Beiträge von Berny

    Hallo Kojiki,

    "Wenn nun aber die Vermietergesellschaft dies [ Sonderkündigung] nicht akzeptiert, habe ich dann automatisch gesetzlich gekündigt ( also mit der Dreimonatsfrist)?"
    Nein.

    "Oder muss ich das auch noch zusätzlich machen?"
    Ja, und zwar in Fortsetzung des Satzes: "..., hilfsweise mit gesetzlicher Frist zum nächstmöglichen Termin."

    bei uns ist die Betriebskostenabrechnung eingetroffen mit einem Nachzahlbetrag von 13€. Anlässlich dieser Nachzahlung hat die Hausverwaltung die Miete um 17€ monatlich erhöht. Es ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn wegen einer, auf das Jahr gerechneten Nachzahlung von 13€, die Miete um 204€ jährlich zu erhöhen.
    Kapier ich nicht!


    Nee, ich auch nicht, denn das Thema ist nicht neu, das kenne ich bereits entweder aus dem M- oder dem VM-Forum.:mad:

    Hallo Stucki,

    mein Auto springt nicht an, wie kann das sein?
    Was ich damit sagen will: Über Dein Problem kann man nur spekulieren, denn wir kennen nicht die Betriebskostenabrechnung und auch nicht die Heizkostenabrechnung.
    Bei den HK werden allein 30% über die Mietflächen abgerechnet, und 70% über den Verbrauch.
    Eine Nachzahlung bzw. Erstattung errechnet sich aus der Differenz zw. Gesamtkosten und den geleisteten Vorauszahlungen.
    Du müsstest also viel mehr Input liefern, bevor wir hier etwas zielführendes sagen können.

    Hallo refalix2005,

    da muss ja was ganz Dickes vorgefallen sein... Der Ausgang interessiert mich auch, notiere Dir bitte die obige URL.
    Mainschwimmer schliesse ich mich an.

    "...Vermieterin und ihr Anwalt grundsätzlich schon im vorauswissen, dass sie von vornherein nicht einlenken."
    Der Richter wird es besser wissen... sage ich mal so, ohne jedoch vom Streitgegenstand zu wissen... - Viel Erfolg!

    TataNana:

    "Was kann ich tun? Wie sieht das rechtlich aus, kann ich einfach nächstenMonat keine Miete zahlen?"
    Zitiert hatte ich 'kann ich einfach nächstenMonat keine Miete zahlen?' Natürlich kannste das. Du kannst auch hingehen und Schaufensterscheiben einschlagen oder noch Schlimmeres anstellen... "Können" hatte ich extra nochmals zum Nachdenken hervorgehoben, aber Du hast es offensichtlich immer noch nicht begriffen.

    Um es noch deutlicher zu machen: Du 'kannst' es zwar, aber DARFST es NICHT, da der bisherige Verlauf diese Möglichkeit legal NICHT vorsieht/zulässt.

    Ich werde das nun in einem netten schreiben an den Vermieter weitergeben und auf meine "Rechtmäßige kündigung" bestehen. Ich gebe euch bescheid, wenn ich etwas neues weiß,


    Per Einwurfeinschreiben.
    Gerne hören die Helferlein mal ein Feedback...
    Merke Dir doch bitte o.a. URL. ;)

    Schnappi:

    "So jetzt passt mal auf."

    "mich von solch leuten wie euch als lügnerin darstellen zu lassen."

    "Den sch*** brauch ich jetzt nicht auch noch."

    "Wisst ihr eigendlich wie schwer es für mich derzeit ist ?"

    DANN DENK' MAL NACH, WARUM !!!

    "Wenn ihr euch angeblich so gut auskennt ,"
    Wer behauptet das?

    "Bevor zu mich als eine Alkoholkranke hinstellst ,"
    Wer tat das?

    narris:

    "1. "Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2008, es läuft mindestens 2 Jahre und verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr.""
    Typischer Text aus einem Gewerbemietvertrag: ... und verlängert sich stillschweigend um eine weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
    Bei eimen Wohnungs-MV greift diese Regel nicht, da sie gegen das Gesetz verstösst. Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, d.h. dass der Mieter bspw. jetzt zum frühestens 31.12. kündigen kann. Die vereinbarte Mindestmietzeit ist ja vorbei.

    "Nun sitz ich noch 1 Jahr da fest?"
    Njet.

    PS: Uups, @Mainschwimmer's Postink erst jetzt gelesen. Dürfte aber gleiches aussagen. Grüsse an den Main! ;)

    Ja, richtig, Kolinum, sooviel dummes Zeugs liesst man hier recht selten von Leuten, die ernsthaft Hilfe suchen:

    "In berlin benötigt man eine MSF vom vermieter , um eine neue Wohnung anzumieten ."
    Absoluter Quatsch!

