Die Wartung von Heizungsanlagen gehört zu den umlagefähigen Kosten laut Betriebskostenverordnung. Es reicht also ein gesetzeskonformer Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.
Richtig, Gruwo, Wartungskosten der Heizungsanlage(n) sind regelmässig auf die Mieter/Nutzer umlegbar (meine Mieter können das bestätgen...:D).