Beiträge von Berny

    Hallo Schnappi,

    "Nun haben wir eine Mietschuldenfreiheit erbeten , doch bekommen sie nicht , weil die aktuelle heizkosten nachzahlung von 1,200 € nicht gezahlt wurde."
    Richtig: Hier eine Mietschuldenfrei-Bescheinigung auszustellen wäre rechtswidrig.

    "Stimmt es, das wir aufgrund dessen die MSF nicht erhalten und warten müssen bis diese gezahlt wurde ?"
    Richtig, logo.
    Und niemand ist verpflichtet, Euch eine MSF auszustellen, sogar auch dann nicht, wenn Ihr mietschuldenfrei seid.
    Es gibt kein Gesetz bzw. regelmässig auch keine mietvertragliche Vereinbarung, wonach der VM zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet ist, auch, wenn Ihr schuldenfrei seid.

    Äh Berny, seit wann sind Presseartikel oder Nachrichten ein Nachweis? :rolleyes:


    Ähem, Gruwo, wie wir beide ja wohl wissen, kann der VM die zukünftige monatliche Abschlagszahlung rechtssicher nur anhand der vergangenen BK-Abr. ermitteln (§560 BGB). Habe ich jetzt erfolgreich mit meinen 5 Mietparteien gemacht. Gab noch nicht einmal eine Rückfrage.
    - Erziehungssache, um nicht zu sagen Vertrauenssache:))

    der-Mieter:

    Wie gesagt, Gespräche mit dem Vermieter haben bisher garnichts gebracht. Er hat "keine Eile" Heizöl zu bestellen und sagt immer nur "er kümmert sich drum".
    Ich vermute er ist pleite. Was für Möglichkeiten hätte ich noch?"
    Nennt sich, glaube ich, "Ersatzvornahme".

    "Könnte ich sonst auf meine Kosten tanken und das dann von der Miete abziehen?"
    Ja, wenn andere preiswertere Möglichkeiten nicht gegeben sind.

    "Kann man als Mieter überhaupt Öl bestellen?"
    Natürlich kannst Du das, musst allerdings auch die Rechnung bezahlen.

    Zwar haben Vermieter auch die Möglichkeit, Vorauszahlungen anzupassen, wenn eine gravierende Kostensteigerung im Laufe einer Abechnungsperiode erkennbar ist,


    Tja, Gruwo, in den Nachrichten wurde von einer für den Herbst zu erwartenden Gaspreissteigerung von 20 (oder30?) % berichtet.
    Der örtliche Gasversorger hier hat jedoch lt. seiner schriftlichen Ankündigung die Preise ab 1.10. für voraussichtlich ein Jahr um 4% gesenkt.
    Voilá!;)

    [QUOTE=Maus2011:

    "1. Wenn ich jetzt ein vernünftigen Heizlüfter kaufe kriege ich diesen ersetzt?"
    Die Geräte gibt's ab 15€.

    "2. Was viel wichtiger ist, für mich ist das schon Körperverletzung. Bringt eine Anzeige was?"
    Ja, Arbeit für die Staatsanwaltschaft. Über ein Ermittlungsergebnis kann man nur spekulieren.

    "Selbst wenn er gesund wird was ich hoffe, die Medikamente und die Behandlung inklusive Nebenwirkungen."
    Dies ist keine Frage...
    Ich würde mir ein Attest geben lassen.

    Der Vermieter kann nicht zur Aufrüstung auf den neuesten energetischen Standard gezwungen werden werden.
    Deswegen finden Sie auch dazu keine Antwort im Internet.

    Gleichbedeutend können auch Sie nicht gezwungen werden Ihre Wohnungseinrichtung dem neuesten Modetrand anzupassen.


    Wirklich NICHT gleichbedeutend!
    Ein energetischer Standard ist wohl kaum mit einem Modetrend zu vergleichen...
    Natürlich kann der VM gezwungen werden, nicht (bewusst?) energieverschwenderisch zu heizen. Notfalls per Einstweiliger Verfügung.

    Hallo Barrios,

    "das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind."
    Halte ich für nicht vermeidbare Spuren bei bestimmungsgemässer Nutzung der Mietsache, also Vermietersache.

    "Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab. Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ..."
    Der VERmieter kann evtl. die Instandsetzung der Tür verlangen, wenn sie nicht erkennbar so schlecht ist, dass die Abplatzungen zwangsläufig kommen mussten. Hast Du Reste aufbewahrt?

    ,,die wohnung wurde frisch gestrichen ohne nägel, dübel oder dübellöcher, sichtbare schäden und unnötige reparaturen übergeben. die wohnung ist in gleicher weise nach beendigung des mietvertrages zurückzugeben.''


    Was ist denn hier missverständlich?

    Alle Betriebskosten, welche während des Abrechnungszeitraumes anfallen, sind entsprechend der BKO umzulegen.
    Wann diese Kosten im Laufe des Zeitraumes entstanden sind, ist bedeutungslos.
    Alle diese Kosten werden anteilmäßig auf die Mietdauer während dieses Zeitraumes umgelegt.


    Der BK-Abrechnungszeitraum beträgt regelmässig 12 Monate.
    Der Mieter hatte hier einen Nutzungszeitraum von drei Monaten.
    Bitte nicht verwuchseln.:o

    droht damit einen Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten wenn ich nicht bis 01.10.2011 zahle.
    Muss ich zahlen? Könnte er im Recht sein? Ich bitte um schnelle Hilfe! :(


    Ein Inkassounternehmen wird sich auf solches Pillepalle wohl kaum einlassen.
    Davon abgesehen sollteste froh sein, wenn er mit 1/2 MM zufrieden ist, denn eigentlich ist der MV, wie der Vorredner schon schrieb, noch garnicht rechtswirksam gekündigt. Ich würde zahlen.