    "Und genau deswegen ziehen wir hier aus, weil wir hier erst seit knapp 2 jahren und angebliuch so viel verbrauchen , obwohl 3 heizungen kaum heizen."
    Nicht vergessen, die MSF vom Vor-VM ausstellen zu lassen.

    "Und wir angeblich , innerhalb von 4 monaten 1000 e heizkosten verbraucht haben soll, obwohl wir erst im januar eingezogen sind"
    Aha, vom Januar bis September sind es knapp zwei Jahre... Trink noch einen - prost!

    "Zudem die heizkostenpauschale von 110€ für 4 Zi. 116 qm zu gering sind , laut MV ."
    Wenn im MV eine zu geringe HK-Pauschale vereinbart wird, musste eben nebenher Geld für die Jahresabrechnung zurücklegen.

    "Somit ist die aussage mit dem Wirtschaftlichen heizen ziemlich weit hergeholt."
    Hat damit nichts zu tun.

    "Man sollte vorher fragen , bevor man irgend welche anschuldigungen macht ;-)"
    Nee, man sollte sich vorher überlegen, was und wie man schreibt, bevor man Hilfe erwarte, und nicht solch' kaum verständliches Gesülze, dazu noch mit dieser Rechtschreibung...

    "Nein, 110€ / Monat im jahr sind es um die 2000 €"
    ... und auch Deine Rechenkünste: 110€/Monat machen 1310€/Jahr.

    MacadamiaCookie:

    "Mein Vermieter ist schrecklich, Kurzfassung:
    1. Er wollte Kaution sofort in Bar, gab uns je eine Quittung dafür. Wir dachten er legt sie verständlicherweise auf ein seperates Sparbuch an, worauf ich ihn mal ansprach, seine Antwort: "Nein das mache ich nicht, da mache ich nur Verluste" (Welchen Verlust denn, das ist unser Geld???) Habe ihn darauf hingewiesen es anzulegen weil er das MUSS, was er aber nie getan hat."
    Ob das die Aufgabe eines Mieters ist? Der VM hat die Mietsicherheiten getrennt von seinem Vermögen anzulegen und mit ges. Zssatz zu verzinsen.

    "2. Bis heute weigerte er sich ein Mietprotokoll zu machen, iwann hatten wir es satt ihm hinterherzurennen & jetzt haben wir keins. Unsere Nachbarn unter uns haben gesagt sie haben bis heute auch noch kein Mietprotokoll, da er sich davor drückt. Haben alle Mängel fotografiert."
    Mietprotokol...?? Noch nie gehört...

    "3. Die Heizung ging sofort kaputt nachdem wir eingezogen sind mitten in der Nacht, ein Rohr platzte und er schob die Schuld auf mich (!) ich wäre auf die Heizung gestiegen & deshalb wär sie aus der Halterung gefallen. Eine Heizungsfirma kam und hat das begutachtet und ihm dann ordentlich die Meinung gesagt, das der Heizkörper viel zu schwer für die Halterung war und deshalb hinausfiel. Im Mietvertrag steht eine Klausel "...Kleinreperaturen unter 150 € müssen vom Mieter getragen werden" und unterwies uns darauf, worauf ich sagte es wäre aber nicht unsere Angelegenheit und er muss sich drum kümmern, ich drohte ihm mit nem Anwalt und schon ließ er die Heizung reparieren. Die wohnung war im Winter für 2 Tage nicht bewohnbar, so kalt war das."
    Das Thema ist ja nun erledigt. So what?

    "4. Mein Vermieter fand es eine Unverschämtheit das wir jetzt nach 10 monaten schon ausziehen, wir hätten ja von mind. 1 Jahr Mietzeit gesprochen (was wir aber nie unterschrieben haben), wir haben ihm 5 mögliche Nachmieter gebracht, er wollte keinen davon."
    Nicht nötig. Wenn Ihr ordnungsgemäss gekündigt habt, war es das.

    "Dann hat er noch 6 Nachmieter gebracht, keiner wollte einziehen. Dauernd drängte er uns, das er in die Wohnung will mit Leuten zur Besichtigung wenn wir nicht da waren,"
    Rechlich m.W. nur möglich 1x pro Woche NACH vorheriger Terminabsprache.

