Beiträge von Berny

    Hallo maik35,

    "ich habe einen Standard-Mietvertrag, in einer Wohnung, in der alle Nebenkosten in der Miete enthalten sind."
    All inclusiv-MV ist eigendlich nicht der Standard, aber, wenn Du einen solchen hast, freue Dich!

    "das ich in letzter Zeit größere elektrische Geräte (TV, 5.1. Anlage, tragbares Klimagerät) in meiner Wohnung habe und ich "dazu verpflichtet bin, diese zu melden.""
    1. Wie kommt Dein VM darauf?
    2. Was Du in Deiner Wohnung hast, ist grundsätzlich Deine Angelegenheit, solange die el. Leitungen nicht überlastet werden.

    "Muss dazu sagen dass ich mit einem Handy -als einzigstes elektrisches Gerät eingezogen bin -klar dass die Stromrechnung heut wohl höher ausfällt als damals."
    Der VM hatte ja seinerzeit die Bruttomiete anhand irgendwelcher Erfahrungs- oder Schätzwerte kalkuliert. Wenn Du jetzt deutlich drüber kommst, finde ich schon, dass angepasst werden sollte. Hilfreich könnten Zählervergleiche sein.

    "Und wenn, wie sieht so eine Meldung aus? Muss ich auf schriftlichem Wege immer ein Brief überreichen?"
    Jawoll, in vierfacher Ausfertigung... :cool:
    Quatsch!

    Wir haben unseren Vermieter heute Mittag auf die Mängel in unserer Mietwohnung schriftlich mit fristsetzung hingewiesen und ein Schreiben das er die Miete nicht einfach mündlich erhöhen darf usw. allein schon wegen der Mängel mehr miete zu verlangen ist ein Unding, naja und um 20Uhr stand plötzlich die Tochter unseres Vermieters vor der Tür: "ich habe leider keine guten Nachrichten für Sie." und gab mir folgendes Schreiben:

    Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin und kündige Sie fristgerecht zum 30.11.2011. Ich weise sie darauf hin, das die Miete zum 1. des Monats auf das Konto wie gehabt, eingegangen ist. Das sie des Öfteren nicht pünklich gezahlt haben (Kommentar: 1 mal zum 5.ten weil gehalt zu spät kam) und das nochmal vorkommt, werde ich gegen Sie rechtlich angehen. Und werde beim Wohnmeldeamt nachgehen.(Kommentar: aus dem Satz werde ich nicht schlau..)

    Darf Sie uns so einfach mit diesem hingeklatschten Zettel einfach so kündigen???


    Ich würde auf diesen Schmarrn nicht mal reagieren.

    Ich denke aber auch, dass man freien Zugang zum Zähler und zum Sicherungskasten haben muss. Was wenn ihr mal ne Lampe aufhängen wolt oder aus anderen Gründen mal die Sicherung raus machen wollt?
    Sollt ihr dann jedesmal erst einen Termin vereinbaren?

    Der Ball fällt beim Spielen auf Nachbar's Grundstück. Wie bekommst Du ihn zurück, wenn er Dich nicht auf sein Grundstück drauflässt?

    Hallo sanni,

    "..., dass sich der Heizkostenverbrauch (wohlgemerkt nicht der Preis - sondern der Verbrauch)"
    Ähem, war denn nun: Die Heizkosten oder Gasverbrauch oder Ölverbrauch oder Stromverbrauch??

    Es sind elektronische Zähler. Komischerweise habe ich gerade mit meiner Nachbarin gesprochen - bei ihr ist es genau das gleiche Problem. Ich leg auf jeden Fall mal Einspruch ein und lasse das überprüfen."
    Ich würde Widerspruch einlegen und mir beim VM alle Belege der Betriebskostenabrechnung ansehen. Da Du eHKSs hast, müsste auch eine Nutzerabrechnung dabei sein, wie es üblich ist.

    "Danke und einen schönen Abend euch allen."
    Danke ebenso, man liest sich morgen.

    Kay,
    Du hast anscheinend erhebliche Schwierigkeiten, Dich verständlich auszudrücken. BTW, Zitate bringt man erst, und dann darunter die eigene Stellungnahme.

    "Zitat von Kay:
    Die Schwester meiner Frau bewohnt die untere Etage und wir bzw. meine Frau, Ich und meine beiden Kinder die obere Etage."
    "Hier steht es nochmal."
    Ist keine Antwort auf meine Frage "Demnach wohnt Ihr also in der oberen Etage zur Miete?"

