HILFE!! Vermieter lässt mich nicht ausziehn

  • Hallo,

    Ich habe volgendes problem:
    Da meine wohnung zu teuer ist, möchte die arge das ich ausziehe.
    Da ich einen Mietvertrag von einem jahr habe, wer es mir jetzt erst möglich raus zu kommen. Doch mein Vermieter verweigert meine kündigung da im vertrag steht :

    Die Mietparteien verzichten gegenseitig auf ihr Kündigungsrecht für die Zeit für ein Jahr.Ab 15.12.2011 läuft der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit.

    seiner meinung nach dürfte ich erst ab 15.12.2011 kündigen und somit auch erst im märz 2012 ausziehen .

    meine frage wer ist das rechtens ? da ja drinn steht das er ab 15.12. auf unbefristet läuft. Wer ja sonst ein vertrag von 1 Jahr und 3 monaten oder lieg ich da falsch?

  • Ihr Vermieter hat Recht.
    Sie dürfen erst nach Ablauf der Befristung mit der 3-Monatsfrist kündigen.
    Sie dürfen also erst am 16.12. zum 16.3. kündigen.

    Achtung: Eine Kündigung ist aber nur zum Monatsende möglich. Hier scheint sich was zu beissen.

    Ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen, inwieweit diese Differenz eventuell zu Ihren Gunsten laufen könnte.

  • Hallo sachsengirl15,
    es ist leider nicht genau zu erkennen was fuer eine Art Sie von Mietvertrag haben. Entweder einen Zeitmietvertrag mit Verlaengerungsklausel oder eine unbefristeten Mietvertrag mit Kuendigungsausschluss.
    Somit moechte ich Ihnen folgenden Bsp. mit Loesungen nennen.
    Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben, dann ist das ein sog. Mietvertrag mit Verlaengerungsklausel. Und der Abschluss dieser Vertraege nach den 01.09.2001 sind nicht mehr gueltig.
    Es gibt keine befristete Mietvertraege mit Verlaengerungsklausel mehr. Und somit waere Ihr Mietvertrag ein unbefrister und kann mit einer Kuendigung von 3 Monaten von Ihnen jederzeit gekuendigt werden.

    Sollten Sie aber einen unbefristeten Mietvertrag haben, dann haben Sie einen Kuendigungsausschluss von einen Jahr vereinbart. Und das bedeutet dass Sie 3 Monate nach den 15.12.2011 aus der Wohnung sind, wenn Sie fruehzeitig kuendigen.


    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Sachsengirl15,

    ich sehe es auch so, dass Du erst ab dem 16.12.2011 kündigen kannst, und zwar zum 31.03.2012.
    Der VM müsste dann aber das eigenhändig unterschriebene Kündigungsschreiben bis zum 3. Werktag im Januar 2012 erhalten.

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