Beiträge von Berny

    Hallo campari,

    "wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen."
    Das ist der Knackpunkt. Jeder von Euch beiden hat die gleichen Rechte und Pflichten, egal, ob er dort wohnt oder nicht.

    "Ich will ausziehen, aber der Vermieter stimmt nicht meinem Auszug zu."
    Davon wird er Dich nicht abhalten können...

    "D.h. ich stehe im Mietvertrag drin, als würde ich hier noch wohnen."
    Richtig.

    "Wofür hafte ich?"
    Für alles.

    "Nur für Miete, falls der andere Hauptmieter nicht zahlt, oder auch für Schäden, wenn z.b. die Waschmaschine ausläuft, etc?"
    Auch, auch, ...
    Wenn der VM Dich auf Deine schriftliche Bitte aus dem Mietvertrag entlässt, biste 'raus, sonst nicht.

    [QUOTE=Zeitmieter:

    'Ich zahle eine Nebenkosten[B]pauschale[/B] von € 100,00 für die "Warmkosten"."
    Zahlst Du doch garnicht, wie im anderen Posting zu lesen ist.
    Bitte die Betriebskostenvereinbarung mal wortwörtlich hier wiedergeben.

    "Da ich in den letzten Monaten "KEINE" Heizung anhatte, entstehen somit eigentlich nur die Wasser- und Müllkosten und noch andere Nebenkosten."
    Falsch.

    "Mein Vermieter möchte jetzt aber so abrechnen, daß er erst nächstes Jahr die Abrechnung macht, nachdem die Wohnung dann wieder weitervermietet worden ist und möchte die anteiligen Heizkosten umlegen und aufteilen durch den Faktor 12."
    Rechtswidrig.

    DAs meine ich ja ,das ist die Eigenbedarfskündigung doch nicht gültig ,da die Begründung fehlt.


    Ich würde es anders formulieren: Die Eigenbedarfskündigung wurde ja vom VM ausgesprochen und gilt demzufolge solange, bis sie entweder vom VM zurückgezogen ODER von einem Gericht rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.
    Sie dürfte jedoch nach Ansicht des MB-RA und von uns hier wirkungslos und nicht durchsetzungsfähig sein, da ihr eine rechtssichere Begründung fehlt.
    Nun noch mehr claro?

    [QUOTE=Mieterle:

    'Ach so! Dieses Forum ist gar nicht für Mieter mit Fragen!'
    Du hast aber auch Ideen...:(

    'Oder sind nur bestimmte Themen, zum Beispiel Steckdosen, von diesem Forum ausgeschlossen?'
    Im Gegenteil: Zugelassen sind nur Fragen über weisse Schalter und braune Steckdosen.

    'Evtl. würde ein Wichtigkeits-Katalog (in dem festgehalten ist über welche Themen hier besonders gerne gefachsimpelt werden und welche Themen einfach zu nichtig sind) helfen.'
    Ja, richtig, aber der muss erst noch vom Standortpfarrer genehmigt werden.

    'Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, um des Kaisers Bart nicht unnötig lang wachsen zu lassen,'
    Noch nix von der Bartwickelmaschine im Keller gehört?

    'weiterhin viel Spaß beim posten von produktiven Kommentaren!'
    Wende Dich vertrauensvoll an Berny:cool:

    [Zitat [user='441']Mainschwimmer[/user]: Sollte wohl logisch sein. Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!]

    "Aber warum sollte der neue Mieter, der am wenigstens mit den nachgerüsteten Steckdosen zu tun hat, die Verantwortung/Reparaturen übernehmen?"
    Du hast es nicht begriffen...:confused::p;)

    Ja ,aber hier wird ja angegeben ,das die Kündigung so nicht ausreicht
    "dass der (ledigliche) Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.
    Hier müsste vielmehr erörtert*) werden."


    *)"Erörtert" ist hier wohl leicht daneben (m.M.). Gemeint ist, dass hier echte Begründungen kommen müssten, also solche, die schon bei anderen Prozessen erfolgreich gebracht wurden.
    Jetzt deutlicher?

    [QUOTE=eisbäru3:

    "bin in eine Wg gezogen, allerdings hat mit die Vermieterin das Zimmer vermietet die nicht da wohnt."
    Wo der/die VM wohnt, ist egal.

