Hilfe, man droht mir mit Anwaltskosten, weil...

  • Meine Vermieterin meldete eine Wohnungsbesichtigung an, die von Ihrem Hausverwalter vorgenommen werden sollte und dies war für mich ok.
    An seiner Stelle kam Sie selber, ohne mich zu grüßen und ohne mir zu erklären, warum Sie an seiner Stelle kommt...
    Ich habe Sie nicht in die Wohnung gelassen, weil Sie für mich nicht angemeldet war...es gab ein entsetzliches Theater...
    Die Wohnungsbesichtigung machte ich dann mit der neuen Wohnungs-Interessentin allein.
    Daraufhin bekam ich von Ihrem Anwalt meiner Vermieterin eine Aufforderung, 46,41€ zu entrichten, weil ich Ihr den Zutritt verweigert habe!
    Muß ich das zahlen???
    Ist es denn wirklich egal, wer kommt, oder muß die entsprechende Person angemeldet werde???
    Wer kann mir bitte, bitte schnell antworten???

  • Zitat

    Daraufhin bekam ich von Ihrem Anwalt meiner Vermieterin eine Aufforderung, 46,41€ zu entrichten, weil ich Ihr den Zutritt verweigert habe!

    Lächerlich, mit welcher Begründung denn? Wenn Ihre Vermieterin der Meinung ist, nach diesem Vorfall ihren Anwalt zu konsultieren so muss sie auch dessen Rechnung begleichen.

    Die Interessenten konnten die Wohnung besichtigen. Also ist der Vermieterin absolut kein Schaden entstanden. Und da Ihre Vermieterin nicht angemeldet war, brauchten Sie diese auch nicht in die Wohnung zu lassen. Sie mußten lediglich die Besichtigung durch Mietinteressenten gewährleisten. Und die wurde ja nicht verhindert.

  • Wer Streit sucht, der findet.
    Für mich wäre es völlig egel, ob der Hausverwalter oder der Eigentümer kommt.
    Sie müssen sich also nicht wundern, wenn dann mit ebensolcher Unvernunft zurückgeschlagen wird.

    Ein völlig überflüssige Reaktion; siehe 1. Satz

  • Na ganz so einfach ist es nun doch nicht.

    Es können durchaus Gründe vorliegen, warum der Vermieter nicht in die Wohnung geduldet werden sollte, die wir aber nicht näher erörtern wollen.

    Tatsache ist einerseits, dass sich ein Vermieter für eine Wohnungsbesichtigung anmelden muss. Und dies ist hier nicht geschehen.

    Tatsache ist weiterhin, dass der Mieter Interessenten die Besichtigung ermöglichen muss. Und diese Besichtigung wurde durch den Mieter nicht verhindert.

    Für die Einschaltung eines Rechtsanwalts bestand hier also absolut kein Handlungsbedarf.

  • Für die Einschaltung eines Rechtsanwalts bestand hier also absolut kein Handlungsbedarf.


    Rüchtüch! Und wer die Musik bestellt, darf sie auch zahlen. Ich denke jetzt an das Honorar für den "Rechts"anwalt.

  • Hallo Gruwo, Berny und auch Kolinum...ich bedanke mich sehr herzlich für eure Beiträge!
    Hat mir sehr gut getan, diese zu lesen!
    Zurück zum "Fall":
    Es ist tatsächlich so, das zwischen mir und dieser Vermieterin aus Freundschaft innerhalb von 2 Jahren Mopping wurde, weil ich Ihr "Schachpiel" nicht mitmachte!
    Seit einem Jahr "maßregelt" sie mich schriftlich...(z.B. mit welchem Futter ich Ihre Katze zu füttern hätte, die ich betreute, trotz Einhaltung des gegebenen Geldsatzes u.s.w.)
    Darum war es mir eben nicht egal, wer bei dieser Wohnungsbesichtigung angemeldet war und in welcher Art sie meine Wohnung betrat...


    Habe jedoch den Betrag vor 2 Tagen doch überwiesen, weil ich mir sehr sicher bin, dass sie mich bis nach Dresden in meine neue Wohnung verfolgt, ihr geht es eben nicht ums Recht, sondern ums Recht haben!
    Der Anwalt ist ein "alter" Freund von ihr!
    Ein anderer Anwalt hätte sich wohl kaum zu so etwas hinreißen lassen!
    Ich weiß jetzt auch, dass ich im Recht bin!
    Liebe Grüße an Euch!!!

  • Habe jedoch den Betrag vor 2 Tagen doch überwiesen,


    Und jemand hat sich kaputt gelacht.
    Damit hast Du faktisch Dein Verschulden zugegeben und darfst Dich nun auf eine Rechnung des RA über SEIN Honorar freuen...:mad:

  • Weißt du, Berny, wenn einem ein Jahr lang Dinge vorgehalten werden, die wirklich an den Haaren herbei gezogen wurden,
    hat man so gestrichen "die Nase voll" ,
    dass man am neuen Wohnort (ein anderes Bundesland),
    einfach auch ganz neu beginnen und friedvoll leben möchte...!

    Ich weiß auch, dass nach einer Mahnung im Regelfall dann nichts weiter kommen könnte...aber genau diesen Brief will ich eben nicht haben!
    Das kann natürlich nicht jeder verstehen, muß auch nicht,
    ist ja nur für mich wichtig!

    Liebe Grüße von sommerhimbeere

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