Streichen bei Auszug

  • Hallo,

    ich bin kurz vor meinem Auszug und wollte mal wissen ob ich laut mietvertrag verpflichtet bin zu streichen. in meinem mietvertrag steht folgendes:

    ,,die wohnung wurde frisch gestrichen ohne nägel, dübel oder dübellöcher, sichtbare schäden und unnötige reparaturen übergeben. die wohnung ist in gleicher weise nach beendigung des mietvertrages zurückzugeben.''

    danke für die antworten

  • ,,die wohnung wurde frisch gestrichen ohne nägel, dübel oder dübellöcher, sichtbare schäden und unnötige reparaturen übergeben. die wohnung ist in gleicher weise nach beendigung des mietvertrages zurückzugeben.''


    Was ist denn hier missverständlich?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!