Steckdosen defekt – Muss die HV sie reparieren

  • Hallo, ich habe schon nach einem entsprechenden Eintrag geguckt aber leider nichts genaues gefunden. Daher meine direkte Frage in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Wenige Tage nach Einzug in unsere neue Wohnung bemerkten wir dass eine Steckdose im Bad und die auf dem Balkon nicht geht. Die HV hat uns einen Techniker geschickt der feststellte, dass die im Bad nur ein Fake ist (keine Kabel) und die auf dem Balkon geht nicht weil das Stromkabel beim Türdurchgang durchgeschnitten wurde.

    Meine Frage: Können wir von der HV verlangen dass die dafür sorgt, dass die Steckdosen gehen? Zumindest die auf dem Balkon? Gingen wir bei der Unterzeichnung des Mietvertrags ja davon aus dass die Steckdosen funktionieren.

    Ich bedanke mich für Eure Antworten.

    Viele Grüße

    Das Mieterlein

  • Meine Frage: Können wir von der HV verlangen dass die dafür sorgt, dass die Steckdosen gehen? Zumindest die auf dem Balkon? Gingen wir bei der Unterzeichnung des Mietvertrags ja davon aus dass die Steckdosen funktionieren.


    Yes, you can. Das sind eindeutig (versteckte) Mängel, die bei Übernahme der Mietsache ohne weiteres nicht zu erkennen waren.
    Gem. §535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.

  • Hallo Berny,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

    Da muss ich direkt noch mal was anderes fragen! ;) Ist eine Duschkopfstange die einem nach wenigen Tagen entgegen kommt weil die Schrauben in der Wand völlig durchgerostet sind und daher die Stange nicht mehr halten konnten, auch ein versteckter Mängel? :rolleyes:

    Liebe Grüße
    Mieterle

  • Zitat

    auch ein versteckter Mängel?

    Aber klar doch!

    Anstatt im nächsten Baumarkt ein paar Edelstahl- oder Messingschrauben zu kaufen, kann man daraus auch eine Staatsaktion machen, gelle?

  • Hey ,
    ich bedanke mich für Ihre äußert produktive Antwort!

    Es ist doch immer wieder schön zu sehen, dass es in jedem Forum mindestens einen so hilfsbereiten und wortgewandten Schreiberling wie Sie gibt!

    Und generell, Sie haben Recht! Pfeifen wir doch alle mal kräftig auf die Deutsche Gesetzesgebung und pulvern unser Geld für Sachen raus, die wir nicht verursacht haben.

    Anbei: Mit ein paar Schrauben wäre das nicht getan denn die eigentlichen Schrauben stecken noch verrostet in der Wand/dem Fliesenspiegel.

    Freundlichste Grüße

    Das Mieterle :D

  • Ihre zweiter Beitrag regt mich zum Schmunzeln an. Sie hebt sich wohltuend von vielen anderen Antworten ab, welche unzufriedene Fragesteller wegen einer nicht nach ihrer Vorstellung erteilten Auskunft sich hier frustiert geben.

    Zitat


    Pfeifen wir doch alle mal kräftig auf die Deutsche Gesetzesgebung und pulvern unser Geld für Sachen raus, die wir nicht verursacht haben.

    Ich würde nicht darauf pfeifen. Jedem Bürger steht es zu, eine Petition an die Bundestagsverwaltung zu stellen und auch ein "Gesetz über eingerostete Schrauben und deren Beseitigung zum Schutz der mietenden Bevölkerung" zu beschließen.
    Das ist kein Witz !

    Den Antrag und die Verfahrensweise finden Sie im Internet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (7. September 2011 um 17:45)

  • Sowas fällt dann aber sicherlich unter die Kleinreparaturenklausel (falls vorhanden) und muss daher eh selbst bezahlt werden.


    Das denke ich nicht, denn dieser versteckte Mangel ist ja etwas anderes als bspw. ein Spiralschlauch, der sich durch ständiges Drehen in eine Richtung zerribbelt.
    Und, in Duschen nimmt "man" Messing- oder Edelstahlschrauben, die sind ja auch schon üblicherweise im Lieferumfang des Gestänges enthalten.

  • Ihre zweiter Beitrag regt mich zum Schmunzeln an. Sie hebt sich wohltuend von vielen anderen Antworten ab, welche unzufriedene Fragesteller wegen einer nicht nach ihrer Vorstellung erteilten Auskunft sich hier frustiert geben.

    Ich würde nicht darauf pfeifen. Jedem Bürger steht es zu, eine Petition an die Bundestagsverwaltung zu stellen und auch ein "Gesetz über eingerostete Schrauben und deren Beseitigung zum Schutz der mietenden Bevölkerung" zu beschließen.
    Das ist kein Witz !

    Den Antrag und die Verfahrensweise finden Sie im Internet.

    Japp, da sehe (auch) ich dringenden Handlungsbedarf. Hier https://epetitionen.bundestag.de/ kann gehelft werden.

