Kündigung WG-Zimmer

  • Hallo!
    Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
    Das WG-Zimmer wurde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus beruflichen Gründen gekündigt. Der Vermieter hat die Kündigung akzeptiert, ein Nachmieter - mit sofortigem Mietanschluss - wurde ohne den Vermieter gefunden.
    Nun verlangt der Vermieter eine "Auslagenerstattung" (für die viele Arbeit, die er nicht hatte :)) in Höhe von 250 Euro.
    Ist das rechtens oder kann man dagegen vorgehen bzw. die Zahlung verweigern?
    Vielen Dank für die Hilfe!!!
    Petso


  • Das WG-Zimmer wurde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus beruflichen Gründen gekündigt. Der Vermieter hat die Kündigung akzeptiert, ein Nachmieter - mit sofortigem Mietanschluss - wurde ohne den Vermieter gefunden.
    Nun verlangt der Vermieter eine "Auslagenerstattung" (für die viele Arbeit, die er nicht hatte :)) in Höhe von 250 Euro.


    Was steht im Mietvertrag oder in sonstigen Vereinbarunen?
    Welche Auslagen hatte er denn?

  • Was steht im Mietvertrag oder in sonstigen Vereinbarunen?
    Welche Auslagen hatte er denn?

    Der Mietvertrag liegt mir jetzt nicht vor (geht um meine Tochter), aber ich kann nachfragen. Kündigungsfrist ist 3 Monate (wie üblich). Was willst du genau wissen?
    Konkrete Angaben zu Auslagen gibt es nicht, auch keine Rechnung. Nur die Anforderung (telefonisch) wegen "sehr vieler Arbeit mit der ganzen Sache" und die Angabe seiner Kto.-Nummer und einen Zahlungs-Eingangs-Termin.
    Ich habe meiner Tochter geraten, sie möge eine Rechnung verlangen... Will sie morgen tun.

  • Ich glaube kaum, dass Ihre Tochter eine Rechnung bekommen wird.

    Hier möchte sich meiner Meinung nach wieder einmal ein Vermieter bereichern.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist der Nachmieter nicht durch den Vermieter gesucht worden. Dann frage ich mich allerdings, welche Kosten diesem durch die Neuvermietung entstanden sind. Denn eine vorzeitige Vertragsauflösung verursacht in diesem Fall sicherlich keinen größeren Aufwand als eine vertragskonforme.

  • Ich glaube kaum, dass Ihre Tochter eine Rechnung bekommen wird.

    Hier möchte sich meiner Meinung nach wieder einmal ein Vermieter bereichern.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist der Nachmieter nicht durch den Vermieter gesucht worden. Dann frage ich mich allerdings, welche Kosten diesem durch die Neuvermietung entstanden sind. Denn eine vorzeitige Vertragsauflösung verursacht in diesem Fall sicherlich keinen größeren Aufwand als eine vertragskonforme.


    ... und einen nahtlosen Mieteinnahmenübergang - die Wunschvorstellung eines jeden Vermieters.:)

  • Jetzt schreibt die Tochter. Das Problem war, dass ich nur zwei Monate in der Wohnung (dem Zimmer) gewohnt habe - dies war mir zum Zeitpunkt des Einzuges natürlich NICHT bewusst.

    Im Vertrag (der auf mich und meine Mitbewohnerin gleichberechtigt lief) steht natürlich nichts von diesen besonderen Auslagen bzw. Gebühren.

    Hat ein Verwalter (die Vermietung läuft über eine Immobilien-Verwaltungsfirma) das RECHT, nicht vertraglich geregelte Sonder"gebühren" zu erheben? Oder zählt wirklich nur das, was ich mit dem Vertrag unterschrieben habe?

    Drohen mir evtl. rechtliche Konsequenzen, falls ich nicht bezahlen sollte?

    Danke für eure Hilfe!!!

  • Petso:

    "Im [Miet-]Vertrag (der auf mich und meine Mitbewohnerin gleichberechtigt lief) steht natürlich nichts von diesen besonderen Auslagen bzw. Gebühren."
    Also...

    "Hat ein Verwalter (die Vermietung läuft über eine Immobilien-Verwaltungsfirma) das RECHT, nicht vertraglich geregelte Sonder"gebühren" zu erheben?"
    Nein, überhaupt nicht.

    "Oder zählt wirklich nur das, was ich mit dem [Miet-]Vertrag unterschrieben habe?"
    Yes.

    "Drohen mir evtl. rechtliche Konsequenzen, falls ich nicht bezahlen sollte?"
    Njet.
    Merke: Das Honorar der ImmoVerwaltung zahlt deren Auftraggeber, nämlich der Hauseigentümer gemäss deren Vertragsvereinbarungen.

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