Beiträge von Berny

    Die Betriebskostenabrechnung muß Ihnen bis spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt worden sein.
    Alles klar!


    Nein, nicht!
    Du meinst natürlich (und unsere unbedarfte Fragestellerin wird es garantiert anders verstehen) den regulären Abrechnungszeitraum des Mietobjets bzw. Hauses. Und nicht den (einen Monat) der Fragestellerin...:cool:

    Hallo mato,

    bei dieser Berechnungsart würde ich als Mieter gaanz fix aufpassen, dass der VM auch in den Folgejahren nach gleichem Schema rechnet..... nicht, dass er sich mal "verrechnet"...:(

    Ja Weltklasse aber wie hoch ist die Chance das sie es noch bemerken... Sie haben ja nichts mehr mit der Miete zu tun weder mit Kaution Nebenkosten etc noch mit der Verwaltung.

    Es gibt mich als Mieter beim alten Vermieter nicht mehr...

    Will halt nicht anrufen und was lostreten... Habe noch nie eine Zahlung verpasst oder sonstigen Ärger gehabt!

    Du wärest mit dieser Frage besser in einem Psychologieforum aufgehoben.

    Petso:

    "Im [Miet-]Vertrag (der auf mich und meine Mitbewohnerin gleichberechtigt lief) steht natürlich nichts von diesen besonderen Auslagen bzw. Gebühren."
    Also...

    "Hat ein Verwalter (die Vermietung läuft über eine Immobilien-Verwaltungsfirma) das RECHT, nicht vertraglich geregelte Sonder"gebühren" zu erheben?"
    Nein, überhaupt nicht.

    "Oder zählt wirklich nur das, was ich mit dem [Miet-]Vertrag unterschrieben habe?"
    Yes.

    "Drohen mir evtl. rechtliche Konsequenzen, falls ich nicht bezahlen sollte?"
    Njet.
    Merke: Das Honorar der ImmoVerwaltung zahlt deren Auftraggeber, nämlich der Hauseigentümer gemäss deren Vertragsvereinbarungen.

    Ich glaube kaum, dass Ihre Tochter eine Rechnung bekommen wird.

    Hier möchte sich meiner Meinung nach wieder einmal ein Vermieter bereichern.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist der Nachmieter nicht durch den Vermieter gesucht worden. Dann frage ich mich allerdings, welche Kosten diesem durch die Neuvermietung entstanden sind. Denn eine vorzeitige Vertragsauflösung verursacht in diesem Fall sicherlich keinen größeren Aufwand als eine vertragskonforme.


    ... und einen nahtlosen Mieteinnahmenübergang - die Wunschvorstellung eines jeden Vermieters.:)


    Das WG-Zimmer wurde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus beruflichen Gründen gekündigt. Der Vermieter hat die Kündigung akzeptiert, ein Nachmieter - mit sofortigem Mietanschluss - wurde ohne den Vermieter gefunden.
    Nun verlangt der Vermieter eine "Auslagenerstattung" (für die viele Arbeit, die er nicht hatte :)) in Höhe von 250 Euro.


    Was steht im Mietvertrag oder in sonstigen Vereinbarunen?
    Welche Auslagen hatte er denn?

    Hi Samy,

    "dass ich womöglich den Verbrauch des Vormieters bezahlen muss und RheinEnergie dieses nicht berücksichtigt hat."
    Falsch. RE berücksichtigt nur den Gesamtverbrauch des Gebäudes, Brunata Deinen Anteil davon.
    Wie meine Vorredner schon richtig feststellten, hast Du 44,6, Dein Vormieter wohl 41,5 Einheiten.
    Ob das beim Auszug des Vormieters abgelesen wurde, kannst Du ja nicht verlässlich wissen. Es kann auch genausogut nach Heizgradtagen abgelesen worden sein:
    Heizgradtage-Tabelle nach DIN 4713 Teil 5
    Monat Heizgradtage pro Tag
    Juni 15 0,500000
    Juli 10 0,322581
    August 15 0,483871
    September 30 1,000000
    Oktober 80 2,580645
    November 120 4,000000
    Dezember 160 5,161290
    Januar 170 5,483871
    Feb. 28/29 Tage 150 5,357143 / 5,172414
    März 130 4,193548
    April 80 2,666667
    Mai 40 1,290323
    Summe 1000

