Mietminderung Einsturzgefahr

  • Moin,

    folgender Fall. Mietvertrag 2 Raum Wohnung, tatsächlich sind es aber dre Zimmer ( Dachgeschoss schwarz ausgebaut). Das ganz Haus ist auf einem ehem. Bundeswehrbunker errichtet worden. Dieser ist fast 4 meter hoch und nicht abgestützt. D.H. es besteht auch die Gefahr eines Einsturzes. Bin ich deshalb nicht berechtigt die MIete um 50% zu kürzen, da Einsturzgefahr besteht?

    Lg


  • D.H. es besteht auch die Gefahr eines Einsturzes. Bin ich deshalb nicht berechtigt die MIete um 50% zu kürzen, da Einsturzgefahr besteht?


    Ich würde die Miete kürzen. Der Vermieter wird dann wohl 50% der Begräbniskosten übernehmen.

  • Nun, mein nicht ganz ernstzunehmender Beitrag:

    Sie haben Bedenken, das der Bunker einstürzt. Ich war kürzlich in St. Nazaire und habe mir den U-Bootbunker der Wehrmacht angeguckt. Steht schon 60 Jahre und hielt bisher noch jeden Sprengstoffanschlag der Franzosen stand.

    Wenn Sie die Miete um 50 % kürzen, könnte das soziale Gewissen des Bunkers Ihnen den Gefallen tun, noch eine Weile mit dem Einsturz zu warten.

  • also der bau wurde 85 hochgezogen. der vermieter meint der bunker ist mind. einen Meter dick und hält. aber nichts gestützt wie es vorgeschrieben ist. also ich denke mal für mich, das es berechtigt ist die miete deshalb zu kürzen. schliesslich besteht einsturzgefahr.

  • Hallo Larry29,
    wenn es um sich um eine Einsturzgefahr handelt, dann kann die Information an das Bauamt, Bauaufsichtbehoerde etc. am Ende mehr wert sein als eine Mietminderung.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    also der Bau wurde 85 hochgezogen.

    War wohl ne Billigfirma. Keine deutsche Wertarbeit.

    Zitat

    also ich denke mal für mich, das es berechtigt ist die miete deshalb zu kürzen.

    Wenigstens sind Sie dann mit einer Mietminderung zu Tode gekommen. An dem Ätsch-Effekt können Sie sich dann bis zum jüngsten Gericht erfreuen.
    Weisen Sie alle bösen Zungen zurecht, welche da meinen sollten, Ihnen ginge es garnicht um den Einsturz, sondern nur ums billiger wohnen.

  • moin,

    na ausziehen werde ich sowieso jetzt in 3 monaten, das ist beschlossene sache. alleine das ich für den mist hier ne wuchermiete zahle, ist schon heftig genug. Die Statik des Hauses kann ich nicht beurteilen. Aber wenn man sich das unten anschaut, sieht man wie da die Wände schon etwas bröckeln. Beim Bauamt anscheissen, noch nicht. Nur wenn der Vermieter mir dumm kommt.

  • Das ist wohl das Vernünftigste.
    Eine sachgerechte Beurteilung hätte auch nur das Bauamt vornehmen können.

    Die Entscheidung des Bauamtes, wie auch immer, hätte eine Mietminderung nie gerechtfertigt.

    1. Entscheidung = einsturzgefährdet = sofortiger Auszug = keine Mietminderung

    2. Entscheidung = nicht einsturzgefährdet = keine Mietminderung

  • Beim Bauamt anscheissen, noch nicht. Nur wenn der Vermieter mir dumm kommt.


    Es wird auch nicht angeschissen, sondern mit dem Bauamt ein Ortstermin gemacht. Ganz cool, sachlich, nicht vulgär. Sollte bei etwas Mühewaltung auch Dir gelingen.

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