    "Jetzt stelle ich fest, dass ich nicht gut mit meinen Mitbewohnern kann und dass es näher an meiner Arbeit eine bessere Wohnung gibt."
    Das sind keine rechtlichen Argumente.

    "Kann ich innerhalb von 2 wochen vom Vertrag zurücktreten?
    Und das Sonderkündigungsrecht anwenden?"
    Nein und nein. Du kannst nur schriftlich nachweislich kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Termin, dem 31.12.2011.

    Tanyu01:

    "Mein Freund ist zu mir gezogen, deswegen haben wir seine Wohnung schriftlich rechtzeitig gekündigt."
    Ihr, das heisst er?

    "1 Frage von dir: Es gab keinerlei weiteren Absprachen. Er hatte die Mängel die er sehen konnte halt bemängelt und auf das Übergabeprotokoll notiert."
    Der Ex-Mieter hat auch gegengezeichnet?

    "2. Frage: Ich habe mir nachdem ich die Rechnung für den Hausmeister gesehen habe natürlich gleich den MV durchgelesen, darin stand nichts dergleichen. Das Hausmeisterarbeiten in der Betriebskostenabrechnung mit angerechnet werden das schon. Aber gehört diese Wohnungsübergabe dazu?"
    Nee, wenn er sowieso Knete über die BK_Abr. bekommt, reicht das.

    "3. Frage: Das mit der Klammer also wegen der auflistung war nur ein allgemeiner Hinweis von mir. Das halt wirklich nur ne Rechnung zu sehen war 1. Mängelbeseitigung = rund 500 Euro mehr nicht."
    Die halte ich für unwirksam, ich würde ihr widersprechen mit der Begründung, dass sie nicht im Geringsten den an eine Rechnung zu stellenden Ansprüchen genügt.

    "Ich hoffe die Antworten zu deinen Fragen helfen dir weiter?"
    Naja, Deinem Freund sollen sie ...

    "Ich werde aber erstmal heute noch ein Widerspruch schreiben da ich 1. den Hausmeister sicher nicht bezahlen werden da ich darüber nicht informiert wurde das solche Kosten auf mich zu kommen und 2. wenn wir schon so einen Hohen Betrag zahlen sollen dann will ich schon wissen anhand einer Auflistung was alles gemacht wurde und dann werd ich auch sicher nur das bezahlen was im Übergabeprotokoll an Beanstandungen stand."
    Ääh, Du schreibst von Dir...?
    Wie ich schon sagte...: "Präzise Ausdrücke helfen ungemein - besonders, wenn es vor Gericht geht, (was ich hier sogar befürchte)."
    Nix für ungut! ;)

    Hallo Tanyu01,

    "Bei der Wohnungsübergabe wurden daraufhin Mängel festgestellt we unter anderem defekte Steckdosen. Halt Mängel die noch im Rahmen sind und die wir auch einsehen."
    Wurden die Mängel vom Ex-Mieter beseitigt, oder welche Vereinbarung wurde getroffen?

    "In der ersten Rechnung sollten wir den 2 Wohnungsübergabetermin quasi den Hausmeister bezahlen...was 80 Euro sein sollen inklusive Mehrwertsteuer."
    Das ist ein typischer Teil dessen Tätigkeitsfeldes. Würde ich mal grundsätzlich ablehnen.
    Sind Hausmeisterkosten in den Betriebskosten lt. MV enthalten?

    "Und die 2 Rechnung (mit dem Hinweis das keine Auflistung vorhanden ist)*) wo wir die Mängelbeseitigung von rund 500 Euro bezahlen sollen."
    *) Ist das jetzt ein Hinweis von Dir ODER stand das so auf der Rechnung?
    Welche einzelnen Rechnungsposten und Beträge?

    "Beide Rechnungen binnen 10 Tagen."
    Was? Zahlbar? Präzise Ausdrücke helfen ungemein - besonders, wenn es vor Gericht geht, (was ich hier sogar befürchte).

    "Sind wir verpflichtet einen Hausmeister zu bezahlen?"
    Siehe MV.