    "Hier meine Heizkostenabrechnung:
    "
    Hier fällt mir auf, dass sie offensichtlich gesetzeswidrig ist, und das für das gesamte Gebäude (Venloer 601-603?), da für ab dem 01.01.2009 beginnende Abrechnungszeiträume zwingend 30% der Kosten auf die Grundflächen und 70% auf die Verbräuche zu verteilen sind - es sei denn, Du wohnst in einem Niedrigstenergiegebäude: HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten hier §7.
    Wenn Deine Voraus(abschlags)zahlung erhöht wurde, dürfte da jedoch wohl i.O. sein, wie bereits geschrieben.
    Grüsse von einem anderen RE_Kunden!:cool:

    Hallo Tina,

    zum Vergleich eine 60m² Wohnung in einem Neubau 15WE - Haus:

    "Die Jahreskosten für die Reinigung ... Ich habe eine 67,71qm große Wohnung und soll somit 478,53€ für das Jahr 2010 bezahlen."
    Beispielwohnung Treppenhausreinigung 150€.

    "da steht was drin von 15cent/qm für die Reinigung."
    Pro Monat?

    "Bezieht sich diese Angabe aus dem Betriebskostenspiegel auf den Anteil, der in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten sind?"
    Ja, müsste wohl.

    "Ich habe fürs Jahr 2010 1920€ Nebenkosten bezahlt ... und ich soll jetzt 739 (alle Werte gerundet) nachzahlen!!!
    Meine Heizkosten betrugen 1600€"
    Also insgesamt 2659€/Jahr : 12 : 67,7 = 3,27€ pro m² und Monat.
    Im Vergleichshaus 2,60€.

    Die Heiz- und Warmwasserbereitungskosten in der 60m² Wohnung zw. 400 und 500€ pro Jahr gewesen.

    Wie mein Vorredner schon schrieb, sollteste die NK-Abr. beim Mieterverein überprüfen lassen. Die Vergleichsangaben von mir können auch nur Hinweise sein, dass Deine NK m.M. recht hoch sind und einer Überprüfung bedürfen.

    "In der Abrechnung legt mir die Verwaltung jetzt noch um:
    192 für Grundsteuer"
    In der 60er Wohnung 184€.

    "290 für Gebäudeversicherung"
    In der 60er Wohnung 164€ + 23€ Grundbesitzer-Haftpflvers.

    "478 für Hausreinigung"
    In der 60er Whng 150€.

    "Somit reichen meine VOrauszahlungen bei weitem nicht Da kann doch was nicht stimmen,"
    Jein. Wenn Vorauszahlungen nicht ausreichen, muss eben nachgezahlt werden. Ob die Einzelposten korrekt sind, ist eine andere Sache.

    Was meinst du mit "Die drei bzw. vier vorherigen Mietsache-Beschreibngen betrachte ich als mehr oder weniger miss- bzw. gelungene Schönfärberei."? Auf was beziehst du dich?
    LG Nadin


    Auf die drei bzw. vier darüber stehende Abschnitte...:rolleyes:

    Schau' Dir doch mal bspw. Formulierungen von Urlauberhotelbeschreibungen an...

    Hallo Michi667,

    "ich habe am 20.06.11 die fristlose Kündigung zum 30.06.11 wegen insgesamt 2 ausstehenden Monatsmieten bekommen."
    Soweit so korrekt.

    "Jetzt hat der Vermieter durch seinen Anwalt eine letzte Frist zum 16.07 gesetzt, und danach droht er mit Räumungsklage."
    Sein gutes Recht.

    "Gleichzeitig verlangt er aber die komplette Miete für Juli, da ich die Wohnung nicht zum 30.06 übergeben habe."
    Kann er nach meiner Kenntnis und Erfahrung nur bis einschl. 15.07. (erste Monatshälfte) verlangen. Das würde sich dann korrekterweise nicht Miete, sondern Nutzungsentschädigung nennen (sollte ein RA eigentlich wissen), denn die Miete endete am 30.06.

    "Oder habe ich dann nicht das Recht bis zum 31.07 in der Wohnung zu bleiben, da ich ja auch für den ganzen Monat zahlen soll?!"
    Ja, hast Du.

