D.H. es besteht auch die Gefahr eines Einsturzes. Bin ich deshalb nicht berechtigt die MIete um 50% zu kürzen, da Einsturzgefahr besteht?
Ich würde die Miete kürzen. Der Vermieter wird dann wohl 50% der Begräbniskosten übernehmen.
D.H. es besteht auch die Gefahr eines Einsturzes. Bin ich deshalb nicht berechtigt die MIete um 50% zu kürzen, da Einsturzgefahr besteht?
Ich würde die Miete kürzen. Der Vermieter wird dann wohl 50% der Begräbniskosten übernehmen.
Diesseits:
"Das mit dem Selbst auswechseln scheint mir bei der Haustür auch das beste."
Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein. ![]()
"Vive la France!"
Yeah.;)
mieterfl:
"§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme gilt demnach ja nicht wenn ich das jetzt richtig deute."
Wie bitte?
"Ein Problem habe ich jetzt allerdings noch:
Mein Vermieter hat mir angedroht, sollte ich den Differenzbetrag zu seiner Forderung nicht zahlen, so würde er mir diesen am Ende des Mietverhältnisses mit meiner Kaution verrechnen.
Ist das eigentlich rechtens?"
Ich würde der Betriebskosten- bzw. Heizkosten-Abrechnung erst mal schriftlich nachweislich widersprechen und die Reaktion abwarten.
Hallo Kolinum,
darf ich da etwas zurechtrücken?
"Die Gesamtwohnfläche ist maßgebend, ....
... bei der Gesamtwohnfläche zu berücksichtigen. 477 m² + 17 m²(Nebengebäude) = 494 m² wäre dann die Gesamtwohnfläche."
Grundsätzlich richtig, aber ersetze Gesamtwohnfläche durch Gesamtnutzfläche (können ja auch Büroräume dabei sein).
"Ob die Regelung 50:50 oder 70:30 anzuwenden ist erfahren Sie in der "Betriebskostenverordnung";"
Nein, sondern in der
>>Heizkostenverordnung - Heizkosten VO
Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten im Originaltext
Neufassung vom 20. Januar 1989 (BGBl. I S. 115), in der ab 01. März 1989 geltenden Fassung.
Mit Ausfertigungsdatum 02.12.2008 ist die "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung" am 10.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Somit hat die neue Heizkostenverordnung Gültigkeit für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01. Januar 2009 beginnen. Nachfolgend finden Sie den offiziellen Verordnungstext mit allen Änderungen:<<
>>- § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.<<
"da gibt es noch einige Ausnahmen von der generellen Regelung 70:30."
Siehe hierüber hinter dem Unterstrichenen.
"Oft liegt es aber an der Unwissenheit der Vermieter die richtige Verteilung anzuwenden."
Richtig.
"Dann widersprechen Sie der Forderung."
Richtig, mit Hinweis auf die HKVO 2009.
Ihre zweiter Beitrag regt mich zum Schmunzeln an. Sie hebt sich wohltuend von vielen anderen Antworten ab, welche unzufriedene Fragesteller wegen einer nicht nach ihrer Vorstellung erteilten Auskunft sich hier frustiert geben.
Ich würde nicht darauf pfeifen. Jedem Bürger steht es zu, eine Petition an die Bundestagsverwaltung zu stellen und auch ein "Gesetz über eingerostete Schrauben und deren Beseitigung zum Schutz der mietenden Bevölkerung" zu beschließen.
Das ist kein Witz !
Den Antrag und die Verfahrensweise finden Sie im Internet.
Japp, da sehe (auch) ich dringenden Handlungsbedarf. Hier https://epetitionen.bundestag.de/ kann gehelft werden.
"Liebe Experten, ich habe folgendes Problem:"
Lieber BMBerlin, ich nehme dazu mal wie folgt Stellung:
"habe noch keinen geeigneten Sichtschutz anbringen können"
Hattu Mauer oder Gitter?
"und somit spaßeshalber ein paar Bierflaschen anstelle von Blumenkästen gestellt."
Berliner Weisse?
"es hing an meiner Balkontür eine Tüte mit meinen eingesammelten Flaschen- heißt also, es muss jemand, ich vermute jemand vom Hausmeisterdienst, auf meinen Balkon geklettert sein um dies zu tun!"
Das sieht so aus. Aber sei doch dankbar, dass derjenige sie nicht einfach m'em Besen nach hinten gekippt hat... (Ach ja, dann hätte er ja das Pfand ersetzen müssen... *klar*
"Das ist doch HAUSFRIEDENSBRUCH, oder?"
Njet, BALKONFRIEDENSBRUCH.
"Und gestern, es standen nur 2 Flaschen auf meinem Balkon, hat es dieser jemand schon wieder getan."