    "hätten wir nicht die Möglichkeit erhalten sollen selbst erst die Mängel zu beseitigen bevor er eine Fachfirma damit beauftragt?"
    Ja.

    "Ich meine laut Übergabeprotokoll sind es hauptsächlich kleinere Schäden die zusammen niemals 500 Euro kosten."
    Schadenshöhe ist uninteressant, es interessiert hier lediglich die Rechtsgrundlage.

    "Ich vermute er hat komplett den Fußboden überall neu verlegen lassen."
    Beweise? Oder oben => *) ?

    Hallo Svea,

    gibt es im MV eine Kleinreparaturklausel? [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Also haben wir bei der Vermietung Bescheid gesagt und die sind der Meinung das, dass unser Problem wäre. Sie sagten, das irgendein Mieter lange Zeit vor uns, die Rollos an alle Fenster aus eigenem Interesse hat ranbauen lassen und somit wäre das ganz allein unser Problem."
    Ist natürlich dummes Zeugs, denn die Rolläden sind Teile der Mietsache.

    Beim Bauamt anscheissen, noch nicht. Nur wenn der Vermieter mir dumm kommt.


    Es wird auch nicht angeschissen, sondern mit dem Bauamt ein Ortstermin gemacht. Ganz cool, sachlich, nicht vulgär. Sollte bei etwas Mühewaltung auch Dir gelingen.

    Hallo Stella78,

    "Heute Morgen wurde mein Mann vom Vermieter angesprochen das er den roller dort nicht einfach abstellen dürfte er will für den Stellplatz 25 Euro im Monat haben!!!"
    Ist i.O.

    "Ich habe jetzt im Mietvertrag geschaut und dort steht eine Sache unter Sicherheitsregeln: Kleinkrafträder,Mopeds und ähnliche Fahrzeuge sowie sonstige sperrige gegenstände dürfen nicht im Haus oder auf dem Grundstück unter-bzw. abgestellt werden."
    Ist auch i.O.

    "Ich verstehe es jetzt so das es nicht erlaubt ist aus Sicherheitsgründen. Das heißt doch aber auch das er gar nicht das Recht hat Miete zu verlangen weil es aus Sicherheitsgr. verboten ist???"
    Die Sicherheitsgründe können ein (charmanter) Vorwand sein, abe der VM bestimmt die Regeln.

    "Ach ja als mein mann ihn auf den anderen Roller ansprach sagte er der Mieter hat ja auch eine Garage und zahlt für die Garage Miete , das wäre was anderes."
    Bitteschön, er hätte auch noch nicht mal antworten müssen.

    "Aber wenn es für uns verboten ist auch Sicherheitsgr. dann müßten doch auch die anderen fahrräder und der Roller dort weg????"
    So hart wie es für Dich klingen mag: Darüber ist er Dir keine Rechenschaft schuldig.

    "Wir wohnen seit 5 Jahren hier und seitdem steht dort dieser andere Roller und die Fahräder , Fluchtwege werden an dieser Stelle nicht behindert , es ist ein Platz unter dem Balkon an der Wand."
    Das macht alles nichts...
    Die Politesse darf von -zig Falschperkern so viele oder wenige aufschreiben, wie sie möchte...

    Tina28:

    "Darf der Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung von 2010, Wasserkosten von Juni 2009 - Juni 2011 mit aufstellen,"
    Ist der Abrechnungszeitraum mit den Kalenderjahr identisch?
    Falls nein, wie dann?

    "da wir dadurch eine Nachzahlung haben."
    Das spielt keine Rolle.

    "Die Betreibskostenabrechnung von 2010 wurde uns jetzt (September 2011) zugestellt."
    Ist wohl i.O., wenn nicht gerade der Abrechnungszeitraum am 31.08.2010 oder früher endete.

    "Oder müssen wir aus dem Jahre 2009, die Wasserkosten, dann nicht bezahlen?"
    Kann erst nach Beantwortung der anderen Fragen beantwortet werden.

    "Und darf er schon jetzt (Jan.-Juni 2011) uns die Wasserkosten für dies Jahr (2011) mit auf die Betriebskosten setzen?"
    Auf die Vorauszahlungen ja. Er kann Abschlagszahlungen fordern, falls dies im MV so vereinbart ist.

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