    Hallo Nadin,

    "- Was ist mit "beschränkte Nutzbarkeit der Elektroleitungen" gemeint?"
    Zu wenig bzw. schwache Leitungen.

    "Würde darunter fallen, dass wir keinen Herd und auch keine Spülmaschine anschließen können(Platz- und Anschlussproblem)?"
    Ja, wahrscheinlich schon. Beim Herd nicht alle Platten gleichzeitig.

    "- Was sind nennenswerte Stadtgeräusche und werden sie nur bei geschlossenen Fenstern gemessen?"
    Wahrscheinlich schlechte Geräuschisolation und mglw. auch schlechte Kälteisolation.

    "- Was verbirgt sich hierunter: "Keller mit intakten Sperren der Wände"?"
    Feuchtigkeit(ssperre?) von unten.
    Die drei bzw. vier vorherigen Mietsache-Beschreibngen betrachte ich als mehr oder weniger miss- bzw. gelungene Schönfärberei.

    "Kann man Schimmelbefall im Bad (ohne Fenster), fehlende Kellerräume und damit fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, einen ekligen Müllraum als Beschwerde gegen die Mieterhöhung geltend machen?"
    Die Mieterhöhung ist doch durch, oder?

    Gabi2011:

    "Die 42,00 € bzw. 48,00 € zahle ich für städt. Müllsäcke sowie den TV-Empfang."
    An wen?

    "Wenn ich keine städt. Müllsäcke mehr kaufe sondern welche aus dem Supermarkt, nimmt die aber die Müllabfuhr nicht mit - in meiner Wohnung werde ich die auch nicht lagern. Also bleibt nur noch der Hof."
    Dein Risiko.

    "Da sich die Müllabfuhrgebühren und die TV-Empfangsgebühren in den Nebenkosten-VZs befinden, zahle ich doppelt!"
    Ob mit oder ohne "!", es werden grundsätzlich keine NK doppelt bezahlt.

    "Wie gesagt, ich habe meine "Zuzahlungen" bisher aus meinem Regelsatz bestritten:
    Hat nichts mit Mietrecht zu tun.

    "Die HV hat mir keine Liste mit der ich was anfangen kann geschickt"
    Muss sie auch nicht. Oder hast Du einen Vertrag mit der HV über die Zusendung bestimmter Listen mit bestimmten Inhalten...?

    "Ich möchte nicht die Nebenkostenabrechnung des Vormieters haben, ich möchte lediglich einen nachvollziehbare Aufstellung haben wie sich meine VZs zusammensetzen. Angeblich habe ich diese ja bereits mit dem Mietvertrag bekommen. Wo ist also das Problem mir eine "Kopie" zuzuschicken?"
    Anscheinend hast Du es noch nicht begriffen. Deine mtl. NK-VZ sind lediglich als à Konto zu betrachten. In der jährlichen NK-Abr. werden sie dann entsprechend aufgeführt.

    "Ich denke, wenn Probleme mit der HV entstehen, sollte dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Im Mietvertrag steht aber nur Vermieter Herr XY c/o HV. Auch auf meine Anfrage hin, war die HV nicht bereit mir die Adresse des VMs zu geben."
    Dann scheint die HV Deinen VM zu vertreten, sie ist somit Dein einziger Ansprechpartner.

    "Die permanente Verweigerung der HV, auch was diverse Wartungsarbeiten im und am Haus betrifft macht mich stutzig."
    Arbeiten am Haus gehen Dich nichts an, es sei denn, Deine Wohnung wird tangiert.

    Hallo Gabi2011,

    "Seit fast 5 Monaten wohne ich in der Wohnung und habe immer noch keine Plakette für die Mülltonne erhalten. Ich entsorge den Müll auf eigene Kosten. Letzten Monat hat die Hausverwaltung endlich meine Plakette verschickt, allerdings an Nachbarn von mir."
    Ich würde die HV mit Hinweis auf die örtliche Abfallsatzung (oder wie auch immer sich das bei Euch nennen mag) auffordern, mir zeitnah die geforderte 50L-Plakette zuzuschicken.

    "Zudem war es auch nur eine 35 Liter und nicht die geforderte 50 L Plakette"
    Klingt nach Mönchengladbach(?).