    "5. Vor 1 Woche: Über uns war ein Rohrbruch, Wasser lief zu uns runter. Er sagte er hätte eine Versicherung und das würde uns nicht betreffen. Mein neuer Kleiderschrank stand unter Wasser und ist aufgequollen, allerdings hat er keinen Gutachter gebracht von der Versicherung der sich das anschaut was kaputt ist. Ich erfuhr von einem Freund zufällig, das aus unserer Hauswand Wasser läuft und bin schnell hin, dort fand ich mein Vermieter vor in unserer Wohnung mit 2 Südländern, sie wischten schnleunigst das Wasser weg. Er hat uns nicht angerufen & ist einfach in die wohnung gegangen."
    Hat er einen Schlüssel mit Eurem Einverständnis? Euch entstandenen Schaden hat er wiedergutzumachen.

    "6. Heute sagte er das er die Kaution wohl 6 Monate bis 1 Jahr einbehalten will."
    Könnte i.O. sein, da ja noch die nächste Betriebskostenabrechnung abgewartet werden muss. Ist der Abrechnungszeitraum für dieses Haus bspw. vom 1.9. bis 31.8. des Folgejahres, hat er dann noch ein Jahr, also bis zum 31.8.2013, Zeit, Euch die Abrechnung vorzulegen.

    "Ich brauch sie aber gleich ..."
    Wen interessiert's?

    Prost veltins64,

    "für mein Mietverhältnis wurde der alte Vertrag vom Vorvermieter
    übernommen. Der neue Vermieter sagte auch, dieser Vertrag gilt."
    Richtig.

    "Da aber eine Mietpartei vor geraumer Zeit ausgezogen ist, habe ich nun ganz andere Nebenkosten als in diesem Mietvertrag drin standen."
    Du hast lediglich die vertraglich vereinbarten zu zahlen.

    "Kann man weiterhin auf diese Nebenkosten bestehen, die im Vertrag festgehalten sind ?"
    Ja.

    "Habe nämlich mehrfach höhere Nebenkosten seit dem Auszug der anderen Familie, übernehme sozusagen alle Kosten für das ganze Haus."
    Das halte ich für rechtswidrig. Kosten, die auf leerstehende Mieträume entfallen, hat der VM zu tragen.

    "Ich habe nur eine kleine Wohnung und einen Untermietervertrag. Trage aber enorme Nebenkosten, die die Miete weitaus übersteigen."
    Auf "Untermietvertrag gehe ich jetzt mal nicht ein, hat auch keinen Einfluss durch das Mietrecht.
    Ob Nebenkosten die Nettomiete übersteigen, ist relativ. Ich könnte bspw. auch eine Wohnung für 20€ netto plus 100€ NK vermieten.

    "Ich habe um Klärung schriftlich und mündlich gebeten, die kommt aber einfach nicht."
    Muss auch nicht kommen, denn Du hast nur das zu bezahlen, was vertraglich vereinbart ist. Der VM hat Dir jedoch Einsicht in die Belege zu gewähren, welche der NK-Abrechnung zugrunde lagen.

    "Weil ich keinen anderen Rat wußte und die Nebenkosten wuchermäßig hoch sind, und auch jedes Jahr wahnsinnig hohe Jahresabrechnungen kommen (1.500 € etc. + die hohen Abschläge), die mich in finanz. Schwierigkeiten reißen, habe/mußte ich die Miete einbehalten. Um halt auch eine Stromabstellung etc. abzuwehren. Und um endlich eine Klärung mit Nachdruck zu erwirken. Aber es kam keine Reaktion drauf."
    Falls es an's "Eingemachte" gehen sollte, sollteste Dich unbedingt mit allen Unterlagen beim örtlichen MV melden, e.F. bei einem auf Mietrecht spezialisierten RA.

    "Dem Vermieter hab ich die ganzen Nebenkostenpapiere kopiert vorgelegt."
    Anders herum wäre korrekt. Er hat sie ja doch im Original...

    "Die Whg. hat obendrein noch viele Schäden, die ich für mich in Bildern festgehalten habe.
    Er sagt Mietminderung gibt's nicht bei so was, damit käme ich nicht durch. Stimmt das ?"
    Kann man hier nicht beurteilen, ist auch o.t.

    "Es sind feuchte Wände, Schimmel, undichtes Dach, wo es reinregnet etc., undichte Wasserleitungen, undichte Wand. Um all dies wurde sich nie gekümmert - das so am Rande. Trotz allem mündlichen & schriftlichen Bitten, das in Ordnung zu bringen. Es sollte auch immer ein separater Stromzähler eingebaut werden, der ebenfalls nie kam. War vermutlich eh nur Gerede.
    Wie wird da entschieden, wenn die Nebenkosten auf einmal um zigfaches höher sind als im Mietvertrag ? Und keine Reaktion vom Vermieter darauf kommt ?"
    Wie bereits gesagt, auch hierfür empfehle ich Rechtsberatung, denn hier kannste nur Meinungen, keine Beratung, bekommen. Du musst Dir aber auch die Frage geallen lassen, weshalb Du so eine Bru**bude angemietet hast, oder war damals kein Mangel zu erkennen?

