Beiträge von Berny

    Beteiligte Personen:
    Mieter A
    Vermieter B – Eigentümer ab 01.07.2010
    Vermieter C – Eigentümer bis 30.06.2010


    Ich weigere mich, das alles ein 2. oder 3. Mal zu lesen. Warum so kompliziert, wenn es auch einfacher geht? Beispiel: Mieter, Altvermieter, Neuvermieter.
    Weshalb mit dem Neuvermieter ein neuer Mietvertrag? Das hat dem Mieter mglw. Nachteile beschert.

    Hallo Jerseygirl,

    Du bist nicht verpflichtet, die Mietsache im besseren Zustand als bei Übernahme zurückzugeben. Deshalb ist es wichtig, dass Du den Übernahmezustand durch Fotos und/oder Zeugen beweisen kannst. Im Zweifelsfalle würde ich die Mietsache ohne jegliche Beschädigungen un d besenrein zurückgeben. Vorher mit dem VM einen ortstermin machen, um seine Meinung zu hören und schriftlich evtl. Einzelheiten zu fixieren.

    "Als ich die Kündigung abschickte, meine die Vermieterin zum Einen dass diese zu spät ankam (am Montag, den 01.08.)"
    Du solltest Dich präziser ausdrücken.

    Hallo johnny85,

    "Letzte Woche kam ein Brief von dem Vermieter. Er fordert noch die Nebenkosten von 08 und 09 ein. Kann er das noch machen bzw. müssen wir noch bezahlen?"
    In diesen Fällen ja, denn

    "Er hat geschrieben das er meine neue Adresse nicht wusste"
    und somit hat er die Verspätungen nicht zu vertreten.

    "Aber er hätte doch auch einfach den Bruder meines Kumpels fragen können!?"
    Musste er aber nicht, es sei denn, diese Prozedur wäre zwischen Euch schriftlich nachweislich vereinbart gewesen.

    "Hätte gerne mal nen paar Meinungen :)"
    Gerne: Die Abr. 08 musste eigentlich bis 31.12.09 dem Empfänger vorgelegen haben. Verjährung begann 1.1.10 und endet 3 Jahre später am 31.12.12.
    Die Abr. 09 musste eigentlich bis 31.12.10 dem Empfänger vorgelegen haben. Verjährung begann 1.1.11 und endet 3 Jahre später am 31.12.13.

    Hier verhält es sich aber anders:
    Der VM möchte alle von uns eingebrachten Sachen (wie oben aufgelistet) behalten – aber nichts dafür zahlen.
    Darauf hin haben wir gesagt, dass wir in dem Fall eben alles in den Originalzustand versetzen würden und DAGEGEN will er klagen. Er behauptet wir hätten kein Recht dazu unsere Fußböden etc. mitzunehmen...


    LOL. Dann wird der VM wohl Pech haben. Danke für diese kurze knackige Aussage...:)

    Hallo Besorgte Tochter,

    so kaltschnäuzig wie es klingen mag: Wenn der VM es will, so hat der M alle von ihm eingebrachten/eingebauten Sachen beim Auszug entgeltlos zu entfernen und die Mietsache im Ursprungszustand zurückzugeben - es sei denn, es wurde nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen.

    Mieter_Berlin:

    "Muss der Vermieter den gewerblich genutzen Teil vom Wohraum trennen und dies in der NK-Abrechnung ausweisen?"
    Das kommt auf den MV an. Ein Mietobjekt mit zwei verschiedenen Nutzungsarten? Wenn ja, flächenanteilige Aufteilung?

    "Wenn ja, gibt es einen unterschiedlichen Faktor für die jeweiligen Nutzungsarten?"
    Antwort s.o.

    "Weist er keine Trennung aus, ist die NK-Abrechnung falsch?"
    Zuerst müsste der MV überprüft werden.

    [QUOTE=peter1980;9348Meiner Meinung nach kann ich nicht glauben, das ich Quasi mit dem Grundpreis die Heinzanlage bezahlen sollen.[/QUOTE]
    Hi Peter,
    ich habe auch mal rescherchiert und bin auch nicht weitergekommen.
    Mich würde jedoch mal interessieren, wie hoch der jährliche Gesamtgrundpreis für die Anlage ist.

    Hallo besorgter Vater,

    ich befürchte dasselbe wie Du bzgl. der finanziellen Situation des VM. Auch auf dem Rechtsweg dürfte mangels Masse nichts zu erreichen sein.
    Ich würde schriftlich nachweislich kündigen: Wenn er die Kdg. bis zum 3.9. hat, wäre der früheste Termin der 30.11.

    Jan:

    "Die fristlose Kündigung ist nun raus, die der VM aber ignoriert."
    Inwiefern ignoriert? (Reaktion, Nichtreaktion?)

