HILFE!!! Rechnungen ungerecht!?

  • Hallo, ich habe ein ziehmlich dringendes Problem.
    Ich versuch das mal kurz zu fassen worum es mir geht.
    Mein Freund ist zu mir gezogen, deswegen haben wir seine Wohnung schriftlich rechtzeitig gekündigt. Wir sollten uns dann mit dem Hausmeister ein Termin vereinbaren wegen der Wohnungsübergabe.
    Leider konnten wir den ersten Termin nicht wahrnehmen und haben deswegen auch rechtzeitig bescheid gegeben.

    Wir haben dafür gesorgt das alles aus der Wohnung geräumt wurde und fachgerecht entsorgt wurde. Haben daraufhin sämtlich Wände neu überstrichen und den Boden gewischt. Sogar die Löcher haben wir fachgerecht überspachtelt.
    Bei der Wohnungsübergabe wurden daraufhin Mängel festgestellt we unter anderem defekte Steckdosen. Halt Mängel die noch im Rahmen sind und die wir auch einsehen.

    Jetzt nach 3 Monaten bekamen wir 2 Rechnungen.
    In der ersten Rechnung sollten wir den 2 Wohnungsübergabetermin quasi den Hausmeister bezahlen...was 80 Euro sein sollen inklusive Mehrwertsteuer.
    Und die 2 Rechnung (mit dem Hinweis das keine Auflistung vorhanden ist) wo wir die Mängelbeseitigung von rund 500 Euro bezahlen sollen. Beide Rechnungen binnen 10 Tagen.

    Jetzt die Frage.
    Sind wir verpflichtet einen Hausmeister zu bezahlen? Wir wurden weder schriftlich, telefonisch noch persönlich darüber informiert das wir diesen bezahlen sollen.

    Bzw. hätten wir nicht die Möglichkeit erhalten sollen selbst erst die Mängel zu beseitigen bevor er eine Fachfirma damit beauftragt? Ich meine laut Übergabeprotokoll sind es hauptsächlich kleinere Schäden die zusammen niemals 500 Euro kosten. Ich vermute er hat komplett den Fußboden überall neu verlegen lassen. Aber soweit ich weiß ist der Mieter nicht verpflichtet den Fußboden zu erneuern weil das nicht unter "Schönheitsreparaturen" fällt. Geschweige denn hat mein Freund gerade mal knapp 2 Jahre in der Wohnung gelebt.

    Wäre toll wenn ihr mir diesbezüglich helfen könntet.
    Beitrag bearbeiten/löschen

  • Hallo Tanyu01,

    "Bei der Wohnungsübergabe wurden daraufhin Mängel festgestellt we unter anderem defekte Steckdosen. Halt Mängel die noch im Rahmen sind und die wir auch einsehen."
    Wurden die Mängel vom Ex-Mieter beseitigt, oder welche Vereinbarung wurde getroffen?

    "In der ersten Rechnung sollten wir den 2 Wohnungsübergabetermin quasi den Hausmeister bezahlen...was 80 Euro sein sollen inklusive Mehrwertsteuer."
    Das ist ein typischer Teil dessen Tätigkeitsfeldes. Würde ich mal grundsätzlich ablehnen.
    Sind Hausmeisterkosten in den Betriebskosten lt. MV enthalten?

    "Und die 2 Rechnung (mit dem Hinweis das keine Auflistung vorhanden ist)*) wo wir die Mängelbeseitigung von rund 500 Euro bezahlen sollen."
    *) Ist das jetzt ein Hinweis von Dir ODER stand das so auf der Rechnung?
    Welche einzelnen Rechnungsposten und Beträge?

    "Beide Rechnungen binnen 10 Tagen."
    Was? Zahlbar? Präzise Ausdrücke helfen ungemein - besonders, wenn es vor Gericht geht, (was ich hier sogar befürchte).

    "Sind wir verpflichtet einen Hausmeister zu bezahlen?"
    Siehe MV.

    "hätten wir nicht die Möglichkeit erhalten sollen selbst erst die Mängel zu beseitigen bevor er eine Fachfirma damit beauftragt?"
    Ja.