  • Kolinum:

    Zitat

    Ich würde nicht darauf pfeifen. Jedem Bürger steht es zu, eine Petition an die Bundestagsverwaltung zu stellen und auch ein "Gesetz über eingerostete Schrauben und deren Beseitigung zum Schutz der mietenden Bevölkerung" zu beschließen.
    Das ist kein Witz !


    Ihre Zeit möcht ich haben!!! :)

    Ein Stück weiter gefragt (gehaltvolle Antworten werden freudig erwartet – alle anderen natürlich auch!)

    Wenn die Steckdose von einem der Vormieter eingebaut wurde, befreit das die HV von der Behebung der versteckten Mängel?

    Kann die HV sagen „Die Steckdose ist nicht von uns, die haben nicht wir eingebaut daher ist sie auch nicht Teil des Mietobjekts und muss von uns nicht repariert werden. Ist also kein versteckter Mängel“?

    Grüßle
    Das Mieterle

  • [QUOTE=Mieterle:

    "Wenn die Steckdose von einem der Vormieter eingebaut wurde, befreit das die HV von der Behebung der versteckten Mängel?"
    Das interessiert den Neumieter überhaupt nicht. Die Steckdose ist Teil der übernommenen Mietsache.

  • Zitat

    „Die Steckdose ist nicht von uns, die haben nicht wir eingebaut daher ist sie auch nicht Teil des Mietobjekts und muss von uns nicht repariert werden.

    Sollte wohl logisch sein. Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!

  • Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!


    Daher die vielen Brandserien am Main...:mad:
    :rolleyes:

  • Zitat

    Wenn die Steckdose von einem der Vormieter eingebaut wurde, befreit das die HV von der Behebung der versteckten Mängel?"
    Das interessiert den Neumieter überhaupt nicht. Die Steckdose ist Teil der übernommenen Mietsache.


    Ja, das klingt logisch. Denke ich auch so.

    Zitat

    Sollte wohl logisch sein. Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!


    Aber warum sollte der neue Mieter, der am wenigstens mit den nachgerüsteten Steckdosen zu tun hat, die Verantwortung/Reparaturen übernehmen?

  • Ach so! Dieses Forum ist gar nicht für Mieter mit Fragen!

    Oder sind nur bestimmte Themen, zum Beispiel Steckdosen, von diesem Forum ausgeschlossen?

    Evtl. würde ein Wichtigkeits-Katalog (in dem festgehalten ist über welche Themen hier besonders gerne gefachsimpelt werden und welche Themen einfach zu nichtig sind) helfen.

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, um des Kaisers Bart nicht unnötig lang wachsen zu lassen, sachlich auf eine Frage zu antworten und sich zynische, arrogante, nicht hilfreiche, inhaltslose, witzige??? Antworten zu sparen. Ja ich weiß, das geht natürlich nicht.

    Na denne, herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten und weiterhin viel Spaß beim posten von produktiven Kommentaren!

    Grüßle
    Das Mieterle

  • Ach so! Dieses Forum ist gar nicht für Mieter mit Fragen!

    Oder sind nur bestimmte Themen, zum Beispiel Steckdosen, von diesem Forum ausgeschlossen?

    Evtl. würde ein Wichtigkeits-Katalog (in dem festgehalten ist über welche Themen hier besonders gerne gefachsimpelt werden und welche Themen einfach zu nichtig sind) helfen.

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, um des Kaisers Bart nicht unnötig lang wachsen zu lassen, sachlich auf eine Frage zu antworten und sich zynische, arrogante, nicht hilfreiche, inhaltslose, witzige??? Antworten zu sparen. Ja ich weiß, das geht natürlich nicht.

    Na denne, herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten und weiterhin viel Spaß beim posten von produktiven Kommentaren!

    Grüßle
    Das Mieterle

    :):):):):)

  • [QUOTE=Mieterle:

    'Ach so! Dieses Forum ist gar nicht für Mieter mit Fragen!'
    Du hast aber auch Ideen...:(

    'Oder sind nur bestimmte Themen, zum Beispiel Steckdosen, von diesem Forum ausgeschlossen?'
    Im Gegenteil: Zugelassen sind nur Fragen über weisse Schalter und braune Steckdosen.

    'Evtl. würde ein Wichtigkeits-Katalog (in dem festgehalten ist über welche Themen hier besonders gerne gefachsimpelt werden und welche Themen einfach zu nichtig sind) helfen.'
    Ja, richtig, aber der muss erst noch vom Standortpfarrer genehmigt werden.

    'Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, um des Kaisers Bart nicht unnötig lang wachsen zu lassen,'
    Noch nix von der Bartwickelmaschine im Keller gehört?

    'weiterhin viel Spaß beim posten von produktiven Kommentaren!'
    Wende Dich vertrauensvoll an Berny:cool:

    [Zitat [user='441']Mainschwimmer[/user]: Sollte wohl logisch sein. Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!]

    "Aber warum sollte der neue Mieter, der am wenigstens mit den nachgerüsteten Steckdosen zu tun hat, die Verantwortung/Reparaturen übernehmen?"
    Du hast es nicht begriffen...:confused::p;)

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