    "Zitat von Mainschwimmer:
    Ich denke, dass hier kein mietrechtliches Problem vorliegt. Wenn die Schwester der Mieterin in der unteren Etage wohnt und den Zugang zum Sicherungskasten verweigert, dann ist das innerfamiliärer Knatsch, den kein Forum dieser Welt beenden kann."
    Zitat von Kay:
    Das kann ich so nicht akzeptieren, weil hier kein Familiäres Verhältniss mehr besteht."
    Mainschwimmer hat recht. Ob Ihr Euch noch sentimental als Familie betrachtet oder nicht, ist hier nebensächlich. Allein die Rechtslage interessiert.

    Zitat von Mainschwimmer:
    Für mich heißt das aus meiner Lebenserfahrung heraus, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
    Und die Herren und Damen in den schwarzen Roben reiben sich die Hände."
    Jau, am besten lässt sich viel Geld "verdienen" an dummen bornierten neidischen uneinsichtigen Zeitgenossen nach dem Motto: Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf.
    Nur weiter so: Volldampf voraus!

    vx3o:

    seit ich hier eingezogen bin wäre das der dritte Eigentümer, die Hausverwaltung hat auch dreimal gewechselt, nur dass anscheinend der jetzige Eigentümer die gleiche Hausverwaltung beauftragt hat, wie der vorherige."
    Das lässt tief blicken...

    "Im Mietvertrag stehen also noch ganz andere Vertragspartner drin."
    Uups, so auf Vorrat?:confused:

    "Also denke ich auch, dass die Kündigung nicht wirksam ist."
    Wenn Du zu einem RA kommst, wird er Dich mit offenen Armen empfangen, d.h., dass er Dir beide Hände entgegenstreckt: Rechts zum Gruss, links für den Vertrag und relevante Schreiben einzusehen...:cool:
    Wenn es kritisch werden sollte (bspw. Du bekommst Post vom Gericht oder einem RA), kann ich Dir natürlich nur Beratung durch einen auf Mietrecht spezialisierten RA empfehlen.

    Hallo vx3o,

    "ich habe gestern (29.08.) die fristlose Wohnungskündigung ..."
    "außerdem wird noch "hilfsweise und rein vorsorglich ordentlich fristgemäß" zum 30.11.11 gekündigt."
    "... Im Namen und in Vollmacht des Hauseigentümers: ..."
    Zwingend erforderlich ist die Unterschrift des Vermieters oder - mit Vollmacht des VM - ein Ra oder eine HV.

    "Dieser Eigentümer ist mir jedoch nicht bekannt."
    Muss auch nicht. Dein Vertragspartner IST im MV benannt.

    "Ist die Kündigung somit unwirksam"
    M.M. nach ja, denn Dein Vertragspartner (bestenfalls ein vom Gericht bestellter Zwangsverwalter) hat nicht gekündigt.

    "und kann ich Widerspruch einlegen?"
    M.M. nach nicht erforderlich.

    "Abgesehen davon sind meine Mietrückstände bis Ende der Woche getilgt, nur mit der neuen Miete für September muss ich mir noch was einfallen lassen. Ist damit die Kündigung erledigt? Oder greift dann die "fristgemäße" Kündigung zum 30.11.?"
    Du hast keine m.M. nach gültige Kündigung bekommen.
    Bei einem VM-Wechsel hat der bisherige VM dies dem Mieter mit Datumsangabe mitzuteilen. Der neue VM hat sich ebenfalls schriftlich beim Mieter vorzustellen und seine Bankverbindung zu benennen. So zumindest unter zivilisierten Zeigenossen. Sonst hätte der Mieter keine Rechtssicherheit.

    Noch eine Frage, reicht ´der Versand des EInschreibens mit der Kündigung oder brauche ich eine schriftliche Bestätigung der Vermieterin? Da sie ja in 5 Jahren nichts gemacht hat, wird sie auch das nicht hinbekommen.


    Niemand ist verpflichtet, den Empfang eines Schreibens zu quittieren. (oder meinst Du, der Postbote - Format Berny - würde den Empfänger - Format KlitschKO) "überreden", zu unterschreiben?
    Ernsthaft: Ich schicke nur per Einwurfeinschreiben (ohne Rückschein also). Ist der Brief einmal im Empfänger briefkasten, gilt er als juristisch "zugegangen". Ist der Empfänger abwesend und wird benachrichtigt ODER Verweigert die Annahme, bleibt der Brief eine Woche bei der Post und dann Return to sender (sang einst Elvis). Er gilt dann als nicht zugegangen.
    Jetzt war ich zu ausschweifend...:confused::rolleyes:

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