    "Welche Möglichkeiten bzw. Rechte haben wir bezüglich der Kaution?"
    Zurückfordern mit Fristsetzung.
    Habt Ihr mit dem VM ein Gespräch geführt?

    Hallo Sera,

    wer will heutzutage Romane lesen? Trotzdem mal ein paar Bemerkungen von mir, bevor ich einschlafe:

    "wie die Überschrift schon sagt, haben wir unseren Vermietern massive Mängel an der Wohnung angezeigt, die Sie nur widerwillig beheben möchten."
    Schriftlich nachweislich mit Fristsetzungen zur Behebung?

    "wohnen seit 2004 in einer 3 Raum Dachgeschosswohnung. Die Dachfenster sind aus Holz, der Boden lag schon bevor wir einzogen 10 Jahre drin."
    Ihr habt die Mietsache SO übernommen.

    "Die Wohnung wird mit Gas beheitzt, der Beuler ist ca. 20 Jahre alt."
    Meine Wohnung wird auch mit Gas beheitzt, der Boiler ist ca. 25 Jahre alt.

    "Seit ca 4 Jahren, ist das Dachfenster im Wohnzimmer undicht."
    Wann dem VM schriftlich nachweislich angezeigt mit Fristsetzungen zur Behebung?"

    "Vielleicht weiss ja einer Rat von Euch! Aber wir sind am Ende und wissen nicht was wir tun sollen."
    Eigentlich ganz einfach: Sämtliche Mängel tabellarisch auflisten, dem VM per Einwurfeinschreibebrief mitteilen mit Fristsetzung zur Behebung und auf § 535 BGB verweisen.

    Verzweifelt:

    "gibt es irgendetwas worauf ich diese Aussage stützen kann ?"
    Ja, Schadensminderungspflicht ? Wikipedia

    "Ich habe weder etwas schriftlich mitgeteilt bekommen, noch gab es eine Frist, geschweige denn das ich diese hätte verstreichen lassen."
    Die VM hat es versäumt, den entstandenen Schaden von 400€ zu mindern, da sie die Verursacherin nicht aufgefordert geschweige denn ihr Gelegenheit gegeben hat, den Schaden selbst zu beheben.

    "Ich habe gestern einfach die Rechnung für alle Briefkästen in die Hand gedrückt bekommen, zahlbar in 10 Tagen."
    (Fast) lustig. Die Rechnung hat derjenige zu bezahlen, der die Arbeiten in Auftrag gegeben hat, logo. Und das war wohl die VM.

    "Binnen dieser Frist möchte ich nun in Erfahrung bringen ob es denn überhaupt rechtens ist das ich ALLE bezahlen muss."
    Ich würde mich nicht bewegen, denn mir (Dir) ist etwas schwarz gemachtes Papier zugegangen, welches ich erstmal beiseite lege, ja, noch nicht(!) mal zurückzugeben habe.
    Hast Du Bilder vom Schaden?
    Wann hast Du den Schaden angerichtet?
    Wann hat wer Dich evtl. zur Schadenbehebung aufgefordert?
    Wann wurden die 3 BK ausgewechselt?

    "Ich wäre dir zutiefst dankbar wenn es irgendwo etwas gibt worauf ich mich berufen kann."
    Menschenverstand. Jeder Richter fragt erst einmal den Kläger, was er vor der Klage unternommen hat (Mahnung, Abmahnung).

    muss ich tatsächlich für alle 3 Mieter zahlen ?


    Nein, Jenny, musst Du nicht - es sei denn, Du wurdest von der Vermieterin schriftlich nachweisbar aufgefordert, die von Dir verursachte Beschädigung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
    Und auch, wenn dem so gewesen war, so wäre eine Auswechslung der kompletten Briefkastenanlage eine unangemessene Benachteiligung.


    wir hatten einen Anruf des Verwalters unseres Vermieters und die wünschten von uns...
    ...hat eventuell jemand einen Gesetzestext dazu o.ä.Danke;)


    Dafür dürfte es bestenfalls Gerichtsurteile geben.
    Ich kenne keine Gesetzesvorschrift, geschweige denn ein höchstrichterliches Urteil, wonach überhaupt ein neuer (Miet-)Vertrag erforderlich ist. Eigentlich ist es üblich, solche Dinge in einem Nachtrag zum Vertrag mit Datum und Unterschriften aller Beteiligten niederzulegen.
    Auf "Zuruf" (Anruf) würde bei mir sowieso nix laufen, die sollen sich schon die Mühe einer schriftlichen Anforderung mit Begründung machen.:D
    Ich würde ihnen einfach nach schriftlicher Anforderung mitteilen, dass die Kerstin geb. Müller seit dem -Datum- nun Thomas heisst, mit neuer Unterschrift.

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