    "Ich meine laut Übergabeprotokoll sind es hauptsächlich kleinere Schäden die zusammen niemals 500 Euro kosten."
    Schadenshöhe ist uninteressant, es interessiert hier lediglich die Rechtsgrundlage.

    "Ich vermute er hat komplett den Fußboden überall neu verlegen lassen."
    Beweise? Oder oben => *) ?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. September 2011 um 15:55)

  • Danke erstmal für deine schnelle Antwort.

    1 Frage von dir: Es gab keinerlei weiteren Absprachen. Er hatte die Mängel die er sehen konnte halt bemängelt und auf das Übergabeprotokoll notiert. Aber hat am Ende die Wohnung übernommen. Er meinte sie werden sich dann melden.

    2. Frage: Ich habe mir nachdem ich die Rechnung für den Hausmeister gesehen habe natürlich gleich den MV durchgelesen, darin stand nichts dergleichen. Das Hausmeisterarbeiten in der Betriebskostenabrechnung mit angerechnet werden das schon. Aber gehört diese Wohnungsübergabe dazu?

    3. Frage: Das mit der Klammer also wegen der auflistung war nur ein allgemeiner Hinweis von mir. Das halt wirklich nur ne Rechnung zu sehen war 1. Mängelbeseitigung = rund 500 Euro mehr nicht.

    Ich hoffe die Antworten zu deinen Fragen helfen dir weiter?

    Ich werde aber erstmal heute noch ein Widerspruch schreiben da ich 1. den Hausmeister sicher nicht bezahlen werden da ich darüber nicht informiert wurde das solche Kosten auf mich zu kommen und 2. wenn wir schon so einen Hohen Betrag zahlen sollen dann will ich schon wissen anhand einer Auflistung was alles gemacht wurde und dann werd ich auch sicher nur das bezahlen was im Übergabeprotokoll an Beanstandungen stand.

  • Tanyu01:

    "Mein Freund ist zu mir gezogen, deswegen haben wir seine Wohnung schriftlich rechtzeitig gekündigt."
    Ihr, das heisst er?

    "1 Frage von dir: Es gab keinerlei weiteren Absprachen. Er hatte die Mängel die er sehen konnte halt bemängelt und auf das Übergabeprotokoll notiert."
    Der Ex-Mieter hat auch gegengezeichnet?

    "2. Frage: Ich habe mir nachdem ich die Rechnung für den Hausmeister gesehen habe natürlich gleich den MV durchgelesen, darin stand nichts dergleichen. Das Hausmeisterarbeiten in der Betriebskostenabrechnung mit angerechnet werden das schon. Aber gehört diese Wohnungsübergabe dazu?"
    Nee, wenn er sowieso Knete über die BK_Abr. bekommt, reicht das.

    "3. Frage: Das mit der Klammer also wegen der auflistung war nur ein allgemeiner Hinweis von mir. Das halt wirklich nur ne Rechnung zu sehen war 1. Mängelbeseitigung = rund 500 Euro mehr nicht."
    Die halte ich für unwirksam, ich würde ihr widersprechen mit der Begründung, dass sie nicht im Geringsten den an eine Rechnung zu stellenden Ansprüchen genügt.

    "Ich hoffe die Antworten zu deinen Fragen helfen dir weiter?"
    Naja, Deinem Freund sollen sie ...

    "Ich werde aber erstmal heute noch ein Widerspruch schreiben da ich 1. den Hausmeister sicher nicht bezahlen werden da ich darüber nicht informiert wurde das solche Kosten auf mich zu kommen und 2. wenn wir schon so einen Hohen Betrag zahlen sollen dann will ich schon wissen anhand einer Auflistung was alles gemacht wurde und dann werd ich auch sicher nur das bezahlen was im Übergabeprotokoll an Beanstandungen stand."
    Ääh, Du schreibst von Dir...?
    Wie ich schon sagte...: "Präzise Ausdrücke helfen ungemein - besonders, wenn es vor Gericht geht, (was ich hier sogar befürchte)."
    Nix für ungut! ;)

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