Hallo, ich brauche Hilfe: Muss der Vermieter den gewerblich genutzen Teil vom Wohraum trennen und dies in der NK-Abrechnung ausweisen?
Wenn ja, gibt es einen unterschiedlichen Faktor für die jeweiligen Nutzungsarten?
Weist er keine Trennung aus, ist die NK-Abrechnung falsch?
Trennung gewerblich/Wohnraumnutzung
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Mieter_Berlin -
29. August 2011 um 12:33 -
Erledigt
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Lesen Sie sich durch diese Seite und Sie wissen, ob Ihr Vermieter richtig oder falsch handelt:
Mietrecht, die Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung
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Mieter_Berlin:
"Muss der Vermieter den gewerblich genutzen Teil vom Wohraum trennen und dies in der NK-Abrechnung ausweisen?"
Das kommt auf den MV an. Ein Mietobjekt mit zwei verschiedenen Nutzungsarten? Wenn ja, flächenanteilige Aufteilung?"Wenn ja, gibt es einen unterschiedlichen Faktor für die jeweiligen Nutzungsarten?"
Antwort s.o."Weist er keine Trennung aus, ist die NK-Abrechnung falsch?"
Zuerst müsste der MV überprüft werden. -
Hallo Berny,
vielen Dank. Ich verstehe, dass die Aufteilung auf jeden Fall für alle Mieter in den NK-Abrechnungen sichtbar sein muss, oder? -
Hallo Berny,
vielen Dank. Ich verstehe, dass die Aufteilung auf jeden Fall für alle Mieter in den NK-Abrechnungen sichtbar sein muss, oder?
Für den betroffenen Mieter Ja.
Den Mieter X geht die NK-A des Mieters Y nix an. -
Grundsätzlich gibt es eine Steigerung von 11.3 % gegenüber dem Vorjahr, trotz mitlerweile abgedichteten Fenstern.
In der Nebenkostenabrechnung sind nur Wohnflächen (Gesamt) angegeben.
Die Wohnflächen unterscheiden sich um ca. 43m² Heizung (2.268,99m²) zu Wasser (2.225,25m²). Diese wiederum unterscheiden sich von den ansonsten in Anrechnung gebrachten 2.366,65m² Verteilungsschlüssel der NB-Abrechnung von der Heizung/Wasser Abrechnung durch ein anderes Unternehmen. Dies kann ich nicht erklären. -
Mainschwimmer - Vielen Dank. Aber wie kann ich denn herausfinden ob z.B. der Grundsteuerbetrag in der vorliegenden Höhe durch gewerbliche Nutzung verursacht wird, oder ob die Abrechnung korrekt ist? Oder die Müllentsorgung getrennt bezahlt wird?
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In dem man Einsicht in die Unterlagen verlangt. Dazu ist der Vermieter nämlich verpflichtet.
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OK dann werde ich wohl mal den Weg zur Hausverwaltung antreten und Einsicht verlangen. Besten Dank.
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OK dann werde ich wohl mal den Weg zur Hausverwaltung antreten und Einsicht verlangen. Besten Dank.
Sinnvollerweise nach vorheriger Terminabsprache.
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