Meine Frage: Können wir von der HV verlangen dass die dafür sorgt, dass die Steckdosen gehen? Zumindest die auf dem Balkon? Gingen wir bei der Unterzeichnung des Mietvertrags ja davon aus dass die Steckdosen funktionieren.
Yes, you can. Das sind eindeutig (versteckte) Mängel, die bei Übernahme der Mietsache ohne weiteres nicht zu erkennen waren.
Gem. §535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.