Wieviel Mietminderung ( Mängelliste ) ??

  • Moin Moin,

    in unserer Wohnung herrschen erhebliche Mängel.
    Ich habe meinen Vermieter mehrfach drauf angesprochen, auch unter Zeugen und andere Mieter des Hauses auch.
    Ich habe die Miete jetzt um 50% gemindert.
    Hier mal die Mängelliste:

    Mängelliste

    1. Heizung defekt ( 6 Monate )
    2. Warmwasser sogut wie nicht vorhanden ( 4 Monate )
    3. Fussböden stark geneigt
    4. Dachfenster (Baufenster) undicht
    5.Fliesen in Küche gerissen ( Fensterseitig )
    6.Fussbodenfugen gerissen (Verbindung Wand-Boden )
    7. Wasserdruck sehr schwach
    8. Wand gerissen Badezimmer
    9. Fugenausbruch Badezimmer ( Boden )
    10. Treppe defekt ( sehr instabil )
    11. Risse im Mauerwerk (Wohnzimmer)
    12. Schimmel im Badezimmer ( "echter Hausschwamm"? trotz richtiger Belüftung )
    13. Wohnhaus sehr hellhörig
    14. Garagendach undicht ( regnet rein )
    15. immernoch keinen zugesagten Strom in der Garage
    16. Garagentor nicht fest
    17. Treppenhaus unbeleuchtet ( 2 Monate )

    Über eure Meinung dazu wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundliche Grüßen
    René

  • Hallo sohn_des_odins,

    "Ich habe meinen Vermieter mehrfach drauf angesprochen, auch unter Zeugen und andere Mieter des Hauses auch."
    Hast Du ihm die Mängel auch schriftlich nachweislich mitgeteilt und zeitnahe Abhilfe eingefordert?

  • Bei so vielen Mängeln rate ich zum Wohnungswechsel.
    Ob Ihre aufgezählten Mängel alle zur Mietminderung berechtigen, wage ich zu bezweifeln.
    Wenn der Vermieterung die Kürzung um 50 % hin nimmt, ist das für Sie OK.

  • die wohnung is schon gekündigt, noch 5 wochen dann hab ich es geschafft :D
    Der Vermieter weiss das die Mängel bestehen, zumal die heizung ja komplett tot ist und warmwasser is reine glückssache!

  • Wie lange haben Sie in der Wohnung gewohnt ? Wie war der Zustand beim Einzug ? Welche Mängel bestanden bereits ?
    Wenn es sich um einen Altbau handelt haben sie als Mieter auch nur Anspruch auf den zur Errichtungszeit bzw. der letzten Modernisierung üblichen Baustandard. Also ein Haus von 1890 ist was anderes wie ein Neubau. Da kann es durchaus auch zu Baualter bedingten Herausforderungen kommen.

    erinnert mich an eine Liste einer Mieterin mit 31 Mängelpunkten .. übrig blieb vor Gericht einer ... der Hof hat gestaubt

    da ging die Heizung angeblich nicht .. zweimal Installateur hingeschickt .. der meinte na man muss die Heizung schon aufdrehen
    seltsamerweise ging sie bei den anderen Mietern immer ..

    >Warmwasser sogut wie nicht vorhanden
    definiere sogut wie nicht ...

    >Fussböden stark geneigt
    und dass war beim Einzug noch nicht so? dann würde ich mir aber Sorgen machen

    >Dachfenster (Baufenster) undicht
    Das Baufenster ist die Fläche, innerhalb der ein Gebäude auf
    einem Grundstück errichtet werden darf
    wenn ein Dachfenster wirklich undicht ist, nimmt man dass nicht langfristig hin ..

    >Fliesen in Küche gerissen ( Fensterseitig )
    Welche Beeinflussung rechtfertigt hier Mietminderung?

    >Fussbodenfugen gerissen (Verbindung Wand-Boden )
    Skandal :)

    >Wasserdruck sehr schwach
    Geduld junger Padawan

    >Wand gerissen Badezimmer
    >Fugenausbruch Badezimmer ( Boden )
    >Treppe defekt ( sehr instabil )
    >Risse im Mauerwerk (Wohnzimmer)

    siehe "Fussböden stark geneigt"

    >Schimmel im Badezimmer ( "echter Hausschwamm"? trotz richtiger Belüftung )
    "wir haben immer richtig gelüftet" das Fenster war immer gekippt .. dooh ..

    >Der Vermieter weiss dass die Mängel bestehen ...
    klingt nicht so als hätten Sie sich die Mühe gemacht dies schriftlich mitzuteilen

    Dass hört sich sehr nach "mal schauen was wir noch an Mietminderung rausschlagen können vor unserem Auszug, weil jetzt ist eh egal" an.

    Die meisten Mängel berechtigen nicht zum Mietminderung und oder es wird schwer die Mängel zu beweisen. Der Vermieter wird sich an der Kaution schadlos halten, wenn sie Pech haben werden einige Mängel noch Ihnen in Rechnung gestellt.

  • Vermieter:

    "ein Haus von 1890 ist was anderes wie ein Neubau. Da kann es durchaus auch zu Baualter bedingten Herausforderungen kommen."
    Eben. Deshalb hat meine Siedlungsgesellschaft wohlweislich im MV das Baujahr des Gebäudes angegeben.

    "da ging die Heizung angeblich nicht .. zweimal Installateur hingeschickt .. der meinte na man muss die Heizung schon aufdrehen
    seltsamerweise ging sie bei den anderen Mietern immer .. "
    Gleiches hatten wir auch, nur, dass ich dann eben den Thermostaten aufdrehte, der bis dato als Auflagepunkt(!) für ein Regal diente.
    Diese inzwischern gekündigten Geschäftsleute hatten übrigens fünf Verfahren gegen uns verloren.

    "Der Vermieter wird sich an der Kaution schadlos halten,"
    Du sagst es... *teufel*

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