Und genau nach der Anleitung bezgl. Dachwohnungen wurde gemessen. Sind aber nicht mehr wie 10% und somit für den Vermieter tatsächlich legitim?
lg
Und das waren bei Deiner Messung exakt 51,600m².
Ich würde mit dem VM zusammen messen.
Und genau nach der Anleitung bezgl. Dachwohnungen wurde gemessen. Sind aber nicht mehr wie 10% und somit für den Vermieter tatsächlich legitim?
lg
Und das waren bei Deiner Messung exakt 51,600m².
Ich würde mit dem VM zusammen messen.
berny, deine antworten widersprechen jeglicher rechtsgrundlage, ich möchte sie bitten keine weiteren kommentare zu senden, ich kann mit ihren aussagen nichts anfangen
Richtig, bin ja schliesslich auch kein Kellner...:p
Mein Vermieter hat selbst noch mal nachgemessen und kam auf 57,42 qm.
Ich hingegen komme auf 51,6qm.
Wenn genau gemessen wird, dürften eher drei Nachkommastellen interessant sein.
Gemessen werden die Abstände zwischen Wänden, nicht evtl. zw. Fussleisten.
Das nur mal soo nebenbei.
Hallo Spikey-Meikie,
"... und hoffe auf eure kompetente Beratung und Unterstützung."
Es gibt hier ausschliesslich Meinungen und Vorschläge, jedoch keine (verbotene) Rechts- oder Steuerberatung.
"Mein Mann und ich wohnen seit mittlerweile zwei Jahren in einer sehr schönen 4-Zimmer-Maisonettewohnung, die alles in allem sehr offen gehalten ist, das heißt: Küche, Esszimmer, Wohnzimmer ist ein Raum, von dort geht eine Treppe nach oben. Oben befindet sich ein offener Flur. Lediglich die Bäder, das Schlafzimmer und zwei Arbeits-/Gästezimmer sind durch Türen abgetrennt,"
Prima Voraussetzungen für hohe Heizkosten.
"Gemessen wird mit elektronischen Messgeräten der Firma Techem.
Natürlich haben wir eine genaue Auflistung der Hausverwaltung bekommen, die rein rechnerisch sicherlich vollkommen in Ordnung ist. Stutzig gemacht hat uns allerdings, dass wir, was den Verbrauch der Heizkosten anbelangt, doppelt so viel verbrauchen sollen, wie der Durchschnitt in unserer ganzen Wohnanlage."
Hmm...
"Auch unser Vermieter hat sich als sehr verwundert geäußert, ist aber nach einer Zeit damit rausgerückt, dass er schon seit mehreren Jahren einen Messfehler vermutet - super!"
Das kann, muss aber nicht ehrlich gemeint sein.
Kannst Du aufgrund der Techem-Abrechnung feststellen, ob ein bestimmter HKV übermässig viel zählt? In dem Haus, was ich verwalte, gab es seinerzeit von den 18 neu nontierten HKVs zwei, die rückwärts zählten.
"Kann es sein, dass ein solches Messverfahren für eine offen gehaltene Wohnung nich geeignet bzw. falsch ist, da ein und dieselbe Wärme an mehreren Heizkörpern gemessen wird (was in geschlossenen Räumen nicht der Fall wäre)??"
Glaube ich nicht. Die elektronischen HKVs haben i.d.R. zwei Messfühler, die HK- und Raum-Temperatur messen und erst dann zählen, wenn die HK-Temperatur 5° über der Raumtemperatur liegt.
das Bauamt vertritt die Auffassung, dass Wohnungseingangstüren nicht in Ihren Bereich fallen, zumindest nicht mein Problem.
Niemand hält Dich davon ab, den VM per Einwurfeinschreiben aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen die Eingangstür zur Mietsache in vertragsgemässen Zustand zu versetzen.
emil1000:
"Ich merke schon, auf konstruktive Kritik kann man hier nicht hoffen!"
Ist nicht der Sinn dieses Forums.
"Nur wird es mein Vermieter sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lasse und dazu habe ich weder Zeit noch Lust."
... noch Interesse daran, Lehrgeld zu bezahlen. *erkenntnis*
Hallo Blumeier,
"Wir wurden von der Wohnverwaltung ohne Grund abgelehnt.
...ich habe einen negativen Schufaeintrag und bin Privatinsolvenz."
Begründung ist also vorhanden.