    "Die 42,00 € bzw. 48,00 € die ich monatlich zusätzlich selbst zahle, muss ich aus dem Regelsatz bestreiten."
    An wen und wofür?

    "Wenn ich die Betriebskostenvorauszahlung nicht kürzen kann, bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit meinen Müll in Säcken auf dem Hof zu lagern."
    Wäre illegal.

    "Im Mietvertrag sind Betriebskosten angekreuzt, die überhaupt nicht anfallen, wie z.B: Hauswart, Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage, Wartung Feuerlöschgeräte / Rauchwarnanlagen usw."
    Macht im Prinzip nichts. Dann müssten sie in der BKAbr. auch mit 0,00€ aufgeführt werden oder garnicht.

    "Ich habe "angeblich" eine Eigentumswohnung"
    Sicherlich ist sie jemandens Eigentum.

    "es ist angekreuzt dass mir der Vermieter die letzte Abrechnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat, was aber nicht erfolgt ist."
    Aber Du hast es unterschrieben? Dann hast Du sie auch (nach dem ersten Anscheinsbeweis, sagt der Jurist) auch bekommen. Aber mal abgesehen davon, wofür sollte die letzte Abrechnung (welchen Inhaltes?) überhaupt gut sein?

    "Da ich wissen möchte wie sich die Vorauszahlung zusammen setzt, habe ich mehrfach die letzte Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert. Letztendlich bekam ich eine Tabelle ohne brauchbare Werte (alles mit 0,00 €) per Mail. Auf meine Beschwerde hin, wurde mir mitgeteilt dass ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren soll und mir dort die Abrechnung ansehen könnte."
    Ist eigentlich gar kein Thema: Warte doch einfach die nächste Betriebskostenabrechnung ab.

    "Meine Nachbarn haben keine Betriebskostenabrechnung, die meisten wohnen erst seit 2010 hier. Lediglich eine Mietpartei wohnt hier länger und die haben keine Abrechnung erhalten."
    Ist für Dich uninteressant. Zu Deiner Information: Wenn das Abrechnungsjahr mit dem Kj. übereinstimmt, muss der Mieter die BKAbr. 2010 bis spätestens 31.12.2011 im Briefkasten haben.

    "- Habe ich ein anrecht auf die Zusendung der letzten Betriebskostenabrechnung per Mail oder Post?"
    Du meinst die BKAbr. des Vormieters? Dann: NEIN, wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz. Deshalb hat Dir die HV freundlicherweise auch nur eine Liste über den Umfang gewisser Leistungen geschickt.

    "- Muss ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren?"
    Ja, da die HV mehrere Wohnungen betreut, ist es den Mietern zuzumuten.

    "- Darf ich die Vorauszahlungen kürzen wenn nicht vorhandene Betriebskosten, oder welche die ich selbst zahle, dort berechnet sind?"
    Nein, erst nach der kommenden BKAbr. ist die zukünftige mtl. Vorauszahlung zu ermitteln.

    Hallo Parterre,

    "nach einem schweren Unwetter eine Überschwemmung mit fäkalien in unserer EG-wohnung, so dass diese nun offiziell unzumutbar ist"
    Wer hat das amtlicherseits festgestellt?

    "(haben die versicherungsbeauftragten festgestellt)."
    Die sind keine Behörde.

    "Der Vermieter wollte, dass wir ...."
    Wollen kann er viel...

    "Nun haben wir kurzfristig die chance eine neue wohnung anzumieten (zum 01.08.) und möchten deshalb so schnell und unkompliziert..."
    Ich sehe nur zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem VM einen Mietbeendigungsvertrag abschliessen oder Eure fristgerechte Kündigung zum 31.10.2011.
    Der Zustand der sanierungsbedürftigen Wohnung berechtigt m.E. nicht zu einer aussergewöhnlichen Kündigung.

    Richtig Berny. Aber gerade im gastronomischen Bereich werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an den dazu gehörigen Einrichtungen, und dazu zählt auch der Dunstabzug, in der Regel im Rahmen der Mietverträge dem Mieter aufgebürdet.


    Richtig, Gruwo. Und der Mieter kümmert sich erst mal um garnichts..., so lange, bis dann endlich etwas passiert...:mad::eek::cool:

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