So'n Sausack!!" *grr*
"Natürlich werde ich herausfinden müssen, wer das ist. Ich werde vielleicht eine Kamera installieren o.ä."
Ich würde das filmen und bei YouTube 'reinstellen.
"Aber wie sieht es aus mit Stacheldraht?"
Stacheldraht macht doch Kratzer, aua! Vielleicht wäre eine Selbstschussanlage à la DDR-antifaschistischer Schutzwall eine Alternative?
"Oder was kann ich noch tun außer Anzeige zu erstatten?"
Bitte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin.
"Ja, das mit den Bierflaschen ist sicherlich nicht schön und auch nicht als Dauerlösung gedacht, aber ..."
etwas für sich hat es doch, oder?
"Wäre ich zu Hause und jemand würde auf meinem Balkon stehen würde ich sofort die Polizei rufen!"
... und das mit LEEREN(!?) Bierflaschen auf dem Balkon? Ich bitte Dich!
Leider nicht weil sie gesperrt sind, und wir haben keine Erlaubnis dafür vom Hausverwalter bekommen.
Hallo Aloise,
ich weiss nicht, was die ganze Geschichte mit einem Insolvenzverwalter zu tun hat.
Die Auswechsung des Schliesszylinders hast Du natürlich zu bezahlen.
Hat die Hausverwaltung einen Generalschlüssel (passe-partout)?
Kommst Du momentan in die Wohnung?
Hallo mieterfl,
"In meiner Nebenkostenabrechnung ist die Gesamtwohnfläche mit 477m² ausgewiesen, wobei die beheizte Fläche 494m² beträgt."
Also ein Unterschied von lediglich gut 3,5%.
Mit der Erklärung des VM bin ich nicht einverstanden: "Die kleine Wohnung im Nebengebäude wurde jetzt aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen, da das Gebäude langfristig für den Abriss vorgesehen ist(wird seit ca. 1996 nicht mehr bewohnt).
Die Wohnung wird noch mit Wärme versorgt, um Frostschäden an Gebäude und den Wasserleitungen zu vermeiden."
Warum, spielt keine Rolle. Fakt ist, dass sie existiert und bei der Betriebskostenabrechnung als von einer(!) Person bewohnt zu berücksichtigen ist: sie zählt als Leerstand, und sowas ist gang und gäbe.
"ich habe natürlich meinen 50%igen Anteil an den Grundheizkosten zu tragen."
Falsch: Bei ab dem 1.1.2009 beginnenden Abrechnungszeiträumen sind Heizkosten zu 30% auf die Nutzflächen und zu 70% auf die Verbräuche anzurechnen gem §7 HKVO 2009.
Also zwei Fehler in der HK-Abrechnung.
Eingezogen sind wir im September 2010.
Können wir fristlos Kündigen, ohne die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten?
Hallo,
Ihr seid in dem Bewusstsein eingezogen und wohnt bereits ein Jahr dort. Also lautet die Antwort Nein.
Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der Zeitpunkt der 31.12.2011.
Sowas fällt dann aber sicherlich unter die Kleinreparaturenklausel (falls vorhanden) und muss daher eh selbst bezahlt werden.
Das denke ich nicht, denn dieser versteckte Mangel ist ja etwas anderes als bspw. ein Spiralschlauch, der sich durch ständiges Drehen in eine Richtung zerribbelt.
Und, in Duschen nimmt "man" Messing- oder Edelstahlschrauben, die sind ja auch schon üblicherweise im Lieferumfang des Gestänges enthalten.
Hallo Radfahrer,
"Sie zieht nächste Woche aus."
Das kann sie machen, bleibt jedoch weiterhin im Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten., es sei denn, der VM enlässt sie auf ihren Wunsch hin.
"Die jetzige Wohnung ist für mich und meinen Sohn, der bei mir bleibt, zu groß und auf Dauer nicht finanzierbar, denn ich selber werde nach dem Umzug zunächst von ALG2 leben müssen,"
Meinst nach dem Auszug der Frau?
"bis ich wieder einen Job gefunden habe. Die ARGE sagt natürlich, sie können keine zwei Wohnung finanzieren, sondern immer nur die, in der ich gemeldet bin."
Welche zweite Wohnung denn??
"Ich selber ..."
Und der Sohn?
"Ich sehe es so, daß ich prinzipiell das gleiche Recht wie sie habe, hier auszuziehen, wenn ich etwas passendes gefunden habe."
Ich muss wieder spitzfindig werden: Natürlich kannst Du/Ihr zwei ausziehen, welches mit der Mietezahlungspflicht nichts zu tun hat...
"Wer müsste in einem solchen die Miete für die alte Wohnung weiter bezahlen, bis die Vermieterin die Wohnung wieder vermietet hat?"