"der andere Vermietungsbüro meinte, dass wir beide im Mietvertrag stehen müssen,"
Das kann der Vermieter so zur Bedingung machen, seine freie Entscheidung.
"Ich bin zum Jobcenter gegangen und zeigte dort den neuen Wohnangebot mit angemessener Miete. Wieder wurden wir zugestimmt und im Bescheid ist für "3 Personen" eingetragen, weil ich den Vertrag nicht unterschreiben muss, meinte man mir beim Jobcenter."
Das ist aus Sicht des Jobcenters und auch aus rechtlicher Sicht korrekt: Die Frau braucht nur zu unterschreiben, kann dann aber Ehemann und Kind mitbringen.
"Doch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf?"
Ja, der VM kann verlangen, dass alle Mieter bzw. zukünftigen Bewohner den MV unterschreiben. Je mehr unterschreiben, desto höher die Mietsicherheit, weil dann jeder voll haftet.
"Für eure Kommentare würde ich mich freuen!"
... Naja, auch wenn Dir meine Meinung nicht gefallen sollte...
meine Wohnung wird renoviert und es ist eine normale Zimmertür als Wohnungseingangstür eingebaut worden.
Eine Verschlechterung der Tür als der Zustand bei Wohnungsbesichtigung bzw. Einzug halte ich für nicht tolerabel.
Hallo oberkellner,
"mein Vermieter hat meine Wohnung umfangreich renoviert, Wände eingerissen, kompl. neue Leitungen verlegt, Wärmedämmung erneuert,"
Wie löblich!
"die alten Fenster nach vorn an den vorgemauerten Klinker gesetzt und die Einfachverglasung gelassen. Ist das Zulässig??"
Ja, wenn auch schwerlich nachvollziehbar.
"Kann ich darauf pochen, dass die Scheiben ausgetauscht werden??"
Weder pochen, noch darauf bestehen.
"Ich schätze das Geld ist alle"
Die Vermutung liegt nahe...
Hallo extavia,
was erwartest Du denn hier, etwa die Nonplusultrapatentlösung...?
Aber reicht das für eine fristlose Kündigung?
Nein, reicht nicht.
Hallo emil1000,
ich würde mal das Gesundheitsamt und das EVU fragen.
Hallo vandit,
der Schimmel scheint wohl vorzugsweise an den kältesten Ecken und Kanten zu sein. Warme Luft kondensiert dort Feuchtigkeit aus, und dort schimmelt es am ehesten.
Ein Ventilator könnte etwas zur Luftbewegung beitragen.
Wie sieht denn das Mauerwerk von aussen aus? Sind Kältebrücken erkennbar?
Der Vermieter hielt im Vertrag fest, dass WIR die Wände beim Auszug weiß streichen müssen.
Ihr habt diese Individualvereinbarung unterschrieben. Ich wüsste nicht, weshalb sie jetzt nicht mehr gelten sollte.
den Meßdienstleister wechselt
Geht so einfach nicht, da das meist mehrjährige Verträge sind.
Wenn Du sicher bist, dass der VM deutlich zur hohe Energiepreise zahlt, kannst nur versuchen, letztenfalls mit einer Klage ihn zu zwingen, einen anderen Anbieter zu nehmen. Mietezahlungsverweigerung würde nach Erpressung/Nötigung/Selbstjustiz müffeln.
... weil er jetzt davon spricht die nebenkosten nach qm und personen abzurechnen
Lass' ihn doch (ab)rechnen.... Dich tangiert es nicht.
Er hat 4 Zettel geschickt und auf jedem Zettel stehan andere Zahlen...
Zettel...?
Zettel sind bei uns 14x10cm gross und befinden sich auf einer Rolle...:D
Alles klar, vielen Dank, eure Antworten haben uns sehr weitergeholfen!
Sowas liest man latürnich besonders gern...:):):)
fool me once shame on you, fool me twice shame on me.
wie treffend... - ymmd...:)
[QUOTE=Mieter86:
"der Mieterverein hat gesagt, da die 1. mieterhöhung zugestimmt wurde, so ist diese "Gültig"."
Richtig, auch ohne " ".
"Und hierraus liess sich nun ableiten, das der 1. RA alles fallen gelassen hat. (Mandat niedergelegt)"
Richtig: Das ist so üblich, denn der RA muss sich ja zwangsweise übergangen fühlen.
"Mal abwarten was da wirklich passiert."
Du sagst es... und wirst es uns sicherlich gelegentlich wissen lassen (URL merken).
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