Folgende fiktive Fallkonstellation wird geschildert:
Person A (Mieter) schließt einen Wohnungs-Einheitsmietvertrag mit Person B (Vermieter) ab.
Unter der Überschrift: Wohnungs-Einheitsmietvertrag stehen folgende Hinweise in Klammern:
[● (grüner Punkt) grüne Punkte am Rand weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Eintragung oder eine Streichung vorzunehmen ist.]
Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Alle im Vertrag genannten Personen haben den Mietvertrag eigenhändig zu unterschreiben. Nichtzutreffende Teile des Mietvertrages sind durchzustreichen, Zutreffendes ist anzukreuzen, freie Stellen sind auszufüllen oder durchzustreichen.“
Unter § 2 -Mietzeit und ordentliche Kündigung – steht folgendes:
● (grüner Punkt), angekreuztes Kästchen: Das Mietverhältnis beginnt am 15.03.2011, es läuft auf unbestimmte Zeit (unbestimmte Zeit fettgedruckt).
● (grüner Punkt), NICHT angekreuztes Kästchen: Die Wohnung ist nur zum vorübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet, nämlich wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate („wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate“ ist handschriftlich eingetragen).
Das Mietverhältnis kann aus diesem Grund bis zum 3. Werktag jeden Monats zum Schluß dieses Monats s c h r i f t l i c h gekündigt werden.
Fragen:
1.
Liegt hier ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag vor? Angesichts der Tatsache, daß das Kästchen vor dieser Klausel angekreuzt ist, nicht jedoch das entsprechende Kästchen vor der Klausel: Die Wohnung ist nur zum vorübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet, nämlich wegen Umzug ca. 3 bis 4 Monate“, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob es sich hier um einen zeitlich befristeten Mietvertrag handelt.
2.
Ist tatsächlich eine schriftliche Kündigung erforderlich, falls es sich um einen zeitlich befristeten Mietvertrag handelt?
3.
Was passiert, wenn Person A nach Ablauf der viermonatigen Frist nicht auszieht?
Vielen Dank an alle, die sich mit dieser Fallkonstellation auseinander setzen.