Beiträge von Berny

    Meine Frage: Können wir von der HV verlangen dass die dafür sorgt, dass die Steckdosen gehen? Zumindest die auf dem Balkon? Gingen wir bei der Unterzeichnung des Mietvertrags ja davon aus dass die Steckdosen funktionieren.


    Yes, you can. Das sind eindeutig (versteckte) Mängel, die bei Übernahme der Mietsache ohne weiteres nicht zu erkennen waren.
    Gem. §535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.

    Worüber soll man sich da bitte freuen?


    Du willst es wohl nicht begreifen:
    Wäre die Mieterin erst zum 30.9. ausgezogen, hätte sie noch bis 15.10. weiter Nutzungsentschädigung während der Renovierungsphase zahlen müssen.
    So, wie sich die Situation jetzt darstellt, ist das alles nun bereits einen Monat früher (also eingespart).

    Hallo Blinky,

    "Meine frage ist nun wer die kosten für die Reinigung tragen muss da es ja nur eine mündliche Vereinbarung gegeben hat."
    Die Frage ist doch erst mal, wann die Reinigung vorgenommen wird.
    Hast Du schon mal mit Deinem Mietvertragspartner gesprochen?

    Hallo Hohenheim,

    gerade bei einer Wohnung in solchem Zustand ist es sehr wichtig, bei der Übernahme im Protokoll den Zustand zu beschreiben, wer noch welche Änderungen bzw. Reparaturen innerhalb welcher Frist macht, in welchem Zustand die Mietsache an den VM zurückzugeben ist.
    Ansonsten reiben sich schon jetzt die DamenHerren in schwarz, Gutachter und Gerichtskassen die Hände bei der Aussicht auf Einnahmen im vierstelligen Bereich.

    Ich bin in der Gastronomie tätig.
    Das Personalhaus befindet sich neben dem Hotel.

    Andere Frage, wir stellen eine Kaution für unsere Zimmer, hat das einen Einfluss auf die o.g. Problematik ob Mieter im eigentlichen Sinne oder nicht?


    Nee, Gabriel, die "Kaution" ist die Mietsicherheit (korrekter Name). Sie dient zum Ausgleich etwaiger Ansprüche des VM ggü. dem M nach Beendigung des Miet-(bzw. hier evtl. Nutzungs-)verhältnisses.

    meint ihr, wir haben Aussicht auf "Erfolg"?
    Sonst hat man die Kosten ja noch zusätzlich...


    Erfolg? Jein.
    Kosten zusätzlich: Mit Sicherheit ja, schlimmstenfalls im ober(st)en vierstelligen Eurobereich: RAe, Gutachter, Gerichtskassen reiben sich jetzt schon die Hände.
    Euer zu mandatirender RA sollte auch mal prüfen, ob der VM auch strafrechtlich belangbar wäre wg. Verdacht des Hausfriedensbruchs.

    "Hat nicht der Mieter das Recht zu sagen, wer auf dieses Grundstück darf"
    Kennst Du deren Mietvertrag?
    Nein- kenne ich nicht, aber darf ein Vermieter bei einem vermieteten Haus bestimmen wer sich dort aufhalten darf und wer nicht?"
    Wenn Vm und M vereinbaren, dass der VM das Grundstück betreten darf, dann isses eben so.

    "Danke und ein tolles sonniges Wochenende wünscht shorty"
    Danke, gleichfalls!:)

    PS: Übrigens, offiziell brauchst Du ja garnicht mal zu wissen, wer der VM des Nachbarhauses ist... - und lässt Dich einfach so von irgendjemandem, der zufällig in der gleichen Strasse wohnt, anmachen...?:eek:

    Hallo shorty,

    ich meine, dass hier primär das Nachbarschaftsrecht greift.

    "Die Jungs sind dann..."
    Du meinst die Arbeiter?

    "Blumen aus dem Bett übermacht"
    Was heisst das?

    "Sie geht als Vermieterin auch noch über den Hof ihres vermieteten Hauses um von dort in den Gartenanteil zu bekommen,"
    Ist das illegal?

    "Hat nicht der Mieter das Recht zu sagen, wer auf dieses Grundstück darf"
    Kennst Du deren Mietvertrag?

    Hallo Okapi,

    warum ein ellenlanger Text?

    "In der alten Wohnung hatten wir im Juli 2010 einen Wasserschaden.
    Dieser wurde durch einen geplatzten Zulaufschlauch des Waschbeckens im Bad verursacht."
    Ihr hattet also einen (typischen) Leitungswasserschaden, der von Euch nicht verursacht wurde. Deshalb braucht Ihr persönlich dafür auch nicht zu haften.
    Falls Ihr eine Hausratversicherung hattet, hätte diese übernehmen müssen.
    Gebäude- oder Privathaftpflichtversicherungen haben mit sowas nichts zu tun.

    "Den Schaden haben wir sofort ordnungsgemäß den Vermietern gemeldet,"
    Richtig.

    "Miete und Unterkunft", da könnte der "Schlüssel" liegen:
    Unterkunft bspw. als solche für die Mitarbeiter im Schlafsaal,
    jedoch Miete für die einzelnen Mitarbeiter, hilfsweise deutbar als mündlicher Mietvertrag - oder umdeutbar lt. BGB in einen solchen...?

    Gabriel, informiere uns doch bitte über den Fortgang.

    [QUOTE=Gabriel87:

    "Der Mietvertrag besteht nur darin, dass bei meiner Gehaltsabrechnung ein Posten mit "Miete & Unterkunft" direkt vom Gehalt abgezogen wird."
    Bedeutet m.E. eine Wohnungsmiete.

    "Mir wurde zu beginn meiner Lehre (vor etwa 2 1/2 Jahren) gesagt, dass dies als "Standart mietvertrag" zu sehen ist."
    Standardmietvertrag.

    "Wurde ich da aufs Glatteis geführt? Bzw. heisst das nun das die nach Lust und Laune in mein Zimmer können wann sie wollen?"
    Nein, kann das nicht.
    Ich würde mit dem Arbeitgeber ein Gespräch führen.

    Hallo Gabriel,

    dat is'n Ding!
    Ich würde auch erstmal mit dem Vorgesetzten sprechen, jedoch das Video nicht ungefragt zeigen.

    "Ihnen sollte bewusst sein, dass das begehen meines Zimmers - ohne mein Beisein - ein Verstoß gegen das Mietrecht ist."
    Ist es, jedoch - noch schlimmer - gegen das Strafrecht: Hausfriedensbruch: § 123 StGB Hausfriedensbruch, eine Sache für die Staatsanwaltschaft.
    Den so freundlich grüssenden Personen dürften dann das feiste Lächeln vergehen.
    Du musst natürlich wissen, ob Du Dich berufsmässig auf's Glatteis begibst...
    Datum+Uhrzeit sind ja notiert?

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