    Hallo Skot,

    leider wird Dir meine Antwort überhaupt nicht gefallen:

    "Mein Mietvertrag ist auf 12 Monate angesetz, erst nach Ablauf dieser Frist kann ich eine "normale" Kündigung einreichen."
    Damit ist eigentlich alles gesagt...

    "Da ich Nachwuchs erwarte möchte ich jedoch vor Ablauf dieser Frist aus der Wohnung raus um verständlicher Weise eine grössere Wohnung zu mieten."
    Verständlich, aber kein Argument.

    "Mein Vermieter hätte jetzt gerne Bearbeitungsgebühren (da vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses) von 279€ zzgl MwSt"
    Er kann keine "Gebühren" verlangen, denn er ist keine Behörde. Aber davon abgesehen, bei einer gewissen Unwissenheit kann er das Knd nennen, wie er will - es ändert nichts an seinem Vorhaben.

    "(entspricht genau einer monatlichen Kaltmiete)."
    Egal.

    "Diese "Mieterwechselgebühr" ist aber nicht im Mietvertrag festgehalten."
    Kann ja auch nicht.

    "Über den Mieterbund unter folgender Quelle Deutscher Mieterbund e.V.: bearbeitungsgebühren habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine Mieterwechselgebühr zustande kommen kann wenn vorher vereinbart und in einer angemessenen Betragshöhe."
    Hier kann es sich eigentlich nur um Aufwandsentschädigungen für irgendwelche Leistungen handeln.

    "Die einzige Antwort die ich darauf bekomme ist die folgende:
    "Die Zustimmung bezüglich der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses muss seitens des Vermieters nicht erfolgen.""
    Der VM hat recht.

    "279€ zzgl MwSt ist ein verdammt hoher Betrag. Ich muss mich ja um einen geeigneten Nachmieter kümmern und ein Mietausfall käme dementsprechend auch nicht zu stande. Das gewisse Gebühren anfallen möchte ich nicht abstreiten, die Summe die der Vermieter aus heiterem Himmel von mir verlangt ist jedoch eindeutiger Wucher."
    Sicherlich aus Deiner Sicht, aber das sind eigentlich - entschuldige - Sentimentalitäten.

    "Frage Nr.1: Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe darf der Vermieter keine Bearbeitungsgebühr von mir verlangen, da dies nicht vereinbart worden ist, also nicht im Mietvertrag steht?"
    Richtig.

    "Frage Nr.2: Wie kann ich meinen Vermieter dazu bringen die vorzeitige Neuvermietung nicht zu behindern da ich diese meines Erachtens sehr willkürliche Summe nicht zahlen möchte?"
    Er braucht sich noch nicht mal zu bewegen. Du hast der Vertrag bzgl. der Mindestmietdauer zu erfüllen.

    "Frage Nr.3: Wenn der Vermieter von seiner vertraglich nicht vereinbarten Vorderung nicht absieht könnte ich rechtens aus dem unten folgenden Grund eine fristlose Kündigung einreichen?"
    Überhaupt nicht. (Ähem: Fristlos kündigen kannste, ist aber wirkungslos. Miete und Nebenkosten zahlen MUSST Du bis zum Ende.)

    "Meine Mutter trat bei Vertragsunterzeichnung als Bürgin für mich ein, steht aber (Politik des Vermieters) nicht als Bürgin sondern als Mieterin im Mietvertrag,"
    Egal. Somit hat der VM erhöhte Sicherheit...

    "Artikel 4 des Mietvertrages - Erklärung über die Anzahl der Mieter: "Das Mietobjekt wird zur Nutzung durch 1 Person überlassen.""
    M.M. unrelevant.
    Wenn Du bspw. ab dem 1.4.11 für mindestens 12 Monate gemietet hast, kannste erst ab dem 1.4.12 kündigen. Erhält der VM die Kündigung bis zum 3. Werktag in 4.12, kann die Kündigung frühestens zum 30.6.12 wirksam werden.
    Die einzige legale Möglichkeit der früheren Beendigung wäre ein Mietaufhebungsvertrag. Die Bedingngen hierfür sind frei verhandelbar.
    Je nachdem, wie lange das Mietverhältnis lt. MV noch andauert, wärest Du mit dem gefordertem Betrag mglw. noch gut bedient...?

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