Mängel nach wohnungsübergabe!!!

  • hallo zusammen,
    nach eigenbedarfskündigung sind wir nun raus aus der wohnung und hatten letzte woche die Schlüsselübergabe!Protokoll ohne Mängel und wir und der Vermieter haben dieses auch unterschrieben !!!!
    jetz ruft unser ehemaliger Vermieter an und sagt wir sollen das Waschbecken im Bad austauschen da es einen Sprung hätte (er hat es bei der übergabe gesehen und nix zu uns gesagt)
    Nun meine Frage: Müssen wir das bezahlen obwohl das Protokoll ohne Mängel unterschrieben wurde???

    Lg und danke schon mal BELLA B:)

  • Ein Sprung im Waschbecken ist kein verdeckter Mangel und hätte bereits im Übergabeprotokoll vermerkt werden müssen.
    Wenn da diesbezüglich kein Mangel festgehalten wurde, ist ein solcher nachträglich nicht mehr zu reklamieren.
    Dieser Sprung könnte auch nach der Übergabe entstanden sein.

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