habe demnach eine Nachzahlung von 237,53 EUR."
    Die Vorauszahlungen waren also deutlich zu gering, und die zukünftige scheint dem ja wohl Rechnung trgen.

    "Im Juni 10 hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Können sich dann die Betriebskosten so stark erhöhen? Die vorherige Vermieterin meinte, sie wäre mit meinen Beträgen immer hingekommen."
    Diese Aussage ist nicht zielführend, eher subjektiv. Man müsste da sämtliche Abrechnungsbelege einsehen.

    "Seitdem wir den Eigentümer gewechselt haben, haben wir anscheinend einen Hausmeister."
    Sind dessen Kosten lt. MV auf den Mieter umlegbar?

    "Und die Kosten für den Allgemeinstrom wundert mich."
    Nöö, mich nicht. Meine Mieterin einer 25m² Wohnung zahlt jährlich 20€, da sind Deine 14€ nicht aussergewöhnlich.
    Richtig, wie Herr Mainschwimmer schon sagt, zur Heizungssteuerung kommen noch Klingel-/Haussprechanlage, Antennenverstärker, Allgemeinbeleuchtung.

    "Wir haben ein System, bei dem jede Woche ein Schlüssel weiter gegeben wird, den wir in unseren Stromkasten stecken müssen. Dann wird für die Zeit der Strom direkt mit meinem Stromanbieter verrechnet."
    Das muss ich jetzt wohl nicht verstehen...:confused:

    "Was mich noch wundert...Warum wurden einige Positionen auf meine genauen Wohntage umgerechnet, andere nicht?"
    Es gibt verschiedene Umrechnungsschlüssel, bspw. Mietfläche, Personen, tats. Verbrauch.

    Gioconda:

    "Bernie:"
    Den gibt's hier nicht.

    "Person A ist Mieter, Person B ist Vermieter."
    "Person A will ausziehen, möchte aber vermeiden, daß Person B nach ihrem Auszug behauptet,"
    Hätteste doch der Einfachheit diese Personen nicht "buchstabiert", sondern nur als Mieter und Vermieter bezeichnet, wäre ich auch nicht von Vor- und Nachmieter verwechselnderweise ausgegangen.

    "ich weiß einiges mehr (und lerne täglich dazu): z.B. was Borussia, alea jacta est bedeuten, wo Patagonien liegt, etc. etc."
    TOLL; was Du alles weisst. Falls Du näheres über Bogotá, Ecuador, Galapagos, Aconcagua, Perrito Moreno, Lago Argentino und Ushuaia wissen möchtest, frag' mich. :D
    Ach ja, ich weiss auch, was Wanne-Eickel auf latrinisch heisst...:p

    Person A will ausziehen, möchte aber vermeiden, daß Person B nach ihrem Auszug behauptet, Person A hätte die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten sollen, und von ihr Mietzahlungen für drei drei Monate verlangen.

    Ist die vorgeschlagene Vorgehensweise in Ordnung? Oder bedarf es tatsächlich der schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Frist?


    Was hat Mieter A mit Mieter B zu tun?
    Mietverträge werden doch zwischen Vermietern und Mietern geschlossen?!

    Halo Steffi112,

    vorab: Wenn nicht nach Verbräuchen abgerechnet wird, dann nach den Einzelmietflächen.

    "Nun möchte ein Mieter das Wasseruhren eingebaut werden bei 3 Mietern geht das"
    und die sind auch einverstanden?

    "bei 1 Mieter geht es nicht weil er noch ein alten Mietvertrag hat (ca. 40 Jahre) er müsste den Mietvertrag ändern, aber er möchte ihn nicht ändern."
    Der MV braucht nicht geändert zu werden, eine schriftliche Mitteilung des VM an die M reicht aus.

    "nun bekommen die 3 Partien eine Wasseruhr und der 1 Mieter nicht."
    Zerbrichst Du Dir den Kopf des VM?

    "was ist mit der Wasseruhr im Keller für den Allgemeingebrauch."
    Weiterhin nach den Wohnflächen der Mieter.
    - Ähem, ist hier nur von Kaltwasser die Rede? Oder/und was ist mit dem Warmwasser?

    Maddin:
    "Beweis insofern, dass wir um den 20.06. unter Zeugen unsere Kündigung (unter EInbehaltung der 3 Monate Frist laut Vertrag) beim Vermieter in den Briefkasten geworfen haben."
    Der Zeuge wird wohl auch sicherlich das Schrieben gelesen haben?!

    "Das mit dem Aufschreiben würde leider nichts bringen, da der Vermieter dann eh wieder alles anders hinstellt."
    Kennst Du die magischen Ws?.
    Wer hat wann was gesagt oder gemacht, was ist passiert, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge?
    Ich würde mir keinen Nachschlüssel besorgen....: Nachher fehlen sooviele Dinge, die der VM auf dem Dachboden abgestellt hatte...
    Da würde ich eher, falls die Sache evtl. vor Gericht geht, entweder auf Herausgabe klagen oder eine Einstweilige Verfügung beantragen: Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia
    Das wird so richtich lustich, kann den Gegner bis zu 250T€ oder 6 Monate kosten...:D

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