Tanyu01:
"Mein Freund ist zu mir gezogen, deswegen haben wir seine Wohnung schriftlich rechtzeitig gekündigt."
Ihr, das heisst er?
"1 Frage von dir: Es gab keinerlei weiteren Absprachen. Er hatte die Mängel die er sehen konnte halt bemängelt und auf das Übergabeprotokoll notiert."
Der Ex-Mieter hat auch gegengezeichnet?
"2. Frage: Ich habe mir nachdem ich die Rechnung für den Hausmeister gesehen habe natürlich gleich den MV durchgelesen, darin stand nichts dergleichen. Das Hausmeisterarbeiten in der Betriebskostenabrechnung mit angerechnet werden das schon. Aber gehört diese Wohnungsübergabe dazu?"
Nee, wenn er sowieso Knete über die BK_Abr. bekommt, reicht das.
"3. Frage: Das mit der Klammer also wegen der auflistung war nur ein allgemeiner Hinweis von mir. Das halt wirklich nur ne Rechnung zu sehen war 1. Mängelbeseitigung = rund 500 Euro mehr nicht."
Die halte ich für unwirksam, ich würde ihr widersprechen mit der Begründung, dass sie nicht im Geringsten den an eine Rechnung zu stellenden Ansprüchen genügt.
"Ich hoffe die Antworten zu deinen Fragen helfen dir weiter?"
Naja, Deinem Freund sollen sie ...
"Ich werde aber erstmal heute noch ein Widerspruch schreiben da ich 1. den Hausmeister sicher nicht bezahlen werden da ich darüber nicht informiert wurde das solche Kosten auf mich zu kommen und 2. wenn wir schon so einen Hohen Betrag zahlen sollen dann will ich schon wissen anhand einer Auflistung was alles gemacht wurde und dann werd ich auch sicher nur das bezahlen was im Übergabeprotokoll an Beanstandungen stand."
Ääh, Du schreibst von Dir...?
Wie ich schon sagte...: "Präzise Ausdrücke helfen ungemein - besonders, wenn es vor Gericht geht, (was ich hier sogar befürchte)."
Nix für ungut! 