Kündigung zwecks eigenbedarf! muss ich den vermieter in die Whg lassen???

  • Hallo zusammen, hab da mal ein paar fragen wo ich hoffe das ihr mir helfen könnt!!!

    So unser Vermieter hat uns vor zwei tagen (per einschreiben) die Whg wegen eigenbedarfs gekündigt, hat uns zwar vor drei wochen zuvor noch versichert( da wollte er dad Haus verkaufen) das wir mindestens noch ein jahr hier bleiben können: nunja soweit EGAL:)
    nur kündigte er weil sein NAchwuchs:mad: in die Whg will (mit dem wir total zerstritten sind:mad:)jetz zwei tage danach will er in die Whg (küche ausmessen etc) müssen wir in rein lassen???? :confused::confused::confused:

    ..... frist haben wir drei Monate!!! wenn wir jetzt eher ausziehen können müssen wir dann noch für die restl Zeit Miete Zahlen???


    Vielen dank schon mal
    BELLA B

  • Zitat

    wenn wir jetzt eher ausziehen können müssen wir dann noch für die restl Zeit Miete Zahlen???

    Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit dem Ende der Mietzeit in 3 Monaten (31.10). Eventuell ist der Vermieter bereit einen Mietaufhebungsvertrag mit Ihnen abzuschließen. Mal fragen.

    Zitat

    jetz zwei tage danach will er in die Whg (küche ausmessen etc) müssen wir in rein lassen????

    Mehr dazu hier: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

  • hallo nochmal.... ertsmal danke für die schnellen antworten!!!

    jetzt ist mir vielleicht was wichtiges eingefallen!!! und zwar teilte uns unser VM am 17.5 schriftlich mit das er das haus verkaufen möchte (zwecks vorverkaufsrecht) gilt den da jetz überhaubt die kündigung zwecks eigenbedarf????

    Danke schon mal im vorraus Bella B!

  • hm danke, :)
    aber werd jetzt da nicht so schlau draus!:(
    liebe grüsse Bella B


    Ciao Bella, ich möchte jetzt nicht persönlich werden... Wofür steht denn das 2. B? Doch wohl niente per Bionda...?:o;)

  • no io non sono bionda :)

    Mir sind grad die Ärtze eingefallen daher Bella B!

    und das ich das ganze nicht so verstehe hat nichts mit der haarfarbe etc zu tun mir raucht nur schon der kopf! ;)

    Lg schönen tag Bella B

  • aber werd jetzt da nicht so schlau draus!
    und das ich das ganze nicht so verstehe hat nichts mit der haarfarbe etc zu tun mir raucht nur schon der kopf! ;)
    Lg schönen tag Bella B


    Und woraus wirst Du nicht so schlau...:confused:

  • die zusammenhänge eben, erst verkaufen jetzt eigenbedarf, mir gehts eigentlich darum ob ich irgendwie die Maklerprovision da raus schlagen kan etc. denn hier bei uns gibts echt nur whg mit makler! und die sind echt wow :mad: ganz schön teuer!!!

    mit Anwalt usw möcht ich eigentlcih ungern an den start gehen, dann wird des alles ja noch teurer und mein Goldesel ist weggelaufen:eek:


    Lg Bella B

    HAVE A NICE DAY :):):):)

  • die zusammenhänge eben, erst verkaufen jetzt eigenbedarf, mir gehts eigentlich darum ob ich irgendwie die Maklerprovision da raus schlagen kan etc.


    Ich kann nicht erkennen, was der bislang geschilderte Sachverhalt mit einer (von wem gezahlten?) Maklerprovision zu tun hat.

  • Hallo Bella B,
    es ist nicht so eindeutig wo die Problematik liegt. Ist es die Kuendigung oder ist die Makler Provision, ist es eine Mietwohnung oder ein Einfamilienhaus ?
    Ein paar Tipps moechte ich Ihnen mitteilen.
    Es gibt ein gesetzl. Vorkaufrecht zur Begruendung von Wohnungseigentum.
    ( siehe auch Paragraf 577 BGB ).

    Wenn alles Rechtens ist mit der Kuendigung, dann darf die Wohnung zu ortueblichen Besucherzeiten vom Vermieter und oder Kaeufer betreten werden. Die Ankuendigung der Besichtigung erfolgt in der Regel min. 24 Std. vorher. Sollten Sie verhindert sein, dann ist es ueblich das die Schluessel an eine Vertrauensperson oder auch den Vermieter ausgehaendigt werden.

    Das ist die entscheidene Frage "... schriftlich mit das er das haus verkaufen möchte (zwecks vorverkaufsrecht) gilt den da jetz überhaubt die kündigung zwecks eigenbedarf???? "
    Wenn Sie noch interesse haben in der Wohnung weiter zu wohnen, dann es ist vielleicht angebracht alle schriflichen Beweise ueber diesen Vorgang einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das ist schon sehr fragwuerdigt: Erst Verkauf dann Eigenbedarf !!!!

    Tipps zur Makler Provision. Wo viele Anbieter > da viel Konkurrenz > da viele Moeglichkeiten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (14. Juli 2011 um 20:48)

  • Wenn Sie in dem gemieteten Objekt bleiben möchten, dann kann ich Ihnen auch nur empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Denn unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Verkaufsabsicht klingt mir die jetzt angegebene Begründung für den Eigenbedarf als vorgeschoben.

    Sollten Sie aber unter den gegebenen Umständen eh die Absicht haben, sich eine neue Bleibe zu suchen, spricht sicherlich nichts dagegen, mit dem Eigentümer über die Übernahme der Maklergebühr zu verhandeln. Schließlich kann sich ein Eigenbedarfsstreit noch einige Zeit hinziehen.

    Ein Anrecht auf die Übernahme der Maklergebühr bzw. auch einen Mietverzicht seitens des Vermieters bei einem früheren Auszug haben Sie allerdings nicht. Hier hängt dann alles vom Verhandlungsgeschick ab.

  • Hallo zusammen,
    noch mal Herzlichen dank für die Antworten!!!
    Nunja haben jetz doch eine neue Bleibe ohne Makler gefunden!!!

    Werden jetz dann in die verhandlungen gehen ob wir schon eher aus unserere Bisherigen Whg ausziehen können!!
    wird zwar schwer weil uns unsere jetzigen verm. aus dem Weg gehen aber klopfen halt dann einfach an die tür!! :)

    Wünsche allen die auch auf solche Vermieter gestoßen sind VIEL VIEL GLÜCK und den kopf nicht hängen lassen. Denn als mieter hat man ja doch ein paar (nicht viele) Rechte!!!

    Lg Bella B

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