    Hallo DerMieter,

    "Bei einem Kostencheck der Abrechnung musste ich feststellen, daß unsere Gesamtheizkosten um ca. +50% über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Auch die Warmwasserkosten liegen um knapp +40% über den Vergleichswerten. Der Gesamtenergieverbrauch (Gas) des Hauses ist insgesamt außergewöhnlich hoch."
    Das sagt rechtlich noch garnichts; ich will Euch das aber nicht absprechen.

    "Dies liegt meiner Meinung nach, an der sehr hohen Warmwassertemperatur (ca. 70 Grad C, gemessen in der Wohnung)"
    Richtig. Üblich sind 60° im Kessel, um Legionellenbildung zu vermeiden.

    "und an der ebenfalls sehr hohen Heizwassertemperatur (ca. 70 Grad C, gemessen am Heizkörper in der Wohnung)."
    Auch richtig. Erzähle das mal einem Fachmann, er wird die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
    Natürlich müsste auch das Gebäude evaluiert werden, bspw. Wandisolationen, Bauart, Höhe, Isolierung der warmwasserführenden Leitungen etc.
    Wurden die Heizkosten vorschriftsgemäss nach 30% für Grundflächen und 70% für Verbrauchskosten berechnet? (HKVO 2009, § 7)

    "Wie kann man den Vermieter dazu bewegen, die Heizungsanlage "vernünftig" und wirtschaftlich einzustellen und zu betreiben?"
    Indem man ihn darüber informiert, dass er verpflichtet ist Betriebkosten nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu gestalten:
    [url=http://www.google.de/#hl=de&sugexp=…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    [url=http://www.google.de/#hl=de&sugexp=…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Als einzelner Mieter hat man da sicher kaum eine Möglichkeit ...oder?"
    Doch.

    "Viele Mieter im Haus sind sich der Ursache nicht bewußt und zahlen zähneknirschend die hohen Nachforderungen. Ich möchte die Hausgemeinschaft gerne informieren und eine Besserung herbei führen."
    Nur zu!

    "Kann er sich damit "raus reden", daß dies nötig ist, um alle WEs des Hauses mit ausreichend Wärme zu versorgen?"
    Er wird es versuchen.

    "oder kann man in dem Falle andere Maßnahmen fordern, die eine so hohe Vorlauftemperatur bzw. WW-Temp. überflüssig machen? z. B. stärkere Umwälzpumpe, neuer Heizkessel, etc."
    Letzteres wäre etwas für die Gutachter...

    Ich habe auf der Folgeseite ganz klein folgenden Text entdeckt.

    "Auf Grund des langen kalten Winters in der Abrechnungsperiode 2009/2010 führen die zusätzlich erforderlichen Winterdiensteinsätze, die über die pauschale Vereinbarung hinaus gehen, zu einer deutlichen Kostensteigerung."

    Mein Abrechnungszeitraum beträgt jedoch nur vom 01.07.2010 bis 30.09.2010.

    Mit dem Winter hatte ich da ja noch nichts am Hut. Oder kann man mir die Kosten trotzdem auferlegen. Lohnt es sich Widerspruch einzureichen?


    Genau. Und aus einem nur dreimonatigem Abrechnungszeitraum auf 12 Monate hochzurechnen halte ich für sehr abenteuerlich.
    Auch ich halte das Erhöhungsbegehren für nichtig, auch, wie schon gesagt, es nicht klar definiert, wofür die Erhöhung gelten soll.
    Ich würde dem Erhöhungspassus schriftlich widersprechen und die genannten Gründe anführen.

    aber könnte der Vermieter jetzt nicht einfach sagen, dass er aus einem anderen Grund mit der Frist von 3 Monaten kündigt? dass er die Wohnung für den kommenden Käufer kündigt, muss ja in der Kündigung nicht drin stehen...


    Sagen kann er viel. Aber in einer schriftlichen (erforderlich!) Kündigung MUSS der Kündigungsgrund drin stehen.
    Ich vermute mal, dass er für eine Wohnung ohne Mieter einen höheren Kaufpreis erzielen kann bzw. wird. Ein geschickter/informierter Mieter könnte das u.U. für sich nutzen (meine Meinung...). :rolleyes:

    Sisko:

    "Ich habe gelesen, dass es sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form für einen Vertrag gibt."
    Richtig, und das wr's dann.

    "Aber gibt es definitiv ein Anrecht auf die Schriftform?"
    Nicht, dass ich es wüsste.

    "Ich muss dem Amt mittels eines Vertrags Auskunft geben,"
    Dein Vertragsverhältnis mit dem Amt...

    "also müsste ich ja auch eine rechtliche Grundlage besitzen, einen schriftlichen Vertrag zu bekommen."
    ...hat nichts mit Deinem Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter zu tun.
    Ich vermute (so für mich), dass es Steuerzahler gibt, die nicht wissen, dass Mieteinnahmen zu versteuern sind... *kopfkratz*

    marapale:

    "Es haben alle Mieter bis auf ein paar Ausnahmen die man an einer Hand abzählen kann, Nachzahlungen von 200€ - 500€ erhalten."
    Wie schön.

    "Kann man den Wasserverbrauch vom Vorjahr mit dem von diesem Jahr vergleichen?"
    Grundsätzlich ja, aber es sind diverse Parameter zu beachten.
    Info: In dem von mir verwalteten MFH lag der Frischwasserverbrauch in den letzen Jahren durchschnittlich bei 33m³ pro Person und Jahr bei Schwankungen von +/- 6%.

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