Hallo Gabi2011,
"Seit fast 5 Monaten wohne ich in der Wohnung und habe immer noch keine Plakette für die Mülltonne erhalten. Ich entsorge den Müll auf eigene Kosten. Letzten Monat hat die Hausverwaltung endlich meine Plakette verschickt, allerdings an Nachbarn von mir."
Ich würde die HV mit Hinweis auf die örtliche Abfallsatzung (oder wie auch immer sich das bei Euch nennen mag) auffordern, mir zeitnah die geforderte 50L-Plakette zuzuschicken.
"Zudem war es auch nur eine 35 Liter und nicht die geforderte 50 L Plakette"
Klingt nach Mönchengladbach(?).
"Die 42,00 € bzw. 48,00 € die ich monatlich zusätzlich selbst zahle, muss ich aus dem Regelsatz bestreiten."
An wen und wofür?
"Wenn ich die Betriebskostenvorauszahlung nicht kürzen kann, bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit meinen Müll in Säcken auf dem Hof zu lagern."
Wäre illegal.
"Im Mietvertrag sind Betriebskosten angekreuzt, die überhaupt nicht anfallen, wie z.B: Hauswart, Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage, Wartung Feuerlöschgeräte / Rauchwarnanlagen usw."
Macht im Prinzip nichts. Dann müssten sie in der BKAbr. auch mit 0,00€ aufgeführt werden oder garnicht.
"Ich habe "angeblich" eine Eigentumswohnung"
Sicherlich ist sie jemandens Eigentum.
"es ist angekreuzt dass mir der Vermieter die letzte Abrechnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat, was aber nicht erfolgt ist."
Aber Du hast es unterschrieben? Dann hast Du sie auch (nach dem ersten Anscheinsbeweis, sagt der Jurist) auch bekommen. Aber mal abgesehen davon, wofür sollte die letzte Abrechnung (welchen Inhaltes?) überhaupt gut sein?
"Da ich wissen möchte wie sich die Vorauszahlung zusammen setzt, habe ich mehrfach die letzte Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert. Letztendlich bekam ich eine Tabelle ohne brauchbare Werte (alles mit 0,00 €) per Mail. Auf meine Beschwerde hin, wurde mir mitgeteilt dass ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren soll und mir dort die Abrechnung ansehen könnte."
Ist eigentlich gar kein Thema: Warte doch einfach die nächste Betriebskostenabrechnung ab.
"Meine Nachbarn haben keine Betriebskostenabrechnung, die meisten wohnen erst seit 2010 hier. Lediglich eine Mietpartei wohnt hier länger und die haben keine Abrechnung erhalten."
Ist für Dich uninteressant. Zu Deiner Information: Wenn das Abrechnungsjahr mit dem Kj. übereinstimmt, muss der Mieter die BKAbr. 2010 bis spätestens 31.12.2011 im Briefkasten haben.
"- Habe ich ein anrecht auf die Zusendung der letzten Betriebskostenabrechnung per Mail oder Post?"
Du meinst die BKAbr. des Vormieters? Dann: NEIN, wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz. Deshalb hat Dir die HV freundlicherweise auch nur eine Liste über den Umfang gewisser Leistungen geschickt.
"- Muss ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren?"
Ja, da die HV mehrere Wohnungen betreut, ist es den Mietern zuzumuten.
"- Darf ich die Vorauszahlungen kürzen wenn nicht vorhandene Betriebskosten, oder welche die ich selbst zahle, dort berechnet sind?"
Nein, erst nach der kommenden BKAbr. ist die zukünftige mtl. Vorauszahlung zu ermitteln.