Die bisherigen Mieter.
"Oder gibt es ein Gesetz, das mich jetzt bis zur endgültigen Erfüllung des Mietvertrages an die jetzige Wohnung bindet"
Bzgl. der Mietzahlungspflicht bleibste gebunden.
"und mir den Auszug verbietet?"
Niemand verbietet...
wenn mein mann einfach in den alten vertag aufgenommen wird, wäre das ja keine zustimmung zur mieterhöhung, oder auch wenn keine neuen klauseln drin stehen würden, oder
also die HV redet immer von nem besitzer den sie fragen muss, die helvetica, vielleicht weisst du ja wie es bei denen läuft. ich bin mir auch manchmal nicht sicher ob die selber eigentümer sind.
aber hier in berlin habe ich noch nie einen besitzer angetroffen. es wird die HV selber der vermieter sein, der anwesend sein musss, richtig?
Gehst Du in ein Geschäft und nimmst einen Gegenstand aus dem Regal, bist Du die Besitzerin. Nach Bezahlung bist Du die Eigentümerin - das mal zum Verständnis.
Dein Mietvertragspartner ist Dein Vermieter, im Mietvertrag benannt. Der ist bei fundamentalen Änderungen des Mietverhältnisses Dein Ansprechpartner.
eisbär:
"angenommen der mieter hat nach ablauf der kündigungsfrist
noch keine andre wohnung gefunden oder will es einfach drauf ankommen lassen und aussitzen -
hab ich das recht ihn dann polizeilich rauswerfen zu lassen ?"
Nein, die Polizei ist nicht Dein Privatvollstrecker.
Ihn aus der Wohnung entfernen geht mit Gewalt nur durch den GV, dem ein rechtskräftiges Urteil vorausgehen muss. Da kannste u.U. ein Jahr ab Erhebung der Räumungsklage drauf warten...
heneena:
"o.k., und die dürfen auch keine mieterhöhung vornehmen, oder?"
Ähem, wenn Ihr beide zustimmt, dann ja. aber auch nur dann.
"kann ich das von der hausverwaltung verlangen. also vor ort kann man mich nicht wegschicken da erst der besitzer zustimmen muss?oder muss der den vertrag nochmal unterschreiben?"
Hausverwaltung, Besitzer...., bitte weiterraten.
Zustimmen UND beim Vertragsabschluss anwesend MUSS der Vertragspartner, also der Vermieter, sein.
Da meine Glaskugel zur Zeit auf Kegeltour ist, sollteste mal den Mietvertragsentwurf hier einstellen.
Tjudie:
"Das Laminat wurde von Bekannten des Vermieters verlegt. Es hat sich bereits nach 2 Monaten angefangen zu heben. Bisher wurde leider noch nix gemacht, obwohl ich direkt Bescheid gegeben habe."
Dann wird es höchste Zeit, dass Ihr per Einwurfeinschreiben den VM über diese Mängel informiert und zeitnahe Abhilfe einfordert mit Hinweis auf §535 BGB.
"Der Vermieter will es ja richten lassen,"
Yooo, wann wird er denn endlich zu Potte kommen?
"haben wir ja letztendlich dann den Dreck und das Möbelverrücken usw.
"
Wieso? Ist VM-Sache.
Vermieter:
"ein Haus von 1890 ist was anderes wie ein Neubau. Da kann es durchaus auch zu Baualter bedingten Herausforderungen kommen."
Eben. Deshalb hat meine Siedlungsgesellschaft wohlweislich im MV das Baujahr des Gebäudes angegeben.
"da ging die Heizung angeblich nicht .. zweimal Installateur hingeschickt .. der meinte na man muss die Heizung schon aufdrehen
seltsamerweise ging sie bei den anderen Mietern immer .. "
Gleiches hatten wir auch, nur, dass ich dann eben den Thermostaten aufdrehte, der bis dato als Auflagepunkt(!) für ein Regal diente.
Diese inzwischern gekündigten Geschäftsleute hatten übrigens fünf Verfahren gegen uns verloren.
"Der Vermieter wird sich an der Kaution schadlos halten,"
Du sagst es... *teufel*
Hallo nomelody,
ob Du hier erschöpfende Antworten bekommen wirst, weiss ich nicht.
Vielleicht schaust Du hier nal nach: [url=http://www.google.de/#hl=de&cp=32&g…iw=1170&bih=581]Google[/url]
Hallo Tjudie,
was meint denn der Vermieter dazu?
Es geht hier lediglich um die Art und Weise der Abwicklung
Verstehe ich schon. Wie überall im Leben: Dumm gelaufen; Ein bisschen Schwund ist immer; etc...![]()
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