vorzeitige Kündigung MV - Mieterwechselgebühr

  • Hallo,

    hier das Problem welches ich Moment mit meinem Vermieter habe:

    Mein Mietvertrag ist auf 12 Monate angesetz, erst nach Ablauf dieser Frist kann ich eine "normale" Kündigung einreichen. Da ich Nachwuchs erwarte möchte ich jedoch vor Ablauf dieser Frist aus der Wohnung raus um verständlicher Weise eine grössere Wohnung zu mieten. Mein Vermieter hätte jetzt gerne Bearbeitungsgebühren (da vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses) von 279€ zzgl MwSt (entspricht genau einer monatlichen Kaltmiete). Diese "Mieterwechselgebühr" ist aber nicht im Mietvertrag festgehalten. Über den Mieterbund unter folgender Quelle Deutscher Mieterbund e.V.: bearbeitungsgebühren habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine Mieterwechselgebühr zustande kommen kann wenn vorher vereinbart und in einer angemessenen Betragshöhe. Als angemessen zitiert der Mieterbund eine Summe von 50 - 75€ abhängig auch von der monatl. zu zahlenden Miete.
    Nun habe ich meinen Vermieter darauf hingewiesen, dass eine solche Gebühr nicht vertraglich festgehalten ist und um eine Erklärung zur Höhe der von ihm verlagnten Summe gebeten. Die einzige Antwort die ich darauf bekomme ist die folgende:
    "Die Zustimmung bezüglich der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses muss seitens des Vermieters nicht erfolgen."

    279€ zzgl MwSt ist ein verdammt hoher Betrag. Ich muss mich ja um einen geeigneten Nachmieter kümmern und ein Mietausfall käme dementsprechend auch nicht zu stande. Das gewisse Gebühren anfallen möchte ich nicht abstreiten, die Summe die der Vermieter aus heiterem Himmel von mir verlangt ist jedoch eindeutiger Wucher.

    So:

    Frage Nr.1: Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe darf der Vermieter keine Bearbeitungsgebühr von mir verlangen, da dies nicht vereinbart worden ist, also nicht im Mietvertrag steht?

    Frage Nr.2: Wie kann ich meinen Vermieter dazu bringen die vorzeitige Neuvermietung nicht zu behindern da ich diese meines Erachtens sehr willkürliche Summe nicht zahlen möchte?

    Frage Nr.3: Wenn der Vermieter von seiner vertraglich nicht vereinbarten Vorderung nicht absieht könnte ich rechtens aus dem unten folgenden Grund eine fristlose Kündigung einreichen?

    Meine Mutter trat bei Vertragsunterzeichnung als Bürgin für mich ein, steht aber (Politik des Vermieters) nicht als Bürgin sondern als Mieterin im Mietvertrag, ebenso wie ich (also 2 Mieter). Artikel 4 des Mietvertrages - Erklärung über die Anzahl der Mieter: "Das Mietobjekt wird zur Nutzung durch 1 Person überlassen."

  • Hallo Skot,

    leider wird Dir meine Antwort überhaupt nicht gefallen:

    "Mein Mietvertrag ist auf 12 Monate angesetz, erst nach Ablauf dieser Frist kann ich eine "normale" Kündigung einreichen."
    Damit ist eigentlich alles gesagt...

    "Da ich Nachwuchs erwarte möchte ich jedoch vor Ablauf dieser Frist aus der Wohnung raus um verständlicher Weise eine grössere Wohnung zu mieten."
    Verständlich, aber kein Argument.

    "Mein Vermieter hätte jetzt gerne Bearbeitungsgebühren (da vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses) von 279€ zzgl MwSt"
    Er kann keine "Gebühren" verlangen, denn er ist keine Behörde. Aber davon abgesehen, bei einer gewissen Unwissenheit kann er das Knd nennen, wie er will - es ändert nichts an seinem Vorhaben.

    "(entspricht genau einer monatlichen Kaltmiete)."
    Egal.

    "Diese "Mieterwechselgebühr" ist aber nicht im Mietvertrag festgehalten."
    Kann ja auch nicht.

    "Über den Mieterbund unter folgender Quelle Deutscher Mieterbund e.V.: bearbeitungsgebühren habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine Mieterwechselgebühr zustande kommen kann wenn vorher vereinbart und in einer angemessenen Betragshöhe."
    Hier kann es sich eigentlich nur um Aufwandsentschädigungen für irgendwelche Leistungen handeln.

    "Die einzige Antwort die ich darauf bekomme ist die folgende:
    "Die Zustimmung bezüglich der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses muss seitens des Vermieters nicht erfolgen.""
    Der VM hat recht.

    "279€ zzgl MwSt ist ein verdammt hoher Betrag. Ich muss mich ja um einen geeigneten Nachmieter kümmern und ein Mietausfall käme dementsprechend auch nicht zu stande. Das gewisse Gebühren anfallen möchte ich nicht abstreiten, die Summe die der Vermieter aus heiterem Himmel von mir verlangt ist jedoch eindeutiger Wucher."
    Sicherlich aus Deiner Sicht, aber das sind eigentlich - entschuldige - Sentimentalitäten.

    "Frage Nr.1: Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe darf der Vermieter keine Bearbeitungsgebühr von mir verlangen, da dies nicht vereinbart worden ist, also nicht im Mietvertrag steht?"
    Richtig.

    "Frage Nr.2: Wie kann ich meinen Vermieter dazu bringen die vorzeitige Neuvermietung nicht zu behindern da ich diese meines Erachtens sehr willkürliche Summe nicht zahlen möchte?"
    Er braucht sich noch nicht mal zu bewegen. Du hast der Vertrag bzgl. der Mindestmietdauer zu erfüllen.

    "Frage Nr.3: Wenn der Vermieter von seiner vertraglich nicht vereinbarten Vorderung nicht absieht könnte ich rechtens aus dem unten folgenden Grund eine fristlose Kündigung einreichen?"
    Überhaupt nicht. (Ähem: Fristlos kündigen kannste, ist aber wirkungslos. Miete und Nebenkosten zahlen MUSST Du bis zum Ende.)

    "Meine Mutter trat bei Vertragsunterzeichnung als Bürgin für mich ein, steht aber (Politik des Vermieters) nicht als Bürgin sondern als Mieterin im Mietvertrag,"
    Egal. Somit hat der VM erhöhte Sicherheit...

    "Artikel 4 des Mietvertrages - Erklärung über die Anzahl der Mieter: "Das Mietobjekt wird zur Nutzung durch 1 Person überlassen.""
    M.M. unrelevant.
    Wenn Du bspw. ab dem 1.4.11 für mindestens 12 Monate gemietet hast, kannste erst ab dem 1.4.12 kündigen. Erhält der VM die Kündigung bis zum 3. Werktag in 4.12, kann die Kündigung frühestens zum 30.6.12 wirksam werden.
    Die einzige legale Möglichkeit der früheren Beendigung wäre ein Mietaufhebungsvertrag. Die Bedingngen hierfür sind frei verhandelbar.
    Je nachdem, wie lange das Mietverhältnis lt. MV noch andauert, wärest Du mit dem gefordertem Betrag mglw. noch gut bedient...?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. September 2011 um 17:18)

  • Berny ist nichts hinzuzufügen.
    Betrachten Sie die "Gebühr" als Wortglauberei und sagen wir einfach Abstandszahlung. Über die Höhe können Sie natürlich verhandeln.
    Maßgebend ist: Was ist es mir wert !

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